Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach der Berufskrankheiten-Verordnung vom 27. Januar 1998

Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach der Berufskrankheiten-Verordnung

Veröffentlichungsdatum:27.01.1998 Inkrafttreten11.11.2019 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1998, S. 108
Gliederungsnummer:8221-c-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach der Berufskrankheiten-Verordnung vom 27. Januar 1998 (Brem.ABl. 1998, S. 108), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: BKVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 8221-c-1
juris-Abkürzung:BKVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:27.01.1998
Gültig ab:17.02.1998
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1998, 108
Gliederungs-Nr:8221-c-1
Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach der Berufskrankheiten-Verordnung
Vom 27. Januar 1998
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle im Sinne der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Siebenten Berufskrankheiten-Verordnung zuständige Behörde vom 17. September 1968 (Brem.ABl. S. 313 - 8221-c-1) außer Kraft.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.