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Bekanntmachung über die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen gegenüber Angehörigen des Königreichs Norwegen

Veröffentlichungsdatum:05.09.1967 Inkrafttreten11.09.1967
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.09.1967 bis 31.03.2005Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1967, S. 81
Gliederungsnummer:402-c-8

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juris-Abkürzung: AmtsPflVNORHaftBek BR 1967
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 402-c-8
juris-Abkürzung:AmtsPflVNORHaftBek BR 1967
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:402-c-8
Bekanntmachung über die Haftung des Staates und der Gemeinden für
Amtspflichtverletzungen gegenüber Angehörigen des Königreichs Norwegen
Vom 5. September 1967
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.09.1967 bis 31.03.2005

aufgeh. durch Artikel 2 Nr. 18 des Gesetzes vom 22. März 2005 (Brem.GBl. S. 91)

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Auf Grund des § 5 des Gesetzes, betreffend die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt, vom 19. März 1921 (SaBremR 402-c-1) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung des Königreichs Norwegen die Gegenseitigkeit verbürgt ist.Bremen, den 5. September 1967
Der Senat

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