Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat der Bürgerschaft (Landtag) und dem Präsidenten des Senats den Bericht im Sinne des Artikels 59 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung über das Ergebnis seiner Tätigkeit im Jahr 2024 am 1. April 2025 (Drs. 21/1108) vorgelegt. Der Senat hat der Bürgerschaft (Landtag) seine Stellungnahme hierzu am 16. September 2025 (Drs. 21/1352) übermittelt. Entsprechend Ziffer 11 des Einsetzungsbeschlusses des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung hat die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft den Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz sowie die Stellungnahme des Senats dem Ausschuss unmittelbar zugeleitet.