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Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem eID-Karte-Gesetz

Veröffentlichungsdatum:15.09.2020 Inkrafttreten24.09.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 968
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem eID-Karte-Gesetz vom 15. September 2020 (Brem.ABl. 2020, S. 968)"

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juris-Abkürzung: eIDKGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:eIDKGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:15.09.2020
Gültig ab:24.09.2020
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 968
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem eID-Karte-Gesetz
Vom 15. September 2020
Zum 30.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige eID-Karte-Behörde nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des eID-Karte-Gesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Bürgeramt und in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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