Bremen hat sich heute (8. Mai 2026) im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, die betriebliche Mitbestimmung weiterzuentwickeln und Betriebsräte rechtlich besser abzusichern. Ziel des gemeinsamen Entschließungsantrag mit Niedersachsen ist es, Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) als Offizialdelikt auszugestalten und Strafbarkeitslücken zu schließen.