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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Veröffentlichungsdatum:08.05.2001 Inkrafttreten24.12.2000
Fundstelle Brem.ABl. 2001, S. 413
Gliederungsnummer:2161-a-6
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses vom 17. April 2001 (Brem.ABl. 2001, S. 413)"

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juris-Abkürzung: HeizkZGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2161-a-6
juris-Abkürzung:HeizkZGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:17.04.2001
Gültig ab:24.12.2000
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2001, 413
Gliederungs-Nr:2161-a-6
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach
dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Vom 17. April 2001
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörden im Sinne des§ 4 Abs. 2, Satz 2 des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Beizkostenzuschusses vom 20.12.2000 sind:

1.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste,

2.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.


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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24.12.2000 in Kraft.

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