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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
Vom 24. Juni 2025
Der Senat bestimmt:
Zuständig für den Vollzug
ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bremen, 26. Juni 2025
Der Senat