Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben sich mit der Finanzierung von polizeilichem Mehraufwand bei gewinnorientierten Großveranstaltungen befasst und empfiehlt, die dazugehörige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Anlass zum Handeln zu nehmen und im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerzahlenden die Möglichkeit zu nutzen, gewinnorientierte Veranstalter an den Kosten erhöhten Polizeiaufwands bei risikobehafteten
Großveranstaltungen zu beteiligen.