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- Bremen bleibt auch in haushaltsloser Zeit handlungsfähig
Bremen bleibt auch in haushaltsloser Zeit handlungsfähig
Neues Kita- und Schulpersonal von restriktiver Regelung ausgenommen
Kurzbeschreibung
Die Bremische Bürgerschaft wird voraussichtlich erst Mitte 2024 den neuen Haushalt beschließen. Bis dahin richtet sich die Haushaltsführung nach Artikel 132a der Landesverfassung.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle