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Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach dem Psychotherapeutengesetz und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Veröffentlichungsdatum:20.07.2021 Inkrafttreten29.07.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 752
Gliederungsnummer:2122-f-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach dem Psychotherapeutengesetz und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 20. Juli 2021 (Brem.ABl. 2021, S. 752)"

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juris-Abkürzung: PsychThGZustBek BR 2021
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2122-f-1
juris-Abkürzung:PsychThGZustBek BR 2021
Ausfertigungsdatum:20.07.2021
Gültig ab:29.07.2021
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 752
Gliederungs-Nr:2122-f-1
Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach dem Psychotherapeutengesetz
und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Vom 20. Juli 2021
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde zur Durchführung des Psychotherapeutengesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

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§ 2

Zuständige Behörde zur Durchführung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 448) in der jeweils geltenden Fassung ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Zuständige Behörde für die Ausbildung und Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3749) in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

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§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach dem Psychotherapeutengesetz und den auf dem Psychotherapeutengesetz beruhenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen vom 9. Februar 1999 (Brem.ABl. S. 146) außer Kraft.

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