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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Veröffentlichungsdatum:01.04.2021 Inkrafttreten01.04.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 204
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) (Brem.ABl. 2021, S. 204)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Erlassdatum:26.03.2021
Fassung vom:26.03.2021
Gültig ab:01.04.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 204
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 11. Dezember 2020 die Unfallverhütungsvorschrift

„Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38)

vom November 2019 beschlossen.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat diese Neufassung am 10. März 2021 unter dem Aktenzeichen 500-450-431-4/2021-03-10 genehmigt.

Die Vorschrift tritt am 1. April 2021 in Kraft und wird hiermit bekannt gemacht.

Die erforderlichen Exemplare können von den Mitgliedsunternehmen kostenlos von der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen angefordert werden.

Bremen, den 26. März 2021

UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN
Der Geschäftsführer


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