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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Absatz 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Veröffentlichungsdatum:16.12.2025 Inkrafttreten17.12.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 1159
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Absatz 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) (Brem.ABl. 2025, S. 1159)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Erlassdatum:15.12.2025
Fassung vom:15.12.2025
Gültig ab:17.12.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 1159
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Absatz 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Absatz 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 20. Juni 2025 die Unfallverhütungsvorschrift

„Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)

in der Fassung vom November 2024 beschlossen.

Gleichzeitig tritt die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom 23. März 2011 gültig ab 1. April 2011 außer Kraft.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat diese Neufas-sung am 10. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen 500/406-01-01-36/2018-322943/2025-1466661/2025 genehmigt.

Die Vorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und wird hiermit bekannt gemacht.

Die erforderlichen Exemplare können von den Mitgliedsbetrieben kostenlos von der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen angefordert werden.

Bremen, 15. Dezember 2025

UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN

Der Geschäftsführer


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