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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Absatz 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Veröffentlichungsdatum:22.10.2025 Inkrafttreten18.10.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 973
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Absatz 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) (Brem.ABl. 2025, S. 973)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Erlassdatum:17.10.2025
Fassung vom:17.10.2025
Gültig ab:18.10.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 973
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Absatz 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Absatz 4
Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 20. Juni 2025 die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift

„Elektromagnetische Felder“ (DGUV Vorschrift 16)

vom 8. September 2003 gültig ab 1. Oktober 2003 in der Fassung vom Juli 2002 beschlossen.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat diese Außerkraftsetzung am 29. September 2025 unter dem Aktenzeichen 500/406-04-01-7399/2017-211093/2025-1002363/2025 genehmigt.

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1. November 2025 außer Kraft gesetzt.

Bremen, 17. Oktober 2025

UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN

Der Geschäftsführer


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