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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden gemäß §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 1 BGB (Zuständigkeiten Mietspiegel)

Zuständigkeiten Mietspiegel

Veröffentlichungsdatum:03.05.2022 Inkrafttreten01.07.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 241
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständigen Behörden gemäß §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 1 BGB (Zuständigkeiten Mietspiegel) vom 26. April 2022 (Brem.ABl. 2022, S. 241)"

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juris-Abkürzung: BGB§§558cZustBehBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BGB§§558cZustBehBek BR
Ausfertigungsdatum:26.04.2022
Gültig ab:01.07.2022
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 241
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden
gemäß §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 1 BGB
(Zuständigkeiten Mietspiegel)
Vom 26. April 2022
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Für die Stadtgemeinde Bremen ist die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und für die Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat zuständige Behörde im Sinne der §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 2 des BGB.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

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