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  • Bekanntmachung über die nach der Druckluftverordnung zuständigen Behörden vom 3. März 2015

Bekanntmachung über die nach der Druckluftverordnung zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:03.03.2015 Inkrafttreten11.03.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 183
Gliederungsnummer:7103-d-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach der Druckluftverordnung zuständigen Behörden vom 3. März 2015 (Brem.ABl. 2015, S. 183)"

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juris-Abkürzung: DruckLVZustBek BR 2015
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7103-d-1
juris-Abkürzung:DruckLVZustBek BR 2015
Ausfertigungsdatum:03.03.2015
Gültig ab:11.03.2015
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 183
Gliederungs-Nr:7103-d-1
Bekanntmachung über die nach der Druckluftverordnung zuständigen Behörden
Vom 3. März 2015
Zum 23.01.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde im Sinne der Druckluftverordnung.

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§ 2

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Druckluftverordnung zuständigen Behörden vom 11. Februar 2014 (Brem.GBl. S. 173) außer Kraft.

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