Bremen wird der Änderung des Grundgesetzes heute (21. März 2025) im Bundesrat zustimmen und grünes Licht geben für die Änderung des Grundgesetzes zur Schaffung eines Sondervermögens für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz, zur Schaffung einer Bereichsausnahme in der Schuldenbremse sowie zur Modifizierung der Schuldenbremse der Länder. Darauf hat sich der Senat verständigt.