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Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft sowie für Volksbegehren und Volksentscheide

Veröffentlichungsdatum:11.01.2023 Inkrafttreten11.01.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1
Bezug (Rechtsnorm)BremLWO § 3, BremWahlG § 10, BremWahlG § 11, VKEVFG § 27
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft sowie für Volksbegehren und Volksentscheide (Brem.ABl. 2023, S. 1)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Inneres
Erlassdatum:06.12.2022
Fassung vom:06.12.2022
Gültig ab:11.01.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3 BremLWO, § 10 BremWahlG, § 11 BremWahlG, § 27 VKEVFG
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 1
Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft sowie für Volksbegehren und Volksentscheide

Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen
für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft
sowie für Volksbegehren und Volksentscheide

Die vom Senator für Inneres und Sport am 18. Dezember 2014 (Brem.ABl. 2015, S. 63) gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 2 und § 11 Absatz 1 Satz 2 des Bremischen Wahlgesetzes in Verbindung mit § 3 der Bremischen Landeswahlordnung und § 27 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid auf unbestimmte Zeit zur stellvertretenden Wahlbereichsleiterin für den Wahlbereich Bremen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft sowie für Volksbegehren und Volksentscheide ernannte Frau Dr. Evelyn Temme führt mit Wirkung vom 9. September 2022 den Namen Frau Dr. Evelyn Irrsack.

Die Dienststelle der Wahlbereichsleiterin und der stellvertretenden Wahlbereichsleiterin befindet sich beim

Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen

Telefon:   

(0421) 361-68692

Fax:

(0421) 496-2278

E-Mail:

wahlbereichsleiter@statistik.bremen.de.

Bremen, den 6. Dezember 2022

Der Senator für Inneres


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