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Bekanntmachung über die Zuständigkeit nach der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Veröffentlichungsdatum:30.11.2021 Inkrafttreten03.12.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 1233
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Zuständigkeit nach der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 30. November 2021 (Brem.ABl. 2021, S. 1233)"

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juris-Abkürzung: ERVVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ERVVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:30.11.2021
Gültig ab:03.12.2021
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 1233
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die Zuständigkeit
nach der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
Vom 30. November 2021
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständig für die Bestimmung der öffentlich-rechtlichen Stelle nach § 11 Absatz 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ist für die Freie Hansestadt Bremen die Senatorin für Justiz und Verfassung.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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