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Bekanntmachung über die nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen zuständigen Behörde

Veröffentlichungsdatum:28.05.2002 Inkrafttreten11.11.2019 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 2002, S. 433
Gliederungsnummer:2124-m-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen zuständigen Behörde vom 28. Mai 2002 (Brem.ABl. 2002, S. 433), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: PodGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2124-m-1
juris-Abkürzung:PodGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:28.05.2002
Gültig ab:11.06.2002
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2002, 433
Gliederungs-Nr:2124-m-1
Bekanntmachung über die nach dem Podologengesetz und der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen zuständigen Behörde
Vom 28. Mai 2002
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des Podologengesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

§ 2

Zuständige Behörde im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen vom 18. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 12) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


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