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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 26. August 2021

Veröffentlichungsdatum:27.08.2021 Inkrafttreten28.08.2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.08.2021 bis 30.09.2022Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 894

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:26.08.2021
Fassung vom:26.08.2021
Gültig ab:28.08.2021
Gültig bis:30.09.2022  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 894
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung
von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleitungen

Vom 26. August 2021

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2021 bis
30. September 2022

                    


mit 13,343 Euro jährlich

festgesetzt.

Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.

Bremen, den 26. August 2021

Der Senator für Finanzen


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