Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem eID-Karte-Gesetz
Vom 15. September 2020
Zum 30.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Zuständige eID-Karte-Behörde nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des eID-Karte-Gesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Bürgeramt und in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.
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