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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Veröffentlichungsdatum:29.12.2006 Inkrafttreten30.12.2006
Fundstelle Brem.ABl. 2006, S. 993
Gliederungsnummer:85-a-2
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 19. Dezember 2006 (Brem.ABl. 2006, S. 993)"

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juris-Abkürzung: BEEGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 85-a-2
juris-Abkürzung:BEEGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:19.12.2006
Gültig ab:30.12.2006
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2006, 993
Gliederungs-Nr:85-a-2
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden
nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Vom 19. Dezember 2006
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

(1) Zuständige Behörden im Sinne des § 12 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) sind:

1.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste,

2.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat.

(2) Diesen Behörden obliegt auch die Abwicklung des Bundeserziehungsgeldgesetzes.

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§ 2

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz vom 9. Juli 1996 (Brem.ABl. S. 469) außer Kraft.

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