Bekanntmachung über die nach der Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden
Vom 11. Februar 2014
Zum 05.05.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde für den Vollzug der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Einzelansicht Seitenanfang