Zum 12.05.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Zuständige Behörde zur Durchführung des Psychotherapeutengesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Zuständige Behörde zur Durchführung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 448) in der jeweils geltenden Fassung ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Zuständige Behörde für die Ausbildung und Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3749) in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Einzelansicht Seitenanfang§ 3
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach dem Psychotherapeutengesetz und den auf dem Psychotherapeutengesetz beruhenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen vom 9. Februar 1999 (Brem.ABl. S. 146) außer Kraft.
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