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Bekanntmachung über die nach dem Hebammengesetz zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:10.03.1986 Inkrafttreten11.11.2019 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1986, S. 59
Gliederungsnummer:2124-a-7
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach dem Hebammengesetz zuständige Behörde vom 25. Februar 1986 (Brem.ABl. 1986, S. 59), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: HebGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2124-a-7
juris-Abkürzung:HebGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:25.02.1986
Gültig ab:11.03.1986
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1986, 59
Gliederungs-Nr:2124-a-7
Bekanntmachung über die nach dem Hebammengesetz zuständige Behörde
Vom 25. Februar 1986
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG) vom 4. Juni 1985 (BGBI. I S. 902) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


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