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Bekanntmachung über die Bekleidungspauschale nach §27b SGB XII für
minderjährige Leistungsberechtigte in stationären Einrichtungen
Vom 18. November 2025
Die Bekleidungspauschale nach § 27b SGB XII für minderjährige Leistungsberechtigte in stationären Einrichtungen auf Basis des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG) vom 22.12.2016, hier: § 6 wird gemäß Punkt 3.3 der Landesrichtlinie zu § 27b SGB XII Bekleidungsbeihilfen für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Sozial- und Eingliederungshilfe im Land Bremen vom 01.01.2020 (Brem.ABl. 2020, 150), mit Wirkung vom 01.01.2021 wie folgt bekannt gegeben:
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 44,15 € mtl. |
Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 36,49 € mtl. |
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | |
43,38 € mtl. | |
Die Pauschale wird monatlich ausgezahlt.
Bremen, 18. November 2025
Die Senatorin für Arbeit, Soziales,
Jugend und Integration