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Bekanntmachung über die nach dem Rettungsassistentengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:15.05.1990 Inkrafttreten11.11.2019 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1990, S. 149
Gliederungsnummer:2124-l-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach dem Rettungsassistentengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zuständige Behörde vom 15. Mai 1990 (Brem.ABl. 1990, S. 149), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: RettAssGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2124-l-1
juris-Abkürzung:RettAssGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:15.05.1990
Gültig ab:09.06.1990
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1990, 149
Gliederungs-Nr:2124-l-1
Bekanntmachung über die nach dem Rettungsassistentengesetz und
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen
und Rettungsassistenten zuständige Behörde
Vom 15. Mai 1990
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

§ 2

Zuständige Behörde im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten vom 7. November 1989 (BGBl. I S. 1966) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


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