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Bekanntmachung über die nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:09.05.2011 Inkrafttreten10.05.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 427
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung zuständige Behörde vom 29. März 2011 (Brem.ABl. 2011, S. 427)"

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juris-Abkürzung: OStrVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:OStrVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:29.03.2011
Gültig ab:10.05.2011
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 427
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die nach der Arbeitsschutzverordnung
zu künstlicher optischer Strahlung zuständige Behörde
Vom 29. März 2011*
Zum 02.05.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 der Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und über die Zuständigkeiten nach der Betriebssicherheitsverordnung vom 29. März 2011
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Zuständige Behörde für die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

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