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Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz

Veröffentlichungsdatum:17.07.2020 Inkrafttreten18.07.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 581
Bezug (Rechtsnorm)BremWAG § 1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz (Brem.ABl. 2020, S. 581)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:14.07.2020
Fassung vom:14.07.2020
Gültig ab:18.07.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 1 BremWAG
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 581
Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz

Bekanntmachung
über die Zuständigkeiten nach dem
Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz

Vom 14. Juli 2020

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Wohnungsaufsichtsbehörde nach § 1 Absatz 1 des Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Ordnungsamt Bremen.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 14. Juli 2020

Der Senat


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