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Bekanntmachung über die nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:24.02.2014 Inkrafttreten25.02.2014
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 174
Gliederungsnummer:8053-h-2
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden vom 11. Februar 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 174)"

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juris-Abkürzung: LärmArbSchVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 8053-h-2
juris-Abkürzung:LärmArbSchVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:11.02.2014
Gültig ab:25.02.2014
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 174
Gliederungs-Nr:8053-h-2
Bekanntmachung über die nach der Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden
Vom 11. Februar 2014
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde für den Vollzug der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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