Zum 28.05.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Staatsangehörigkeitsbehörde, Einbürgerungsbehörde und zuständige Behörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Migrationsamt und in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Die Änderung von Anschriften auf elektronischen Aufenthaltstiteln sowie deren elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium erfolgt in der Stadtgemeinde Bremen auch durch die Meldebehörde.
Einzelansicht Seitenanfang§ 3
(1) Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 22. April 2008 (Brem.ABl. S. 269) außer Kraft.
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