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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Veröffentlichungsdatum:09.09.2020 Inkrafttreten01.10.2020
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2020 bis 30.09.2021Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 943

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:07.09.2020
Fassung vom:07.09.2020
Gültig ab:01.10.2020
Gültig bis:30.09.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 943
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung
von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 7. September 2020

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2020 bis
30. September 2021

mit 14,238 Euro jährlich

festgesetzt.

Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.

Bremen, den 7. September 2020

Der Senator für Finanzen


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