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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

Vom 24. Juni 2025

Veröffentlichungsdatum:26.06.2025 Inkrafttreten27.06.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 608
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen vom 24. Juni 2025 (Brem.ABl. 2025, S. 608)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:26.06.2025
Fassung vom:26.06.2025
Gültig ab:27.06.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 608
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

Vom 24. Juni 2025

Der Senat bestimmt:

§ 1
Zuständigkeit

Zuständig für den Vollzug

a)
des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3162) und
b)
der auf Grund von § 31 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen erlassenen Rechtsverordnungen

ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bremen, 26. Juni 2025

Der Senat


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