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  • Bremische Kostenordnung (BremKostO) vom 8. September 1992

Bremische Kostenordnung (BremKostO)

Veröffentlichungsdatum:08.09.1992 Inkrafttreten01.01.2002
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2002 bis 30.09.2002Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001 (Brem.GBl. S. 537)
Fundstelle Brem.GBl. 1992, S. 313

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juris-Abkürzung: BremKostO
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Amtliche Abkürzung:BremKostO
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bremische Kostenordnung
(BremKostO)
Vom 8. September 1992
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2002 bis 30.09.2002

G aufgeh. durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2002 (Brem.GBl. S. 211)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001 (Brem.GBl. S. 537)

§ 1

(1) Von den Behörden des Landes und der Gemeinden werden Kosten (Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren, Auslagen) nach dem Kostenverzeichnis (Anlage) erhoben.

(2) Die in dem Kostenverzeichnis aufgenommenen Kostentatbestände und Kosten für Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden gelten nur, sofern nicht die Gemeinden hierüber eigene Bestimmungen getroffen haben oder künftig treffen werden.

§ 2

(1) Wird in dem Kostenverzeichnis auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verwiesen, so sind diese in ihrem jeweils geltenden Wortlaut oder die an ihre Stelle tretenden Bestimmungen anzuwenden.

(2) Bei der Erhebung von Kosten im Veterinärbereich nach den Kostennummern 560 bis 564 und 590 bis 596 des Kostenverzeichnisses finden die Bestimmungen der Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29. Januar 1985 über die Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen nach den Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 91/496/EWG in der Fassung des Anhangs der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 (ABl. EG Nr. L 162 S. 1, 4, 1997 Nr. L 8 S. 32) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

§ 3

Werden Kosten nach Zeitaufwand berechnet, so sind

1.

bei Kosten nach Stundensätzen bei angebrochenen Stunden für einen Zeitaufwand von

weniger als 16 Minuten 25 v.H.,
weniger als 31 Minuten 50 v.H.,
weniger als 46 Minuten 75 v.H.
des im Kostenverzeichnis festgesetzten Stundensatzes;

2.

bei Kosten nach Tagessätzen (Arbeitstag mit acht Stunden Arbeitszeit) bei angebrochenen Tagen je angefangene 60 Minuten 12,5 v.H. des im Kostenverzeichnis festgesetzten Tagessatzes;

3.

bei Kosten nach Tagessätzen (24 Stunden) bei angebrochenen Tagen je angefangene 60 Minuten vier v.H. des im Kostenverzeichnis festgesetzten Tagessatzes

zu berechnen, soweit im Gebührenverzeichnis keine andere Berechnung vorgesehen ist.

§ 4

Für die Festsetzung, Erhebung, Nachforderung oder Erstattung von Kleinbeträgen gelten die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen zu § 59 entsprechend.

§ 5

(1) Werden Kosten nach dem Wert eines Gegenstandes festgelegt, so ist der Kostenrechnung der Wert einschließlich der nach dem jeweils geltenden Umsatzsteuergesetz zu zahlenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zugrundezulegen.

(2) Die Regelung des Absatzes 1 gilt nicht für Kosten, die nach der Gebührennummer 601.10 ermittelt werden.

§ 6

(1) Den einzelnen Kosten ist die nach dem jeweils geltenden Umsatzsteuergesetz zu zahlende Umsatzsteuer hinzuzurechnen, sofern die Einnahme der Umsatzsteuer unterliegt.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Kosten, die nach der Gebührennummer 601.10 berechnet werden.

§ 7

Gebühren, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes fällig sind, werden nach dem bisherigen Recht erhoben.

Anlage

(Zu § 1 Abs. 1 der Bremischen Kostenordnung)

KOSTENVERZEICHNIS
A. Übersicht

1.

Allgemeine Gebühren, Innere Verwaltung

2.

Bildungswesen, Berufsbildung, Wissenschaft und Kunst

3.

Eichwesen, Arbeitsschutz und technische Sicherheit

4.

Jugend und Soziales

5.

Gesundheitswesen einschl. Veterinärwesen

6.

Bauwesen, Wasserrecht, Enteignungsrecht, Kataster- und Vermessungswesen, Materialprüfung Umweltschutz, Pflanzenschutz, Immissionsschutz

7.

Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft, Außenhandel

8.

Häfen, Schiffahrt und Verkehr

9.

Finanzen, Steuern

Anmerkung:
Die im Abschnitt C in DM ausgewiesenen Werte sind mit dem Kurs 1,95583 in Euro umzurechnen. Auf die Regelungen des Euro-Einführungsgesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I. S. 1242) wird verwiesen.
B. Abkürzungsverzeichnis

BGBBürgerliches Gesetzbuch
BImSchGBundesimmissionsschutzgesetz
BliwaGBlindenwarenvertriebsgesetz
BremGebBeitrG Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz
BremPolGBremisches Polizeigesetz
BremVerVfG Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BremVwVG Bremisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz
EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung
EStG Einkommensteuergesetz
GewOGewerbeordnung
HeimGHeimgesetz
JugendSchG Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
OWiGOrdnungswidrigkeitengesetz

C. Kostentatbestände

1Allgemeine Gebühren, Innere Verwaltung  
10Allgemeine Gebühren 
100Amtshandlungen 
100.00Genehmigungen, Erlaubnisse, Gestattungen, Fristverlängerungen und andere Amtshandlungen, für die in diesem Gebührenverzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften weder eine besondere Gebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist 5,- DM
bis 1.000,- DM
100.01Bescheinigungen, für die in diesem Gebührenverzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften weder eine besondere Gebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist 5,- DM
bis 100,- DM
  Anmerkungen zu 100.00 und 100.01: 
 Der Verwaltungsaufwand als Teil der Bemessungsgrundlagen nach § 4 Abs. 2des BremGebBeitrG ist unter Berücksichtigung der sächlichen Verwaltungskosten und der Zeitgebühren nach 103 zu ermitteln.  
 Sind im Gebührenverzeichnis vergleichbare Amtshandlungen enthalten, ist die Gebühr unter Berücksichtigung  
der vergleichbaren Gebühren zu bemessen.
101Verwaltungsverfahren 
101.00Gewährung von Akteneinsicht bei der aktenführenden Behörde gebührenfrei
 Anmerkung zu 101.00:  
 Wird die Akteneinsicht in Form der Herstellung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen gewährt, werden Gebühren nach 10101oder  
10102 erhoben.
101.01Anfertigung von Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen je angefangene Seite
1,20 DM
101.02Anfertigung von Abschriften je angefangene Seite
6,40 DM
101.03Amtliche Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen je angefangene Seite
3,00 DM
ab Seite 6
0,60 DM
 Anmerkungen zu 101.03: 
 a) Sofern die Behörde das zu beglaubigende Schriftstück selbst hergestellt hat, sind neben der Beglaubigungsgebühr Gebühren nach 101.01 oder 101.02 zu erheben.  
b) Für die amtliche Beglaubigung von Ausfertigungen und Abschriften, die anstelle zurückzugebender Urkunden zu den Akten dieser Behörde genommen werden, werden keine Gebühren nach 101.01 bis 101.03 erhoben.
101.04Für die amtliche Beglaubigung von Ausfertigungen und Abschriften, die für die Bewerbung um einen Studienplatz an einer Hochschule oder um einen schulischen Ausbildungsplatz benötigt werden für die erste Seite
3,00 DM
für jede weitere Seite
0,50 DM
101.05Amtliche Beglaubigung von Unterschriften; und Handzeichen 8,- DM
101.06Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland zum Zwecke der Legalisation 23,50 DM
101.07Erteilung der Apostille nach Haager Übereinkommen vom 5. März 1961 23,50 DM
101.08Ersatzausstellung einer Urkunde (anstelle von unbrauchbaren oder in Verlust geratenen Exemplaren) 22,- DM
101.09Ausstellung von Lebensbescheinigungen gebührenfrei
101.10Schriftlich erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen 20,- DM
bis 100,- DM
  Anmerkungen zu 101.10: 
 a) Die Gebühr ist dann nicht gesondert zu erheben, wenn der mit der Zusage verbundene Verwaltungsaufwand kostenmäßig durch die Gebühr für den begehrten Verwaltungsakt mit abgedeckt wird.  
b) Für Vorbescheide im bauaufsichtlichen Verfahren werden die Gebühren nach 601.08 berechnet.
101.11Erfolglose Rechtsbehelfsverfahren 84,- DM
bis 5.000,- DM
  Anmerkungen zu 101.11: 
 a) Für die Berechnung der Gebühr gilt § 8 BremGebBeitrG.  
b) Richtet sich ein Rechtsbehelf eines Dritten gegen eine Maßnahme im baurechtlichen Genehmigungsverfahren, so ist als Berechnungsgrundlage nach § 8 BremGebBeitrG die Gebühr nach 601.08 einzusetzen.
101.12Rechtsbehelf ausschließlich gegen eine Kostenentscheidung (Nebenentscheidung) 10 v. H
des angefochtenen Betrages
mindestens 40,- DM
höchstens 500,- DM
101.13Kostenfestsetzung gemäß § 80 Abs. 3 BremVwVfG gebührenfrei
101.14Erteilung einer Bescheinigung über die Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes gebührenfrei
101.15Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 62,50 DM
101.16Erfolgloser Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens 62,50 DM
101.17Schriftliche Auskünfte schwieriger Art20,- DM
bis 200,- DM
102 Verwaltungszwang 
102.00Erteilung eines Ge- oder Verbotes sowie Androhung von Zwangsmitteln nach §§ 11 und 17 BremVwVG oder entsprechenden anderen Rechtsvorschriften gebührenfrei
102.01Tatbestand nach 102.00 nach erfolgter vergeblicher Anmahnung des Tuns, Lassens oder der Duldung 50,- DM
bis 1.000,- DM
  Anmerkung zu 102.00 und 102.01: 
 Für Gebote und Verbote sowie für die Androhung von Zwangsmitteln, Festsetzung von Zwangsgeldern und der Kosten für Ersatzvornahmen  
 a) auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit siehe 318,  
b) im bauaufsichtlichen Verfahren werden Gebühren nach 601.22 bis 601.22.03 erhoben.
102.02Festsetzung von Zwangsgeld und der Kosten für vorher schriftlich angedrohte Ersatzvornahme nach § 18 und 19 BremVwVG 5 v.H. des festgesetzten
Zwangsgeldes bzw.
der Aufwendungen für
die Ersatzvornahme
mindestens 30,- DM
102.03 Tatbestand nach 102.02 mit anschließender Verschrottung eines Fahrzeugs 5 v. H. des
festgesetzten
Aufwendungen bzw.
der für die
Ersatzvornahme
mindestens 50,- Euro
102.04 Tatbestand nach 102.02 mit anschließender Versteigerung eines Fahrzeugs 5 v. H. des
festgesetzten
Zwangsgeldes bzw.
der Aufwendungen
für die Ersatzvornahme
mindestens 70,- Euro
102.05Anordnen einer vorher nicht schriftlich angedrohten Ersatzvornahme nach §§ 15 und 19 BremVwVG oder entsprechenden anderen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen (z.B. Abschleppen bei Halteverboten) und Festsetzung der Kosten 48,- Euro
 Anmerkung: 
 Dies gilt auch, sofern nach der Anordnung die Ersatzvornahme aus Gründen, die nicht von der Behörde zu vertreten sind, nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird.  
 Anmerkung zu 102.05: 
 Wird die nach Nr. 102.04 zu erhebende Gebühr durch einen Leistungsbescheid festgesetzt, so wird für die Festsetzung keine zusätzliche Gebühr erhoben.  
102.06Zuschlag bei Tatbestand nach 102.05 mit anschließender Verschrottung eines Fahrzeugs 30,- Euro
102.07Zuschlag bei Tatbestand nach 102.05 mit anschließender Versteigerung eines Fahrzeugs 50,- Euro
103Gebührenrechnung nach Zeitaufwand 
103.0Bei Gebührenberechnungen nach dem Zeitaufwand werden unter Berücksichtigung der Regelung in § 3 BremKostO folgende Stundensätze in Anrechnung gebracht:  
103.00für einen Beamten Stundensatz des höheren Dienstes oder Angestellten in vergleichbarer Vergütungsgruppe 114,- DM
103.01für einen Beamten Stundensatz des gehobenen Dienstes oder Angestellten in vergleichbarer Vergütungsgruppe 84,- DM
103.02für einen Beamten Stundensatz des mittleren Dienstes oder Angestellten bzw. Arbeiter in vergleichbarer Vergütungs- bzw. Lohngruppe 68,- DM
103.03für einen Beamten Stundensatz des einfachen Dienstes oder Angestellten bzw. Arbeiter in vergleichbarer Vergütungs- bzw. Lohngruppe 41,- DM
103.04Gemeinkostenzuschlag für Weiterberechnung von verauslagten Rechnungen 10 % des geprüften
Nettorechnungs-betrages
103.05Gemeinkostenzuschlag für Lagermaterial 20 % des Nettorechnungsbetrages
103.06Einsatzstunde Kleintransporter32,40 DM/Std
103.07Einsatzstunde Spezialfahrzeuge und GeräteEinzelfallberechnung
104 Aktenversendung bzw. -aushändigung 
104.00Aktenversendung oder -aushändigung zur Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren, im Bußgeldverfahren und aus sonstigen Gründen, ohne Portoauslagen je Sendung 9,20 Euro
104.01Aktenversendung oder -aushändigung zur Akte einsicht im Verwaltungsverfahren, im Bußgeldverfahren und aus sonstigen Gründen, einschl. pauschalierter Portoauslagenje Sendung 13,29 Euro
104.02Aktenversendung oder -aushändigung zur Akteneinsicht im Bußgeldverfahren an den Verteidiger des Betroffenen gebührenfrei
11 Allgemeine innere Verwaltung 
110Sonn- und Feiertagsrecht, Titel, Orden und Ehrenzeichen  
110.00Befreiung von Beschränkungen und Verboten nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (SaBremR 113-c-1) 20,- DM
bis 100,- DM
110.01 Frei 
110.02Genehmigung zum Erwerb von Orden und Ehrenzeichen zu Sammlerzwecken 115,55 Euro
110.03Erteilung von Erlaubnissen für die Durchführung von nicht nach §§ 68 und 69 GewO festgesetzten Märkten oder marktähnlichen Veranstaltungen, insbesondere Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen 68100,- DM
bis 1.500,- DM
111Juristische Personen 
111.00Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein, Genehmigung zur Errichtung einer Stiftung 200,- DM
bis 2.000,- DM
111.01Genehmigung zur Änderung der Satzung eines Vereins oder einer Stiftung 50,- DM
bis 1.000,- DM
111.02Genehmigung zur Aufhebung einer Stiftung, zur Zusammenlegung von Stiftungen und zur Verlagerung des Sitzes einer Stiftung in das Land Bremen 50,- DM
bis 600,- DM
111.03Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins nach § 43 BGB 100,- DM
bis 2.000,- DM
111.04Aufsichtsmaßnahmen nach §§ 13 und 14 des Bremischen Stiftungsgesetzes 50,- DM
bis 1.000,- DM
111.05 Bescheinigung über die Zusammensetzung des Vertretungsorgans einer juristischen Person, Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis und über sonstige Rechtsverhältnisse 72,- DM
111.06Bescheinigung nach Nr. 111.05 bei im Durchschreibeverfahren hergestellten weiteren Ausfertigungen je Ausfertigung 8,- DM
111.07Prüfung nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Bremischen Stiftungsgesetzes 100,- DM
bis 2.000,- DM
111.08Prüfung der nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 des Bremischen Stiftungsgesetzes eingereichten Unterlagen 20,- DM
bis 400,- DM
111.09 Genehmigungen und Bescheinigungen für Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen gebührenfrei
112 Namensrecht 
112.00Änderung oder Feststellung eines Familiennamens 250,- DM
bis 2.000,- DM
112.01Änderung des Vornamens70,- DM
bis 500,- DM
113Nachlaßsachen 
113.00Auskehrung von Nachlässen von im Ausland verstorbenen Personen an die im Inland wohnhaften Empfangsberechtigten 5 v.T. des Wertes
mindestens 30,- DM
113.01Sicherung des Nachlasses § 5 des Brem. Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Inverwahrnahme von Nachlaßgegenständen 3 v.H. des Schätzwertes
mindestens 10,- DM
113.02Versiegelung von Gelassen, die Nachlaßgegenstände enthalten 10,- DM
113.03Entsiegelung von Gelassen, die Nachlaßgegenstände enthalten gebührenfrei
114 Glücksspiele und Sammlungen 
114.00Genehmigung öffentlicher Lotterien oder Ausspielungen, sofern nicht 114.01 Anwendung findet 1,7 v.T. des zugelassenen
Spielkapitals
abzüglich der Lotteriesteuer,
sofern diese erhoben wird,
aufgerundet auf
volle 5,- DM
114.01Genehmigung öffentlicher Ausspielungen in geschlossenen Räumen (Tombolen) 49,- DM
114.02Änderung und Aufhebung einer Genehmigung nach 114.00 oder 114.01 17,- DM
bis 354,- DM
114.03Genehmigung von Teilnahmebedingungen für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen 35,- DM
bis 708,- DM
114.04Genehmigung von Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen 17,- DM
bis 354,- DM
114.05Zulassung als Buchmacherpro Kalenderjahr
453,- DM
114.06Erlaubnis zur Beschäftigung eines Buchmachergehilfen pro Kalenderjahr
235,- DM
114.07 Zulassung einer Nebenstelle235,- DM
114.08Änderung der Zulassung als Buchmacher51,- DM
114.09Aufhebung einer Zulassung oder Erlaubnis nach 114.05 bis 114.08 35,- DM
bis 708,- DM
114.10Zulassung eines Totalisators für Pferderennen für jeden Renntag
53,- DM
114.11Zulassung einer Annahmestelle für Pferdewetten 134,- DM
114.12Zulassung eines Totalisators für Fußballwetten 2.244,- DM
114.13Zulassung eines Totalisators für Zahlenwetten 3.044,- DM
114.14Zulassung eines Totalisators für Pferdewetten (Rennquintett) 2.244,- DM
114.15Änderung einer Zulassung nach 114.10 bis 114.1417,- DM
bis 354,- DM
114.16Genehmigung von Teilnahmebedingungen für Fußballwetten, Zahlenwetten und Pferdewetten (Rennquintett) 708,- DM
114.17Genehmigung von Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen für Fußballwetten, Zahlenwetten und Pferdewetten (Rennquintett) 142,- DM
bis 284,- DM
114.18Aufhebung einer Zulassung nach 114.10 bis 114.14 35,- DM
bis 708,- DM
114.19 Zulassung einer Spielbank21.517,- DM
114.20Änderung der Zulassung nach Nr. 114.19 und sonstige Genehmigungen aufgrund der Zulassung 226,- DM
bis 4.520,- DM
114.21 Aufhebung einer Zulassung nach Nr. 114.192124,- DM
115Sammlungen 
115.00Amtshandlungen für öffentliche Sammlungen aufgrund sammlungsrechtlicher Vorschriften gebührenfrei
116 Frei 
116.00 aufgehoben 
116.01aufgehoben  
116.02aufgehoben 
117Frei 
118Schornsteinfegerwesen 
118.00Eintragung in die Bewerberliste nach § 4 Abs 1 des Schornsteinfegergesetzes, in das besondere Verzeichnis gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen und die Wiedereintragung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen 100,- DM
118.01Wiedereintragung in die Bewerberliste nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen gebührenfrei
118.02Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister nach § 5 des Schornsteinfegergesetzes 1.000,- DM
118.03Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister nach § 5 des Schornsteinfegergesetzes im Falle der Bewerbung um einen anderen Kehrbezirk gemäß § 12 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen 250,- DM
118.04Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister auf Probe nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Schornsteinfegergesetzes 200,- DM
118.05Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Nebenerwerbs nach § 14 Abs. 3 Schornsteinfegergesetz 80,- DM
bis 200,- DM
118.06 Bestellung zum Stellvertreter nach § 20, § 21 Abs. 2 oder § 28 Satz 3 des Schornsteinfegergesetzes 100,- DM
12Öffentliche Sicherheit und Ordnung 
120Allgemeines Polizeirecht 
120.00Bestellung zum Hilfspolizeibeamten gem. § 76 Abs. 1 BremPolG 107,- DM
 Anmerkung: 
 Die Bestellung ist gebührenfrei, wenn Antragsteller Behörde oder öffentlich-rechtliche Körperschaft ist oder Bestellung von Amts wegen erfolgt.  
120.1Gestellung von Beamten und Fahrzeugen einschließlich von Wasserfahrzeugen:  
 1. zur Begleitung von Fahrzeugen, soweit die Begleitung aufgrund verkehrsrechtlicher Vorschriften bestimmt worden ist,  
2. zur Begleitung oder Sicherung von Transporten, wenn durch die Ladung die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte und dieser Einsatz durch oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestimmt worden ist,
3. zur Begleitung und Sicherung von Transporten mit wertvollen Ladungen, soweit dieses auf Antrag des Berechtigten geschieht und der Polizeivollzugsdienst nicht von Amts wegen tätig werden muß,
4. zur Überwachung von Tätigkeiten, durch die die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte, für die die polizeiliche Überwachung durch oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestimmt worden ist und es sich nicht um solche Tätigkeiten des Veranlassers handelt, die zur Abwehr einer anderweitigen Gefahr notwendig sind,
5. zur Begleitung oder Beförderung von Personen, wenn diese sich durch eigenes Verschulden in eine schutzbedürftige Lage versetzt haben und die Begleitung oder Beförderung überwiegend in ihrem Interesse liegt,
6. zur Überwachung von Veranstaltungen, soweit die Überwachung durch eine schriftliche Verfügung bestimmt worden ist oder der Berechtigte sie beantragt hat,
7. für die Begehung zur Abnahme bei der Polizei aufgeschalteter, neu installierter Überfall- und Einbruchmeldeanlagen; Gebührenschuldner ist das Unternehmen, das die Anlage errichtet hat;
120.10für jeden Beamten Stundensatz
nach 103,
Auslagen werden
gesondert erhoben
120.11 für den Einsatz eines Kraftradesfür jeden angefangenen
km
1,- DM
120.12für den Einsatz eines Personenkraftwagens für jeden angefangenen
km
1,50 DM
120.13für den Einsatz eines Kraftfahrzeuges bis zu 2 1/2 t zulässiges Gesamtgewicht für jeden angefangenen
km 2,- DM
120.14für den Einsatz eines Kraftfahrzeuges über 2 1/2 t zulässiges Gesamtgewicht für jeden angefangenen
km³,- DM
120.15für den Einsatz eines Küstenbootes je angefangene Betriebsstunde
330,- DM
120.16für den Einsatz eines Streckenbootes je angefangene Betriebsstunde
150,- DM
120.17für den Einsatz eines Hafenbootes je angefangene Betriebsstunde
85,- DM
 Anmerkung zu 120.10 bis 120.17: 
 Bei der Festsetzung der Gebühren werden Hin- und Rückwege zum bzw. vom Einsatzort mitberechnet. Bei angebrochenen Stunden siehe § 5.  
 Abweichend von 120.10 bis 120.17 werden berechnet:  
120.18Frei 
 Anmerkung: 
 Außerhalb des Bereichs Nordschleuse-Einswarden erfolgt Berechnung nach Aufwand gem. Nrn. 120.10 bis 120.17.  
120.19für die Begleitung und Sicherung von Landtransporten durch Kraftfahrzeuge innerhalb des jeweiligen Gemeindegebietes je Kraftfahrzeug
180,- DM
120.20 Gestellung von Beamten und Fahrzeugen bei Veranstaltungen im Sinne des Versammlungsrechts und bei Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, einschließlich sportlichen Veranstaltungen nichtgewerblicher Art gebührenfrei
120.3Unterbringung von Personen im Polizeigewahrsam  
120.30Unterbringung von Personen in einem Polizeigewahrsam, soweit die Unterbringung auf Antrag oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung im überwiegenden Interesse eines einzelnen vorgenommen wird. für jede angefangenen
24 Stunden
60,- DM,
Auslagen werden
gesondert erhoben
 Anmerkung zu 120.30: 
 Außer der Gebühr nach 120.30 sind die Arztkosten für die Haftfähigkeitsuntersuchung zu erstatten.  
120.31Aufwendungen bei der Unterbringung in einem Polizeigewahrsam durch Gestellung von Bettwäsche Erstattung in Höhe der
einer Morgenmahlzeit der Polizei tatsächlich
eines Mittagessens entstandenen
eines AbendessensAufwendungen,
 besondere Auslagen
  werden gesondert erhoben
 Anmerkung:  
 Diese Aufwendungen sind auch dann zu erstatten, wenn die Unterbringung gebührenfrei ist.  
120.4Für das Tätigwerden beim Abschleppen und Befördern von Fahrzeugen und Anhängern  
120.40für jeden Bediensteten Stundensatz nach 103
120.41für den Einsatz eines Kraftfahrzeuges beim Abschleppen oder Befördern für jeden angefangenen
km die Sätze nach
120.12 bis 120.14
120.42 für den Einsatz von Wasserfahrzeugen der Wasserschutzpolizei für jede angefangene
Betriebsstunde die Sätze
nach 120.15 bis
120.17
 Anmerkungen zu 120.4 bis 120.42: 
 a) Bei der Festsetzung der Gebühren werden Hin- und Rückwege zum bzw. vom Einsatzort mitberechnet. Bei angebrochenen Stunden siehe § 3 BremKostO.  
b) Werden Fahrzeuge im Wege der Ersatzvornahme durch Privatfirmen oder andere Behörden abgeschleppt oder befördert, so sind die der Polizei entstandenen notwendigen Kosten ausschließlich nach den §§ 15 und 19 des BremVwVG zu erstatten. Vgl. hierzu aber auch Nr. 102.04
120.5Aufbewahren von Fahrzeugen aufgrund eines Antrages oder im überwiegenden Interesse eines einzelnen oder nach Beendigung einer gesetzlich zulässigen Besitzentziehungsmaßnahme (z.B. Sicherstellung, Beschlagnahme) je angefangenen Kalendertag für  
120.50ein Fahrrad (mit oder ohne Hilfsmotor) 1,10 DM
120.51ein Kraftrad ohne Beiwagen 2,- DM
120.52ein Kraftrad mit Beiwagen, einen Anhänger oder ein Pferdefuhrwerk 2,50 DM
120.53einen Personenkraftwagen oder ein Kombifahrzeug 4,50 DM
120.54einen Lastkraftwagen oder Omnibus 8,- DM
120.55ein Wasserfahrzeug5,65 DM
120.56ein Fahrzeugteil bei einer Abstellfläche bis 4 qm 2,50 DM
120.57ein Fahrzeugteil bei einer Abstellfläche über 4 qm 4,50 DM
 Anmerkung zu 120.50 bis 120.57:  
 Werden Fahrzeuge durch Privatfirmen oder andere Behörden abgestellt, so sind die der Polizei entstandenen Kosten zu erstatten.  
120.60Maßnahmen des Polizeivollzugsdienstes im Rahmen der Vollzugs- oder Amtshilfe, sofern das Tätigwerden des Polizeivollzugsdienstes durch Nichterfüllung eines dem Betroffenen durch die ersuchenden Stellen aufgegebenen Verlangens veranlaßt wird und sofern es sich nicht um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Strafvollstreckung handelt 25,- DM
bis 130,- DM
  Anmerkung: 
 Gebührenschuldner ist derjenige, gegen den sich die Maßnahme richtet (Betroffener).  
120.61Unberechtigtes Anfordern von Beamten oder Fahrzeugen oder Beschädigung oder Verunreinigung der Einrichtungen oder Fahrzeuge der Polizei:  
Erstattung der Aufwendungen nach Maßgabe 120.10 bis 120.60 oder, falls dies nicht möglich ist, in Höhe der tatsächlichen Aufwen-dungen. Besondere Auslagen werden gesondert erhoben.
 Anmerkung: 
 Als unberechtigtes Anfordern gilt auch die mißbräuchliche Alarmierung.  
120.62Einsatz der Polizei nach Alarmierung aufgrund des Fehlalarms einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage:  
 Je Fehlalarm pauschal zwei Stundensätze nach 103.02 zuzüglich 16 km nach 120.12. Besondere Auslagen werden gesondert erhoben.  
 Anmerkung: 
 Als Fehlalarm einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage gilt ein Alarm, für dessen Auslösung eine Ursache nicht feststellbar ist. Gebührenschuldner ist  
 - bei Anlagen, die an eine Alarmzentrale angeschlossen sind, das Unternehmen, das die Alarmzentrale betreibt,  
- bei Anlagen, die nicht an eine Alarmzentrale angeschlossen sind, der Anlagenbesitzer,
- bei kombinierten Anlagen das Unternehmen, das die Alarmzentrale betreibt, wenn durch sie zuerst die Polizei benachrichtigt wurde, in den übrigen Fällen der Anlagenbesitzer.
120.63Amtshandlungen des Polizeivollzugsdienstes, soweit für sie eine Gebühr in den Positionen 120.00 bis 120.62 nicht festgesetzt oder eine Erstattung von Aufwendungen im Sinne von § 11 BremGebBeitrG nicht vorgeschrieben ist gebührenfrei
120.64Überlassung von Absperrgittern (Druckgittern) an natürliche Personen oder sonstige private Veranstalter oder Einrichtungen 10,- DM
(je Druckgitter und angefangene 24 Stunden)
120.7Schriftliche Verbote und Gebote nach dem Brem. Polizeigesetz50,- Euro
bis 1.000,- Euro
121Melde- und Ausweiswesen 
121.00Auskünfte und Bescheinigungen aus dem Melderegister Einzelauskunft je Namen 8,- DM
 Einzelauskunft je Namen nach besonderen Ermittlungen oder aus der abgelegten Kartei 32,- DM
121.01Bescheinigung aus dem Melderegister auf Vordruck 8,- DM
121.02Bescheinigung aus dem Melderegister, für die kein Vordruck verwendet werden kann 16,- DM
121.03Bescheinigung aus dem Melderegister nach besonderen Ermittlungen oder aus der abgelegten Kartei 32,- DM
 Anmerkung zu 121.00 bis 121.03:  
 Massenauskünfte, d. h. Auskünfte über die Daten einer Vielzahl von namentlich bezeichneten Personen, die nicht aus einer Karteikarte bzw. Datenbild erteilt werden, sind wie Einzelauskünfte zu behandeln.  
121.04Auskünfte an Sozialversicherungsträger gebührenfrei
121.05Bestätigung der An-, Ab- oder Ummeldung gebührenfrei
121.06Automatisierte Auskunftserteilung 
Für Gruppenauskünfte, Datenabgleiche und sonstige Auswertungen, die in automatisierter Form bearbeitetwerden, errechnet sich die Gebühr nach Zeit- und Sachaufwand zuzüglich Auslagen
121.07Erteilung oder Verlängerung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Markt- und Meinungsforschungsinstitute 200,- DM
121.1Personalausweise 
121.10Ausstellung von Personalausweisen, soweit nicht das Gesetz über Personalausweise gilt 15,- DM
121.11Ausstellung eines Personalausweises, die wegen Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung erforderlich wird gebührenfrei
121.12Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,- DM
121.13Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises, die wegen Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung erforderlich wird gebührenfrei
122 Sondernutzungen und allgemeine Ordnungsangelegenheiten 
122.00Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis20,- DM
bis 600,- DM
122.01Festsetzung oder Änderung amtlicher Haus- bzw. Grundstücksnummern je Haus- bzw. Grundstücksnummer 11,75 Euro
122.02Ausnahmegenehmigung für ein abweichend von den Vorschriften gestaltetes Hausnummernschild gebührenfrei
122.03Änderung amtlicher Hausnummern infolge Straßenumbenennungen, veränderten Straßenführungen durch neue Bebauungspläne u.dgl. gebührenfrei
122.04Festsetzung der Bezeichnung für Privatwege gebührenfrei
122.05a) Zustimmung zur Übertragung der Reinigungs- und Streupflicht gebührenfrei
 b) Bestimmung eines Reinigungs- und Streupflichtigen 68,- DM
bis 680,- DM
122.06 Verfügung nach den Vorschriften über Lärmbekämpfung 68,- DM
 Anmerkung:bis 1.360,- DM
 Aus Anlaß des Fegens der Domtreppen oder sofern im öffentlichen Interesse gebotene Erlaubnisse sind gebührenfrei.  
122.07Verfügung nach der Polizeiverordnung über das Halten von Hunden 68,- DM
bis 1.360,- DM
122.08 Einlösung eingefangener Hunde30,- DM
 Anmerkung: 
  Außer der Gebühr sind die Auslagen sowie sonstige Auf-wendungen für Pflege und Transport des Tieres zu erstatten.  
122.09Genehmigung zum Gebrauch von offenem Feuer im Hafengebiet20,- DM
bis 135,- DM
122.10Ausnahmegenehmigung für das Entleeren von Fäkaliengruben an Sonn- und Feiertagen sowie an Tagen mit Wärmegraden über 20 Grad Celsius 17,- DM
122.11Erlaubnis zum Abbrennen von Fackeln 27,- DM
122.12Sicherstellung und Verwahrung sichergestellter Hunde35,- Euro
bis 480,- Euro
 Anmerkung: 
 Außer der Gebühr sind die Auslagen sowie sonstigen Aufwendungen für Pflege und Transport des Hundes zu erstatten.  
122.13Ausnahmegenehmigung für Osterfeuer 35,- Euro
123Sonstiges 
123.0Verwaltung von Fundsachen 
123.00bei einem Schätzwert bis zu 30,- DMgebührenfrei
123.01bei einem Schätzwert über 30,- DM10 v.H.
des Schätzwertes,
mindestens 6,- DM
123.02soweit der Schätzwert 1.000,- DM übersteigt, für den Mehrwert 2 v.H. des
Schätzwertes
 Anmerkungen zu 123.00 bis 123.02: 
 a) Gebührenschuldner sind die Empfangsberechtigten im Sinne des § 965 BGB (und die Finder, sofern sie gemäß § 973 BGB das Eigentum an der Sache erwerben).  
b) Bei Tieren werden Gebühren nach 123.00 bis 123.02 nur solange berechnet, als diese nicht an eine Verwahrstelle (Tierheim) abgeliefert sind.
c) Neben der Gebühr zu 123.00 bis 123.02 sind die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für das Abschleppen, Transportieren und Unterstellen von Fahrzeugen und anderen sperrigen Fundsachen zu erstatten.
123.03Bescheinigung in Fundangelegenheiten 6,50 DM
123.1Wohnwagen und Wohnwagenplätze  
123.10Genehmigung zur Aufstellung von Wohnwagen gem. § 2 Wohnwagengesetz bis zu einer Woche je Wagen 12,- DM
123.11Genehmigung nach 123.10 bei mehr als einer Woche je Wagen19,- DM
bis 155,- DM
123.12Zulassung eines Wohnwagenplatzes gem. § 3 des Wohnwagengesetzes 69,- DM
bis 400,- DM
123.2 Sonstige Gebühren 
123.20 Ausweise für die Presse zum Passieren von Absperrungengebührenfrei
123.21Erlaubnis nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit 15,- DM
bis 135,- DM
123.22Anordnung nach § 10 des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit 55,- DM
bis 220,- DM
123.23 Fertigung und Erläuterung von Phasenablaufplänen einer Wechsellichtzeichenanlage 60,- DM
123.24Erteilung von Leistungsbescheiden zur Beitreibung von rückständigen Gebühren und Auslagen gem. § 25 Abs. 4 SchfG 50,- DM
bis 300,- DM
13Gesundheitswesen 
130Heilpraktiker 
130.00Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein 500,- DM
bis 800,- DM
130.01 Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie bei Dipl.-Psychologen 150,- DM
131frei 
132Leichen- und Bestattungswesen 
132.00Genehmigung einer Erd- oder Feuerbestattung außerhalb von Friedhöfen 290,- DM
132.01Ausstellung eines Leichenpasses 21,- DM
132.02Einäscherungsgenehmigung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Feuerbestattung 40,- DM
132.03Bescheinigung zur Aushändigung einer Urne 21,- DM
132.04Umbettungsgenehmigung 21,- DM
133Frei 
134Milchhandel 
134.00Milchhandelserlaubnis 70,- DM
bis 290,- DM
134.01Stellvertretererlaubnis zum Milchhandel 30,- DM
bis 100,- DM
134.02Vorläufige Zulassung zum Milchhandel 30,- DM
bis 100,- DM
14Landwirtschaft, Jagd und Fischereiwesen 
140Feldordnungsrecht 
140.00Bestätigung als Feldhüter gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Feldordnungsgesetzes 95,- DM
 Wenn Antragsteller Behörde oder öffentlich-rechtliche Körperschaft ist gebührenfrei
140.01Bescheid über die Aufrechterhaltung einer Pfändung nach § 12 des Feldordnungsgesetzes 5 v.H. des Betrages,
durch dessen Zahlung
die Pfandsache eingelöst
werden kann
mindestens 20,- DM
 Anmerkung:  
 Gebührenschuldner ist der Eigentümer oder der Ersteigerer des gepfändeten Tieres.  
140.02Schriftliche Aufforderung des Eigentümers oder sonst Berechtigten nach § 16 des Feldordnungsgesetzes 5,- DM
bis 35,- DM
140.03Mündliche Aufforderung des Eigentümers oder sonst Berechtigten nach § 16 des Feldordnungsgesetzes 2,- DM
bis 13,- DM
140.04Verwahrung von Vieh (außer Hausgeflügel) je Tier6,50 DM
140.05Verwahrung von Hausgeflügel, sofern es nicht als Fundsache gilt, je Tier 2,- DM
141Frei 
142Jagdwesen 
142.00Dreijahresjagdschein220,- DM
142.01Jahresjagdschein120,- DM
142.02Tagesjagdschein32,- DM
142.03Jugendjagdschein63,- DM
142.04Falknerjahresjagdschein63,- DM
Die Gebühr ermäßigt sich auf 18,- DM, sofern gleichzeitig ein Jahresjagdschein ausgestellt wird.
 Anmerkung zu 142.00 bis 142.04: 
 Personen, die mit der Jagd amtlich oder ehrenamtlich sowie beruflich befaßt sind, erhalten Jagdscheine für die halbe Gebühr.  
142.05Bescheinigung über bisher ausgestellte Jagdscheine 19,- DM
142.06Zweitfertigung eines Jagdscheines 30,- DM
142.07Bestätigung eines Jagdaufsehers 63,- DM
142.08Erlaubnis zur beschränkten Ausübung der Jagd30,- DM
bis 80,- DM
142.09Jägerprüfung 260,- DM
142.10Bescheinigung über die Jagdpachtfähigkeit gemäß 11,- DM
§ 11 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes
142.11Zulassung zur Jägerprüfung 50,- Euro
143Fischereiwesen 
143.00Fischereischein mit Fischereiprüfung 100,- DM
143.01Fischereischein nach § 9 Fischereigesetz (Stockangler) 50,- DM
143.02Zweitausfertigung eines Fischereischeines 30,- DM
143.03Bestellung eines Fischereiaufsehers gemäß § 32 Fischereigesetzes 20,- DM
bis 50,- DM
143.04 Aufhebung der Bestellung eines Fischereiaufsehersgebührenfrei
143.05Maßnahmen zur Durchsetzung der Hegeverpflichtung gemäß § 18 Fischereigesetz 50,- DM
bis 150,- DM
143.06 Maßnahmen gemäß § 19 Abs. 2 Fischereigesetz gebührenfrei
143.07Genehmigung oder Versagung von Veranstaltungen gemäß § 19 Abs. 3 Fischereigesetz 100,- DM
bis 300,- DM
143.08Ausnahmen gemäß § 21 Fischereigesetz (Fangmethoden) 100,- DM
bis 300,- DM
143.09Anerkennung, Rüchnahme und Widerruf der Anerkennung von Fischereivereinen gemäß § 29 Fischereigesetz 200,- DM
bis 500,- DM
143.10Versagung, Wideruf und Rücknahme von Fischereischeinen 100,- DM
bis 200,- DM
143.11 Maßnahmen gemäß § 25 Abs. 2 Fischereigesetz gebührenfrei
15 Gewerbewesen (ausgenommen Gaststättenwesen) 
150Gewerbeordnung (GewO) und Durchführungsvorschriften 
 Auskünfte aus Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO)  
150.00Einfache Einzelauskunft (Name, Tätigkeit, Betriebsstätte) 10,- DM
150.01Erweiterte Einzelauskunft 20,- DM
150.02Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen und die Auf-gabe des Gewerbe einschließlich des Empfangs der Anzei-gebescheinigung (§ 14 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 GewO) je Mehr- oder Ersatzausfertigung 25,- DM
25,- DM
150.03Erlaubnis nach § 33a GewO je qm gewerblichen Raumes 3,- DM
höchstens 1.255,- DM
150.04Erlaubnis zum Aufstellen technischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (§§ 33c Abs. 1 GewO) 465,- DM
bis 2.656,- DM
150.05Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte (§ 33c Abs. 3 GewO) 40,- DM
bis 93,- DM
150.06Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit Gewinnmöglichkeiten (§ 33d GewO) 60,- DM
bis 1.195,- DM
150.07Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens 664,- DM
bis 6.640,- DM
150.08Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandleihvermittlungsgewerbes nach § 34 GewO 445,- DM
bis 1.063,- DM
150.09Verlängerung der Verwertungsfrist für Pfänder 4,- DM
bis 67,- DM
150.10Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes (§ 34a GewO) 445,- DM
bis 1.063,- DM
150.11Versteigerererlaubnis (§ 34b GewO) 474,- DM
bis 1.600,- DM
150.12 frei 
150.13Ausnahmegenehmigung nach §§ 9, 12 und 13 Versteigererverordnung 53,- DM
150.14Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO440,- DM
bis 1.500,- DM
150.15Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit oder aus anderen Gründen nach § 35 GewO 350,- DM
bis 6.640,- DM
150.16Gestattung der Wiederaufnahme eines untersagten Gewerbebetriebes 225,- DM
bis 440,- DM
150.17Stellvertretererlaubnis nach § 35 Abs. 2 und § 47 GewO 170,- DM
bis 470,- DM
150.18Fristverlängerungen nach § 49 Abs. 3 GewO 90,- DM
bis 1.800,- DM
150.19Erteilung einer Reisegewerbekarte nach §§ 55 ff GewO 65,- DM
bis 1.630,- DM
150.20 Erteilung einer Zweitschrift oder Ersatzausfertigung einer Reisegewerbekarte 50,- DM
150.21Änderung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte 23,- DM
150.22Untersagung des Reisegewerbes nach § 59 GewO120,- DM
bis 332,- DM
150.23Untersagung eines Wanderlagers (§ 56a GewO)50,- DM
bis 200,- DM
150.24Ausstellung oder Verlängerung der Geltungsdauer einer Gewerbelegitimationskartenach § 55b Abs. 2 GewO 88,- DM
bis 225,- DM
150.25 Änderung oder Ergänzung der Gewerbelegitimationskarte 23,- DM
150.26Erlaubnis nach § 55a Abs. 1 Nr. 1 GewO je Tag8,50 DM
mindestens 23,- DM
höchstens 146,- DM
150.27Erlaubnis nach § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b GewO je Tag 11,- DM
höchstens 93,- DM
150.28Erlaubnis nach § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. f GewO 93,- DM
150.29Erlaubnis nach § 55e Abs. 2 Satz 2 GewO je Tag5,90 DM
mindestens 16,- DM
 für einen Monat 23,- DM
 für ein Jahr96,- DM
150.30Erlaubnis nach § 60a GewO für die Veranstaltung von Glücksspielen auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen 30,- DM
bis 600,- DM
150.31Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 60,- DM
bis 280,- DM
150.32Verlängerung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 25,- DM
bis 67,- DM
150.33Festsetzung von Veranstaltungen nach § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung 75,- DM
bis 1.035,- DM
150.34Rücknahme und Widerruf von Gewerbeerlaubnissen nach den Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsrechts 340,- DM
bis 6.640,- DM
150.35Nachkontrolle eines Gewerbebetriebes, die durch Beanstandungen oder Beschwerde erforderlich wird (bei Beschwerden nur im Falle ihrer Begründetheit) 40,- Euro
bis 500,- Euro
151Gewerberechtliche Nebengesetze 
151.00Untersagung der Betriebsfortsetzung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung 150,- DM
bis 5.000,- DM
151.01 Blindenwarenvertriebsausweis nach § 6 Abs. 1 BliwaG 
 bis zu einem Jahr26,50 DM
 bis zu zwei Jahren50,- DM
 bis zu drei Jahren70,- DM
151.02Entzug des Blindenwarenvertriebsausweises (§ 6 Abs. 4 BliwaG) 52,- DM
16Gaststättenwesen 
160Amtshandlungen nach dem Gaststättengesetz 
160.00Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft; oder eines Beherbergungsbetriebes 180,- DM
plus 2/3 einer
einer Monatspacht
(incl. Mehrwertsteuer)
   mindestens 465,- DM
höchstens
14.600,- DM
160.01Erlaubnis für den Ausschank aus Automaten 120,- DM
bis 1.680,- DM
160.02Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis nach § 11 des Gaststättengesetzes 120,- DM
bis 640,- DM
160.03 Vorübergehende Gestattung eines Gaststättengewerbes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz  
 bei Abgabe von alkoholfreien Getränken  
 bis 6 m²21 m²51 m²über
5 m²bisbisbis200 m²
 20 m² 50 m²200 m² 
 DMDMDMDMDM
bis 1 Tag40,-47,- 54,-60,-67,-
bis 3 Tage56,-66,-75,-84,-93,-
bis 7 Tage79,-92,-105,-119,-131,-
bis 14 Tage111,-128,-147,-165,-184,-
über 14 Tage155,-180,-205,-230,-257,-
 bei Abgabe von Speisen (einschl. alkoholfreie Getränke);  
 bis6 m²21 m²51 m² über
5 m² bisbisbis200 m²
 20 m²50 m² 200 m² 
 DMDMDMDMDM
bis 1 Tag54,-67,-80,- 93,-107,-
bis 3 Tage75,-93,-112,-131,-149,-
bis 7 Tage105,-131,-157,-184,-209,-
bis 14 Tage147,-184,-220,-257,-293,-
über 14 Tage205,- 257,-307,-358,-410,-
 bei Abgabe von alkoholischen Getränken (einschl. Speisen);  
 bis6 m²21 m²51 m² über
5 m² bisbisbis200 m²
 20 m²50 m² 200 m² 
 DMDMDMDMDM
bis 1 Tag67,-93,-120,- 147,-173,-
bis 3 Tage93,-131,-168,-205,-242,-
bis 7 Tage131,-184,-236,-287,-339,-
bis 14 Tage184,-257,-329,-402,-475,-
über 14 Tage257,- 358,-460,-562,-664,-
 In außergewöhnlichen Fällen 665,- DM
(wirtschaftlicher Wert, Bedeutung, Verwaltungsaufwand) bis 6.640,- DM
160.04Fristverlängerung nach § 8 Gaststättengesetz 73,- DM
160.05Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz170,- DM
bis 470,- DM
160.06Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis nach § 15 Gaststättengesetz 175,- DM
bis 3.330,- DM
160.07Erlaubnis zur räumlichen Änderung und Erweiterung sowie zur Änderung der Betriebsart 150,- DM
bis 750,- DM
160.08Auflagen nach Erteilung der Erlaubnis nach § 5 Gaststättengesetz 100,- DM
bis 565,- DM
160.09Beschäftigungsverbot nach § 21 Gaststättengesetz 120,- DM
bis 565,- DM
160.10Nachkontrolle eines Gewerbebetriebes, die durch Beanstandungen oder Beschwerde erforderlich wird (bei Beschwerden nur im Falle ihrer Begründetheit) 40,- Euro
bis 500,- Euro
161Amtshandlungen nach der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes vom 3. Mai 1971 (Brem.GBl. S. 131-711-b-2) 
161.00Anzeigepflicht nach § 13 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes 100,- DM
bis 225,- DM
162Sperrzeitverkürzung bzw. Sperrzeitaufhebung (§ 12 GastVO) 
162.00Für Gaststätten mit einer Grundfläche bis 100 m² im Einzelfall 25,- DM
für einen Kalendermonat340,- DM
162.01Für Gaststätten mit einer Grundfläche von 101 bis zu 300 m² im Einzelfall 36,- DM
für einen Kalendermonat511,- DM
162.02Für Gaststätten mit einer Grundfläche über 300 m² im Einzelfall 47,- DM
für einen Kalendermonat688,- DM
 Anmerkungen zu 162.00 bis 162.02:  
 Wird die Erlaubnis für einzelne Räume beantragt, so richtet sich die Gebühr nach deren Grundfläche.  
162.03Für Spielhallen mit einer Grundfläche bis 75 m² im Einzelfall 25,- DM
für einen Kalendermonat360,- DM
162.04Für Spielhallen mit einer Grundfläche über 75 bis 150 m² im Einzelfall 50,- DM
für einen Kalendermonat720,- DM
162.05Ausnahmen von der Sperrzeit nach § 11 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes durch Allgemeinverfügung gebührenfrei
17 Bergwesen (Bundesberggesetz vom 13. Aug. 1980 -BGBl. I S. 1310) 
170Bergbauberechtigungen 
170.00Erteilung einer Erlaubnis (§§ 6,7,11) 1.000,- DM
zu gewerblichen Zweckenbis 10.000,- DM
 zu wissenschaftlichen Zwecken 500,- DM
bis 2.000,- DM
170.01Erteilung einer Bewilligung (§§ 6,8,12) 2.000,- DM
bis 25.000,- DM
170.02Verleihung von Bergwerkseigentum (§§ 6,9,13) 2.000,- DM
bis 30.000,- DM
170.03Verlängerung einer Erlaubnis (§ 16 Abs. 4) 250,- DM
bis 5.000,- DM
170.04Verlängerung einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 16 Abs. 5) 1.000,- DM
bis 15.000,- DM
170.05Aufhebung einer Erlaubnis oder Bewilligung (§ 19) oder von Bergwerkseigentum (§ 20) 200,- DM
bis 2.000,- DM
170.06Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1) 200,- DM
bis 2.000,- DM
170.07Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum (§ 23 Abs. 1) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.08Genehmigung der Vereinigung (§ 26), Teilung (§ 28) oder des Austausches (§ 29) von Bergwerksfeldern 1.000,- DM
bis 10.000,- DM
170.09Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 36 Satz 1 Nr. 3) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.10Entscheidung über den Antrag auf Zulegung (§ 36 Satz 1 Nr. 4) 300,- DM
bis 3.000,- DM
170.11Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1, § 16 Abs. 5) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.12Entscheidung über Gewinn von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.13Entscheidung über die Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung bergfreier oder grundeigener Bodenschätze (§ 42 Abs. 1, § 43) 200,- DM
bis 2.000,- DM
170.14Entscheidung über die Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.15Entscheidung über die Mitgewinnung von Bodenschätzen bei Anlegung von Hilfsbauten (§ 45 Abs. 1) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.16Entscheidung über das Recht zur Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.17Bestätigung der Aufrechterhaltung alter Rechte oder Verträge (§ 149) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.18Verlängerung aufrechtzuerhaltender Rechte oder Verträge (§ 152 Abs. 2 Satz 2, § 153 Satz 3) 200,- DM
bis 5.000,- DM
170.19Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenden Rechts (§ 154 Abs. 1 Satz 3) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.20Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 2) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.21Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltender Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2) 200,- DM
bis 1.000,- DM
170.22Entscheidung über die Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§ 161) 500,- DM
bis 5.000,- DM
171Bergwerksbetrieb 
171.00Zulassung eines Betriebsplans (§§ 51u. 55)1.000,- DM
bis 30.000,- DM
171.01 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1) 200,- DM
bis 1.000,- DM
171.02Verlängerung, Ergänzung oder Änderung eines Betriebsplanes (§ 56 Abs. 3) 300,- DM
bis 3.000,- DM
171.03Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebes über 2 Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2) 200,- DM
bis 1.000,- DM
171.04Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung aufgrund einer Bergverordnung (§ 65, § 176 Abs. 3). Hierzu gehören auch Änderungen, Verlängerungen und Ergänzungen 500,- DM
bis 25.000,- DM
171.05Bewilligung einer Ausnahme von Vorschriften einer Bergverordnung (§§ 65 bis 67, § 176 Abs. 3) 500,- DM
bis 5.000,- DM
171.06Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger (§ 65, § 176 Abs. 3) 200,- DM
bis 1.000,- DM
171.07Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40) 500,- DM
bis 2.500,- DM
171.08Durchführung einer Grundabtretung (§ 77) 1.000,- DM
bis 15.000,- DM
171.09Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2) oder Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3) 200,- DM
bis 5.000,- DM
171.10Entscheidung über Leistung oder Freigabe einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2) 200,- DM
bis 1.000,- DM
171.11Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustandes (§ 90 Abs. 5) 200,- DM
bis 1.000,- DM
171.12Erteilung einer Vorabentscheidung (§ 91) 1.000,- DM
bis 10.000,- DM
171.13Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3) 200,- DM
bis 1.000,- DM
171.14Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1) 200,- DM
bis 1.000,- DM
171.15Fristverlängerung (§ 95 Abs. 2) 200,- DM
bis 1.000,- DM
171.16Aufhebung einer Grundabtretung (§ 96) 200,- DM
bis 2.000,- DM
171.17Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97) 200,- DM
bis 10.000,- DM
171.18Feststellung des Zustandes des Grundstücks (§ 99 Satz 1) 200,- DM
bis 1.000,- DM
171.19Festsetzung einer Entschädigung (§ 102 Abs. 2) 200,- DM
bis 3.000,- DM
171.20Entscheidung über die Entschädigung für eine Wertminderung eines Grundstücks (§ 109 Abs. 4) 200,- DM
bis 3.000,- DM
171.21 Anerkennung anderer Personen (§ 64 Abs. 1 Satz 2)500,- DM
171.22Verzicht auf Einreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2) 200,- DM
bis 1.000,- DM
2Bildungswesen, Berufsbildung, Wissenschaft und Kunst 
200Prüfungen, Diplome 
200.00Dolmetscherprüfung455,- DM
200.01Übersetzerprüfung455,- DM
200.02Gleichzeitige Dolmetscher- und Übersetzerprüfung 588,50 DM
200.03Bearbeitungsgebühr bei Nichtzulassung (zu 200.00 bis 200.02) 53,50 DM
200.04Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen 60,- Euro
200.05frei 
200.06frei 
200.07 frei 
200.08Prüfung zur Erlangung eines Volkshochschulzertifikat  
 Einteilige Prüfungen 
 1a MNT (Mathematik, Naturwisenschaften, Technik) 100,- DM
außer Bereich Informatik
 1b MNT, Bereich Informatik, Elementarwissen 105,- DM
 1c MNT, Bereich Informatik, Aufbauwissen und berufsorientiert 145,- DM
 Zweiteilige Prüfungen 
 2a Stufe 1 zu den Sprachenzertifikaten 90,- DM
 2b Stufe 2 Sprachenzertifikate außer berufsorientiert 150,- DM
 2c Stufe 3 Sprachenzertifikate außer berufsorientiert 170,- DM
 2d Stufe 2 u. 3 Sprachenzertifikate berufsorientiert 180,- DM
 2e MNT Zertifikate180,- DM
 2f Weitere Prüfungsangebote 110,- DM
200.09Nachträgliche Verleihung eines Diplomgrades durch die Hochschule für öffentliche Verwaltung; und Verleihung eines Diplomgrades als staatliche Bezeichnung 165,- DM
200.10Führen eines ausländischen akademischen Grades  
 Genehmigung200,- DM
 Ablehnung50,- DM
200.11Abschlußprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte“ für Prüfungsteilnehmer/innen, die nicht in der bremischen Verwaltung beschäftigt sind. 210,- DM
200.12Frei 
200.13Abnahme von Abschlußprüfungen nach § 34 des Berufsbildungsgesetzes für Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes, sofern kein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wurde 210,- DM
200.14Frei 
200.15Teilnahme am Kolloquium für die Anerkennung als staatlich anerkannte(r) Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin und Erzieher/Erzieherin 150,- DM
200.16Frei 
200.17Frei 
200.18 Die Abnahme von Prüfungen zur Erlangung eines Abschlußzeugnisses einer allgemeinbildenden Schule sowie der Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulreife, Berufsfachschul-, Fachschul- und Fachhochschulprüfungen, soweit nicht in einer Gebührenordnung die Zahlung von Prüfungsgebühren vorgesehen ist gebührenfrei
200.19Amtshandlungen, die das aus dem Besuch der öffentlichen Schulen im Lande sich ergebende Rechtsverhältnis berühren gebührenfrei
200.20Prüfung für schulfremde Bewerberinnen/Bewerber zum Erwerb des Abschlußzeugnisses eines beruflichen Bildungsganges an öffentlichen Schulen l 160,- DM
bis 800,- DM
pro Teilnehmer/in
je nach Arbeitsaufwand
200.21 Tatbestand nach 200.20 für Wiederholungsprüfungen 160,- DM
bis 800,- DM
pro Teilnehmer/in
je nach Arbeitsaufwand
200.22 Tatbestand nach 200.20 für Wiederholung eines Teils der Prüfung dieHälfte der Gebühr für
200.20
 Bemerkung zu 200.20 bis 200.22: 
 Bisher wurden Prüfungen von schulfremden Bewerberinnen/Bewerbern gebührenfrei durchgeführt. Dadurch entstehen nicht unerhebliche Verwaltungskosten, an denen die Begünstigten beteiligt werden müssen. Die Gebühr ist je nach Arbeitsaufwand zu erheben; dieser ist von der jeweiligen Schule genau zu berechnen.  
201Staatsarchiv 
201.00Benutzung des Archivgutes, der Findmittel und technischen Einrichtungen im Benutzerbereich des Archivs pro Tag 3,- DM
pro Monat 20,- DM
pro Jahr 80,- DM
Schüler, Auszubildende
und Studenten
gebührenfrei
201.01Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen erfordern und Nutzung des Archivs, soweit besondere Leistungen erbracht werden. Berechnung
nach Zeitaufwand
nach Nummer 103
201.02Einräumung von Nutzungsrechten an Reproduktionen bei überwiegend gewerblichem Interesse des Nutzers je Blatt oder Aufnahme
schwarzweiß 30,- DM
bis 300,- DM
farbig 60,- DM
bis 600,- DM
202Zeugnisse 
202.00Amtliche Beglaubigung von Zeugnisabschriften durch die das Zeugnis ausstellende Schule bei nachgewiesenem Bedarf (z.B. für Bewerbungen um Ausbildungsstellen) gebührenfrei
203 Sonstige Gebühren 
203.00Abgabe eines Schulverzeichnisses6,- DM
 Abgabe eines Schulverzeichnisses auf Diskette 25,- DM
203.01Abgabe eines Lehrplanes  
 bis 25 Seiten14,- DM
 bis 50 Seiten21,- DM
 bis 100 Seiten42,- DM
 über 100 Seiten60,- DM
203.02Abgabe von Lehrplänen an Dienststellen anderer Körper-schaften sowie für wissenschaftliche und schulische Zwecke gebührenfrei
203.03Bescheinigungen, die die Schule Schülern, Eltern u.a. aus Anlaß des Schulbesuches ausstellt gebührenfrei
203.04Bescheinigung nach Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f, 11b, 52 Abs. 21 Satz 7 EStG und 82i und k EStDV bei einem bescheinigten Wert  
 bis 20.000,- DM 60,- DM
 bis 50.000,- DM100,- DM
 bis 100.000,- DM150,- DM
 bis 200.000,- DM200,- DM
 bis 500.000,- DM300,- DM
 je weitere angefangene 100,000,- DM100,- DM
höchstens 1.000 DM.
203.05Zulassungsverfahren für ein Lernbuch an öffentlichen Schulen im Lande Bremen  
 - mit PrüfungGrundbetrag
42,50 DM
und der 10-fache
Ladenverkaufspreis des
Buches
Mindestgebühr
142,50 DM
 - mit Prüfung im KurzverfahrenGrundbetrag
42,50 DM
und der 5-fache
Ladenverkaufspreis des
Buches
Mindestgebühr 92,50 DM
 - bei Neuauflagen ohne erneutes Prüfungsverfahren 42,50 DM
 - bei Verlängerung einer Zulassung nach fünf Jahren 42,50 DM
 ohne erneutes Prüfungsverfahren  
203.06Bescheinigung zur Erlangung der Umsatzsteuerfreiheit gem. § 4 Nr. 20 des Umsatzsteuergesetzes für von privaten Unternehmen geführte kulturelle Einrichtungen 45,- DM
bis 210,- DM
203.07Bescheinigung zur Erlangung der Umsatzsteuerfreiheit gem. § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes für private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen bei erstmaliger Ausstellung und bei erneuter Ausstellung mit Überprüfung vor Ort 187,- DM
bis 762,- DM
  bei erneuter Ausstellung ohne Überprüfung vor Ort175,- DM
203.08Bescheinigung zur Erlangung der Umsatzsteuerfreiheit gem. § 4 Nr. 21 Buchstabe b) Umsatzsteuergesetz für die Erteilung der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, daß selbständige Lehrer auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten 175,- DM
bis 715,- DM
203.09 Bewertung eines ausländischen Bildungsnachweisesgebührenfrei
203.10Bescheinigung zur Erlangung der Grundsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 5 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts für Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung benutzt wird. 222,- DM
bis 332,- DM
203.11 Abgabe von kurdischen Fibeln20,- DM
 Bemerkungen zu 203.11: 
 Von Bremer Mitarbeitern (Wissenschaftlern der Uni Bremen und Bremer Lehrkräften) wurde die kurdische Fibel „Xwendin  
û nivîsandin pir xwes e“ erarbeitet. Diese Fibel wird als Unterrichtswerk im kurdischen Muttersprachunterricht in der Grundschule verwendet. An Interessenten (Verlage, Schulen anderer Bundesländer usw.) wird die Fibel zum Preis von 20,- DM veräußert, um aus diesen Einnahmen weitere zu erstellende Unter- richtswerke finanzieren zu können.
204Ausbildung von Ausbildenden 
204.00Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Auszubildenden im Handwerk (§ 22 Abs. 3 der Handwerksordnung in der Fassung des § 100 des Berufsbildungsgesetzes) 80,- DM
bis 215,- DM
204.01Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Auszubildenden nach § 76 Abs. 2 und § 94 des Berufsbildungsgesetzes 80,- DM
bis 215,- DM
204.02Untersagung des Einstellens und Ausbildens nach dem Berufsbildungsgesetz 232,- DM
bis 1.066,- DM
204.03 Anerkennung als Ausbildungsstätte gemäß §§ 82 und 96 des Berufsbildungsgesetzes gebührenfrei
205 Privatschulen und private Hochschulen  
205.00Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung einer Privatschule (§ 5 Privatschulgesetz) 594,- DM
bis 5.940,- DM
205.01Bearbeitung eines Antrags auf Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Privatschule (§ 12 Privatschulgesetz) 594,- DM
bis 5.940,- DM
205.02Erarbeitung einer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung nach § 14a Privatschulgesetz nach Zeitaufwand,
mind. 9.000,- DM
205.03Nachfolgeanträge zu einer bestehenden Verordnung nach 205.02 nach Zeitaufwand,
mindestens 4.000,- DM
205.04Prüfungen an Privatschulen (Ergänzungsschulen) 160,- DM
bis 400,- DM
pro Teilnehmer/in
je nach Arbeitsaufwand
205.05 Tatbestand nach 205.04 für Wiederholungsprüfungen 160,- DM
bis 400,- DM
pro Teilnehmer/in
je nach Arbeitsaufwand
205.06 Tatbestand nach 205.04 für Wiederholung eines Teils der Prüfung die Hälfte der Gebühr
nach 205.05
205.07Änderungsantrag zu einer bestehenden Verordnung nach 205.02 Nach Zeitaufwand,
mindestens
200,- Euro
205.08Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung der staatlichen Anerkennung einer privaten Hochschule (§ 112 Abs. 1 BremHG) sowie der damit im Zusammenhang stehenden Folgegenehmigungen 500,- Euro
bis 5.000,- Euro
205.09Bearbeitung eines Antrages einer ausländischen Hochschule auf Genehmigung zur Niederlassung (§ 112 Abs. 3 BremHG) sowie der damit im Zusammenhang stehenden Folgegenehmigungen 500,- Euro
bis 5.000,- Euro
 Bemerkungen zu 205.05 bis 205.07: 
 Der personalle Aufwand für die Abnahme von Prüfungen an Privatschulen ist sehr hoch, da hierfür zusätzlich ein Prüfungsausschuß eingerichtet werden muß. Der tatsächliche Aufwand ist jeweils zu ermitteln.  
3Arbeit 
30Nebengebühren im Eichwesen 
300Gebühren für die Bereitstellung  
eichamtlicher Prüfmittel für Amtshandlungen außerhalb der Amtsstelle oder deren Bereitstellung für andere Zwecke jeweils an Werktagen
300.00Gebühr je angefangene 3,70 DM
24 Stunden für Normalgewichte und je angefangene 100 kg.
 Bis 100 kg wird keine Gebühr erhoben, wenn die Normalgewichte vom Eichamt mitgeführt werden.  
300.01Gebühr je angefangene 24 Stunden für einen Gewichtskasten, wenn dieser nicht vom Eichamt mitgeführt wird. 3,70 DM
300.02Gebühr für die Instandsetzung und Reinigung unsachgemäß behandelter eichamtlicher Prüfmittel: Es werden Gebühren nach § 2 Abs. 3 und 4 der Eich- und Belaubigungskostenverordnung zugrunde gelegt.  
Zusätzlich sind die bei Fremdfirmen anfallenden Reparaturkosten zu tragen.
300.03Gebühr für die Beförderung eichamtlicher Prüfmittel je angefangene 100 kg Gesamtgewicht, wenn für die Amtshandlung Gebühren nach Arbeitsaufwand berechnet werden. 22,- DM
 Die ersten 100 kg werden nicht berechnet.  
300.04Gebühr für das Be- und Entladen eichamtlicher Prüfmittel im Eichamt mittels Kran  
je angefangene 500 kg Gesamtgewicht3,70 Euro
301Medizinprodukte mit Messfunktionen  
301.00Blutdruckmessgeräte, Prüfung im Eichamt 12,- Euro
301.01Blutdruckmessgeräte, Prüfung im Eichamt, ab dem 11. Stück 7,- Euro
301.02Blutdruckmessgeräte, Prüfung im Rahmen der Rundfahrt 14,- Euro
301.03Blutdruckmessgeräte, Prüfung außerhalb der Rundfahrt einschließlich Reise- und Wartezeiten nach Arbeitsaufwand
301.04Anzeigegeräte für medizinische Elektrothermometer (MET) einschließlich Prüfbescheinigung, Prüfung im Eichamt 20,- Euro
301.05Anzeigegeräte für medizinische Elektrothermometer (MET) einschließlich Prüfbescheinigung, Prüfung außerhalb des Eichamtes einschließlich Reise- und Wartezeiten nach Arbeitsaufwand
 Hinweis zu 301.03 und 301.05:  
 Bei Abrechnung nach Arbeitsaufwand werden die Stun-densätze für Prüf- und Reisezeiten entsprechend der jeweils geltenden EichKostV zugrunde gelegt.  
301.06Applanationstonometer - Prüfung im Eichamt einschließlich Prüfbescheinigung 55,- Euro
301.07Impressionstonometer - Prüfung im Eichamt einschließlich Prüfbescheinigung 45,- Euro
301.08Versand- und Verpackungskosten für zurückgesandte Messgeräte Porto plus
5,- Euro
31Gebühren auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit 
310Sozialer Arbeitsschutz 
310.00Ausnahmen von den Vorschriften über die Arbeitszeit und den Vorschriften über das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen 84,- DM
bis 1.350,- DM
310.01Amtshandlungen aufgrund des Mutterschutzgesetzes und § 18 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes 168,- DM
bis 2.000,- DM
310.02Ausnahmen vom Jugendarbeitsschutzgesetz 84,- DM
bis 1.000,- DM
310.03Ausnahmen vom Ladenschlußgesetz 68,- DM
bis 500,- DM
311Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz usw.) 
311.00Ausnahmen vom Arbeitssicherheitsgesetz, Bescheinigungen nach § 719a RVO, Anerkennung von Fachkundelehrgängen 168,- DM
1.350,- DM
311.01Mitwirkung bei LehrgängenGebühr nach
Zeitaufwand
312Frei 
313Arbeitsschutzgesetz und darauf erlassene Verordnungen 
313.00Sonstige Amtshandlungen 136,- DM
(z. B. Ausnahmen)bis 1.350,- DM
314Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung 
314.00Genehmigungen aufgrund der Strahlenschutzverordnung oder der Röntgenver Ordnung einschließlich Festsetzung der Deckungsvorsorge 168,- DM
bis 2.000,- DM
314.01Änderung von Genehmigungen68,- DM
bis 1.200,- DM
314.02 Überprüfung und Neufestsetzung der Deckungsvorsorge gebührenfrei
314.03Registrierung von Strahlenpässen je Strahlenpaß 45,- DM
314.04Bauartzulassung aufgrund der Strahlenschutzvorschriften252,- DM
bis 3.000,- DM
314.05Sonstige Amthandlungen aufgrund der Strahlenschutzvorschriften 68,- DM
bis 700,- DM
315Gerätesicherheitsgesetz und Medizinproduktegesetz 
315.00Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen sowie Änderung dieser Genehmigungen 5 v. T der
Errichtungskosten
mind. 210,- DM
 Die Gebühr erhöht sich ggf. um eine  
nach Nr. 315.01 fällige Gebühr.
315.01Ausnahmen von den Vorschriften 168,- DM
bis 1.350,- DM
315.02Fristung (§ 11 Abs. 5 GSG)84,- DM
bis 270,- DM
315.03Erteilung von befristeten Genehmigungen. 
  Ein Drittel der
nach 315.00 sich
ergebenden Gebühr,
aufgerundet auf
volle 10,- DM
315.04Sonstige Amtshandlungen69,54 Euro bis 690,24 Euro
315.05aufgehoben 
 Anmerkungen zu 315.00: 
 a) Als Errichtungskosten sind die Kosten der Teile der Anlage zugrunde zu legen, auf die sich die Genehmigung erstreckt; der Wert der Grundfläche sowie die Kosten von Hochbauten, die nicht Bestandteile der Anlagen im Sinne der jeweiligen Rechtsvorschrift sind, werden nicht einbezogen.  
b) Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf die bauaufsichtliche Genehmigung, so erhöhen sich die Gebühren um die im Baugenehmigungsverfahren vorgeschriebenen Gebühren nach 601.
c) Wird von der Genehmigung nicht Gebrauch gemacht, so werden 20 v. H. der Gebühr erstattet. Wird nur zum Teil Gebrauch gemacht, ist für den nicht ausgenutzten Teil entsprechend zu verfahren.
316Sachverständige 
316.00Anerkennung von Sachverständigen und Sachkundigen168,- DM
bis 1.350,- DM
316.01Anerkennung von Sachverständigen der technischen Überwachungsvereine gebührenfrei
316.02Benennung von zugelassenen Überwachungsstellen 174,86 Euro bis 2.096,30 Euro
317Chemikaliengesetz und darauf erlassene Verordnungen 
317.00Erlaubnisse zur Begasung 81,81 Euro
317.01Erteilung von Befähigungsscheinen 56,24 Euro
317.02Änderung von Erlaubnissen oder Befähigungsscheinen 28,12 Euro
317.03Anerkennung von Fachkundelehrgängen116,57 Euro
bis 690,24 Euro
317.04Sonstige Amtshandlungen aufgrund dieser Vorschriften 34,76 Euro
bis 357,90 Euro
318Verwaltungszwang auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit, Überwachungstätigkeiten 
318.00Erteilung eines Ge- oder Verbots sowie die Androhung von Zwangsmitteln nach den §§ 11 und 17 des Bremischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes oder entsprechenden anderen Rechtsvorschriften gebührenfrei
318.01Nach erfolgter vergeblicher Anmahnung des Tuns, Lassens oder der Duldung innerhalb der letzten 3 Jahre 136,- DM
bis 2.000,- DM
318.02Festsetzung von Zwangsgeld und der Kosten für die Ersatzvornahme (§§ 18,19 BremVwVG) 10 v. H. des
festgesetzten Zwangsgeldes
bzw. der Aufwendungen
für die Ersatzvornahme,
mindestens 68,- DM
318.03Besichtigungen ohne besonderen Anlaß gebührenfrei
318.04Nachkontrollen und andere Besichtigungen, die durch den Betroffenen veranlaßt wurden Gebühr nach Zeitaufwand
318.05Überwachung von gesetzlich vorgeschriebenen oder angeordneten Betreiber-/Arbeitgeberpflichten bei anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Anlagen oder Tätigkeiten Gebühr nach Zeitaufwand
319Anzeigen auf den Gebieten des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit 
319.00Bearbeitung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen Gebühr nach Zeitaufwand
32Gesundheitlicher Arbeitsschutz 
320Ermächtigung von Ärzten 
320.00Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung 160,- DM
bestimmter Untersuchungen70,- DM
für die erste Untersuchungsart 
für jede weitere Untersuchungsart 
321Benutzung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (Geesthacht) 
321.00Übernahme radioaktiver Abfälle je angefangenen Liter Rauminhalt Mindestgebühr je Anlieferung 30,- DM
300,- DM
321.01Übernahme eines 200 Liter-Rollreifenfasses mit radioaktivem Abfall, wenn der Ablieferer ein eigenes Faß verwendet 3.000,- DM
321.02Ist wegen hoher Aktivität des Abfalles eine Sonderabschirmung erforderlich, verdoppelt sich die Gebühr nach Nr. 321.00 oder 321.01  
322Frei 
322.00aufgehoben 
322.01aufgehoben  
322.02aufgehoben 
322.03aufgehoben 
323Betriebsverfassungsrecht 
323.00Entscheidung über die Anerkennung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 des Betriebsverfassungsgesetzes gebührenfrei
324 Frei 
324.00 aufgehoben 
325Benzin-Blei-Gesetz 
325.00Entnahme von Proben 
Gebühr nach Zeitaufwand
4Jugend und Soziales 
40Soziales 
400Soziale und sozialpädagogische Berufe 
400.00Erteilung der staatlichen Anerkennung für die sozialen und sozialpädagoischen Berufe gebührenfrei
401 Amtshandlungen nach dem Heimgesetz (HeimG) 
401.00Projektberatung im Außendienst, sofern das Verfahren nicht mit der Erteilung einer Erlaubnis nach 401.01 abschließt: 168,- DM
401.01Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer 271,- DM
Einrichtung nach § 6 HeimG27,- DM
bis zu 10 Heimplätzenhöchstens 2.715,- DM
für jeden weiteren Heimplatz 
 Änderung der Erlaubnis (401.02 bis 401.04) 
401.02Erweiterung oder Verringerung der 60 v.H. der
PlatzkapazitätGebühr nach
 401.01
401.03 Veränderung der Art der Einrichtung, der Räume oder Verlegung der Einrichtung Gebühr nach
401.01
401.04 Wechsel des Heimträgers168,- DM
401.05Erteilung von Auflagen gemäß § 12 HeimG Grundgebühr nach 401.04
und 60 v.H. der Gebühren
nach 401.01
(für jeden Heimplatz)
401.06Erteilung eines BeschäftigungsVerbotes gemäß § 13 HeimG gebührenfrei
401.07Versagung nach § 6 HeimG, Rücknahme und Widerruf einer Erlaubnis nach § 15 HeimG sowie Verhinderung der Fortführung einer Einrichtung nach § 20 HeimG Grundgebühren nach 401.04
und 30 bis 60 v.H. der
Gebühren nach 401.01
für jeden Heimplatz
401.08Entscheidungen nach § 14 Abs. 1 und Abs. 5 HeimG Zulassung einer Ausnahme 27,- DM
bis 1.400,- DM
  Ablehnunggebührenfrei
 Entscheidungen aufgrund der zum HeimG erlassenen RVO (401.09 und 401.10) 
401.09Fristverlängerungen nach § 30 gebührenfrei
HeimMindBauV
401.10Befreiungen gemäß § 31 Grundgebühr nach
HeimMindBauV401.04 und 60 v.H.
 der Gebühren nach 401.01
 (für jeden Heimplatz)
401.11Entscheidungen über Anfechtungen gebührenfrei
der Wahl eines Heimbeirats gemäß § 10 Abs. 2
HeimMitwirkungsV
41Jugend 
410Annahme als Kind 
410.00Ärztliche Untersuchung bei der Annahme als Kind gebührenfrei
410.01Beglaubigungen, Überbeglaubigungen und Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Annahme als Kind gebührenfrei
5Gesundheitswesen einschließlich Veterinärwesen 
50Senatorische Behörde 
500Apotheken 
500.00Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke, Zweigapotheke oder Krankenhausapotheke 1.470,- DM
bis 1.950,- DM
500.01Genehmigung eines Vertrages gem. § 14 des Apothekengesetzes 85,- DM
bis 885,- DM
500.02Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke gem. § 13 des Gesetzes über das Apothekenwesen 235,- DM
bis 725,- DM
500.03Bearbeitung von apothekenrechtlichen Beanstandungen sowie Anmahnungen 280,- DM
bis 1.385,- DM
500.04Besichtigung einer Apotheke im Rahmen der Überwachung gem. § 64 Arzneimittelgesetz und Apothekenbetriebsordnung 170,- DM
bis 725,- DM
500.05 Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft einer Apotheke 50,- DM
500.06Besichtigung einer tierärztlichen Hausapotheke im Rahmen der amtlichen Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz 30,- DM
bis 200,- DM
501Arzneimittel  
501.00Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln nach § 13 oder Einfuhrerlaubnis nach § 72 Arzneimittelgesetz 500,- DM
bis 10.000,- DM
501.01Erweiterung der Herstellungserlaubnis 150,- DM
bis 11.400,- DM
501.02Exportbescheinigung für Arzneimittel 60,- DM
bis 400,- DM
  jede weitere Ausfertigung30,- DM
501.03Besichtigung eines Betriebes im Rahmen der amtlichen Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz 100,- DM
bis 1.000,- DM
501.04Besichtigung eines Betriebes im Rahmen der amtlichen Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz, sofern eine Erlaubnis zur Herstellung oder Einfuhr von Arzneimiteln erteilt worden ist 200,- DM
bis 8.000,- DM
501.05Nachbesichtigung eines der Überwachung nach § 64 des Arzneimittelgesetzes unterliegenden Betriebes (einschließlich Apotheken), die durch Auflage oder Beanstandung erforderlich werden 215,- DM
bis 1.280,- DM
501.06Arzneimitteluntersuchung im Rahmen der Überwachungstätigkeit gemäß §§ 64, 65 Arzneimittelgesetz 350,- DM
bis 3.500,- DM
501.07 frei 
501.08Bearbeitung von arzneimittelrechtlichen Beanstandungen sowie Anmahnungen 130,- DM
bis 3.850,- DM
501.09Inspektionen nach Art. 2 der Pharmazeutischen Inspektionskonvention bzw. auf Veranlassung von EU-Behörden 320,- DM
bis 3.200,- DM
501.10Überwachung klinischer Prüfungen bei Ärzten und Ärztinnen 100,- DM
bis 600,- DM
502Approbationen, Bestallungen, Erlaubnisse, Befähigungen und Berechtigungen 
502.00Approbationen für Ärzte nach § 3 Abs. 1 und 2 der Bundesärzteordnung, für Apotheker nach § 4 Abs. 1 der Bundes-Apothekenordnung, für Tierärzte nach § 4 Abs. 1 und 2 der Bundes-Tierärzteordnung, für Zahnärzte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde 480,- DM
502.01Approbationen für Ärzte nach § 3 Abs. 3 der Bundesärzteordnung, für Apotheker nach § 4 Abs. 2 und 3 der Bundes-Apothekerordnung, für Tierärzte nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung, für  
 Zahnärzte nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde 750,- DM
502.02Erlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung, § 11 der Bundes-Apothekerordnung, § 11 der Bundes-Tierärzteordnung, § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde 55,- DM
bis 535,- DM
502.03Ersatzurkunden in den Fällen 502.00 bis 502.02 50,- DM
bis 120,- DM
502.04 Wiedererteilung entzogener Approbationen und Bestallungen535,- DM
502.05Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen bei Anerkennung einer deutschen oder EU-Ausbildung 100,- DM
 bei Anerkennung einer ausländischen Ausbildung 150,- DM
502.06Erlaubnis zur Führung von Fachweiterbildungsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen 120,- DM
502.07Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Kosmetikerin/Kosmetiker“ 80,- DM
502.08Ausstellung einer Ersatzurkunde in den Fällen 502.05 bis 502.07 45,- DM
502.09Erlaubnis zur Führung der Bescheinigung „Praktische/r Ärztin bzw. Arzt“ 80,- DM
502.10Ausstellung von Bescheinigungen analog § 35 bzw. § 59 der Approbationsordnung für Arzte bzw. Zahnärzte 50,- DM
502.11Abnahme der Prüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gem. § 4 Abs. 2 Bundes-Apothekerordnung bzw. § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten 50,- DM
bis 200,- DM
503Ausnahmegenehmigungen nach § 54 des Weingesetzes vom 14. Juli 1.971 
(BGBl. I S. 893)
 Weinmenge 503.00 503.01
Ltr.ohne Keller- mit Überwachung
 behandlungder Kellerbehandlung
 DMDM
  0 bis50030,-45,-
über 500 bis1.00045,-90,-
über1.000 bis5.00090,-175,-
über5.000 bis10.000220,- 290,-
über10.000 bis50.000 430,-650,-
über50.000 bis 100.000650,-715,-
über 100.000 860,-1.145,-
503.02Zulassungen nach § 14 der Schaumwein-Branntwein-Verordnung vom 15. Juli 1971 (BGBl. I S. 939) 120,- DM
503.03Erteilung und Überwachung von Versuchserlaubnissen nach § 55 des Weingesetzes 60,- DM
bis 1.350,- DM
503.04Abgabe von Begleitdokumenten für Wein und Weinerzeugnisse pro Stück
2,- DM
504Sonstige Genehmigungen und Bescheinigungen 
504.00frei 
504.01Sonstige Genehmigungen, Bewilligungen, Erteilung von Bescheinigungen, Prüfung von Anmeldungen aufgrund lebensmittelrechtlicher Vorschriften 45,- DM
bis 2.500,- DM
504.02Genehmigung zum Betrieb einer Privatklinik 800,- DM
bis 6.000,- DM
504.03Zulassung als Weiterbildungsstätte für Ärzte oder Zahnärzte nach den Bestimmungen des Heilberufsgesetzes 250,- DM
bis 2.000,- DM
504.04Staatliche Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsstätten der Gesundheitsfachberufe 800,- DM
bis 2.000,- DM
504.05 Genehmigung zum Arbeiten und zum Verkehr mit Krankheitserregern nach § 19 des Bundes-Seuchengesetzes 375,- DM
504.06Ermächtigung von Ärzten nach § 71 der Strahlenschutzverordnung 260,- DM
504.07Ermächtigung von Ärzten nach § 41 der Röntgenverordnung 260,- DM
504.08Zeugnis oder Gutachten32,- DM
bis 480,- DM
504.09Ermächtigung von Einrichtungen zur Ausbildung von Heilhilfsberufen 40,- DM
bis 150,- DM
504.10Ermächtigung von Einrichtungen und Personen im Rahmen der ärztlichen Ausbildung 45,- DM
bis 160,- DM
504.11 Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Röntgenverordnung 76,- DM
504.12Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung 76,- DM
504.13Erlaubnis nach § 19 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung750,- DM
bis 1.600,- DM
505Gentechnologie 
 Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von gentechnischen Anlagen (Anlagengenehmigung) nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) vom 20. Juni 1990 (BGBl. I S. 1080)  
505.00Genehmigung zur erstmaligen Durchführung gentechnischer Arbeiten nach § 8 Abs. 1 GenTG für Anlagen, deren Errichtungskosten 500.000,- DM nicht übersteigen 5 v.T. dieser Kosten,
mindestens 1.000,- DM
 für Anlagen, deren Errichtungskosten mehr als 500.000,- DM bis zu 1.000.000,- DM betragen 2.500,- DM
zuzüglich 4 v.T.
der 500.000,- DM
übersteigenden Kosten
 für Anlagen, deren Errichtungskosten mehr als 1.000.000,- DM bis zu 5.000.000,- DM betragen 4.500,- DM
zuzüglich 3 v.T.
der 1.000.000,- DM
übersteigenden Kosten
 für Anlagen, deren Errichtungskosten 5.000.000,- DM übersteigen 16.500,- DM
zuzüglich 2 v.T.
der 5.000.000,- DM
übersteigenden Kosten
505.01Genehmigung zur Durchführung gentechnischer Arbeiten nach einer wesentlichen Änderung nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 GenTG wenn auschließlich der Betrieb Gegenstand der Änderung ist 200,- DM
bis 3.500,- DM
 im übrigenGebühr nach Nummer
505.00 oder 505.04,
bezogen auf die Kosten
der Änderung
505.02 Genehmigung zur Durchführung weiterer gentechnischer Arbeiten nach 50 v.H. der Gebühr
§ 8 Abs. 1 in Verbindung mit nach Nummern 505.00 oder 505.01
§ 9 Abs. 2 GenTG  
505.03Genehmigung zur Durchführung weiterer gentechnischer Arbeiten nach 50 v.H. der Gebühr
§ 8 Abs. 1 in Verbindung mit nach Nummern 505.00 oder 505.01
§ 10 Abs. 3 GenTG  
505.04Prüfung einer Anmeldung zur Errichtung und zum Betrieb von gentechnischen Anlagen nach § 8 Abs. 2 GenTG  
 für Anlagen, deren Errichtungskosten 500.000,- DM nicht übersteigen 4 v.T. dieser Kosten,
mindestens 800,- DM
 für Anlagen, deren Errichtungskosten mehr als 500.000,- DM bis zu 1.000.000,- DM betragen 2.000,- DM
zuzüglich 3 v.T.
der 500.000,- DM
übersteigenden Kosten
 für Anlagen, deren Errichtungskosten mehr als 1.000.000,- DM bis zu 5.000.000,- DM betragen 3.500,- DM
zuzüglich 2 v.T.
der 1.000.000,- DM
übersteigenden Kosten
 für Anlagen, deren Errichtungskosten 5.000.000,- DM übersteigen 11.500,- DM
zuzüglich 1 v.T.
der 5.000.000,- DM
übersteigenden Kosten
505.05Teilgenehmigung nach § 8 Abs. 3 GenTG wenn ein Vorbescheid erteilt wurde 20 v.H. der Gebühren
nach Nummern 505.00 bis
505.04, bezogen auf die
Kosten der Anlagenteile,
die nach der Teilgenehmigung
errichtet werden dürfen
 wenn kein Vorbescheid erteilt wurde für die erste Teilerrichtungsgenehmigung Gebühr nach Nummern
505.00 bis 505.04,
bezogen auf die
Errichtungskosten
der Gesamtanlage
  für jede weitere Teilerrichtungsgenehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung 20 v.H. der Gebühren
nach Nummern 505.00 bis
505.04, bezogen auf die
Kosten der Anlagenteile,
die nach der Teilgenehmigung
errichtet werden dürfen
 mit Öffentlichkeitsbeteiligung 40 v.H. der Gebühr
nach Nummern 505.00
bis 505.03,
bezogen auf die Kosten
der Anlagenteile, die
   nach der Teilgenehmigung
errichtet werden dürfen
  wenn ausschließlich der200,- DM
Betrieb Gegenstand derbis 3.500,- DM
Teilgenehmigung ist  
 Anmerkung: 
 Bei mehreren Teilgenehmigungen ist jede gesondert abzurechnen.  
505.06Prüfung einer Anmeldung zur Durchführung weiterer gentechnischer Arbeiten nach § 9 Abs. 1 200,- DM
bis 5.000,- DM
505.07Prüfung einer Anmeldung zur Durchführung weiterer gentechnischer Arbeiten nach § 10 Abs. 1 200,- DM
bis 5.000,- DM
505.08Genehmigung nach § 10 Abs. 2200,- DM
bis 5.000,- DM
  Anmerkungen zu den Nummern 505.00 bis 505.08 
 Schließt die Genehmigung bzw. das Verfahren andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidungen vorgeschriebenen Gebühren.  
 Die im Rahmen des Anmelde- und Genehmigungsverfahrens an die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit zu zahlenden Beträge sind in den Gebühren nicht enthalten und deshalb gesondert als Auslagen zu erheben.  
505.09Untersagung nach § 12 Abs. 8100,- DM
bis 1.000,- DM
505.10Zustimmung nach § 12 Abs. 9200,- DM
bis 3.000,- DM
505.11Entscheidung nach § 17 Abs. 4 Satz 3300,- DM
bis 600,- DM
505.12Nachträgliche Anordnung von Auflagen nach § 19 200,- DM
bis 5.000,- DM
505.13Anordnung einer einstweiligen Einstellung der Tätigkeit nach § 20 200,- DM
bis 3.000,- DM
505.14Maßnahmen der Überwachung nach § 25 (außer Entnahme und Untersuchung von Proben) 50,- DM
bis 1.000,- DM
505.15Entnahme und Untersuchung von Proben nach § 25 Abs. 3 100,- DM
bis 5.000,- DM
505.16Anordnung im Einzelfall nach § 26 Abs. 1 200,- DM
bis 5.000,- DM
505.17Betriebsuntersuchung nach § 26 Abs. 2 200,- DM
bis 5.000,- DM
505.18Anordnung nach § 26 Abs. 3200,- DM
bis 5.000,- DM
505.19Untersagung nach § 26 Abs. 4200,- DM
bis 5.000,- DM
505.20 Fristverlängerung nach § 27 Abs. 3500,- DM
505.21Sonstige Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 50,- DM
bis 1.000,- DM
506Chemikaliengesetz und Gute Laborpraxis (GLP) 
506.01Erteilung/Ausstellung einer GLP-Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis nach Anhang I des Chemikaliengesetzes (§ 19b ChemG) 1.000,- DM
bis 20.000,- DM
506.02Erteilung/Ausstellung einer zweiten und weitere GLP-Bescheinigungen über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis nach Anhang I des Chemikaliengesetzes (§ 19b ChemG) 1.000,- DM
bis 10.000,- DM
506.03Überwachung von nach § 19b Abs. 1 ChemG zertifizierten Prüfeinrichtungen nach GLP-Grundsätzen (gem. § 19d Abs.3 i.V.m. § 21 ChemG) Berechnung
nach Zeitaufwand
506.04Widerruf einer erteilten GLP-Bescheinigung (Anordnung nach § 23 Abs. 1 ChemG) 100,- DM
bis 2.000,- DM
507Medizinprodukte 
507.00Entscheidung im Klassifizierungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Medizinproduktegesetz 500,- DM
bis 5.000,- DM
507.01Entscheidung zur klinischen Prüfung nach § 17 Abs. 6 Satz 2 Medizinproduktegesetz 150,- DM
bis 1.000,- DM
507.02Überwachung von Betrieben, Einrichtungen sowie von Personen nach § 26 Abs. 1 Medizinproduktegesetz 50,- DM
bis 1.000,- DM
507.03Stichprobenartige Prüfung der Voraussetzungen des Inverkehrbringens und der Inbetriebnahme nach § 26 Abs. 3 Satz 2 Medizinproduktegesetz 50,- DM
bis 1.000,- DM
507.04Vorläufige Anordnung nach § 26 Abs. 4 Satz 2 Medizinproduktegesetz 100,- DM
bis 500,- DM
507.05Untersagung, Einschränkung, Anordnung von Auflagen sowie Anordnung des Rückrufs oder der Sicherstellung nach § 26 Abs. 4 Satz 3 Medizinproduktegesetz jeweils 100,- DM
bis 1.000,- DM
507.06Verlangen nach einer Prüfung durch die benannte Stelle nach § 27 Abs. 1 Medizinproduktegesetz 50,- DM
bis 100,- DM
507.07Anweisung zur rechtmäßigen Anbringung des CE-Zeichens nach § 27 Abs. 2 Satz 1 Medizinproduktegesetz 50,- DM
bis 500,- DM
507.08Einschränkungen des Inverkehrbringens, Anordnung von Auflagen, Untersagen des Inverkehrbringens sowie Veranlassung der Marktrücknahme nach § 27 Abs. 2 Satz 2 Medizinproduktegesetz jeweils 100,- DM
bis 1.000,- DM
507.09Veranlassung einer Prüfung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Medizinproduktegesetz 50,- DM
bis 100,- DM
507.10Veranlassung einer Warnung nach § 28 Abs. 2 Medizinproduktegesetz 100,- DM
bis 500,- DM
507.11Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung nach § 37 Abs. 2 Satz 1 Medizinproduktegesetz 100,- DM
bis 5.000,- DM
51Gesundheitsämter 
510Amtsärztliche Leistungen 
510.00Amtsärztliches Zeugnis aufgrund Untersuchungen oder nach Aktenlage 85,- DM
510.01Laborleistungen, nur zuzügl. zu 510.00 43,- DM
510.02Röntgenleistungen, nur zuzügl. zu 510.00 35,- DM
510.03EKG, nur zuzügl. zu 510.00 35,- DM
510.04wie 510.00 einschl. Hausbesuch 164,- DM
510.05Amtsärztliches Zeugnis zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 102,- DM
510.06Amtsärztliche Bescheinigung zur Erlangung einer staatlichen Berufsanerkennung 60,- DM
510.07Amtsärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei Dritten nach Aktenlage 35,- DM
510.08Untersuchungen nach §§ 17, 18 des Bundesseuchengesetzes einschl. Röntgen- und Laborleistungen 79,00 DM
510.09wie 510.08, jedoch nur mit einer Stuhlprobe 70,00 DM
510.10Untersuchungen nach §§ 47, 48 des Bundesseuchengesetzes 50,00 DM
 Anmerkung zu 510.00 bis 510.10:  
 Leistungen zur Erstellung amtsärztlicher Zeugnisse, Gutachten und Bescheinigungen, die über das übliche Maß hinausgehen und/oder die von anderen Einrichtungen (Krankenanstalten, Institute usw.) erbracht werden, werden zusätzlich (nach Zeitaufwand gemäß Ziffer 103) in Rechnung gestellt.  
 Gesundheitszeugnisse über die Berufseignung zum Eintritt in den öffentlichen Dienst des Landes und der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven sind gebührenfrei.  
510.11Ermächtigung von Ärztinnen und Ärzten nach § 18 BSeuchG 118,- DM
510.12Heilpraktikerüberprüfung 370,- DM
510.13wie 510.12, jedoch nur schriftliche Überprüfung 100,- DM
510.14wie 510.12, jedoch mündliche Überprüfung für Psychotherapeuten 270,- DM
511Verrichtungen nach der Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe in der Fassung vom 25. Juni 1980 (BGBl. I S. 764) 
511.00Prüfungen gemäß § 19, Kontrollen gemäß § 20 der Verordnung, Entnahme von Wasserproben und sonstige Amtshandlungen Berechnung nach
Zeit- und Sachaufwand
511.01Überprüfung der Hausinstallation nach § 8 Trinkwasserverordnung 38,50 DM
zuzüglich Auslagen
511.02Überprüfung der Hausinstallation nach § 8 Trinkwasserverordnung -Märkte- 38,50 DM
zuzüglich Auslagen
512Überwachung von öffentlich zugänglichen Badeeinrichtungen 
512.00Überprüfung von Badeeinrichtungen, Wasserprobenentnahmen und Wasseruntersuchungen Berechnung nach
Zeit- und Sachaufwand
zuzüglich Auslagen
513Desinfektionen, Schädlingsbekämpfung 
513.00Vorgeschriebene oder amtlich angeordnete Desinfektionen aufgrund des Bundesseuchengesetzes gebührenfrei
513.01Rattenbekämpfung auf öffentlichem GrundBerechnung
nach Sach-
und Zeitaufaufwand
zzgl.
Auslagen
513.02 Befallsermittlung und Bekämpfung von Kleider-, Kopf- und Filzläusen gebührenfrei
52 Institut für Rechtsmedizin 
520Rechtsmedizin 
520.00 Amtliche Leichenschau vor Feuerbestattung; Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung 95,- DM
520.01Ausstellung von Überführungszeugnissen ins Ausland 27,- DM
520.02Einsargung im Rahmen des internationalen Abkommens zur Leichenbeförderung 100,- DM
520.03Kühlzellenbenutzung pro angefangener 24 Stunden 60,- DM
520.04Amtliche Anordnung von Bestattungen 50,- DM
520.05Ausstellung von Umbettungsbescheinigungen 26,- DM
520.06Anfragen von Berufsgenossenschaften, Versorgungsämtern u.ä. 36,- DM
520.07Leichenbeförderung innerhalb der Stadtgemeinde Bremen 150,- DM
520.08Fahrtkosten bei Tätigkeit außerhalb des Institutes je angefangene halbe Stunde 35,- DM
53Hafengesundheitsämer 
530Besichtigung von Schiffen auf Rattenbefall einschließlich Erstellung der entsprechenden Bescheinigung nach der jeweils gültigen Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften 
530.00Für ein Frachtschiff bis 500 BRT/BRZ 64,- DM
530.01Für ein Frachtschiff von 501 bis 1.000 BRT/BRZ 87,- DM
530.02Für ein Frachtschiff von 1.001 bis 5.000 BRT/BRZ 106,- DM
530.03Für ein Frachtschiff von 5.001 bis 10.000 BRT/BRZ 137,- DM
530.04Für ein Frachtschiff von 10.001 bis 25.000 BRT/BRZ 156,- DM
530.05Für ein Frachtschiff von 25.001 bis 50.000 BRT/BRZ 198,- DM
530.06Für ein Frachtschiff von 50.001 bis 75.000 BRT/BRZ 243,- DM
530.07Für ein Frachtschiff über 75.000 BRT/BRZ 258,- DM
530.08Für ein Passagierschiff bis 5.000 BRT/BRZ 106,- DM
530.09Für ein Passagierschiff von 5.001 bis 10.000 BRT/BRZ 167,- DM
530.10Für ein Passagierschiff über 10.000 BRT/BRZ 243,- DM
530.11Ausstellung einer Zweitschrift 14,- DM
530.12Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung 55,- DM
531Untersuchungen auf Schiffen nach der Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung - TrinkV) in der jeweils gültigen Fassung 
531.00Prüfung und Besichtigung der Wasserversorgungsanlage und Entnahme des Trinkwassers, Abgabe beim Untersuchungsinstitut und Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung je angefangene halbe Stunde 40,- DM
531.01Nur Ausstellung einer Bescheinigung aufgrund der Beurteilung eines Instituts, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, daß die Probe aus der jeweiligen Wasserversorgungsanlage entnommen wurde 25,- DM
532Prüfung der Ausrüstung auf Schiffen und ihrer Rettungsboote mit Arznei- und Hilfsmitteln nach der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen in der jeweils gültigen Fassung 
532.00Verzeichnis C1 oder C2 oder B 64,- DM
532.01Verzeichnis A1 oder A2 243,- DM
532.02Sofern bei C1, C2, A1, A2 oder B ein Apotheker hinzugezogen wird 258,- DM
532.03Arzneiausrüstung für Schiffe mit Schiffsarzt 290,- DM
532.04Verzeichnis CR/Rettungsbootkästen, einschließlich Plombierung 15,- DM
532.05Ausstellung einer ärztlichen Verschreibung (BTM) 15,- DM
532.06Verzögerung aufgrund der Schiffsführung 40,- DM
532.07Auf besonderen Antrag vorgenommene Überprüfung ausländischer Schiffer 230,- DM
532.08Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 13 der Verordnung 220,- DM
532.09Tauglichkeitsprüfung und Erstellung einer Bescheinigung nch § 15 (4) der Verordnung 60,- DM
532.10Bei Ergänzungsausrüstung BE nach Punkt 4 der Anlage A zur Verordnung der Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen 35,- DM
532.11Bei Ergänzungsausrüstung CE nach Punkt 4 der Anlage A zur Verordnung der Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen 35,- DM
533Hafenärztliche Bescheinigungen, sofern keine besonderen Gebühren dafür vorgesehen sind 
533.00Bescheinigungen in deutscher Sprache 45,- DM
533.01Bescheinigungen in einer Fremdsprache 70,- DM
534Impfgebühren 
534.00Gelbfieberschutzimpfung70,- DM
535Benutzung eines Quarantänebootes 
535.00je angefangene halbe Stunde 63,- DM
54Landesuntersuchungsamt - Lebensmitteluntersuchung, Mikrobiologie und Veterinärmedizin 
 Allgemeines 
 (1) Zur Berechnung der Gebühren sind die angegebenen Punktwerte mit 8 bis 12,2 Deutsche Pfennig zu multiplizieren.
(2) Großkunden können abweichende schriftliche Entgeltvereinbarungen getroffen und/oder umsatzbezogene Preisnachlässe vereinbart werden.
(3) Für die Untersuchung von Proben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird eine Grundgebühr von 128 Deutsche Mark erhoben.
Für die Bearbeitung nichtamtlicher Proben kann eine Grundgebühr bis zu 64 Deutsche Mark erhoben werden.
Neben der Grundgebühr wird eine zusätzliche Gebühr für chemische, mikrobiologische, physikalische und sensorische Untersuchungen nach dem folgenden Gebührenverzeichnis erhoben. Für Untersuchungen, die in dem Gebührentarif nicht aufgeführt sind, ist die zusätzliche Gebühr nach den für vergleichbare Untersuchungen vorgesehenen Gebühren zu bemessen. Sofern auch vergleichbare Untersuchungen nicht aufgeführt sind, bemißt sich die zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand zuzüglich 30 vom Hundert zur Abgeltung der Sachkosten.
Abweichend kann im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auch eine Probenpauschale in Höhe von 555 Deutsche Mark je Probe erhoben werden.
(4) Für eine Bescheinigung für den Export von Lebensmitteln wird eine Verwaltungsgebühr von 50 bis 400 Deutsche Mark erhoben. Für besondere Untersuchungen und/oder Beurteilungen wird zusätzlich eine Gebühr nach dem nachfolgenden Gebührenverzeichnis erhoben. Ziffer 3 Satz 4 und 5 findet Anwendung.
(5) Die Gebühr für die Erstellung eines Gutachtens bemißt sich nach dem Zeitaufwand. Bei der Berechnung ist die Zeit anzusetzen, die im Regelfall von einer entsprechend ausgebildeten Kraft benötigt wird, mindestens jedoch eine Arbeitsstunde.
(6) Probenahmen und Besichtigungen werden nach dem erforderlichen Zeit- und Sachaufwand berechnet. Bei der Berechnung ist die Zeit anzusetzen, die im Regelfall von einer entsprechend ausgebildeten Kraft benötigt wird, mindestens jedoch eine Arbeitsstunde.
(7) Für Amtshandlungen und Leistungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers besonders eilbedürftig sind, erhöhen sich die Gebühren um 50 vom Hundert; außerhalb der normalen Arbeitszeit um 100 vom Hundert.
(8) Werden vom Auftraggeber mehrere Proben gleichen Untersuchungsumfangs angeliefert, kann sich die Gebühr verringern:
- bei 3 bis 5 Proben um 10 vom Hundert
- bei 6 bis 8 Proben um 15 vom Hundert
- bei 9 bis 11 Proben um 20 vom Hundert
- bei 12 bis 14 Proben um 25 vom Hundert
- bei 15 bis 17 Proben um 30 vom Hundert
- bei 18 bis 20 Proben um 35 vom Hundert
- bei 21 und mehr Proben um 40 vom Hundert.
540Aufarbeitung von LebensmittelnPunktwert
540.00 Einfache Aufarbeitung für HPLC, ELISA, GC u.ä. (lösen, mischen; homogenisieren, filtrieren usw. speziell für eine Analyse) 300
540.01Aufarbeitung für HPLC, ELISA, GC u.ä. 600
(Extraktion, Destillation, einf. Reinigungsschritt, SPE usw.)
540.02Schwierige Aufarbeitung für HPLC, ELISA, 900
GC u.ä. (Anreicherung u. Reinigung mit SPE, Immunoaffinitätssäulen, usw. für: AAS, GC, GC-MS usw.)
540.03Sehr schwierige Aufarbeitung nach Aufwand für Material, Geräte und Personal  
541Allgemeine Untersuchungen von LebensmittelnPunktwert
541.00.00Aflatoxine B und G; HPLC, Nachsäulenderivatisierung2660
541.00.01Aflatoxine B, G oder M; HPLC, einschließlich Aufarbeitung mit ELISA 2900
541.00.02Aflatoxine B und G; § 35, eindimensionale DC 3560
541.00.03Aflatoxine B und G; § 35; zweidimensionale DC 4010
541.00.04Aflatoxine B und G, Absicherung; zweidimensionale DC 910
541.00.05Aflatoxine B und G, Absicherung; DC, Derivatisierung 910
541.00.06Aflatoxine B und G, Absicherung; HPLC, Derivatisierung, Absicherung 1440
541.01.00Elementbestimmung, Aufarbeitung für AAS; § 35, Druckaufschluß 270
541.01.01Elementbestimmung, Aufarbeitung für AAS (Sn, Fe) 410
541.01.02Elementbestimmung, Aufarbeitung für AAS (Hg) 290
541.01.03Elementbestimmung, Messung; AAS-Graphitrohr, 1. Element 660
541.01.04Elementbestimmung, Messung; AAS-Graphitrohr, ab 2. Element 520
541.01.05Elementbestimmung, Messung (Hg, As, Se, Sb); AAS-Hydridsystem 850
541.02.00Histologie, Standard (1. Färbung) 600
541.02.01Histologie, aufwendig (2. Färbung) 1200
541.02.02Histometrie1500
541.03.00Hormone, Aufarbeitung für Absicherung in Urin 1700
541.03.01Hormone, Aufarbeitung für Absicherung in Fleisch 3200
541.03.02Hormone, Absicherung, GC-MS 4000
541.04.00Inhalt260
541.05.00Invermectin, Clean up und Messung, GC-MS 4000
541.06.00Parasitologie, einfach (direkt) 200
541.06.01Parasitologie, Durchleuchtung (z.B. Fisch) 250
541.06.02Parasitologie, Digestionsmethode 900
541.07.00Pestizide Dithiocarbamte, photometrisch 1020
541.07.01Pestizide Einzelabsicherung, GC-MS 3610
541.07.02Pestizide HPLC-Gruppe; HPLC, fettarme Lebensmittel 2700
541.07.03Pestizide HPLC-Gruppe, Absicherung; UV-Spektrum, HPLC, fettarme Lebensmittel 340
541.07.04Pestizide HPLC-Gruppe, Absicherung; HPLC-Fraktionierung, fettarme Lebensmittel 820
541.07.05Pestizide Organochlor-Gruppe, Messung, GC 1080
541.07.06Pestizide Organophosphor-Gruppe, Messung, GC 1080
541.07.07Pestizide PCB-Gruppe, Messung, GC 1080
541.07.08Pestizide, Aufarbeitung; S19/GPC, fettreiche Lebensmittel 2130
541.07.09Pestizide, Aufarbeitung; S19/GPC, fettarme Lebensmittel 2580
541.07.10Pestizide, Aufarbeitung, S19/GPC, Fette 1140
541.07.11Pestizide, Aufarbeitung; S19 mit Mini-Kieselgelsäule 5690
541.07.12Pestizide, Vorbereitung der Laborprobe, § 35 300
541.08.00PWS, Amprolium, HPLC2150
541.08.01PWS, Basisaufarbeitung; Multimethode nach Malisch 3180
541.08.02PWS, CAP, Clean up und Messung, Malisch, GC 1550
541.08.03PWS, Clopidol, Clean up und Messung; Malisch, GC 1730
541.08.04PWS, Einzelabsicherung, HPLC-Fraktionierung 820
541.08.05PWS, Einzelabsicherung, UV-Spektrum, HPLC 340
541.08.06PWS, Einzelabsicherung, GC-MS 3830
541.08.07PWS, Nitrofurane, Messung,DC 380
541.08.08PWS, Sammelmethode Sulfonamide/Nitrofurane/Nicarbazin, Messung, HPLC 580
541.08.09PWS, Sulfonamide, Messung, DC 380
541.09.00Quinolone, Clean up und Messung, HPLC 3500
541.10.00Sammelmethode Schädlingsbefall/Verunreinigung; makroskopisch 520
541.10.01Sammelmethode Schädlingsbefall/Verunreinigung; mikroskopisch 1040
541.11.00Sensorik, allgemein; direkt 310
541.11.01Sensorik, allgemein; nach Zubereitung oder Präparation 460
541.12.00Tetracycline, Clean up und Messung; HPLC 4000
541.13.00Wasserbindung/Kompressorium 180
542Spezielle Untersuchungen - gegliedert nach Warengruppen - 
542.01.00WACO 01 MilchPunktwert
542.01.01Aflatoxin M1, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC, Fluoreszensdetektor 1900
542.01.02Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.01.03Dichte; § 35310
542.01.04Fett; § 35, Gerber370
542.01.05Fett; Weibull-Stoldt1060
542.01.06Fett; § 35, Röse-Gottlieb 1060
542.01.07Gefrierpunkt; § 35 490
542.01.08Refraktion (Hg-Kaltserum) 460
542.01.09Säuregrad; § 35, Soxhlet-Henkel, titrimetrisch 260
542.01.10WACO 0104 FrauenmilchPunktwert
542.01.11Elementbestimmung (Pb, Cd), zusätzlich Aufschluß; Direktmessung, AAS, Graphitrohr 1040
542.01.12Pestizide Einzelabsicherung; GC-MS 10370
542.01.13Pestizide Organochlor- und PCB-Gruppe; GC 3810
542.01.14Polychlorierte Dioxine und Furane; GC-MS 29920
542.01.15Radioaktivität, gamma; spektrometrisch 6380
542.02.00WACO 02 MilcherzeugnissePunktwert
542.02.01Asche des Hitzeserums; gravimetrisch 1510
542.02.02Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.02.03Dichte des Hitzeserums; § 35 680
542.02.04Diphosphat; enzymatisch 700
542.02.05Eiweißdifferenzierung; immunologisch 1580
542.02.06Fett; Weibull-Stoldt 1060
542.02.07Fett; § 35, Röse-Gottlieb 1060
542.02.08Halbmikrobuttersäurezahl aus Fett; § 35, Weibull-Stoldt 980
542.02.09Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.02.10Milchsäure; enzymatisch 1060
542.02.11Süßstoff Aspartam, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.02.12Süßstoff Saccharin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.02.13Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.02.14Wasserstoffperoxid; Testpapier 310
542.02.15Wasserstoffperoxid1090
542.02.16Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.02.17Zucker (Lactose/Galaktose); enzymatisch 1060
542.03.00WACO 03 KäsePunktwert
542.03.01Chlorid; § 35, potentiometrisch 390
542.03.02Citronensäure; enzymatisch 910
542.03.03Eiweißbestimmung; Kjeldahl 880
542.03.04Fett; Weibull-Stoldt1060
542.03.05Flüchtige Lösungsmittel (Halogen-Kohlenwasserstoffe, etc.); Destillation, GC 2320
542.03.06Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.03.07Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.03.08Phosphat; photometrisch 1590
542.03.09Phosphat, qualitativ; DC 310
542.03.10spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 380
542.04.00WACO 04 ButterPunktwert
542.04.01Butterprüfung, Sensorik; § 35 380
542.04.02Chlorid; § 35, titrimetrisch 380
542.04.03Citronensäure; enzymatisch 910
542.04.04Fett; Weibull-Stoldt1060
542.04.05Halbmikrobuttersäurezahl, zusätzlich Fettbestimmung; § 35, Weibull-Stoldt 980
542.04.06Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.04.07Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.04.08Sammelmethode Wasser/fettfreie Trockenmasse/Fett; § 35 1210
542.04.09Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.04.10Wasserverteilung; § 35, Indikatorpapier-Verfahren 230
542.05.00WACO 05 Eier, EiproduktePunktwert
542.05.01Sammelmethode Ei (Einzelgewicht/Luftkammer/Aussehen/Schichtung/pH-Wert); je Verbraucherpackung 680
542.06.00WACO 06 FleischPunktwert
542.06.01Tierartenbestimmung; elektrophoretisch 1660
542.07.00WACO 07 FleischerzeugnissePunktwert
542.07.01Abtropfgewicht 380
542.07.02Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.07.03Ascorbinsäure1280
542.07.04Bindegewebseiweiß 1140
542.07.05Calcium980
542.07.06Chlorid; potentiometrisch680
542.07.07Citronensäure; enzymatisch910
542.07.08Dickungsmittel1770
542.07.09Diphosphat; enzymatisch1810
542.07.10Diphosphat, qualitativ; § 35, DC 980
542.07.11Eiweißbestimmung; Kjeldahl 1130
542.07.12Eiweißdifferenzierung; immunologisch 1580
542.07.13Eiweißdifferenzierung; elektrophoretisch 1960
542.07.14Farbstoff, qualitativ; DC 530
542.07.15Fett; Weibull-Stoldt1060
542.07.16Gesamtphosphat; § 35, photometrisch 1510
542.07.17Glucono-delta-Lacton 840
542.07.18Glutaminsäure; § 35, enzymatisch 1140
542.07.19Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 1060
542.07.20Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.07.21Nikotinsäure/Nikotinsäureamid 830
542.07.22Nitrat und Nitrit; photometrisch, Cd-Säule 1290
542.07.23Organische Säuren, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 970
542.07.24Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe; HPLC 3660
542.07.25Säurelösliches Phosphat; photometrisch 990
542.07.26Schweflige Säure; enzymatisch 760
542.07.27spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.07.28Stärke (Gesamtkohlenhydrate); reduktometrisch 1060
542.07.29Stärke, qualitativ 260
542.07.30Umrötung690
542.07.31Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 760
542.07.32Zucker, qualitativ; DC 530
542.07.33Zuckerkulör; DC1130
542.08.00WACO 08 WurstwarenPunktwert
542.08.01Abtropfgewicht380
542.08.02Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.08.03Ascorbinsäure1280
542.08.04Bindegewebseiweiß 1140
542.08.05Calcium980
542.08.06Chlorid; potentiometrisch680
542.08.07Citronensäure; enzymatisch910
542.08.08Dickungsmittel1770
542.08.09Diphosphat; enzymatisch1810
542.08.10Diphosphat, qualitativ; § 35, DC 980
542.08.11Eiweißbestimmung; Kjeldahl 1130
542.08.12Eiweißdifferenzierung; immunologisch 1580
542.08.13Eiweißdifferenzierung; elektrophoretisch 1960
542.08.14Farbstoff, qualitativ; DC 530
542.08.15Fett; Weibull-Stoldt1060
542.08.16Gesamtphosphat; § 35, photometrisch 1510
542.08.17Glucono-delta-Lacton 840
542.08.18Glutaminsäure; § 35, enzymatisch 1140
542.08.19Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 1060
542.08.20Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.08.21Nikotinsäure/Nikotinsäureamid 830
542.08.22Nitrat und Nitrit; photometrisch, Cd-Säule 1290
542.08.23Organische Säuren, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 970
542.08.24Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe; HPLC 3660
542.08.25Säurelösliches Phosphat; photometrisch 990
542.08.26Schweflige Säure; enzymatisch 760
542.08.27spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.08.28Stärke (Gesamtkohlenhydrate); reduktometrisch 1060
542.08.29Stärke, qualitativ 260
542.08.30Umrötung690
542.08.31Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 760
542.08.32Zucker, qualitativ; DC 530
542.08.33Zuckerkulör; DC1130
542.10.00WACO 10 Fische, FischzuschnittePunktwert
542.10.01Flüchtiger Basenstickstoff; titrimetrisch 830
542.10.02Histamin, zusätzlich Aufarbeitung; § 35, fluorimetrisch 760
542.10.03Malachitgrün; HPLC 1700
542.11.00WACO 11 FischerzeugnissePunktwert
542.11.01Borsäure; titrimetrisch 1960
542.11.02Chlorid; potentiometrisch 680
542.11.03Farbstoff, qualitativ; DC 530
542.11.04Fett; Weibull-Stoldt1060
542.11.05Flüchtiger Basenstickstoff; titrimetrisch 830
542.11.06Histamin, zusätzlich Aufarbeitung; § 35, fluorimetrisch 760
542.11.07Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.11.08Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.11.09Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe; HPLC 2970
542.11.10Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Einzelabsicherung; GC 3370
542.11.11spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 380
542.11.12Stärke; polarimetrisch 1140
542.11.13Süßstoffe; DC 1360
542.11.14Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.12.00WACO 12 Krusten-, Schalen-, WeichtierePunktwert
542.12.01Asche/Glührückstand; gravimetrisch700
542.12.02Bombagenachweis380
542.12.03Farbstoff, qualitativ; DC530
542.12.04Flüchtiger Basenstickstoff; titrimetrisch 830
542.12.05Formaldehyd; photometrisch 1060
542.12.06Gesamtsäure; § 35, titrimetrisch 760
542.12.07Histamin, zusätzlich Aufarbeitung; § 35, fluorimetrisch 760
542.12.08Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.12.09Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich ufarbeitung; photometrisch 540
542.12.10Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe; HPLC 2970
542.12.11Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Einzelabsicherung; GC 3370
542.12.12spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 380
542.13.00WACO 13 Fette, ÖlePunktwert
542.13.01Aldehyde, qualitativ 380
542.13.02Antioxidantien; § 35, DC 4960
542.13.03Eiweißbestimmung; Kjeldahl 880
542.13.04Epihydrinaldehyd380
542.13.05Fett; Weibull-Stoldt1060
542.13.06Fettsäureverteilung, zusätzlich Aufarbeitung; GC 1780
542.13.07Flüchtige Lösungsmittel (Halogen-Kohlenwasserstoffe, etc.); Destillation, GC 2320
542.13.08Fritest230
542.13.09Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35, Weibull-Stoldt 980
542.13.10Jodzahl760
542.13.11Ketone; qualitativ1360
542.13.12Konservierungsstoff, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.13.13Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.13.14Petroleumbenzin-unlösliche oxidierte Fettsäuren; § 35 2180
542.13.15Phosphatidbestimmung 2960
542.13.16polare Anteile; § 35 1010
542.13.17Rauchpunkt; § 35 680
542.13.18Refraktion230
542.13.19Säurezahl; § 35, titrimetrisch 380
542.13.20Squalenzahl4010
542.13.21Transfettsäuren; IR1730
542.13.22Unverseifbares2140
542.13.23Verseifungszahl610
542.13.24Wasser/Trockenmasse; § 35, Trockensckrank 530
542.14.00WACO 14 Suppen, Soßen (auch süß)Punktwert
542.14.01 Antioxidantien; § 35, DC4960
542.14.02 Chlorid; potentiometrisch390
542.14.03 Farbstoff, qualitativ; DC530
542.14.04 Fett; Weibull-Stoldt1060
542.14.05 Glutaminsäure; enzymatisch600
542.14.06 Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35, Weibull-Stoldt 980
542.14.07Kohlenhydrate; Luff-Schoorl 2260
542.14.08Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.14.09Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.14.10Kreatinin; photometrisch 1970
542.14.11Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.14.12spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 380
542.14.13Transfettsäuren; IR 1730
542.14.14Vanillin/Ethylvanillin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 820
542.15.00WACO 15 GetreidePunktwert
542.15.01Kohlenhydrate; Luff-Schoorl 2260
542.15.02Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.16.00WACO 16 Getreideprodukte, BackvormischungenPunktwert
542.16.01 Ballaststoffe; § 35, enzymatisch-gravimetrisch3910
542.16.02Chlorid; potentiometrisch660
542.16.03Eigehalt; Chinolin-Molybdat3910
542.16.04Eiweißbestimmung; Kjeldahl 1130
542.16.05Fett; Weibull-Stoldt 1060
542.16.06Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 1060
542.16.07Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.16.08Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.16.09Mehltypenbestimmung830
542.16.10Säuregrad; § 35, potentiometrisch 610
542.16.11Sorbit; enzymatisch600
542.16.12spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.16.13Stärke; enzymatisch 600
542.16.14Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.16.15Zucker; Luff-Schoorl1130
542.16.16Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.16.17Zucker, qualitativ; DC 530
542.17.00WACO 17 Brot, KleingebäckPunktwert
542.17.01Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.17.02Ballaststoffe; § 35, enzymatisch-gravimetrisch 3910
542.17.03Chlorid; potentiometrisch 660
542.17.04Eigehalt; Chinolin-Molybdat 3910
542.17.05Eiweißbestimmung; Kjeldahl 1130
542.17.06Farbstoff, qualitativ; DC 1130
542.17.07Fett; Weibull-Stoldt 1060
542.17.08Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 1060
542.17.09Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.17.10Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.17.11Säuregrad; § 35, potentiometrisch 610
542.17.12Stärke; enzymatisch 600
542.17.13Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.18.00WACO 18 Feine BackwarenPunktwert
542.18.01Ammonium; titrimetrisch nach Destillation 1370
542.18.02Ballaststoffe; § 35, enzymatisch-gravimetrisch 3910
542.18.03Brechungsindex; incl. Isolierung des Fettes 760
542.18.04Eigehalt; Chinolin-Molybdat 3910
542.18.05Eiweißbestimmung; Kjeldahl 1130
542.18.06Farbstoff, qualitativ; DC 1130
542.18.07Fett; Weibull-Stoldt 1060
542.18.08Fettsäureverteilung, zusätzlich Aufarbeitung; GC 1780
542.18.09Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 1060
542.18.10Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.18.11Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.18.12Sorbit; enzymatisch600
542.18.13spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.18.14Stärke; enzymatisch 600
542.18.15Stärke, qualitativ 260
542.18.16Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.18.17Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.18.18Zucker, qualitativ; DC 530
542.20.00WACO 20 Mayonnaisen, emulgierte Soßen, kalte Fertigsoßen, FeinkostsalatePunktwert
542.20.01 Eigehalt; § 352330
542.20.02Fett; Weibull-Stoldt1060
542.20.03Gesamtsäure; § 35, titrimetrisch760
542.20.04Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.20.05spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.20.06Trockenmasse; § 35 680
542.21.00WACO 21 Puddinge, Cremespeisen, Desserts Punktwert
542.21.01Farbstoff, qualitativ; DC1130
542.21.02 Fett; Weibull-Stoldt1060
542.21.03 Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 351060
542.21.04Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; GC 600
542.21.05Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.21.06Süßstoff Acesulfam, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.21.07Süßstoff Aspartam, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.21.08Süßstoff Cyclamat, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 1210
542.21.09Süßstoff Saccharin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.21.10Vanillin/p-Hydroxybenzaldehyd-Quotient, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.21.11Zucker; Luff-Schoorl1130
542.21.12Zucker, qualitativ; DC530
542.22.00WACO 22 TeigwarenPunktwert
542.22.01Chlorid; potentiometrisch660
542.22.02Eigehalt; Chinolin-Molybdat 3910
542.22.03Eiweißbestimmung; Kjeldahl 1130
542.22.04Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.23.00WACO 23 Hülsenfrüchte, Ölsamen, SchalenobstPunktwert
542.23.01 Abtropfgewicht380
542.23.02Asche/Glührückstand; gravimetrisch700
542.23.03Fett; Weibull-Stoldt1060
542.23.04Gesamtsäure; § 35, titrimetrisch 760
542.23.05Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.23.06Sammelmethode Schädlingsbefall/Verunreinigung; makroskopisch 520
542.24.00WACO 24 Kartoffeln, KartoffelproduktePunktwert
542.24.01Chlorid; potentiometrisch350
542.24.02 Dunkle Stellen (Chips, Pommes Frites); gravimetrisch1430
542.24.03Fett; Weibull-Stoldt1060
542.24.04Nitrat; enzymatisch600
542.24.05Reduzierende Bestandteile (berechnet als Ascorbinsäure); titrimetrisch 340
542.24.06Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.24.07Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 760
542.25.00WACO 25 FrischgemüsePunktwert
542.25.01Nitrat, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 1110
542.25.02Nitrit, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 1090
542.26.00WACO 26 Gemüseerzeugnisse, -zubereitungPunktwert
542.26.01 Abtropfgewicht380
542.26.02Asche, säureunlöslich1340
542.26.03 Chlorid; potentiometrisch350
542.26.04 D, L-Milchsäure; enzymatisch900
542.26.05Eisenbestimmung; photometrisch1280
542.26.06Fett; Weibull-Stoldt1060
542.26.07Gesamtsäure; § 35, titrimetrisch 760
542.26.08Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35, Weibull-Stoldt 980
542.26.09Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.26.10Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.26.11Nitrat; enzymatisch600
542.26.12Reduzierende Bestandteile (berechnet als Ascorbinsäure); titrimetrisch 340
542.26.13Sammelmethode Extrakt/Dichte 290
542.26.14Sammelmethode pH/Gesamtsäure; potentiometrisch 470
542.26.15Sammelmethode Schädlingsbefall/Verunreinigung; makroskopisch 520
542.26.16Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.26.17spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 380
542.26.18Süßstoffe; DC 1360
542.26.19Trockenmasse; refraktometrisch 310
542.26.20Trockenmasse/Abdampfrückstand 530
542.27.00WACO 27 PilzePunktwert
542.27.01Asche, säureunlöslich 1340
542.28.00WACO 28 PilzerzeugnissePunktwert
542.28.01Abtropfgewicht 380
542.28.02Asche, säureunlöslich 1340
542.28.03Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.28.04Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.28.05Sammelmethode Schädlingsbefall/Verunreinigung; makroskopisch 520
542.29.00WACO 29 FrischobstPunktwert
542.29.01Konservierungsstoffe (zur Schalenbehandlung), zusätzlich Aufarbeitung; HPLC, Fluoreszensdetektor 1.640
542.29.02Konservierungsstoffe (zur Schalenbehandlung), Screening, zusätzlich Aufarbeitung; DC 1360
542.29.03Sammelmethode Schädlingsbefall/Verunreinigung; makroskopisch 520
542.29.04Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.30.00WACO 30 Obstprodukte außer Obstsäfte Punktwert 
542.30.01Abtropfgewicht 380
542.30.02Extrakt; refraktometrisch 230
542.30.03Farbstoff, qualitativ; DC 530
542.30.04Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.30.05Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.30.06Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.30.07spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 380
542.30.08Zucker (vor/nach Inversion); Luff-Schoorl 2260
542.31.00WACO 31 Fruchtsäfte, -nektare, -sirupe, Fruchtsaftpulver Punktwert 
542.31.01Alkalität der Asche, aus der Asche; titrimetrisch 470
542.31.02Alkoholgehalt, zusätzlich relative Dichte; pyknometrisch nach Destillation 930
542.31.03Äpfelsäure; photometrisch, Rebelein 1550
542.31.04Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.31.05Ascorbinsäure, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 720
542.31.06Ascorbinsäure; enzymatisch 400
542.31.07Chlorid; potentiometrisch 320
542.31.08Citronensäure; enzymatisch 400
542.31.09Dichte; pyknometrisch 380
542.31.10Gesamtsäure; § 35, titrimetrisch 760
542.31.11Hydroxymethylfurfurol; photometrisch 950
542.31.12Iso-Citronensäure; enzymatisch 400
542.31.13Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.31.14L-Äpfelsäure; enzymatisch 400
542.31.15L-Milchsäure; enzymatisch 400
542.31.16Milchsäure; photometrisch, Rebelein 1900
542.31.17Nitrat, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 440
542.31.18Patulin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 960
542.31.19Phosphat; photometrisch 960
542.31.20Phosphat, aus der Asche; titrimetrisch 500
542.31.21Sammelmethode Extrakt/Dichte 670
542.31.22Sammelmethode pH/Gesamtsäure; potentiometrisch 470
542.31.23Säuren, flüchtige; titrimetrisch 470
542.31.24Schweflige Säure; titrimetrisch 690
542.31.25Sorbit; enzymatisch400
542.31.26Sulfat; gravimetrisch820
542.31.27Weinsäure; photometrisch, Rebelein 1700
542.31.28Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 900
542.31.29Zucker (vor/nach Inversion); Luff-Schoorl 2260
542.32.00WACO 32 Erfrischungsgetränke, Getränkeansätze, GetränkepulverPunktwert
542.32.01 Alkoholgehalt, zusätzlich relative Dichte; pyknometrisch nach Destillation 930
542.32.02Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.32.03Chinin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 570
542.32.04Chlorid; potentiometrisch 320
542.32.05Citronensäure; enzymatisch 400
542.32.06Coffein, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 650
542.32.07Cumarin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 600
542.32.08Dichte; pyknometrisch 380
542.32.09Iso-Citronensäure; enzymatisch 400
542.32.10Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.32.11L-Äpfelsäure; enzymatisch 400
542.32.12Phosphat, aus der Asche; titrimetrisch 500
542.32.13Sammelmethode Extrakt/Dichte 670
542.32.14Sammelmethode pH/Gesamtsäure; potentiometrisch 470
542.32.15Sorbit; enzymatisch400
542.32.16Sulfat; titrimetrisch820
542.32.17Süßstoff Acesulfam, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.32.18Süßstoff Aspartam, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.32.19Süßstoff Cyclamat, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 1210
542.32.20Süßstoff Saccharin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.32.21Zucker; Luff-Schoorl1130
542.32.22Zucker (vor/nach Inversion); Luff-Schoorl 2260
542.33.00WACO 33 Weine und QualitätsschaumweinPunktwert
542.33.01 Alkalität der Asche, aus der Asche; titrimetrisch470
542.33.02Alkoholgehalt, zusätzlich relative Dichte; pyknometrisch nach Destillation 930
542.33.03Äpfelsäure; photometrisch, Rebelein 1550
542.33.04d-Äpfelsäure; enzymatisch 400
542.33.05l-Äpfelsäure; enzymatisch 400
542.33.06Asche/Glührückstand; EG-VO, gravimetrisch 700
542.33.07Catechinwert; photometrisch 1740
542.33.08Chlorid; potentiometrisch 320
542.33.09Citronensäure; enzymatisch 1.400
542.33.10Cyanverbindungen400
542.33.11Dichte; pyknometrisch380
542.33.12Glycerin und Butylenglykol, zusätzlich Zuckerbestimmung; photometrisch 1950
542.33.13Höhere Alkohole und Ester, zusätzlich Alkoholdestillation und Berechnung; GC 1400
542.33.14Höhere Alkohole und Ester, Einzelabsicherung, zusätzlich Alkoholdestillation; GC 1330
542.33.15Hydroxymethylfurfurol; photometrisch 880
542.33.16Kalium und Natrium; flammenphotometrisch 950
542.33.17Kohlensäuredruck; potentiometrisch 900
542.33.18Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.33.19Konservierungsstoffe, quantitativ; EG-VO, photometrisch 1290
542.33.20L-Äpfelsäure; enzymatisch 400
542.33.21Methanol, zusätzlich Alkoholdestillation; GC 470
542.33.22Milchsäure; photometrisch, Rebelein 1900
542.33.23Nitrat; photometrisch 990
542.33.24Phosphat, zusätzlich Asche; titrimetrisch 500
542.33.25Sammelmethode Calcium, Magnesium 1350
542.33.26Sammelmethode Diethylenglykol/Ethylenglykol; GC 1730
542.33.27Sammelmethode Diethylenglykol/Ethylenglykol, Einzelabsicherung; GC-MS 4030
542.33.28Sammelmethode Extrakt/Dichte/Alkohol 1700
542.33.29Sammelmethode pH/Gesamtsäure; potentiometrisch 470
542.33.30Sammelmethode Sorbit/Xylit; enzymatisch 800
542.33.31Sammelmethode Weinsäure/Milchsäure/Apfelsäure; Rebelein 2920
542.33.32Säuren, flüchtige; titrimetrisch 470
542.33.33Schweflige Säure; Rebelein 380
542.33.34Schweflige Säure; EG-Methode 1200
542.33.35Schweflige Säure, freie; Schnellmethode, titrimetrisch 230
542.33.36Sensorik460
542.33.37Sulfat; gravimetrisch1280
542.33.38Weinsäure; photometrisch, Rebelein 1700
542.33.39Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 900
542.33.40Zucker (vor Inversion); Luff-Schoorl 2260
542.33.41Zucker, qualitativ; DC 530
542.35.00WACO 35 Weinhaltige und weinähnliche Getränke, MischgetränkePunktwert
542.35.01 Alkalität der Asche, zusätzlich Asche,- titrimetrisch 470
542.35.02Alkoholgehalt, zusätzlich relative Dichte; pyknometrisch nach Destillation 930
542.35.03Äpfelsäure; photometrisch, Rebelein 1550
542.35.04Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.35.05Chlorid; potentiometrisch 320
542.35.06Citronensäure; enzymatisch 400
542.35.07Cumarin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 600
542.35.08Cyanverbindungen1400
542.35.09Dichte; pyknometrisch380
542.35.10Glycerin und Butylenglykol; photometrisch 1950
542.35.11Hydroxymethylfurfurol; photometrisch 950
542.35.12Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.35.13Konservierungsstoffe, quantitativ; photometrisch 1290
542.35.14Methanol, zusätzlich Alkoholdestillation; GC 470
542.35.15Milchsäure; photometrisch, Rebelein 1900
542.35.16Nitrat; photometrisch 990
542.35.17Phosphat, zusätzlich Asche; titrimetrisch 500
542.35.18Sammelmethode Extrakt/Dichte/Alkohol 1700
542.35.19Sammelmethode pH/Gesamtsäure; potentiometrisch 470
542.35.20Sammelmethode Sorbit/Xylit; enzymatisch 800
542.35.21Säuren, flüchtige; titrimetrisch 470
542.35.22Schweflige Säure; Rebelein 380
542.35.23Schweflige Säure; EG-Methode 1200
542.35.24Schweflige Säure, freie; Schnellmethode, titrimetrisch 230
542.35.25Sensorik460
542.35.26Sulfat; gravimetrisch1280
542.35.27Weinsäure; photometrisch, Rebelein 1700
542.35.28Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 900
542.35.29Zucker (vor/nach Inversion); Luff-Schoorl 2260
542.35.30Zucker, qualitativ; DC 530
542.36.00WACO 36 Bier, bierähnliche GetränkePunktwert
542.36.01 Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC890
542.36.02Nitrat; photometrisch990
542.36.03PH-Wert; § 35200
542.36.04Reduzierende Bestandteile (berechnet als Ascorbinsäure); titrimetrisch 340
542.36.05Dichte/Extrakt/Stammwürze/Alkohol; § 35 2280
542.36.06Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.36.07Süßstoff Acesulfam, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.36.08Süßstoff Aspartam, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.36.09Süßstoff Cyclamat, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 1210
542.36.10Süßstoff Saccharin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 870
542.37.00WACO 37 Spirituosen, spirituosenhaltige GetränkePunktwert
542.37.01 Alkalität der Asche, zusätzlich Asche; titrimetrisch 470
542.37.02Alkoholgehalt, zusätzlich relative Dichte; pyknometrisch nach Destillation 930
542.37.03Äpfelsäure; photometrisch, Rebelein 1550
542.37.04Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.37.05Butanol-2, zusätzlich Aufarbeitung; GC 510
542.37.06Citronensäure, enzymatisch 400
542.37.07Cumarin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 600
542.37.08Cyanverbindungen1400
542.37.09Dichte; pyknometrisch380
542.37.10Eigehalt; Chinolin-Molybdat 3910
542.37.11Höhere Alkohole und Ester, zusätzlich Alkoholdestillation; GC 1400
542.37.12Höhere Alkohole und Ester, Einzelabsicherung, zusätzlich Alkoholdestillation; GC 1330
542.37.13Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.37.14Methanol, zusätzlich Alkoholdestillation; GC 470
542.37.15Milchsäure; photometrisch, Rebelein 1900
542.37.16Phosphat, zusätzlich Asche; titrimetrisch 500
542.37.17Radioaktivität, C-14; Liquid-Szintillations-Messung, NWG 0,02 Bq/gc 1680
542.37.18Sammelmethode Extrakt/Dichte/Alkohol 1700
542.37.19Sammelmethode pH/Gesamtsäure; potentiometrisch 470
542.37.20Sensorik460
542.37.21Vanillin/Ethylvanillin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 820
542.37.22Weinsäure; photometrisch, Rebelein 1700
542.37.23Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 900
542.37.24Zucker (vor/nach Inversion); Luff-Schoorl 2260
542.39.00WACO 39 ZuckerPunktwert
542.39.01Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.39.02Polarisation680
542.39.03Trockenmasse/Abdampfrückstand 530
542.39.04Zucker; Luff-Schoorl1130
542.39.05Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 900
542.39.06Zucker, qualitativ; DC 530
542.40.00WACO 40 HonigPunktwert
542.40.01Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.40.02Diastasezahl990
542.40.03Hydroxymethylfurfurol; photometrisch 950
542.40.04Mikroskopie; Pollenanalyse 3840
542.40.05Trockenmasse; refraktometrisch 310
542.41.00WACO 41 Konfitüren, Marmeladen, GeleesPunktwert
542.41.01 Asche/Glührückstand; gravimetrisch700
542.41.02Farbstoff, qualitativ; DC650
542.41.03Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.41.04Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
542.41.05Phosphat, zusätzlich Asche; titrimetrisch 500
542.41.06Schweflige Säure; enzymatisch 600
542.41.07Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.41.08Sorbit; enzymatisch600
542.41.09Trockenmasse; refraktometrisch 310
542.41.10Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.41.11Zucker (vor/nach Inversion); Luff-Schoorl 2260
542.42.00WACO 42 Speiseeis, -erzeugnissePunktwert
542.42.01Cumarin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 670
542.42.02Eigehalt; Chinolin-Molybdat 3910
542.42.03Eiweißdifferenzierung; immunologisch 1580
542.42.04Farbstoff, qualitativ; DC 650
542.42.05Fett; Weibull-Stoldt1060
542.42.06Fett; § 35, Röse-Gottlieb 1060
542.42.07Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 980
542.42.08Sorbit; enzymatisch600
542.42.09Süßstoffe; DC 1810
542.42.10Vanillin/Ethylvanillin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 820
542.42.11Zucker (Lactose/Galaktose); enzymatisch 900
542.43.00WACO 43 Süßwaren, außer SchokoladenerzeugnissenPunktwert
542.43.01 Ammonium; titrimetrisch680
542.43.02 Antioxidantien; DC1130
542.43.03Asche/Glührückstand; gravimetrisch700
542.43.04Brechungsindex; incl. Isolierung des Fettes 760
542.43.05Diethylenglykol; DC1130
542.43.06Farbstoff, qualitativ; DC 650
542.43.07Fett; Weibull-Stoldt1360
542.43.08Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 980
542.43.09Organische Säuren, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 970
542.43.10Persipan-Nachweis460
542.43.11Schweflige Säure; enzymatisch 600
542.43.12Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.43.13Sorbit; enzymatisch600
542.43.14spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.43.15Tocopherole, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 1200
542.43.16Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.43.17Zucker, qualitativ; DC 530
542.44.00WACO 44 Schokoladen, -erzeugnissePunktwert
542.44.01Alkohol; enzymatisch400
542.44.02Asche/Glührückstand; gravimetrisch700
542.44.03Coffein, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 830
542.44.04Fett; Weibull-Stoldt1060
542.44.05Fettsäureverteilung, zusätzlich Aufarbeitung; GC 1780
542.44.06Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 980
542.44.07Persipan-Nachweis460
542.44.08Sorbit; enzymatisch600
542.44.09spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.44.10Theobromin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 830
542.44.11Tocopherole, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 1200
542.44.12Transfettsäuren, zusätzlich Aufarbeitung; IR 570
542.44.13Vanillin/p-Hydroxybenzaldehyd-Quotient, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.44.14Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.44.15Zucker; Luff-Schoorl1130
542.44.16Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.44.17Zucker (Lactose/Galaktose); enzymatisch 900
542.45.00WACO 45 KakaoPunktwert
542.45.01Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.45.02Fett; Weibull-Stoldt1060
542.45.03Theobromin, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 830
542.45.04Tocopherole, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 1200
542.45.05Vanillin/p-Hydroxybenzaldehyd-Quotient, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.45.06Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.45.07Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.45.08Zucker (Lactose/Galaktose); enzymatisch 900
542.46.00WACO 46 Kaffee, Kaffeersatzstoffe, KaffeezusätzePunktwert
542.46.01 Chlorogensäure, zusätzlich Aufarbeitung; § 35, HPLC 690
542.46.02Coffein, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 830
542.46.03Säuregrad; § 35, potentiometrisch 390
542.46.04Stärke; enzymatisch 600
542.46.05Stärke, qualitativ 260
542.46.06Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.46.07Wasserlöslicher Extrakt; § 35 680
542.47.00WACO 47 Tee, teeähnliche Erzeugnisse Punktwert
542.47.01Asche, säureunlöslich1340
542.47.02 Asche/Glührückstand; gravimetrisch700
542.47.03Coffein, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 830
542.47.04Etherische Öle; Destillation 670
542.47.05Gerbstoffgehalt; DIN, titrimetrisch 830
542.47.06Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.47.07Wasserlöslicher Extrakt; § 35 680
542.48.00WACO 48 Säuglings- und KleinkindernahrungPunktwert
542.48.01 Asche/Glührückstand; gravimetrisch700
542.48.02Ballaststoffe; § 35, enzymatisch-gravimetrisch 3910
542.48.03Chlorid; potentiometrisch 680
542.48.04Eiweißbestimmung; Kjeldahl 1130
542.48.05Fett; Weibull-Stoldt 1060
542.48.06Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 1060
542.48.07Nitrat und Nitrit; photometrisch, Cd-Säule 1290
542.48.08spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.48.09Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.48.10Zucker (Lactose/Galaktose); enzymatisch 900
542.49.00WACO 49 Diätetische LebensmittelPunktwert
542.49.01Asche/Glührückstand; gravimetrisch700
542.49.02Ballaststoffe; § 35, enzymatisch-gravimetrisch 3910
542.49.03Chlorid; potentiometrisch 680
542.49.04Eiweißbestimmung; Kjeldahl 1130
542.49.05Fett; Weibull-Stoldt 1060
542.49.06Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.49.07Sorbit; enzymatisch600
542.49.08spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.49.09Stärke; enzymatisch 600
542.49.10Stärke, qualitativ 260
542.49.11Zucker; Luff-Schoorl1130
542.49.12Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.49.13Zucker, qualitativ; DC 530
542.50WACO 50 Fertiggerichte, zubereitete SpeisenPunktwert
542.50.01Asche/Glührückstand; gravimetrisch700
542.50.02Ballaststoffe; § 35, enzymatisch-gravimetrisch 3910
542.50.03Eiweißbestimmung; Kjeldahl 1130
542.50.04Fett; Weibull-Stoldt 1060
542.50.05Fettsäureverteilung, zusätzlich Aufarbeitung; GC 1780
542.50.06Halbmikrobuttersäurezahl, aus Fett; § 35 980
542.50.07Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.50.08spezielle Anteile oder Einlagen (Gew/Vol/etc.) 830
542.50.09Wasser/Trockenmasse; Trockenschrank 460
542.52WACO 52 Würzmittel, auch EssigPunktwert
542.52.01Chlorid; potentiometrisch 680
542.52.02Farbstoff, qualitativ; DC 650
542.52.03Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.52.04Sammelmethode pH/Gesamtsäure; potentiometrisch 470
542.52.05Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.53WACO 53 GewürzePunktwert
542.53.01Asche, säureunlöslich; gravimetrisch 610
542.53.02Asche/Glührückstand; gravimetrisch 700
542.53.03Chlorid; potentiometrisch 680
542.53.04Etherische Öle; Destillation 670
542.53.05Farbstoff, qualitativ; DC 650
542.53.06Glutaminsäure; enzymatisch 600
542.53.07Mikroskopie; Gewürzanalyse 1100
542.53.08Schweflige Säure; Reit-Willems, titrimetrisch 1240
542.53.09Zucker (Glucose/Fructose/Saccharose); enzymatisch 1000
542.56WACO 56 Hilfsmittel für LebensmittelherstellungPunktwert
542.56.01 Formoltitration; titrimetrisch1360
542.56.02 Nitrit in Nitritpökelsalz; § 35, Kaliumpermanganat-Jodidverfahren 1430
542.57WACO 57 ZusatzstoffePunktwert
542.57.01Aldehyde, qualitativ380
542.57.02Farbstoff, qualitativ; DC 1130
542.57.03Konservierungsstoffe, zusätzlich Aufarbeitung; HPLC 890
542.57.04Konservierungsstoffe, qualitativ, zusätzlich Aufarbeitung; photometrisch 540
543Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln 
543.00Mikrobiologische Vorbereitung von LebensmittelnPunktwert
543.00.01 Vorbereitung, einfach100
543.00.02 Vorbereitung, mittlerer Aufwand350
543.00.03 Vorbereitung, hoher Aufwand650
543.00.04 native Mikroskopie150
543.01Quantitative NachweisePunktwert
543.01.01 Gesamtkeimzahl350
543.01.02für jede weitere Keimzahlbestimmung aus gleichem Ansatz150
543.02Qualitative NachweisePunktwert
543.02.01einfache qualitative Untersuchung 200
543.02.02mittlerer Aufwand300
543.02.03hoher Aufwand500
543.02.04qualitative Untersuchung pro Keimart mittels Vor- und Selektivanreicherung z.B. Salmonellen in bis zu 25g 450
543.02.05qualitative Untersuchung pro Keimart mittels Vor- und Selektivanreicherung z.B. Salmonellen in 50g 550
543.02.06qualitative Untersuchung pro Keimart mittels Vor- und Selektivanreicherung z.B. Salmonellen in 125g 1200
543.02.07Sonstige kulturelle Untersuchungen in speziellem Milieu 300
543.03Quantitative und qualitative NachweisePunktwert
543.03.01quantitativer und qualitativer Nachweis (wie z.B. bei Listeria monocytogenes) 500
543.03.02Colititer150
543.03.03Thermonuclease350
543.04Differenzierung von MikroorganismenPunktwert
543.04.01 Gramfärbung250
543.04.02Spezialfärbungen350
543.04.03einfacher Aufwand100
543.04.04mittlerer Aufwand300
543.04.05hoher Aufwand500
543.04.06sonstige Differenzierung nach Aufwand
543.05Mikrobiologischer HemmstofftestPunktwert
543.05.01einfach 100
543.05.023-Plattentest220
543.05.033-Plattentest erweitert250
543.06ToxinnachweisePunktwert
543.06.01Fütterungsversuch, einfach (2 Tiere) 1250
543.06.02Fütterungsversuch, aufwendig (3-4 Tiere) 2000
543.06.03Intoxikationsversuch, z.B. Botulismus 3500
543.07ELISAPunktwert
543.07.10ELISA mit einfacher Aufarbeitung, z.B. aus Urin  
543.07.11Probe: 1.-2.2000
543.07.12Probe: 3.-5.1500
543.07.13Probe: 6.-201000
543.07.14Probe: 20.-45.600
543.07.20ELISA mit aufwendiger Aufarbeitung, z.B. aus Gewebe  
543.07.21Probe: 1.-2.3000
543.07.22Probe: 3.-5.2500
543.07.23Probe: 6.-45.2000
544Veterinärmedizin und Fleischhygiene 
544.00SektionenPunktwert
544.00.01Sektion, einfach450
544.00.02Sektion, mittlerer Aufwand650
544.00.03Sektion, aufwendig1100
544.00.04Teilsektionen etc.250
544.01HistologiePunktwert
544.01.01Histologie, einfach250
544.01.02Histologie, mittlerer Aufwand450
544.01.03Histologie, aufwendig600
544.02BakteriologiePunktwert
544.02.01Nativ-Mikroskopie; klin. Material 150
544.02.02Bakteriolog. Untersuchung, einfach; klin, Material 200
544.02.03Bakteriolog. Untersuchung, mittlerer Aufwand; klin. Material 370
544.02.04Bakteriolog. Untersuchung, hoher Aufwand; klin. Material 650
544.02.05Einzelparameter, bakt. oder mykol. etc., pro Parameter 100
544.02.06zusätzl. Anaerobier, CO2 etc.; klin. Material 200
544.02.07Gesamtkeimzahl; Futtermittel 600
544.02.08Salmonellen, Sammelprobe gem. BinTSSchutzVO; Futtermittel 550
544.02.09Salm., V+S, 25 g; Futtermittel 250
544.02.10Einzelansatz, quant.; Futtermittel 400
544.02.11Folgeansatz, pro Parameter; Futtermittel 250
544.02.12Sonstige bakt. Unters., einfacher Aufwand; Futtermittel 100
544.02.13Sonstige bakt. Unters., mittlerer Aufwand; Futtermittel 200
544.02.14Sonstige bakt. Unters., hoher Aufwand; Futtermittel 500
544.02.15Bakt. Unters, incl. HT gem. FlHygG; Schlachthofproben 450
544.02.16Bakt. Nachunters. gem FlHygG; Schlachthofproben 185
544.02.17Mastitiserreger+ZZahl; 100
544.02.18Mastitiserreger+ZZahl > 40 Proben 95
544.02.19Mastitiserreger+ZZahl+HT 125
544.02.20Mastitiserreger+ZZahl+HT > 40 Proben 115
544.02.21Mastitiserreger+ZZahl+HT+E.coli(Spezialagar) 180
544.02.22Mastitiserreger+ZZahl+HT+E.coli(Spezialagar) > 40 Proben 150
544.02.23EHEC500
544.02.24Bakt. Bestandsgebühr pro Einsendung; Milch 80
544.02.25Überwachung/Zellzahlen (Molkerei) 5
544.02.26Einzelparameter, bakt. oder mykol.; Milch 200
544.02.27Bakt. Massen- und Bestandsunters./Probe; Milch 500
544.02.28bakt. Unters, einfach; Milch 700
544.02.29bakt. Unters, mittlerer Aufwand; Milch 100
544.02.30bakt. Unters, hoher Aufwand; Milch 200
544.02.31Hemmstofftest, Screening 100
544.02.32Hemmstofftest; Rückstandsproben 220
544.02.33Hemmstofftest erweitert 250
544.02.34Antibiogramm; klin. Material 220
544.02.35Antibiogramm; EGD150
544.03ParasitologiePunktwert
544.03.01parasit. Untersuchung, einfacher Aufwand; Kot, Futtermittel etc. 100
544.03.02parasit. Untersuchung, mittlerer Aufwand 180
544.03.03parasit. Untersuchung, hoher Aufwand 250
544.03.04Fuchsbandwurm (ohne Sektion); Sektionsmaterial 1000
544.03.05Ektoparasiten, Differenzierung 200
544.04MykologiePunktwert
544.04.01mykolog. Unters., einfach; Tupfer 150
544.04.02mykolog. Unters. auf Dermatophyten incl. Staph.; Hautgesch. 400
544.04.03mykolog. Unters. quantitativ; Futtermittel 600
544.05Serologie/VirologiePunktwert
544.05.01Immunofluoreszenz pro Parameter; klin. Untersuchungsmaterial 600
544.05.02Zellkultur; klin. Untersuchungsmaterial 1200
544.05.03Latexagglutination pro Parameter; klin. Untersuchungsmaterial 300
544.05.04ELISA (Leukose, Brucellose, IBR, AK u.a., 1.-5. Probe pro Probe; Milch oder Blut 330
544.05.05ELISA, Einzelproben aus Bestand; 6.-25.Probe pro Probe 200
544.05.06ELISA, Einzelproben aus Bestand; > 26. Probe 125
544.05.07ELISA, Vorbereitung, Zentrifug. und Versand; pro Probe 100
544.05.08ID oder BSLA; Blut-Einzelprobe 150
544.05.09ID oder BSLA; Blut-Bestandsprobe 50
544.05.10Coggins-Test; Blut600
544.05.11Sonstige ELISA-Untersuchungen nach Aufwand
544.06Sonstige UntersuchungenPunktwert
544.06.01Spezialfärbungen (Ziehl-Neelsen, Stamp, Sporenfbg. etc.); Folgeuntersuchung 250
544.06.02Hämoccult; Kot150
544.06.03Fütterungsversuch Gift; Köder 1250
544.06.04Botulinum-Toxin, Tierversuch (ohne Sektion); div. Material 3500
544.06.05Ascoli-Reaktion; div. Material 500
544.06.06CTC-Nachweis (ohne Sektion); Fuchsunterkiefer 500
544.06.07Differenzialblutbild; Ausstrich 200
544.06.08Thallium-Test, qualitat.; Urin 550
544.06.09Einfuhruntersuchung auf Verderb, Standardprogramm; LMTVet-Proben 260
544.06.10Sonstige vet.-diagn. Untersuchungen nach Aufwand
545Chemische und chemisch-physikalische Wasser- und Abwasseruntersuchungen 
545.00ProbenvorbreitungPunktwert
545.00.01Homogenisieren, DIN 38402-A30 250
545.00.02Naßsiebung (Seton/Sediment) 1000
545.00.03Gefriertrocknung600
545.00.04Filtration (einfach)100
545.00.05Membranfiltration (0,45µm) 140
545.01Physikalische UntersuchungenPunktwert
545.01.01Wassertemperatur (vor Ort); DIN 38404-C4-1 160
545.01.02pH-Wert, DIN 38404-C5 190
545.01.03elektrische Leitfähigkeit, DIN 38404-C8 190
545.01.04Redoxpotential150
545.01.05Färbung (qualitativ), DIN 38404-C1-1 150
545.01.06Färbung (quantitativ), DIN 38404-C1-2 355
545.01.07Trübung (qualitativ) 150
545.01.08Trübung (quantitativ), DIN 38404-C2 355
545.01.09absetzbare Stoffe (Volumenkonzentration), DIN 38409-H9-2 150
545.01.10absetzbare Stoffe (Massenkonzentration), DIN 38409-H10 385
545.01.11abfiltrierbare Stoffe, DIN 38409-H2-2/3 400
545.01.12Glührückstand der abfiltrierbaren Stoffe, DIN 38409-H2-3 490
545.01.13Gesamttrockenrückstand, DIN 38409-H1 385
545.01.14Glührückstand des Gesamttrockenrückstandes, DIN 38409-H1 490
545.01.15Filtrattrockenrückstand, DIN 38409-H1 385
545.01.16Glührückstand des Filtrattrockenrückstandes, DIN 38409-H1 490
545.01.17Geruchsschwellenwert, DEV B1/2 700
545.01.18Geschmacksschwellenwert, DEV B1/2 700
545.01.19Spektraler Absorptionskoeffizient, DIN 38404-C3, DIN 38404-C1-2 355
545.01.20spektralphotometrische Bestimmung 510
545.01.21flammenphotometrische Bestimmung 510
545.02Untersuchung auf Gase und verwandte ParamaterPunktwert
545.02.01Sauerstoff, gelöst, DIN 38408-G21/22340
545.02.02Chlor, gesamt, DIN 38408-G4-1/2385
545.02.03Chlor, frei, DIN 38408-G4-1/2385
545.03Untersuchung auf Metalle und HalbmetallePunktwert
545.03.01Aufschluß mit HNO3/H2O2 offen oder Druck, z.B. DIN 38406-E22 675
545.03.02Aufschluß mit H2SO4 für Arsen, DIN 38406-E18 675
545.03.03Aufschluß mit H2SO4 für Silber, z.B. DIN 38406-E22 675
545.03.04Aufschluß mit H2SO4 für Zinn, DIN 38406-E22 675
545.03.05Aufschluß mit KMnO4/K2S2O8 für Quecksilber, DEV E12 675
545.03.06Aufschluß mit Königswasser (Seston/Sedimente), DIN 38414-S7 700
545.03.07Elementbestimmung mittels Graphitrohr-AAS gegen Kalibirierfunktion 500
545.03.08Elementbestimmung mittels Graphitrohr-AAS im Additionverfahren 800
545.03.09Elementbestimmung mittels Hydrid-/Kaltdampftechnik-AAS gegen Kalibirierfunktion 600
545.03.10Elementbestimmung mittels Hydrid-/Kaltdampftechnik-AAS im Additionsverfahren 900
545.03.11Elementbestimmung mittels ICP gegen Kalibirierfunktion 500
545.03.12Elementbestimmung mittels ICP im Additionsverfahren 800
 Katalog zu 545.03.07 bis 545.03.12 
 Aluminium, DIN 38406-E22  
545.03.13Aluminium, DIN 38406-E9 510
 Antimon, DIN 38406-E22 
 Antimon, Graphitrohr-AAS  
 Arsen, DIN 38406-E22 
 Arsen, DIN 38405-D18 
 Barium, DIN 38406-E22 
 Bismut, DIN 38406-E22 
 Bor, DIN 38406-E22 
 Blei, DIN 38406-E22 
 Blei, DIN 38406-E6 
 Cadmium, DIN 38406-E22 
 Cadmium, DIN 38406-E19 
 Calcium, DIN 38406-E22 
 Chrom, DIN 38406-E22 
 Chrom, DIN 38406-E10 
 Cobalt, DIN 38406-E22 
 Cobalt, DIN 38406-E24 
 Eisen, DIN 38406-E22 
 Kupfer, DIN 38406-E22 
 Kupfer, DIN 38406-E7 
 Magnesium, DIN 38406-E22  
 Mangan, DIN 38406-E22  
 Nickel, DIN 38406-E22  
 Nickel, DIN 38406-E11  
 Quecksilber, DEV E12 
 Selen, DIN 38406-E22 
 Selen, DIN 38405-D23-1 
 Selen, DIN 38405-D23-2 
 Silber, DIN 38406-E22 
 Silber, DIN 38406-E18 
 Silicium, DIN 38406-E22 
 Vanadium, DIN 38406-E22 
 Zink, DIN 38406-E22 
 Zinn, DIN 38406-E22 
 Zinn, Graphitrohr-AAS 
545.04Untersuchung auf KationenPunktwert
545.04.01Natrium, DIN ISO 9964-3-E27 510
545.04.02Kalium, DIN ISO 9964-3-E27 510
545.05Untersuchung auf Stickstoff- und PhosphorparameterPunktwert
545.05.01 Ammoniumstickstoff, DIN 38406-E5-1510
545.05.02Ammoniumstickstoff (dest.), DIN 38406-E5-21010
545.05.03Hydrazin, DIN 38413-P1510
545.05.04Nitrat, DIN 38405-D9-2750
545.05.05Nitrat, DIN 38405-D9-3510
545.05.06Nitrat, DIN 38405-D19675
545.05.07Nitrat, DIN 38405-D20675
545.05.08Nitrit, DIN 38405-D10510
545.05.09Gesamt-Stickstoff, DIN 38409-H12 1010
545.05.10Kjeldahl-Stickstoff, DIN 38409-H11 700
545.05.11Orthophosphat, DIN 38405-D11-1 510
545.05.12Phosphor, gesamt, DIN 38405-D11-4 700
545.06Untersuchung auf Anionen (außer N- und P-Verbindungen)Punktwert
545.06.01 Borat-Bor, DIN 38405-D17510
545.06.02 Chlorid, DIN 38405-D1/2285
545.06.03 Chlorid, DIN 38405-D19675
545.06.04 Chlorid, DIN 38405-D20675
545.06.05 Chromat, DIN 38405-D24810
545.06.06 Cyanid, leicht freisetzbar, DIN 38405-D13-2-3690
545.06.07Cyanid, gesamt, DIN 38405-D13-1-3690
545.06.08Fluorid, DIN 38405-D4-1510
545.06.09Sulfat, DIN 38405-D19675
545.06.10Sulfat, DIN 38405-D20675
545.06.11Sulfid, gelöst, DIN 38405-D26 550
545.06.12Sulfid, leicht freisetzbar, DIN 38405-D27 715
545.06.13Sulfit, entsp. DIN 38405-D19 775
545.07Untersuchung auf organische Summen und GruppenparameterPunktwert
545.07.01 Biochemischer Sauerstoffbedarf nach n Tagen (BSBn), DIN 38409-H51 1290
545.07.02Sauerstoffzehrung nach n Tagen, DIN 38409-H52 800
545.07.03Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), DIN 38409-H41 1010
545.07.04Kaliumpermanganat-Index (Oxidierbarkeit), DIN 38409-H5 340
545.07.05Base-/Säurekapazität, DIN 38409-H7 350
545.07.06Carbonathärte, DIN 38409-H7 350
545.07.07Nichtcarbonathärte, Gesamthärte, DIN 38409-H6 450
545.07.08Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC), DIN 38409-H3 950
545.07.09Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC), DIN 38409-H3 810
545.07.10Phenolindex nach Destillation, DIN 38409-H16-2 1035
545.07.11Tenside, anionische, DIN 38409-H23-1 685
545.07.12Tenside, nichtionische, DIN 38409-H23-2 1425
545.07.13Tenside, kationische, DIN 38409-H20 1425
545.07.14Schwerflüchtige lipophile Stoffe, DIN 38409-H17 685
545.07.15Kohlenwasserstoffe, DIN 38409-H18 1120
545.07.16Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX), DIN 38409-H14 1350
545.07.17Extrahierbare organisch gebundene Halogene (EOX), DIN 38409-H8 1350
545.07.18Flüchtige organisch gebundene Halogene (POX), DIN 38409-H14 1350
545.08Untersuchung auf organische Einzelkomponenten 
 wie leichtflüchtige und schwerflüchtige Halogenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle, Chlorbenzole, Chlorphenole, Phenoxyalkancarbonsäuren, Stickstoff- und Phosphorververbindungen, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe und sonstige Pflanzenbehandlungsmittel mit der Methode der Gas- und Hochdruckflüssigkeitschromatographie  
  Punktwert
545.08.01für die 1. Komponente 1170
545.08.02für die 2. Komponente in derselben Probe 825
545.08.03für die 3. und jede folgende Komponente in derselben Probe 505
55Landesuntersuchungsamt - Humanmedizin 
 Allgemeines 
 (1) Zur Berechnung der Gebühren sind die angegebenen Punktwerte mit 8 bis 12,2 Deutsche Pfennig zu multiplizieren.  
(2) Mit Großkunden können abweichende schriftliche Entgeltvereinbarungen getroffen und/oder umsatzbezogene Preisnachlässe vereinbart werden.
(3) Für Leistungen, die über die kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden, können die Gebühren nach den für labormedizinische Leistungen geltenden Vergütungssätzen festgesetzt werden.
(4) Bei Leistungen durch vollautomatisierte Analyse-Geräte können auch nur die verlangten Parameter berechnet werden, wobei der erste mit 100 % (C), der zweite mit 75 % (D) und jeder folgende (E) mit 50 % der Beträge berechnet wird. Die in Klammern angegebenen Buchstaben dienen der jeweiligen Parameter-Bezeichnung.
550 Serologisch-Immunologische Untersuchungsmethoden  
  Serologisch-immunologische Reaktionen qualitativer Art mit Antigenen oder Antikörpern auf der Oberfläche von grob agglutinierenden Substanzen wie Latex, Kohle, Betonit, je Nachweis 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
550.003524C-reaktives Protein 35
550.01 Desoxyribonnukleinsäure 35
550.02 Lupus erythematodes 35
550.033526Rheumafaktor 35
550.043526Ähnliche Untersuchungen  
 4231Die Art der Untersuchung ist anzugeben.  
 4230 35
550.074706Serologische Reaktionen qualitativer und quantitativer Art mit Antigenen auf Antikörpern, z.B. von Entamoeba histolytica, Echinokokken 100
  Serologisch-immunologische Reaktionen qualitativer Art mit Antigenen oder Antikörpern auf vorbehandeltem biologischem Zellmaterial, je Nachweis 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
550.084300Mononucleose80
550.094302Ähnliche Untersuchungen  
 4232Die Art der Untersuchung ist anzugeben. 80
  Nachweis von Antigenen oder Antikörpern mit einfachen qualitativen Verfahren mittels Agglutination, Konglutination, Präzipitation oder Lyse, je Antigen oder Antikörper 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
550.13 Blutgruppenmerkmale 60
550.13.00 Blutgruppenmerkmale A- Untergruppe 120
550.14 Direkter Coombstest 60
550.15 Hämolysinnachweis 60
550.16 Ähnliche Untersuchungen  
  Die Art der Untersuchung ist anzugeben. 60
550.20 Qualitativer Antigen- oder Antikörpernachweis mittels des indirekten Coombstestes 120
550.21 Antikörpernachweis mittels indirekter Antiglobulinteste gegen zwei Testblut- oder Testblutgruppenmuster in der Mutterschaftsvorsorge 180
550.22 Blutgruppenbestimmung A, B, 0, Rh-Faktor D einschl. des Nachweises der Isoagglutinine 120
550.23 Blutgruppenbestimmung A, B, 0, Rh-Faktor D einschl. des Nachweises der Isoagglutinine, ggf. mit qualitativem Antikörpernachweis 350
  Quantitative Bestimmung (Titration) von Antigenen oder Antikörpern mittels Agglutination, Konglutination, Präzipitation oder Lyse, je Antigen oder Antikörper 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
550.24 Antikörper im Blutgruppensystem 100
550.25 Antistreptolysintiter 100
550.26 Kälteagglutinine 100
550.284228Widal-Reaktion pro Antigen 70
 4229  
 4244  
 4245  
550.294250 Ähnliche Untersuchungen, z. B. direkter Coombstest, Hämolysinnachweis. 100
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
550.304306Röteln-AK mit dem HAHT 140
550.314381*2Quantitative Bestimmungen von Hepatitis B-Markern zur Prognose des Krankheitsverlaufes oder zur Immunitätsfeststellung 390
  Antigen- oder Antikörpernachweis mit schwierigen Verfahren unter Zuhilfenahme von Immuno-, Absorptions-, Hämagglutinations-, Hämagglutinationshemmungsmethoden, Komplement, Bakteriolysinen, je Antigen oder Antikörper 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
550.34 Seltene Blutgruppenfaktoren e, Cw, Lewis, P, Kell, hierunter fällt auch der Blutgruppenfaktor Du 160
550.35 AB-Gamma-Test 160
550.36 Antikörperabsprengung 160
550.37 Hämolysin-Nachweis mittels Komplement 160
550.384232TPHA-Test150
550.38.004248TPHA-Test qualitiv 180
  Quantitative Bestimmung (Titration) von Antigenen oder Antikörpern mit schwierigen Verfahren unter Zuhilfenahme von Immuno-, Absorptions-, Hämagglutinations-, Hämagglutinationshemmungsmethoden, Komplement, Bakterienlysinen, je Antigen oder Antikörper 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
550.43 Antikörperabsprengung 200
550.444246Antistaphylolysintiter 100
550.454295Antistreptokokken-D-Nase-B  
 4296 100
550.464247Antistreptolysintiter(Dextransulfat-Ca-Chloridmethode)  
 4297 100
550.484250Hämagglutinationstest (z.B. Waaler-Rose-Test), z.B. auch  
 4425Candida HA und die Bestimmung von Antikörpern auf  
 4426Entamoeba histolytica 150
550.49  Komplementbindungsreaktion 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
 4276Chlamydia psittaci 160
 4277Chlamydia trachomatis 160
 4278Coxiella burneti 160
 4279Gonokokken160
 4280Leptospiren160
 4281Listerien160
 4282Mycoplasma pneumoniae 160
 4285Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand. Adenoviren 160
 4365Influenza A-Virus 160
 4367Influenza B-Virus 160
 4368Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus 160
 4370Parainfluenza-Virus 1 160
 4371Parainfluenza-Virus 2 160
 4371aParainfluenza-Virus 3 160
 4372Respiratory syncytial virus 160
 4375Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand 160
 4376 160
550.544291Antikörperbestimmung mittels Immundiffusion im  
 4469Gelmilieu (Ouchterlony-Test) je Antigen oder Antikörper (hierunter fällt u. a. die Bestimmung auf Echinokokkose) 100
550.55  Bestimmung des Antigen- oder Antikörpergehaltes in Körperflüssigkeiten mittels Immundiffusion (z.B. Präalbumin/Albumin/Caeruloplasmin/Plasminogen/Fibrinogen/LPX), ggf. nach vorhergehender Einengung, je Plasmaproteinbestimmung (Die Art der Untersuchung ist anzugeben.) 180
höchstens 600
550.56  Bestimmung des Gehaltes an IgA, IgG, IgM in Körperflüssigkeiten im Gelmilieu, ggf. nach vorhergehender Einengung, je Einzelbestimmung 100
  Qualitativer Antigen- oder Antikörpernachweis durch Darstellung mit fluoreszierenden Stoffen, je 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
550.584421Enteropathogene E.coli (EPEC)  
 4461 150
550.594259FTA150
550.59.004259FTA-(100)-Test150
 4260FTA ABS200
550.60 B. -pertussis 150
550.61 L. E.150
550.624261Streptokokken150
550.63 frei 
550.64 Tollwut150
550.654445Toxoplasmose, hierunter fallen u.a. auch Untersuchungen auf Amöbiasis, Echinokokkose 150
550.684469Immunelektrophorese, hierunter fallen u.a. auch Untersuchungen auf Echinokokkose, Fascioliasis, Trichinelliasis 420
550.69  Qualitativer Antikörpernachweis durch Immunfluoreszens nach Bindung an Zellen, Zellkern- oder histologischem Schnittmaterial, ohne Tierkosten 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
 3808ENA300
 3809SMA300
 3818AMA300
  3827Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand300
  Quantitativer Antigen- oder Antikörpernachweis (Titration) durch Darstellung mit fluoreszierenden Stoffen, je 
GOÄ-NrKatalog Punktwert
550.734453Toxoplasmose, bei Zweitansatz höchstens 3 Titrationen berechenbar, zusätzlich zu Nr. 550.65 450
550.744455Ähnliche Untersuchungen, hierunter fallen u.a.  
 3840Untersuchungen auf Amöbiasis, Malaria, Leishmaniose,  
 3845Echinokokkose und Candida-IF-Test200
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
550.78 Untersuchungen auf pyrogene Stoffe im Tierversuch einschl. Tierkosten 600
550.80250Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Vene oder Arterie 60
551  Mikroskopische Untersuchungsmethoden 
  Mikroskopische Untersuchung im Nativmaterial, ggf. mit Aufbereitung, je Präparat  
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
551.004740Amöben50
551.01 Cervixsekret auch Farnkrauttest zur Zyklusphasenbestimmung 50
551.02 Duodenalsekret 50
551.03 Gallensediment 50
551.04 Harnsediment (auch mit Anfärbung) 50
551.054741Lamblien50
551.064745Oxyuren50
551.074743Trichomonaden, ggf. auch Pilze und andere Erreger  
 4711 50
551.084744Wurmeier50
551.094745Ähnliche Untersuchungen wie z.B. Curschmannsche Spiralen, elastische Fasern, Herzfehlerzellen, hierunter fallen Helminthen- und Arthropodenbestimmungen Die Art der Untersuchung ist anzugeben. 50
551.144506Mikroskopische Untersuchung eines einfach gefärbten Präparates, je Präparat 60
  Mikroskopische Untersuchung eines Präparates nach differenzierender Färbung, ggf. einschl. Anreicherung, auch Dunkelfeldmikroskopie, je Präparat 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
551.154510Giemsa-Langzeitfärbung, hierunter fällt u.a. der Trypanosomen- und Leishmaniennachweis 140
551.164511Gram-Präparat  
 4553 70
551.174753Malarianachweis 70
551.184513Neisser-Färbung 70
551.194513Peroxydasereaktion 70
551.204513Sporenfärbung 70
551.214512Ziehl-Neelsen-Färbung 70
551.224513Ähnliche Untersuchungen, hierunter fällt auch der  
 4756Nachweis von Helmintheneiern mit der Amidoschwarzfärbung und der Nachweis von Protozoen mit der Heidenhain-Färbung 70
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
551.234754Untersuchung von Spülflüssigkeiten o. ä. auf Pneumocystis carinii mittels der Grocott-Färbung 240
551.26 Zusätzlich zu Nr. 551.21 für die Aufbereitung mittels Antiformin bei Sputum und Magensaftuntersuchungen auf Tb 30
  Neben den Leistungen nach den Nr. 4510 bis 4513 ist bei Untersuchung desselben Materials die Leistung nach Nr. 4506 nicht berechnungsfähig.  
551.274516Fluoreszenzmikroskopische Untersuchungen einschl. Aufbereitung 100
  Mikrobiologische Untersuchungsmethoden 
  Bakteriologie 
  Mikroskopische Untersuchungen auf Krankheitserreger sind nach den Nr. 4506, 4511/4553 bis 4513 berechnungsfähig, soweit sie nicht in den Leistungen für die kulturellen Untersuchungen enthalten sind.  
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
551.284605Orientierender Bakteriennachweis unter Verwendung eines Trägers mit einem oder mehreren vorgefertigten Nährböden, ggf. mit Keimzahlschätzung, direkten Empfindlichkeitsprüfungen sowie auch einer chemischen Untersuchung (z.B. auf Nitrit) auf denselben Nährbodenträgern. Bei Urindiagnostik auf Salmonellen auch ohne Verwendung eines Trägers. 25
551.294530Anzüchtung vom Bakterien in mindestens einem flüssigen und auf mindestens einem festen Nährboden zur Differenzierung von Bakterienarten bzw. zur Isolierung von Reinkulturen, ggf. einschl. nachfolgender mikroskopischer Prüfung(en) und Keimzählungen, soweit für die Keimzählungen nicht ein Verfahren zum Tragen kommt, das nach Nr. 4606 beschrieben ist, zusätzlich zur Nr. 4605. 80
  Erregernachweis auf kulturellem Wege unter Anwendung von unmittelbar zubeimpfenden Spezialnährböden (z.B. Hustenplatte), ggf. mit einer nachfolgenden mikroskopischen oder biochemischen Differenzierung 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
551.304538Bordetella pertussis 80
551.314760Trichomonaden, hierunter fallen z.B. auch  
 4762Untersuchungen auf Amöben und Lamblien 80
551.32 Abklatschuntersuchung ohne Keimnachweis 95
551.354538Nachweis von hämolysierenden Streptokokken oder Diphheriebakterien auf kulturellem Wege, ggf. einschl. mikroskopischer Prüfung(en) 80
551.364532GO-Nachweis auf kulturellem Wege unter anaeroben  
 4533Bedingungen, ggf. einschl. nachfolgender mikroskopischer Prüfung(en), gilt auch für andere unter anaeroben Bedingungen zu züchtende Keime 100
551.374530*2Bakteriologische Untersuchung von Originalmaterial, auch nach Aufbereitung (z.B. Sedimentation, Auswaschung, Separation) mit mindestens drei einfachen Nährmedien (davon mindestens eines flüssig), ggf. einschl. nachfolgender mikroskopischer Prüfung(en) und Keimzählungen, soweit für die Keimzählung nicht ein Verfahren zum Tragen kommt,  
  das nach Nr. 4606 beschrieben ist. 120
551.384538*2Bakteriologische Untersuchung von Originalmaterial, auch nach Aufbereitung (z.B. Sedimentation, Auswaschung, Separation) mit mindestens drei einfachen Nährmedien (davon mindestens eines flüssig) sowie mit zusätzlichen Spezialnährböden, ggf. einschl. nachfolgender mikroskopischer Prüfung(en) und Keimzählungen, soweit für die Keimzählung nicht ein Verfahren zum Tragen kommt, das nach Nr. 4606 beschrieben ist. 160
  Als einfache feste Nährböden im Sinne der Nr. 4530 und 4538 sind Blut-, Endo- und Nähragar, als einfache flüssige Nährböden gewöhnl. Bouillion, Traubenzucker-, Leber-, Thioglyolatbouillon anzusehen. Als Spezialnährböden im Sinne der Nr. 4538 sind Wilson-Blair-Agar, Brillantgrün Agar, Leifson-Agar, Selenit-Medium, SS-Agar, Bromthymol- blau-Agar anzusehen.  
551.394539Gezielte bakteriologische Untersuchung von  
551.39.004540Originalmaterial, auch nach Aufbereitung (z.B. Sedimentation, Auswaschung, Separation) zum Nachweis einer Aktinomykose, einer Tbc o.ä. mit Spezialnährböden, ggf. einschl. nachfolgender mikroskopischer Prüfung(en); Blutkulturen 170
551.404545Bakteriologische Differenzierung gezüchteter Mikroorganismen mittels biochemischer, serologischer Verfahren und/oder kultureller Verfahren (z.B. Plasmakoagulase, Kligler, Zitratagar), ggf. einschl. mikroskopischer Prüfung(en), zusätzlich zu den Nrn. 4530, 4538 oder 4539/4540, je Art und/oder Typ 35
551.414546Bakteriologische Differenzierung gezüchteter  
 4550Mikroorganismen mittels kulturellem Mehrkammerverfahren, zusätzlich zu den Nr. 4530, 4538 oder 4539/4540, je Art und/oder Typ 60
551.41.004549Bei 20 Reaktionen (API) 120
551.424548Bakteriologische Differenzierung gezüchteter Mikroorganismen mittels Subkultur(en) und weiterer biochemischer und/oder kultureller Verfahren (z.B. differenzierende bunte Reihe im Einzelverfahren) mit mindestens acht Reaktionen, ggf. einschl. mikroskopischer Prüfung(en), zusätzlich zu den Nr. 4530, 4538 bis 4762, 4538, 4532/4533, 4530, 4538 oder 4539/4540 je Art und/oder Typ, d.h. auch mittels serologischer Verfahren 80
551.434574serologische Typisierung von Salmonellen 120
  Die Leistungen nach den Nrn. 4545 bis 4548 sind nebeneinander nicht berechnungsfähig.  
551.444606Keimzahlbestimmungen durch Dilution im Plattenguß und/oder Filtrationsverfahren 100
551.454610*14Empfindlichkeitsprüfungen von Bakterien in Reinkultur  
551.45.004611gegen mindestens acht Chemotherapeutika (Antibiotika und chemische Substanzen) im quantitativen Agar-Diffusionstest 200
551.464612Empfindlichkeitsprüfungen von Bakterien in Reinkultur im quantitativen Dilutions- test, je Chemotherapeutikum, gilt auch für M.H.K.-Bestimmung höchstens 400 80
551.474612*7Empfindlichkeitsprüfungen bei schwer züchtbaren Bakterien in Reinkultur, je Präparat 140
551.47.00 Empfindlichkeitsprüfungen bei schwer züchtbaren  
  Bakterien in Reinkultur (Anaerobier), je 380
551.484607Qual. Bestimmung eines mikrobiellen Wirkstoffs (z.B. Antibiotika, Sulfonamide, Folsäure) in Körperflüssigkeiten auf biologischem Wege 20
551.49 Quantitative Bestimmung nach 551.481 60
551.50 Herstellung einer Autovakzine für parenterale Verabfolgung einschl. der notwendigen bakteriologischen Vorarbeiten und Sterilitätskontrolle 450
551.51 Bakteriologischer oder serologischer Tierversuch mit Mäusen, ggf. einschl. nachfolgender kultureller und  
  mikroskopischer Untersuchungen aus dem Tiermaterial, je Tier, ohne Tierkosten 100
höchstens 300
551.52  Nachweis von Tuberkelbakterien im Meerschweinschenversuch mit einem Tier, ggf. einschl. nachfolgender Kultur(en) und mikroskopischer Prüfung(en) aus dem Tiermaterial, ohne Tierkosten 300
551.53 Für Untersuchungen an einem weiteren Meerschweinchen zusätzlich zum Leistungsansatz, ohne Tierkosten 200
551.54 Überprüfung von Desinfektionsgeräten je Schraube, Läppchen, Sterilkontr. ohne Probenaufbereitung 300
551.55 Überprüfung von Sterilisations-/Desinfektionsgeräten, je Sporenpäckchen 65
551.56 Thermoelektrische Prüfung eines Sterilisators oder Desinfektionsapparates, je Apparat 895
551.56.00 Nachuntersuchung bei 551.56 450
551.574542Toxinbestimmung, Virulenzprüfung im Tierversuch, z.B.  
 4590Botulismus (ohne Tierkosten) 250
  Untersuchungen auf Cholera 
551.58 Gezielte bakteriologische Untersuchung von Originalmaterial zum Nachweis von Choleravibrionen mit Hilfe von Spezialnährböden, spezieller mikroskopischer sowie serologischer Untersuchungsverfahren 350
551.594585Mykobakterien, radiometrisch 190
552  TierkostenPunktwert
552.00 Maus70
552.01 Meerschweinchen160
552.03 Kaninchen300
553 Mikrobiologische Wasser-, Lebens- und Genußmitteluntersuchungen, krankenhaushygienische Untersuchungen sowie Untersuchungen von Bedarfsgegenständen 
    Punktwert
553.00 Untersuchung von Trinkwasser o.ä. auf E.coli und Coliforme 370
553.01 Bakteriologische Untersuchung von Lebensmitteln/Muttermilch o.ä. 200
553.02 Muttermilch 120
553.03 Nachweis von mehreren Arten pathogener und allgemeiner Keime in Lebensmitteln 620
553.04 Zusätzliche Untersuchung zu Pos.Nr.553.03 250
553.05 Nachweis von pathogenen Keimen in Lebensmittel 250
553.06 Biologische Untersuchung mikroskopisch 100
553.07 wie 553.06 quantitativ zusätzlich, je Probe 35
553.08 Abklatsch-/Abstrichuntersuchung mit Keimnachweis 190
553.09 Nachweis von Luftkeimen 190
553.10  Ortsbesichtigung und Probennahme, ohne Fahrzeug, zuzüglich Kilometer 350 bis
900
    pro Kilometer 8
553.11  Beratung durch Krankenhaushygieniker vor Ort pro Stunde/Tag 1.350/
14000
553.12  Beratung durch Technische Mitarbeiter vor Ort pro Stunde/Tag 680/
7800
553.13  Teilnahme an Hygienesitzungen/telef. Beratung o. ä. durch den Krankenhaushygieniker pro Jahr/pro Bett Teilnahme an Hygienesitzungen/telef. Beratung o. ä. durch den Krankenhaushygieniker pro Jahr/Bett 115
auf Anfrage/
lt. Vertrag
553.14GOÄ-Nr.Quantitative chemische Analyse einer Flüssigkeit aufwendiger Art, je Analyse 200
3778
553.15 Messung von Luftpartikeln300
553.16 Maschinelle Luftkeimmessung 350
553.17 Messung der Luftgeschwindigkeit 120
553.18 Messung von Temperatur und Luftfeuchte 120
553.19 Detergenzienrückstandsbestimmung 700
553.20 Proteinbestimmung 100
553.21 bakt. Badewasseruntersuchung nach DIN 19643, je Probe 650
553.22 chem. Badewasseruntersuchung nach DIN 19643 für Füllwasser 520
553.23 chem. Badewasseruntersuchung nach DIN 19643 von Beckenwasser 810
553.24 chem. Badewasseruntersuchung nach DIN 19643 von Reinwasser 230
553.25 Probenahme, Badewasser, je angefangende 30 Minuten 300
553.26 Überprüfung von zentralen Sterilisationseinrichtungen, pro Prüfkörper 40
553.27 chem. Badewasseruntersuchung, siehe Pos. Nr. 553.22, ohne Nitrat 230
553.28 Bestimmung des Säuregrades in Lebensmitteln 50
553.29 Probenaufbereitung je nach Umfang 50 bis 500
553.30 Keimzahlbestimmung (ohne Probenvorbereitung) in Flüssigkeiten und Lebens mitteln o. ä. 115
553.31 Daphnien-Test 1300
553.32 Kilometerberechnung für An- u. Abfahrt 8
553.33 Bestimmung der Wasseraktivität 470
554  Mykologie 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
554.004715Orientierender Pilznachweis (z.B. Candida), auch semiquantitativ, unter Verwendung eines vorgefertigten Nährbodens 60
554.014715Kulturelle mykologische Untersuchung eines Originalmaterials, ggf. einschl. nachfolgender mikroskopischer Prüfung(en) 120
4716*2
4717
554.024720Mykologische Differenzierung gezüchteter Mikroorganismen mittels Subkultur(en), ggf. einschl. biochemischer und kultureller Verfahren und ggf. einschl. mikroskopischer Prüfung(en) zusätzlich zu den Leistungen nach den Nrn. 4715 und/oder 4716 100
4721
4722
554.034727Empfindlichkeitsprüfungen von Pilzen oder Hefen in Reinkultur, je Chemotherapeutikum 100
554.044728Höchstwert zu Nr. 4727 300
555  Virologie 
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
555.014655Vorbehandlung des Unter- suchungsmaterials z.B. mit Antibiotika zur Keimabtötung als vorausgehende Leistungen auf Virusanzüchtung einschl. Sterilitätsprüfung auf Bakterien 350
555.02 Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierung von Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten  
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
 4780Isolierung von Nukleinsäuren 1700
 4782Enzymatische Transkription von RNA mittels reverser Transkriptase 1700
 4783Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurenfragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR) 1700
 4785Identifizierung von Nukleinsäurenfragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde 1700
555.034667 Neutralisationstest unter Zuhilfenahme der Gewebe- oder Eikultur bei Doppelseren 260
1) Bei Einzel- und Doppelserum pro Antigen
555.03.0046672) Jedes weitere Serum pro Antigen 200
555.044655Virusanzüchtung mit Zweitpassage in Gewebe- oder Eikultur, pro Zellstamm 260
555.054666Typisierung eines isolier- ten Virus in Gewebekulturen oder mit Hilfe des Bruteies, für jedes Antiserum 130
555.064671Elektronenmikroskopische Untersuchung zum Virusnachweis ausschließlich Vorbehandlung, je Präparat 350
555.07 Quantitative chemische/physikalische Analyse eines Körpermaterials mit besonders schwierigem und aufwendigem Gang der Untersuchung und/oder Materialvorbereitung für enzym-immunologische Untersuchung 250
 GOÄ-NrKatalogPunktwert
 4286Borrelia burgdorferi  
 4291Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand  
 4378Cytomegalie-Virus (IgG und IgM)  
 4379FSME-Virus (IgG und IgM)  
 4642Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)  
 4643Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)  
 4382Hepatitis A-Virus (IgG und IgM)  
 4383Hepatitis A-Virus (IgM)  
 4384Herpes simplex-Virus (IgG und IgM)  
 4385Masern-Virus (IgG und IgM)  
 4386Mumps-Virus (IgG und IgM)  
 4387Röteln-Virus (IgG und IgM)  
 4388Varizella-Zoster-Virus (IgG und IgM)  
 4389Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand (wie z.B. Aspergillus und Candida albicans)  
 4390Cytomegalie-Virus (IgM)  
 4391Epstein-Barr-Virus (IgG und IgM)  
 4392FSME-Virus (IgM)  
 4393HBc-Antigen (IgG und IgM)  
 4394Herpes simplex-Virus (IgM)  
 4395HIV 
 4396Masern-Virus (IgM)  
 4397Mumps-Virus (IgM)  
 4398Röteln-Virus (IgM)  
 4399Varizella-Zoster-Virus (IgM)  
 4400Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand  
 4402HBc-Antigen (IgM)  
 4403HBe-Antigen (IgM)  
 4404Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand  
 4405Delta-Antigen  
 4406Hepatitis C-Virus  
 4461Toxoplasma gondii  
 4565Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand  
 4678Rota-Viren  
 4680Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand  
 4759Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von Parasitenantigenen im Nativmaterial  
555.10 HTLV-III/LAV-Untersuchungen mit dem ELISA für den öffentlichen Dienst, qualitativ 90
555.114306Röteln-Antikörperbestimmung mit dem Hamolysis-in-gel-Test für Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen als Voruntersuchung für die gezielte Rötelnschutzimpfung durch das Gesundheitsamt Bremen 50
555.12 Resistenzverhalten humanpathogener Viren, pro Untersuchung 350
555.134409Nachweis von Antikörpern gegen HIV-Proteine 700
555.144780Molekulare DNA-Hybridisierung mit markierten Sonden, ggf. mit Southern-Transfer und mit anschließender qualitativer Auswertung mittels Autoradiographie, nicht radioaktiver Verfahren, je Sonde 592
4785
555.15 Untersuchung von Körpermaterial auf Tb-Bakterien mittels DNA -Sonde 300
555.16 Western blot zur Bestimmung von IgG, IgA und IgM-Antikörpern bei bakteriellen Infektionen 800
555.17 Bestimmung eines Serum/Liquor-Quotienten bei mikrobiellen Erkrankungen 1700
555.18 IgG-Elimmierung vor Bestimmung spezifischer IgM Antikörper 55
555.19 Anti-HEV250
555.20 Anti-Streptokinase 150
555.21 Nachweis von pp65 1000
555.22 Nachweis von RSV 300
56 Veterinärwesen 
560Genehmigung zur Ein- und Durchfuhr  
   Einzel-Mindest- Höchst-
gebührgebühr gebühr
 - DM - 
560.00Lebende Tiere     
560.01 Rinder, Einhufer, Zootiereje Tier2,5035,-500,-
560.02Schweine, Kälberje Tier1,5035,-500,-
560.03Schafe, Ziegen je Tier1,-35,-500,-
560.04Edelpelztiere, Kaninchen und ähnliche Kleintiere je Tier0,5035,-200,-
560.05Geflügelje Tier0,0535,-300,-
560.06Eintagskükenje Tier0,0335,-200,-
560.07Reisebrieftauben zum Auflassen je Genehmigung  20,-
560.08Wellensittiche und andere Psittaciden je Tier0,2535,-200,-
560.09Für alle sonstigen Tiere, die einer Ein- oder Durchfuhrgenehmigung bedürfen, sind die für artverwandte Tiere vorgesehenen Gebühren zu erheben.     
560.10Fleisch     
560.11Fleischje kg0,0135,-400,-
 Anmerkung:    
 Ist in den Anträgen auf Erteilung der Ein- und Durchfuhrgenehmigung für Fleisch nicht das Gewicht, sondern die Anzahl der geschlachteten Tiere angegeben, so sind in der Gebührenberechnung die folgenden Durchschnittsgewichte zugrunde zu legen:     
 Rinder= 150 kg    
 Schafe= 15 kg   
 Kälber= 30 kg    
  Schweine= 75 kg    
560.12Därme je 1 kg0,0135,-400,-
560.13Erlegte Hirsche, Rehe, Wildschweineje 1 kg0,0135,-400,-
560.14Erlegte Hasen und Kaninchenje 1 kg 0,0135,-400,-
560.15Fleisch von Haus- und Wildgeflügelje 1 kg 0,0135,-400,-
560.20Tierische Teile und Erzeugnisse    
560.21Häute und Felle von Großtierenje Stück 0,1035,-300,-
560.22Kalbfelle, Schweinehäute und Kleintierfelleje Stück0,1035,-300,-
560.23Knochen, Klauen, Hörner, Leimleder und ähnliche tierische Teile je 10 kg0,0135,-400,-
560.24Getrocknete Sehnen und ähnliche Abfälle je 10 kg0,0135,-400,-
560.25Wolle, Haare und Borstenje 1 kg 0,0135,-200,-
560.26Federn und Federnteileje 1 kg0,0135,-200,-
560.27Eier je 1000 Stück1,-35,-500,-
560.30Tierische Dünger, Rauhfutter und Stroh     
560.31Tierische Dünger, Rauhfutter und Stroh je 50 kg0,0135,-150,-
560.40Futtermittel     
560.41Futtermittel tierischer Herkunft  35,-200,-
560.50Einfuhruntersuchungen von tierischen Teilen und Erzeugnissen aus Drittländern  
560.51Einfuhruntersuchung von Geflügelfleisch je kg0,01 DM bis 0,02
Mindestgebühr DM 50,- DM
 Abweichend hiervon richtet sich die tatsächliche Gebührenhöhe in den Fällen, in denen durch Entscheidung der Kommission andere Sätze festgelegt worden sind (sogen. Äquivalenzabkommen), nach den dort festgelegten Regeln.   
560.52Einfuhruntersuchung von Fleisch je kg0,01 DM bis 0,025 DM
Mindestgebühr50,- DM
  Abweichend hiervon richtet sich die tatsächliche Gebührenhöhe in den Fällen, in denen durch Entscheidung der Kommission andere Sätze festgelegt worden sind (sogen. Äquivalenzabkommen), nach den dort festgelegten Regeln.   
560.53Einfuhruntersuchung von Honig, Milcherzeugnissen, Eiprodukten u.ä. je t5,50 DM bis 10,- DM
Mindestgebühr50,- DM
  Höchstgebührpro Sendung300,- DM
560.54Einfuhruntersuchung von Därmen, Harnblasen, Mägen u.ä.   
  pro Sendung bis 5 t50,- DM
für jede weitereangefangene t10,- DM
Höchstgebührpro Sendung 250,- DM
560.55Einfuhruntersuchung von Fischereierzeugnissen. Im Rahmen der Entscheidung gemäß Artikel 8 Abs. 3 der Richtlinien 90/675 EWG werden die genannten Beträge unter Berücksichtigung der festgestellten verringerten Kontrollhäufigkeit angepaßt.   
 Sendungen bis 10 Tonnen 60,- DM
 Sendungen von 10 - 100 Tonnen zusätzlich je angefangene Tonne  9,- bis 11,- DM
 Bei Sendungen über 100 Tonnen werden für jede weitere Tonne im Falle der Einfuhr von unbearbeiteten Fischereierzeugnissen zusätzlich je Tonne  2,- bis 3,- DM
erhoben.
 Im Falle von zubereiteten Fischereierzeugnissen werden zusätzlich je Tonne  4,- bis 6,- DM
erhoben.
 Die vorstehenden Gebühren reduzieren sich  
 - um bis zu 30 v.H. in den Fällen, in denen 50 % der eingeführten Sendungen einer Warenuntersuchung zu unterziehen sind und   
- um bis zu 45 v.H. in den Fällen, in denen 20 % der Sendungen von Fischereierzeugnissen einer Warenuntersuchung zu unterziehen sind,
- um bis zu 55 v. H. in den Fällen, in denen 1 bis 10 % einer Warenuntersuchung zu unterziehen sind.
 Abweichend hiervon richtet sich die tatsächliche Gebührenhöhe in den Fällen, in denen durch Entscheidung der Kommission andere Sätze festgelegt worden sind (sogen. Gleichstellungsabkommen) mit bestimmten Drittländern nach den dort festgelegten Regeln.   
560.56Dokumentenkontrolle 25,- DM
560.57Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle  50,- DM
561Sonstige Genehmigungen  
561.00Genehmigung zur Abhaltung einer Tierschau, eines Tiermarktes und dergleichen  40,- DM
bis 110,- DM
561.01Sonstige Genehmigungen 30,- DM
bis 500,- DM
562 - 563Amtstierärztliche Dienstgeschäfte und Dienstleistungen  
562.10Ausstellung von Attesten für den Versand von Fleisch und von tierischem Fett je angefangene t6,- DM
Mindestgebühr 60,- DM
Höchstgebühr300,- DM
562.20Ausstellung von Attesten für den Versand von Fleischwaren und Därmen bis zu 10 Packst.20,- DM
bis zu 50 Packst.40,- DM
bis zu 100 Packst. 80,- DM
Höchstgebühr120,- DM
562.30Ausstellung von Attesten für den Versand von frischem sowie von bearbeitetem Fisch je 1.000 kg3,50 DM
Mindestegebühr 35,- DM
Höchstgebühr160,- DM
562.31Ausstellung von Attesten für den Versand von Fischwaren und Heimtierfuttermitteln und dergl.  30,- DM
bis zu 50 Packst.40,- DM
bis zu 100 Packst.50,- DM
bis zu 200 Packst.70,- DM
bis zu 300 Packst.100,- DM
bis zu 400 Packst.150,- DM
Höchstgebühr 
562.32Ausstellung von Attesten für den Versand von Rohmaterial zur Herstellung von Heimtierfuttermitteln je angefangene t2,50 DM 25,- DM
Mindestgebühr150,- DM
Höchstgebühr 
562.38Ausstellung von Attesten für den Versand von Fischen aus Schiffsteilladungen  50,- DM
bis 300,- DM
562.40Ausstellung von Attesten für den Versand von Futtermitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft   
562.41Versand in Waggonsje Waggon/je 25 t10,- DM
562.42Versand in Schiffsladungenje 25 t 10,- DM
Höchstgebühr300,- DM
562.50Untersuchung von Tieren nebst Gesundheitsbescheinigung vor und nach Transporten im Inland sowie im Verkehr mit dem Ausland.   
562.51Pferdeje Tier35,- DM
Mindestgebühr70,- DM
Höchstgebühr250,- DM
562.52Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen,je Tier3,- DM
Mindestgebühr 33,- DM
Höchstgebühr200,- DM
562.53Geflügel und Ziervögelje Tier 0,30 DM
Mindestgebühr15,- DM
Höchstgebühr200,- DM
562.54Papageien und Sitticheje Tier2,- DM
Mindestgebühr16,- DM
Höchstgebühr200,- DM
562.55Hunde und Katzenje Tier10,- DM
Mindestgebühr15,- DM
Höchstgebühr200,- DM
562.56Hasen, Kaninchen, Edelpelztiereje Tier 3,- DM
Mindestgebühr15,- DM
Höchstgebühr200,- DM
562.57Zootiereje Tier12,- DM
Mindestgebühr25,- DM
Höchstgebühr200,- DM
562.58tierische Teile und Erzeugnisse je Sendung30,- DM
bis 100,- DM
562.59Entnahme einer Blutprobe, Kotprobe oder sonstige Probeje Tier 12,- DM
562.60amtstierärztliche Untersuchung einschl. Entnahme von Untersuchungsmaterial aus besonderem Anlaß  20,- DM
bis 100,- DM
562.70Untersuchung von Tierbeständen nebst Gesundheitsbescheinigung zur Verbringung aus Sperr- oder Beobachtungsgebieten, zur Ausfuhr usw.   
562.71Klauentiere, Einhufer bei Beständen von 1 bis 50 Tieren30,- DM
über 50 Tiere55,- DM
562.72Andere Tiere, einschl. Geflügel bei Beständen von 1 bis 500 Tieren30,- DM
über 500 Tiere55,- DM
562.80Untersuchung und Zerlegung von Tieren, die bei der Ein- und Durchfuhr gestorben sind oder getötet werden mußten bei Großtierenje Tier 80,- DM
bei Kleintierenje Tier 40,- DM
562.85Überwachen von Vorzugsmilchbetrieben   
562.86Überprüfung des Betriebeszwecks Zulassung 85,- DM
562.90Bescheinigung über das Freisein eines Rindes   
562.91von Tuberkulose und Brucellose 20,- DM
562.92Bescheinigung über die Leukoseunverdächtigkeit und Leukosefreiheit eines Rinderbestandes/Aujeszky Unverdächtigkeit eines Schweinebestandes  20,- DM
563Sonstige Verrichtungen  
563.01Amtstierärztliche Bescheinigung über eine vorgenommene Desinfektion  35,- DM
bis 100,- DM
563.02Untersuchung von Häuten oder Fellen je 1000 kg6,- DM
Mindestgebühr 75,- DM
563.03Unbedenklichkeitsbescheinigung (einschl. Seuchenfreiheitsbescheinigung des Bezirkes) für tierische Erzeugnisse (Därme, Tierhaare, Häute, Felle und dergl.) und andere Produkte (Packmaterial und dgl.) bis zu 10 Packstücken35,- DM
bis zu 50 Packstücken65,- DM
bis zu 100 Packstücken110,- DM
Höchstgebühr160,- DM
563.10Überwachung von Viehhöfen, Viehmärkten, Tierschauen und sonstigen Veranstaltungen und Einrichtungen, auf denen Tieransammlungen stattfinden  45,- DM
bis 150,- DM
563.11Überwachung von Gast- und Händlerställen, gewerblichen Mästereien einschl. Geflügelmästereien, Molkereien u. a.  45,- DM
bis 160,- DM
563.12Überprüfung der Sachkunde bei Händlern und Züchtern von Papageien und Sittichen  30,- DM
bis 55,- DM
563.13Überprüfung der Sachkunde nach § 10 der Hackfleischverordnung  30,- DM
563.20Überprüfung zum Zweck der Zulassung und Überwachung von Freibankfleischbetrieben  80,- DM
bis 450,- DM
563.21Überwachung von Futtermittelherstellungsbetrieben  50,- DM
bis 200,- DM
563.30Amtshandlungen bei Durchführung des Tierschutzgesetzes  
563.31 Genehmigung eines Tierversuches 200,- DM
bis 500,- DM
563.32Bestätigung eines Tierversuches 50,- DM
bis 200,- DM
563.33Überprüfung von Einrichtungen für Tierversuche  80,- DM
bis 270,- DM
563.34Laufende Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für Tierversuche  80,- DM
bis 270,- DM
563.35Laufende Überwachung der Tierhaltungen  25,- DM
bis 80,- DM
563.40Auf polizeitliche Anordnungen durchgeführte Impfungen gegen Maul- und Klausenseuche, soweit nicht der Senat den Kostenanteil des Landes erhöht  50 v.H. der
Kosten für den
erforderlichen
Zeit- und
Sachaufwand
563.60Seuchenfreiheitsbescheinigung eines Bestandes oder eines Bezirks ohne Untersuchung  15,- DM
bis 35,- DM
563.70Bescheinigung für Tiere im Reiseverkehr (Identitätsnachweis, Impfbestätigung und dergl.)  15,- DM
563.80Sonstige amtstierärztliche Verrichtungenje angefangene halbe Stunde57,- DM
 Anmerkung:  
 Bei amtstierärztlichen Verrichtungen im Dienste der Rechtspfleger werden die für Gesundheitsämter geltenden Gebühren entsprechend erhoben.   
563.90Neben den Gebühren sind von dem Zahlungspflichtigen zu entrichten   
563.91für Verrichtungen, die an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen oder an Werktagen von 16.00 bis 7.30 Uhr gefordert werden, je angefangene Stunde57,- DM
563.92Verzögert sich die Untersuchung (z.B. infolge verspäteten Eintreffens der Tiere, des Untersuchungsmaterials, des Besitzers usw.), so kann neben der Untersuchungsgebühr für die Wartezeit je eine halbe Stunde eine Gebühr von angesetzt werden.  57,- DM
564Zulassungen und Betriebskontrollen  
564.00Zulassung/Registrierung eines Betriebes zum Zwecke der Zulassung für den Export oder/und den innergemeinschaftlichen Verkehr mit Lebensmitteln tierischer Herkunft  200,- DM
bis 1.000,- DM
564.01Abnahme eines Betriebes zum  100,- DM
Zwecke der Zulassung für den Export oder/und den innergemeinschaftlichen Verkehr mit Lebensmitteln tierischer Herkunft bis 500,- DM
564.02 Laufende Kontrolle der für die Einfuhr oder/und für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Lebensmitteln tierischer Herkunft zugelassenen Betriebe einschl. der Überprüfung der Eigenkontrollsysteme und Mitwirkung bei betrieblichen Schulungsprogrammen (mit Ausnahme von Fleischzerlegebetrieben, Anlandekontrollen für Fischereierzeugnisse, Fischauktionshallen, fischbe- und verarbeitenden Betrieben sowie Umpackzentren für Fischereierzeugnisse)  pauschal monatlich 50,- DM
bis 500,- DM
oder nach Zeitaufwand,
sofern über die Erhebung
einer Pauschale keine
Kostendeckung zu erreichen ist
564.03Kontrollen, Untersuchungen einschl. der Kennzeichnungen und der Ausstellung der Bescheinigungen in zugelassenen Fleischzerlegebetrieben je t Fleisch mit Knochen, das6,- DM
zur Zerlegung bestimmt ist 
in einem Betrieb, in dem das 
Fleisch gewonnen wurde,3,- DM
je angefangene tbis 6, - DM
564.04Kontrolle von Fischanlandungen vor der Erstvermarktung je Tonne0,80 DM
bis 3,- DM
 Die Gebühr ermäßigt sich auf 0,40 DM bis 1,50 DM je Tonne für die angelandete Menge Fischereierzeugnisse, die über 50 Tonnen hinausgehen.   
 Bei Anlandung von Fischereierzeugnissen in Tanks (Makrelen, Heringe und Sardinen) wird höchstens ein Betrag von 120,- DM je Partie erhoben.   
564.05Betriebskontrolle in einem zugelassenen bzw. registrierten Fischbe- und verarbeitenden Betrieb/Umpackzentrum für Fischereierzeugnisse je Tonne0,50 DM
bis 2,- DM
Fischereierzeugnisse, die
an den Betrieb geliefert
werden
 In den Fällen, in denen   
 a) die Zubereitung oder Verarbeitung an dem Ort erfolgt, an dem auch der Erstverkauf oder die Verarbeitung vorgenommen wird oder   
b) die Arbeitsbedingung in dem betreffenden Betrieb und die durch die Eigenkontrolle gebundenen Garantien eine Reduzierung des Bedarfs an Kontrollpersonal ermöglichen, kann die o. g. Gebühr um maximal 55 v.H. reduziert werden.
 In den Fällen, in denen über die vorstehenden Regelungen keine Kostendeckung zu erzielen ist, findet Kostennummer 564.02 Anwendung (Erhebung von Gebühren auf Stundenbasis Anhang A Kapitel III der Richtlinie 96/43 EG).   
564.06Jede Betriebskontrolle aus besonderem Anlaß (z.B. auf Antrag des Betriebsinhabers, durch Beanstandungen oder Auflage erforderliche Nachbesichtigung) eines Lebensmittelgeschäfts, einer Fleischerei, einer Fleischwarenfabrik, eines fischverarbeitenden Betriebes oder sonstiger gewerblicher Betriebe, Einrichtungen und Anlagen (Futtermittelfabriken, Gerbereien, Wollwäschereien und dergl.)  50,- DM
bis 500,- DM
565Lebensmittelüberwachung  
565.00 Aufbewahrung sichergestellter (beschlagnahmter) Lebensmittel für jeden angefangenen Monat  1 v.H. des Wertes
565.01Betriebsbesichtigungen, soweit sie nach § 464a Abs. 1 StPO oder § 46 Abs. 1 und § 105 Abs. 1 OWiG kostenpflichtig sind, für jeden Bediensteten  Stundensatz nach 103
565.02Entnahme von Proben, soweit sie nach § 464a Abs. 1 StPO oder § 46 Abs. 1 und § 105 Abs. 1 OWiG kostenpflichtig sind  40,- DM
bis 100,- DM
565.03Bescheinigung nach der Eiprodukteverordnung 90,- DM
566Veterinärpolizeiliche Angelegenheiten  
566.00Genehmigung zur Zucht und zum Hände von bzw. mit Papageien und Wellensittichen  20,- DM
bis 150,- DM
566.01Erlaubnis zur Verfütterung von Speiseabfällen  135,- DM
566.02Erlaubnis zur Abgabe von Speiseabfällen an zugelassene Einrichtungen  30,- DM
bis 100,- DM
566.03Erlaubnis zur Ausfuhr von Hunden aus Tollwut-Sperrgebieten gemäß der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut für Privatpersonen15,- DM
für Hundezüchter45,- DM
567Tierschutz  
567.00Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zu Versuchszwecken  290,- DM
567.01Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung  35,- DM
in einer gemeinnützigen Einrichtung35,- DM
in einer sonstigen Einrichtung je nach Betriebsgröße bis 140,- DM
567.02 Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Züchtung oder Haltung von Tieren oder Erlaubnis zum Handel mit Tieren in einer Zoofachhandlung außerhalb von Zoofachhandlungen  290,- DM
60,- DM
567.03Erlaubnis zur Unterhaltung eines Reit- oder Fahrbetriebes  175,- DM
mit Reitunterricht120,- DM
ohne Reitunterricht 
567.04Erlaubnis für die Zurschaustellung von Tieren in großen Unternehmen  70,- DM
von Kleinunternehmen/Einzelpersonen35,- DM
580Futtermittelimporte  
580.00Probeentnahme bei Futtermittelimporten zur bakteriologischen Untersuchung je Probe0,50 DM
bis 2,50 DM
  Mindestgebühr20,- DM
580.01Prüfung der Einfuhrfähigkeit von phosphorsaurem Futterkalk (Dicalciumphosphat) je Sendung40,- DM
580.02Prüfung der Einfuhrfähigkeit von Fischsolubles einschl. ph-Wertermittlung bis 100 Tonnen50,- DM
von 101 bis 1.000 Tonnen 100,- DM
über 1.000 Tonnen 200,- DM
59Schlachttier- und Fleischuntersuchung  
590Schlachttier- und Fleischuntersuchung außerhalb von Schlachthöfen  
590.00 Einhufer 22,90 DM
590.01Rind 15,50 DM
590.02Rind unter 6 Wochen  8,60 DM
590.03Schaf, Ziege, Lamm 5,45 DM
590.04Schwein 6,80 DM
591Trichinenschau außerhalb von Schlachthöfen sowie bei Wildschweinen und anderen Wildtieren  
591.00 Tierkörper, Tierkörperanteil  5,- DM
 Anmerkungen:  
 Die Gebühren nach 590 sind in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn nur die Schlachttieruntersuchung ohne nachfolgende Fleischuntersuchung stattgefunden hat. Die Gebühren nach 590 und 591 sind in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn nur die Fleischuntersuchung ohne vorausgegangene Schlachttieruntersuchung   
(z.B. bei Notschlachtungen) stattgefunden hat.
 Kann der/die zu der ihm/ihr angegebenen Zeit beim Schlachtplatz erschienene Fleischkontrolleur/in die Untersuchung nicht durchführen, weil die beabsichtigte Schlachtung nicht oder erst später ausgeführt wird, so ist die Gebühr nach 590 für ein Tier, bei Tieren verschiedener Art für das Tier mit dem höchsten Gebührensatz in voller Höhe zu entrichten.   
592.00Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Trichinenschau, wenn   
 die Untersuchung, ausgenommen bei Notschlachtungen, auf Verlangen zwischen 18.00 Uhr und 7.00 Uhr, an Sonnabenden nach 12.00 Uhr oder an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt wird  das Doppelte der
oderGebührensätze nach
das zur Schlachttieruntersuchung angemeldete Tier nicht zur angegebenen Zeit zur Untersuchung bereitsteht, oder die Schlachtung so verzögert wird, daß die Untersuchung erst später als 1 Stunde nach dem angemeldeten Zeitpunkt der Schlachtung und dem Eintreffen des/der Fleischkontrolleurs/in durchgeführt werden kann 590 bzw. 591
593Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf den Schlachthöfen in Bremen-Oslebshausen, Bremen-Aumund und Bremerhaven  
593.00Einhufer 8,- DM
bis 20,- DM
593.01Rind  8,10 DM
bis 20,- DM
593.02Jungrinder bis 150 kg 5,- DM
bis 15,- DM
593.03Schaf, Ziege, Lamm  1,- DM
bis 5,- DM
593.04Schwein 2,50 DM
bis 10,- DM
 Anmerkung zu 593.00 bis 593.04:   
 Die Beträge können in folgenden Fällen bis zur Deckung der tatsächlichen Kosten angehoben werden:   
 a) Erhöhte Untersuchungskosten durch besondere Uneinheitlichkeit der Schlachttiere hinsichtlich Alter, Größe, Gewicht und Gesundheitszustand,   
b) Erhöhte Warte- und sonstige Ausfallzeiten für das Untersuchungspersonal infolge unzureichender betrieblicher Vorausplanungen der Schlachttieranlieferung oder wegen technischer Unzulänglichkeiten und Ausfälle,
c) Häufige Verzögerungen bei der Durchführung der Schlachttieruntersuchtungen, z. B. infolge nicht ausreichenden Schlachtpersonals und dadurch verminderter Auslastung des Untersuchungspersonals,
d) Mehrkosten durch besondere Wegezeiten,
e) Zeitlicher Mehraufwand durch häufig wechselnde vom Untersuchungspersonal nicht beeinflußbare Schlachtzeiten,
f) Häufige Unterbrechungen des Schlachtablaufes durch erforderliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen oder
g) Untersuchung der Tiere, die auf Verlangen des Eigentümers außerhalb der Schlachtzeiten geschlachtet werden.
594Trichinenschau mit Ausnahme von Wildschweinen und anderen Wildtieren auf den Schlachthöfen in Bremen-Oslebshausen, Bremen-Aumund und Bremerhaven  
594.00Tierkörper, Tierkörperteile  0,90 DM
bis 3,- DM
 Anmerkung:  
 Wartezeiten bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Trichinenschau werden nach 103 berechnet.   
595Bei Hausschlachtungen (Schlachtungen außerhalb eines Schlachthauses oder eines Gewerbebetriebes) erhöhen sich die Gebühren der Position 590 um 4,20- DM je Tier.  
596Ergänzungsuntersuchung, wenn diese dadurch erforderlich wird, daß  
596.00 das Schlachttier vor der Untersuchung unzulässig zerlegt worden ist oder   
596.01einzelne Teile des Schlachttieres entfernt oder unzulässig bearbeitet worden sind oder   
596.02nach Feststellung des/der Fleischkontrolleurs/in das Schlachttier ohne triftigen Grund nicht zur Schlachttieruntersuchung angemeldet worden ist je Tier12,- DM
597.00Bakteriologische Fleischuntersuchung je Tier50,- DM
bis 100, - DM
 Anmerkung zu 596 und 597:  
 Diese Gebühren sind neben den Gebühren nach 590 bis 594 zu entrichten.   
597.01Rückstandsuntersuchung  2,50 DM
bis 3,00 DM
je Tonne Schlachtfleisch,
welches im Betrieb
gewonnen wird
597.02Untersuchung mittels BSE-Test für Rinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons, im Alter von über 30 Monate    
je Tier  50,- DM
  bis 250,- DM
598Ausbildung/Prüfungen  
598.00Ausbildung zum/zur Fleischkontrolleur/in (Fleisch- und Trichinenuntersuchung) je Teilnehmer300,- DM
1 bis 2 Teilnehmerje Teilnehmer225,- DM
3 und mehr Teilnehmer  
598.01 Ausbildung zum/zur Fleischkontrolleur/in (nur Fleischuntersuchung) je Teilnehmer225,- DM
1 bis 2 Teilnehmerje Teilnehmer150,- DM
3 und mehr Teilnehmer  
598.02 Ausbildung zum/zur Fleischkontrolleur/in (nur Trichinenuntersuchung) je Teilnehmer150,- DM
1 bis 2 Teilnehmerje Teilnehmer120,- DM
3 und mehr Teilnehmer  
598.03Prüfung als Fleischkontrolleur/in nach 598.00 30,- DM
598.04Prüfung als Fleischkontrolleur/in nach 598.01 25,- DM
598.05Prüfung als Fleischkontrolleur/in nach 598.02 15,- DM
598.06 Nachprüfungen von Fleischkontrolleuren/innen  10,- DM
bis 20,- DM
6Bauwesen, Wasserrecht, Enteignungsrecht, Kataster- und Vermessungswesen, Materialprüfung, Umweltschutz, Pflanzenschutz, Immissionsschutz 
60Bauwesen (Bodenverkehr, Bauaufsicht) 
600Bodenverkehr 
600.00Teilungsgenehmigungen50,- Euro
nach § 19 Abs. 1bis 1.050,- Euro
Baugesetzbuch (BauGB) 
600.01Zeugnis nach § 2075 % der Gebühr
Abs. 2 i. V. m. § 19nach 600.00
Abs. 3 BauGB 
600.02 Negativzeugnis nach25,- Euro
§ 20 Abs. 2 BauGB
600.03Versagung einer50 v. H. der Gebühr
Teilungsgenehmigungnach 600.00
nach § 20 BauGB mindestens 25,- Euro
600.04Teilungsgenehmigungen nach § 11 Abs. 1 BremLBO je nach Umfang der zu prüfenden bauordnungsrechtlichen Belange 50,- Euro
bis 1.050,- Euro
600.05 Negativzeugnis nach § 11 Abs. 3 BremLBO i. V. mit § 20 Abs. 2 BauGB 25,- Euro
600.06Versagung einer Teilungsgenehmigung nach § 11 Abs. 2 BremLBO 50 v. H. der Gebühr nach 600.04, mindestens 25,- Euro
600.07Bescheid nach § 11 Abs. 1 BremLBO i. V. mit § 19 Abs. 3 BauGB 75 v. H. der Gebühr nach 600.00
  Anmerkung zu Ziff. 600.00 bis 600.07 
 1. Gebühren nach § 19 BauGB werden getrennt von Gebühren nach § 11 BremLBO berechnet.  
2. Soweit eine Teilungsgenehmigung Befreiungen oder Ausnahmen von baurechtlichen Vorschriften zur Folge hat, sind die Gebühren nach Ziffer 601.16 und 601.17 gesondert zu berechnen.
600.08Zeugnis über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufrechts nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB 20,- Euro
601Bauordnung/Bauaufsicht 
601.00Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage für Wohnzwecke einschl. zugehöriger Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen nach § 64 Abs. 1 BremLBO 6 v. T. der Baukosten
mindestens 140,- DM
601.01Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage einschl. zugehöriger Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen für alle nicht unter 601.00 genannten Zwecke nach § 64 Abs. 1 BremLBO 9,5 v. T. der Baukosten
mindestens 180,- DM
601.02Prüfung und Überwachung einer nach anderen gesetzlichen Vorschriften zu genehmigenden baulichen Anlage, wenn diese Genehmigung die Baugenehmigung einschließt 9,5 v. T. der Baukosten
601.03Anmerkungen zu 601.00 bis 601.02: mindestens 180,- DM
601.03.00Bei einer baulichen Anlage, die z. T. dem unter 601.00 und z. T. dem unter 601.01 aufgeführten Zweck dient (gemischt genutzte Anlage), wird die Gebühr getrennt nach 601.00 und 601.01 berechnet, wenn von der Anlage mindestens 25 v. H. des umbauten Raumes unterschiedlich nach 601.00 und 601.01 genutzt werden.  
601.03.01Wird von einer Genehmigung nicht Gebrauch gemacht, so werden 15 v. H. der Gebühren erstattet, wenn der Erstattungsbetrag mindestens 50,- DM beträgt. Wird nur zum Teil Gebrauch gemacht, ist für den nicht ausgenutzten Teil entsprechend zu verfahren.  
601.03.02Die nach 601.00 bis 601.02 zu erhebenden Gebühren sind auch dann zu erheben, wenn ohne vorherigen Bauantrag errichtete Bauwerke auf ihre Zulässigkeit nachgeprüft werden.  
601.03.03Wenn die Baukosten schwer bestimmbar sind oder wenn die Gebühr in einem großen Mißverhältnis zu dem Prüfungsaufwand steht nach Zeitaufwand
601.03.04Erstreckt sich die Genehmigung eines Vorhabens auf Maschinen (Hebezeuge, Motoren und ähnliches, deren bauordnungsrechtliche Überprüfung sich auf ihre - insbesondere statische - Vertraglichkeit mit dem gesamten Vorhaben beschränkt, so ermäßigen sich bei der Gebührenberechnung die Anteile für diese Maschinen an den Gesamtkosten auf 50 v. H.  
 Der Baugenehmigungsbehörde sind zur Ermittlung der Baugebühr die gesamten Kosten der Anlage und die Kosten für die maschinellen Teile getrennt aufzugeben.  
 Erstreckt sich die Genehmigung auf mehrere gleiche Maschinen, so sind die Kosten der weiteren Maschinen mit je 25 v. H. in Anschlag zu bringen. Diese Regelung ist nur bei gleichzeitiger Genehmigung solcher Anlagen anzuwenden.  
601.03.05Vereinfachtes Verfahren nach § 67 BremLBO4,5 v. T. der Baukosten
mindestens 110,- DM
601.03.06 Genehmigung zur Änderung der Nutzungsart einer bestehenden, genehmigten baulichen Anlage je nach Umfang des Prüfaufwandes 180,- DM
bis 5 000,- DM
601.03.06.00 Anmerkung zu 601.03.06: 
  Die Gebühr nach 601.00 bis 601.02 ist zusätzlich zu erheben, wenn Baukosten anfallen. Außerdem gilt 601.03.01 entsprechend.  
601.04Genehmigung eines Nachtrages für ein genehmigtes und noch nicht abgeschlossenes Bauvorhaben  
601.04.00Erweiterungen und Ergänzungen zu genehmigten Bauvorhaben für die zusätzlich genehmigten Bauteile je nach Art des Bauvorhabens Gebühr nach 601.00 bis
601.02
601.04.00.00Anmerkung zu 601.04.00: 
 wie Anmerkung 601.03.01. 
601.04.01Änderung von genehmigten Bauvorhaben 6 v. H. bis 12 v. H. der
Gebühr für die ursprüngliche
Genehmigung nach
601.00 bis 601.02 und
601.04 mindestens
75,- DM
601.04.01.00Anmerkung zu 601.04.01: 
 Falls sich außerdem die Baukosten erhöhen, ist die Gebühr nach 601.00 bis 601.02 zusätzlich zu erheben. Die Anmerkung 601.03.01 gilt sinngemäß.  
601.04.02Anmerkung zu 601.04.00 und 601.04.01:  
 Wie Anmerkung 601.03.03  
601.05Erteilung einer Teilbaugenehmigung50 v. H. der Gebühr nach
601.00 und 601.01 bezogen
auf den genehmigten
Teil
601.05.00Anmerkung zu 601.05:  
 Wie Anmerkung 601.03.01 und 601.03.03  
601.06Genehmigung zur Anbringung oder Änderung von Anlagen der Außenwerbung 4,5 v. H. der Herstellungs-
und Anbringungskosten
mindestens
90,- DM
601.06.00Anmerkung zu 601.06: 
 Bei einer Nachtragsbaugenehmigung gilt 601.04 sinngemäß. Die Anmerkungen 601.03.01 und 601.03.03 gelten sinngemäß.  
601.07Genehmigung zum Abbruch von baulichen Anlagen oder Teilen davon 4,5 v. T. der Abbruchkosten
mindestens 90,- DM
601.07.00Anmerkung zu 601.07: 
 Wie Anmerkung 601.03.01 und 601.03.02 und 601.03.03.  
601.08Erteilung eines Vorbescheides nach § 69 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) je nach Anzahl und Art der geprüften Einzelfragen und nach Umfang der Ämteranhörung 125,- DM
bis 5 000,- DM
601.08.00 Die Gebühr für die Erteilung eines Vorbescheides oder dessen Verlängerung kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfungsaufwandes im Baugenehmigungsverfahren bis zu 50 v. H. auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden, soweit die Mindestgebühr nicht unterschritten wird.  
601.09Verlängerung der Gültigkeit einer Genehmigung oder eines Bescheides nach 601.00, 601.01, 601.05, 601.06, 601.07 und 601.08 12 v. H. der Gebühr nach
601.00, 601.01, 601.05,
601.06, 601.07 oder
601.08, mindestens 90,- DM,
jedoch nicht höher als
die Gebühr für die Genehmigung
selbst, deren
Gültigkeit verlängert
wird
601.09.00Anmerkung zu 601.09:  
 601.03.01 gilt mit Ausnahme der Verlängerung einer Genehmigung bzw. eines Bescheides nach 601.06 und 601.08 sinngemäß.  
601.10Prüfung der Nachweise der Standsicherheit, des Schall-, Wärme- und Brandschutzes (bautechnische Prüfung)  
601.10.01Prüfung des Standsicherheitsnachweises100 v. H. der nach der
Gebührentafel errechneten
Gebühr (Grundgebühr)
601.10.02Prüfung des Nachweises des Wärmeschutzes nach den technischen Baubestimmungen 5 v. H. der Grundgebühr
601.10.03Prüfung des Nachweises des Schallschutzes nach den technischen Baubestimmungen 5 v. H. der Grundgebühr
601.10.03.00Prüfung des Nachweises des Brandschutzes nach den technischen Baubestimmungen 5 v. H. der Grundgebühr
601.10.04Prüfungen von Ausführungszeichnungen, wie Bewehrungs- und Schaltplänen in statischer und konstruktiver Hinsicht 50 v. H. der Grundgebühr
601.10.05Überwachung von Rohbauarbeiten in statisch konstruktiver Hinsicht bis zu 50 v. H. der Grundgebühr
601.10.06Prüfung von Nachträgen zu den bautechnischen Nachweisen infolge von Änderungen oder Fehlern bei einem Umfang des Nachtrages von mehr als 5 v. H. der Hauptvorlage ein nach dem Bearbeitungsaufwand
entsprechender
Vomhundertsatz
der Gebühr für die
Hauptvorlage
601.10.07 Prüfung von vorgezogenen Lastzusammenstellungen sowie von zusätzlichen Nachweisen für Transport-, Montage- oder Bauzuständen ein dem Bearbeitungsaufwand
entsprechender
Vom-Hundert-Satz der
Grundgebühr, höchstens
jedoch 25 v. H. nach
Nummer 601.10.01
601.10.08Für die Prüfung von bautechnischen Nachweisen für Bauwerke, die in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen (statische Typenprüfung) zehnfacher Betrag der
nach Ziffer 601.10.01 bis
601.10.04 errechneten
Gebühr
601.10.09Leistungen nach Ziffer 601.10.01 bis 08, wenn der Rohbauwert schwer bestimmbar ist, oder wenn die Gebühr in einem groben Mißverhältnis zu dem Prüfaufwand steht. Gebühr nach Zeitaufwand
601.10.09.00Die Gebühr für jede Arbeitsstunde beträgt114,- DM
601.10.09.01Anmerkung zu 601.10.09.00:  
 Bei angebrochenen Stunden zählen Zeiten von weniger als 30 Minuten als halbe Stunde und von mehr als 30 Minuten als volle Stunden.  
 Gebührentafel (Grundgebühr) 
zu 601.10.01 bis 601.10.08
 Gebühren in Tausendstel des Rohbauwertes in  
 Klasse1)Klasse2)Klasse3) Klasse4)Klasse5)
Rohbauwert1 2 3 4 5
DM
bis 20 0009,14213,71418,28522,85728,647
30 0008,4312,64616,86121,07726,415
40 0007,9611,93915,91819,89824,938
50 0007,61211,41715,22319,02923,85
60 0007,33911,00914,67818,34822,99
70 0007,11610,67514,23217,79122,298
80 0006,92910,39313,85717,32221,644
100 0006,627 9,93913,25316,56620,763
200 0005,769 8,65311,53714,42218,075
300 0005,32 7,97910,63813,29816,667
400 0005,022 7,53210,043 12,55515,735
500 0004,703 7,204 9,60512,00614,981
600 0004,631 6,946 9,26111,57714,51
700 0004,49 6,736 8,98011,22514,069
800 0004,372 6,558 8,74410,9313,699
900 0004,27 6,405 8,51010,67513,379
1 000 0004,181 6,272 8,36210,45313,101
2 000 0003,64 5,459 7,279 9,09911,405
3 000 0003,357 5,034 6,712 8,39110,516
4 000 0003,169 4,753 6,337 7,922 9,928
5 000 0003,03 4,545 6,061 7,576 9,495
6 000 0002,922 4,383 5,843 7,305 9,155
7 000 0002,833 4,250 5,666 7,083 8,877
8 000 0002,759 4,138 5,517 6,896 8,643
9 000 0002,694 4,041 5,388 6,736 8,442
10 000 0002,638 3,957 5,276 6,595 8,266
15 000 0002,432 3,649 4,865 6,081 7,622
20 000 0002,297 3,444 4,593 5,741 7,196
30 000 0002,117 3,177 4,236 5,294 6,636
40 000 0002 2,999 3,998 4,998 6,264
50 000 000     
und darüber 1,912 2,868 3,824 4,780 5,994
1)

Klasse 1

Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere

-

einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung

2)

Klasse 2

Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere

-

statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbundkonstruktionen mit ruhenden Lasten,

-

Deckenkonstruktionen mit ruhenden Flächenlasten, die sich mit gebräuchlichen Tabellen berechnen lassen,

-

Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne Nachweis horizontaler Aussteifung,

-

Flachgründungen und Stützwände einfacher Art.

3)

Klasse 3

Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere

-

schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerk ein gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspannung und ohne Stabilitätsuntersuchungen,

-

einfache Verbundkonstruktionen des Hochbaus ohne Berücksichtigung des Einflusses von Kriechen und Schwinden,

-

Tragwerke für Gebäude mit Abfangung der tragenden, bzw. aussteifenden Wände,

-

ausgesteifte Skelettbauten,

-

ebene Pfahlrostgründungen.

4)

Klasse 4

Tragwerke mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere

-

statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke für deren Standsicherheits- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind,

-

vielfach statisch unbestimmte Systeme,

-

statisch bestimmte räumliche Fachwerke,

-

einfache Faltwerke nach der Balkentheorie,

-

Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten, bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung, die Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordert,

-

Verbundkonstruktionen, soweit nicht in Klasse 3 erwähnt,

-

Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungen,

-

schwierige statisch unbestimmte Flachgründungen, schwierige ebene oder räumliche Pfahlgründungen, besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungen.

5)

Klasse 5

Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere

-

statisch und konstruktiv ungewöhnliche schwierige Tragwerke,

-

schwierige Tragwerke in neun Bauarten,

-

räumliche Stabwerke und statisch unbestimmte räumliche Fachwerke,

-

Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen), die die Anwendung der Elastizitätstheorie erfordern,

-

statisch unbestimmte Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern,

-

Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme modellstatischer Untersuchungen beurteilt werden können,

-

Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen

601.10.10Anmerkung zur Gebührentafel 
601.10.10.00Die Gebühr wird nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens (Klasse) in Tausendstel des Rohbauwertes berechnet.  
601.10.10.01Besteht eine bauliche Anlage aus Bauteilen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad, so ist sie entsprechend dem überwiegenden Leistungsumfang einzustufen.  
601.10.10.02Die Rohbauwerte sind jeweils auf volle eintausend Deutsche Mark aufzurunden. Zwischenstufen des Rohbauwertes sind durch Interpolation zu ermitteln.  
601.10.10.03Wenn die Robauwerte nicht nachgewiesen werden, sind bei Wohngebäuden 45 v. h. der Baukosten und bei gewerblichen Gebäuden 60 v. H. der Baukosten anzusetzen.  
601.10.10.04Zu den Gebührensätzen der Klasse 5 der Gebührentafel kann für statisch und konstruktiv außergewöhnlich schwierige Tragwerke ein Zuschlag bis zu 25 v. H. erhoben werden.  
601.10.10.05Zu den Gebührensätzen wird für die Prüfung von Umbauten und Aufstockungen ein Zuschlag bis zu 50 v. H. erhoben.  
601.10.10.06Umfaßt ein Bauvorhaben mehrere Gebäude mit gleichen bautechnischen Nachweisen, so sind für jede Wiederholung 10 v. H. der jeweiligen Gebührensätze zu erheben.  
601.10.10.07Umfaßt ein Bauvorhaben mehrere bauliche Anlagen mit konstruktiv verschiedenen Tragwerken, so sind die Gebühren für jedes Tragwerk getrennt zu berechnen.  
601.10.11Prüfung von Elementplänen des Fertigungsteilbaues sowie Werkstattzeichnungen des Metall- und Ingenieurholzbaues Zuschlag bis 50 v. H. der
Gebühr nach Nummer
601.10.01 entsprechend
dem Bearbeitungsmehraufwand
gegen der Prüfung
nach Nummer
601.10.04
601.11Erteilung einer Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten 6 v. T. der Herstellungskosten
mindestens
90,- DM
601.12Prüfung des Standsicherheitsnachweises für fliegende Bauten 8,5 v. T. der Herstellungskosten
mindestens
75,- DM
601.13Verlängerung der Gültigkeit einer Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten 75,- DM
bis 850,- DM
601.14 Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten14,- DM bis 600 DM
601.15Anmerkung zur Berechnung von Gebühren und zur Ermittlung der den Gebührenberechnungen zugrundezulegenden Baukosten  
601.15.00Ist die Gebühr nach Bau-, Herstellungs-, Anbringungs- oder Abbruchkosten zu berechnen, so wird jedes angefangene Tausend bzw. jedes angefangene Hundert der Kosten voll gerechnet.  
601.15.01Ist die Gebühr nach den Baukosten zu berechnen, so sind die Kosten zugrundezulegen, die im Zeitpunkt der Entscheidung für die Herstellung aller bis zur Schlußabnahme fertigzustellenden Arbeiten und Lieferungen einschl. Gründungen, Erdausschachtungen, Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für etwaige Eigenleistungen erforderlich sind. Für Eigenleistungen ist der Kostenbetrag anzusetzen, der für eine entsprechende Unternehmerleistung aufzubringen wäre.  
 Die Baukosten können auf der Grundlage der vom Antragsteller vorzulegenden nachprüfbaren Berechnung des Rauminhalts gem.  
 DIN 277 ermittelt werden. - Bei der Errechnung der Baukosten ist die DIN 276 zugrundezulegen. Die für die Gebührenberechnung zugrunde zu legenden Kosten müssen mindestens dem jeweils geltenden Bauindex entsprechen.  
601.15.02Übersteigen die veranschlagten oder tatsächlichen Baukosten den Betrag von 1 000 000,- DM, ist nach Fertigstellung des Bauvorhabens vom Bauherrn eine Aufstellung der entstandenen Baukosten einzureichen, damit ggf. eine Nachberechnung der Baugebühren nach den tatsächlichen Baukosten erfolgen kann.  
 Daneben kann sich die Behörde eine Nachberechnung der nach den veranschlagten Baukosten berechneten Gebühr auch in sonstigen begründeten Fällen vorbehalten, insbesondere, wenn die Baukosten im Zeitpunkt der Genehmigung des Bauvorhabens nicht nachprüfbar sind.  
 Weichen die tatsächlichen Baukosten von den im Zeitpunkt der Genehmigung veranschlagten Baukosten ab, ist die Gebühr auf der Grundlage der tatsächlichen Baukosten und der im Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Gebührensätze neu festzusetzen. Eine Ermäßigung der Gebühr ist nur unter Beachtung von 610.15.01 letzter Satz möglich. Maßgeblich ist insoweit der im Zeitpunkt der Genehmigung geltende Bauindex.  
601.16Erteilung von Befreiungen von zwingenden baurechtlichen Vorschriften  
601.16.00Bebauung von nicht bebaubaren Flächen oder über das zulässige Maß der baulichen Nutzung hinaus je qm in allen Geschossen 21,- DM
601.16.00.00Bebauung von nicht bebaubaren Flächen durch Pkw-Stellplätze je Stellplatz 155,- DM
601.16.00.01durch Lkw-Stellplätze je Stellplatz 310,- DM
601.16.01Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandfläche je qm bebauter Abstandfläche 21,- DM
601.16.02Anmerkung zu 601.16.00 und 601.16.01: Bebauung bis zu 1 m Höhe über Gelände gebührenfrei
601.16.03Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse  
601.16.03.00Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse je 1 qm zusätzlich gewonnener Geschoßfläche 21,- DM
601.16.03.01Unterschreitung der zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse gebührenfrei
601.16.04Überschreitung der Grundflächenzahl je qm 39,- DM
601.16.05Anmerkung zu 601.16.01, 601.16.03 und 601.16.04: Die Gebühren sind ggf. zusätzlich zu der Gebühr nach 601.16.00 zu erheben.  
601.16.06Überschreitung der Baumassenzahl je cbm 7,50 DM
601.16.07Zurücktreten hinter Baulinien je qm in allen Geschossen 21,- DM
601.16.08Überschreitung der zulässigen Länge von Gebäudegruppen (ohne Berücksichtigung der Geschoßzahl) je m Länge 80,- DM
601.16.09Unterschreitung der Mindestgrundstückgröße für jedes angefangene Prozent 34,50 DM
601.16.10Überschreitung der zul. Gebäudehöhe an der Straßen- oder Hofseite je 50 cm Höhe auf je 1 m Frontlänge 7,50 DM
601.16.11Unterschreitung der vorgeschriebenen lichten Raumhöhe  
601.16.11.00in Geschossen, die nicht als Vollgeschosse gelten und in Vollgeschossen bei Einfamilienhäusern 140,- DM
601.16.11.01in Vollgeschossen bei sonstigen Gebäuden 220,- DM
601.16.12Einrichtung von Wohnungen im Keller- oder Dachgeschoß, soweit diese nicht ohne weiteres oder ausnahmsweise zugelassen sind je qm (ohne Abstellraum) 5,- DM
601.16.13Frei 
601.16.14Befreiung von den Vorschriften für Treppen und Treppenräume je Geschoß 56,- DM
601.16.15Befreiung von den Vorschriften über die zulässige Art der baulichen Nutzung für jeden qm Gesamtfläche (einschl. Nebenräume, Flure, Gänge usw.) 14,- DM
601.16.16Fehlende Fläche vor Garagenrampen je Zufahrt 53,- DM
601.16.17Anmerkungen zu 601.16.00 bis 601.16.16:  
601.16.17.00Die Mindestgebühr beträgt je Befreiung 100,- DM
601.16.17.01Angefangene Einheiten von Bemessungsgrundlagen sind voll zu rechnen.  
601.16.18Für im Vorstehenden nicht aufgeführte Befreiungen 100,- DM bis 5500,- DM
601.16.18.00Anmerkung zu 601.16.18:  
 Die für die Berechnung der Gebühren maßgebenden Bemessungsgrundlagen beziehen sich auf den Umfang der Abweichung von den baurechtlichen Vorschriften.  
601.16.17.02 gilt entsprechend.
601.16.19Anmerkung zu 601.16.00 bis 601.16.18:  
601.16.19.00Die Gebührentatbestände sind sinngemäß anzuwenden, soweit in den baurechtlichen Vorschriften der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven noch weitere Begriffe verwendet werden, die inhaltlich mit den hier verwendeten Begriffen übereinstimmen.  
601.16.20Wird von einem erteilten Dispens nicht Gebrauch gemacht, so werden 60 v. H. der Gebühren erstattet. Wird nur zum Teil Gebrauch gemacht, ist für den nicht ausgenutzten Teil entsprechend zu verfahren.  
601.17Erteilung von Ausnahmen von nicht zwingenden baurechtlichen Vorschriften  
601.17.00Bebauung oder Überbauung von Flächen über das Maß des ohne weiteres Zulässigen hinaus - siehe beispielsweise § 21 der Bauordnung für die Stadt Bremen und das Landgebiet (BOBrem) vom 21. Oktober 1906, § 23 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO -) 21,- DM
je qm in allen Geschossen
601.17.00.00Bebauung von nicht bebaubaren Flächen durch Pkw-Stellplätze je Stellplatz 155,- DM
601.17.00.01durch Lkw-Stellplätze je Stellplatz 310,- DM
601.17.01Abweichungen von Baulinien oder Häuserlinien, soweit sie keine Befreiung darstellen 56,- DM
601.17.02Zulassung von Abstandsflächen in der geschlossenen Bauweise 220,- DM
601.17.03Ausnahme für Treppenräume, notwendige Flure und Gänge nach §§ 36 und 37 BremLBO  
 je Treppenraum110,- DM
601.17.04Ausnahmen für Aufzüge nach § 38 Abs. 5 BremLBO 140,- DM
601.17.05Ausnahme für Lüftungsleitungen nach § 40 Abs. 3 BremLBO 85,- DM
601.17.06Ausnahmen für Brunnenbenutzung anstelle der öffentlichen Wasserversorgung nach § 42 Abs. 2 BremLBO 56,- DM
601.17.07Frei 
601.17.08Schließung von Veranden nach § 21 der Bauordnung für die Stadt und das Landgebiet vom 21. Oktober 1906 (SaBremR 2130-d-1) 145,- DM
601.17.09Ausnahmen von den Vorschriften über die zulässige Art der baulichen Nutzung 100,- DM
601.17.09.00bis zu 15 qm100,- DM
601.17.09.01über 15 qm für jeden weiteren qm 7,50 DM
601.17.10Frei 
601.17.11Frei 
601.17.12Ausnahmen für Treppen nach § 35 BremLBO 56,- DM
601.17.13Abweichungen von den Vorschriften für Brennstofflagerräume je Raum 56,- DM
601.17.14Abweichungen von den Vorschriften für Feuerstätten je Feuerstätte 56,- DM
601.17.15Frei 
601.17.16Ausnahmen für Garagen 
601.17.16.00bei fehlendem Stauraum (§ 2 Abs. 2 BremGaVO) je Zufahrt 56,- DM
601.17.16.01bei höhengleicher Kreuzung von Zu- und Abfahrten (§ 2 Abs. 6 BremGaVO) 85,- DM
601.17.16.02bei Rampen, die von der vorgeschriebenen Neigung abweichen (§ 3 Abs. 1 BremGaVO) je Rampe 85,- DM
601.17.16.03Bei Abweichungen von den Vorschriften der Stellplatzabmessungen oder der Fahrgassenbreiten (§ 4 Abs. 5 BremGaVO) 110,- DM
601.17.16.04für Stellplätze mit Schutzdächern - Wände und Stützen - (§ 6 Abs. 6 BremGaVO) 85,- DM
601.17.16.05Für Stellplätze mit Schutzdächern - Decken und Dächer - (§ 7 Abs. 8 BremGaVO) 85,- DM
601.17.17Abweichungen von den Soll-Vorschriften des Ersten Ortsgesetzes über Kinderspielflächen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 und 5) 140,- DM
601.17.18Anmerkungen zu 601.17.00 bis 601.17.17:  
601.17.18.00Die Mindestgebühr beträgt je Ausnahme 60,- DM
601.17.18.01Angefangene Einheiten von Bemessungsgrundlagen sind voll zu rechnen.  
601.17.19Für die im Vorstehenden nicht aufgeführten Ausnahmen 60,- DM bis 2 000,- DM
601.17.19.00Die für die Berechnung der Gebühren maßgeblichen Bemessungsgrundlagen beziehen sich auf den Umfang der Abweichungen von den baurechtlichen Vorschriften.  
601.17.20Anmerkung zu 601.17.00 bis 601.17.19.00:  
 Die Gebührentatbestände sind sinngemäß anzuwenden, soweit in den baurechtlichen Vorschriften der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven noch weitere Begriffe verwendet werden, die inhaltlich mit den hier verwendeten Begriffen übereinstimmen.  
601.18Wiederkehrende Prüfungen überwachungspflichtiger Anlagen und Einrichtungen (§ 3 Abs. 1 und § 61 Abs. 1 BremLBO i. V. mit § 52 BremLBO und Spezialvorschriften - wie Versammlungsstätten, Geschäftshäuser, Garagenanlagen u. a.), je nach Größe der Anlage, Zeitaufwand und Umfang der erforderlichen Ämterbeteiligung 140,- DM bis 1 400,- DM
601.19Für die erstmalige Rohbau- oder Schlußabnahme jeweils 5,5 v. H. der für die Genehmigung
zu entrichtenden
Gebühr, mindestens
140,- DM
601.19.00Für jede wiederholte Rohbau- oder Schlußabnahmebesichtigung 105,- DM bis 420,- DM
601.20Für jede sonstige notwendige Besichtigung auch durch andere im Baugenehmigungsverfahren und Überwachungsverfahren mitwirkende Dienststellen 70,- DM bis 280,- DM
601.21Bereitstellung von Archivakten zur Einsichtnahme und/oder zur Anfertigung von Ablichtungen, Pausen oder dergleichen je Grundstück (Zusätzlich entstehende bare Aufwendungen durch Dritte, die aufgrund eines besonderen Verlangens eines Kostenschuldners entstehen, sind zu erstatten.) 15,50 DM
601.21.00Anmerkung zu 601.21:  
 Bei laufenden Verfahren gelten die Anmerkungen zu 101.00 und die Nummern 101.01 und 101.02  
601.22Verfügungen im Verwaltungszwang  
601.22.00Ge- und Verbote110,- DM
bis 700,- DM
601.22.01Androhung von Zwangsmitteln nach §§ 11 und 17 des Bremischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes - VwVG - (SaBremR 202-a-1) oder entsprechenden anderen Rechtsvorschriften. 75,- DM bis 700,- DM
601.22.01.00 bei Zwangsgeldern14 v. H. des angedrohten
Zwangsgeldes
mindestens 75,- DM
höchstens 700,- DM
601.22.01.01Anmerkung zu 601.22.00 und 601.22.01: 
 Die Gebühr nach 601.22.00 deckt die mit dem Ge- bzw. Verbot verbundene erstmalige Androhung von Zwangsmitteln mit ab.  
601.22.02Festsetzung von Zwangsgeldern14 v. H. des festgesetzten
Zwangsgeldes
mindestens 75,- DM
höchstens 700,- DM
601.22.03 Festsetzung der Kosten für Ersatzvornahmen12 v. H. der Aufwendungen
für die Ersatzvornahme
mindestens 155,- DM
601.23 Zurückweisung eines Bauantrages nach § 71 Abs. 4 BremLBO 25 v. H. der für die Genehmigung
zu entrichtenden
Gebühr
mindestens 50,- DM
höchstens 700,- DM
601.24Genehmigung zur Aufstellung eines Baugerüstes  
601.24.00bis zu sechs Monaten6 v. T. der Aufstellungskosten
mindestens 110,- DM
höchstens 700,- DM
601.24.01für die Verlängerung der Gültigkeit für jeweils weitere sechs Monate 20 v. H. der Gebühr nach
601.24.00
mindestens 56,- DM
601.25Abgeschlossenheitsbescheinigung nach §§ 7 und 32 des Wohnungseigentumsgesetzes 40,- DM
je Wohnung oder Teileigentummindestens 105,- DM
601.26Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen und andere Amtshandlungen nach dem Bauordnungsrecht, für die in diesem Gebührenverzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist 40,- DM
bis 700,- DM
601.26.00 Anmerkung zu 601.26: 
 Siehe Anmerkung 100.00 und 100.01. 
601.27Baulasten 
601.27.00Eintragung einer Baulast je Sachgegenstand 150,- DM
bis 800,- DM
mindestens 250,- DM
601.27.01Eintragung eines Löschungsvermerks je Sachgegenstand 105,- DM
mindestens 160,- DM
601.27.02Anmerkung zu 601.27.00 und 601.27.01  
Sachgegenstand ist das auf dem belasteten Grundstück jeweils gesicherte Recht (z. B. Überwegungsrecht, Einstellplatz, Freiflächenrecht, Leitungsrecht).
601.27.03Eintragung einer anderen baurechtlichen Verpflichtung im Sinne des § 85 Abs. 3 Nr. 1 BremLBO sowie einer Befristung oder eines Widerrufsvorbehaltes gebührenfrei
601.27.04Beglaubigter Auszug oder beglaubigte Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis außerhalb des Eintragungsverfahrens je angefangene Seite
8,50 DM
ab 6. Seite 5,50 DM
mindestens 21,- DM
601.27.05Schriftliche Auskunft über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Baulast je Grundbuchgrundstück, ggf. zuzügl. der Gebühr nach Nr. 601.27.04 21,- DM
601.28aufgehoben 
601.29Beratung des Bauherrn oder der am Bau Beteiligten (§§ 55 bis 58 BremLBO) nach Zeitaufwand
601.29.00Die Gebühr für eine Arbeitsstunde zu 601.29 beträgt 84,- DM
601.29.01Anmerkung zu 601.29.00:  
Bei angebrochenen Stunden zählen Zeiten bis 45 Minuten als halbe Stunde und von mehr als 45 Minuten als volle Stunden. Für Beratungen mit einem Zeitaufwand von bis zu 30 Minuten werden keine Gebühren erhoben.
602Bauprodukte und Bauarten, Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen, Erteilung von Typengenehmigungen, Anerkennung von Prüfingenieuren, Sachverständigen und Prüfstellen 
602.00Bauprodukte und Bauarten 
602.00.01Entscheidung über eine Zustimmung nach Verzichtserklärung im Einzelfall nach § 23 BremLBO, auch in Verbindung mit § 24 Abs. 1 BremLBO 450,- DM
bis 9 000,- DM
  Anmerkung zu 602.00.01 
  Sofern die Zustimmung Bauprodukte betrifft, die in Baudenkmälern nach § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz verwendet werden (§ 23 Abs. 2 BremLBO), werden Gebühren nicht erhoben.  
602.00.02Entscheidung über die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 20 Abs. 2 BremLBO i. V. m. der Hersteller- und ÜberwachungsVO 1000,- DM
bis 20 000,- DM
602.00.03Erstprüfung eines Bauproduktes nach § 5 Abs. 5 i. V. m. § 9 Abs. 4 BauPG durch eine nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauPG anerkannte Prüfstelle 500,- DM
bis 10 000,- DM
602.00.04Untersagung der Verwendung eines entgegen § 25 Abs. 4 BremLBO mit dem Ü-Zeichen gekennzeichneten Bauproduktes sowie Entwertung oder Beseitigung dieser Kennzeichnung (§ 80 BremLBO) 60,- DM
bis 500,- DM
602.00.05Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach § 22 Abs. 2 BremLBO 500,- DM bis
10 000,- DM
602.01Anerkennung einer Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle 
602.01.01Anerkennung einer Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle durch den Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (§ 28 Abs. 1 und Abs. 3 BremLBO) 150,- DM
bis 2 000,- DM
602.01.02Änderung, Erweiterung, Verlängerung einer Anerkennung 50 v. H. der Gebühr nach
602.01.01
602.01.03Anerkennung einer Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach § 11 Abs. 1 Bauproduktengesetz - BauPG - vom 10. Aug. 1992, (BGBl. I S. 1495), geändert durch Artikel 59 des Gesetzes vom 27. April 1993 (BGBl. I S. 1529), sowie als Stelle nach Artikel 16 Abs. 2 der Bauproduktenrichtlinien 1 000,- DM
bis 20 000,- DM
602.01.04 Amtshandlungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bzw. der Änderung, Erweiterung und Verlängerung, wie Durchführung von Vorgesprächen, Beantwortung von Anfragen, Prüfung der Antragsunterlagen, Teilnahme an der Begutachtung vor Ort nach Zeitaufwand
602.01.05Regelmäßige Überprüfung der anerkannten Stellen (§ 11 Abs. 2 BauPG) 50,- DM
bis 500,- DM
602.02Typengenehmigungen 
602.02.01Erteilung einer Typengenehmigung nach § 77 BremLBO 3 v. H. bis 12 v. H. der
Herstellungskosten der
baulichen Anlage
602.02.01.00Anmerkung: 
 Auslagen für Sachverständige sind in der Gebühr nicht enthalten.  
602.02.02Verlängerung der Geltungsdauer, Änderung oder Ergänzung einer Typengenehmigung 1 v. H. bis 3 v. H. der
Herstellungskosten der
baulichen Anlage
602.03Anerkennung von Prüfingenieuren und Sachverständigen 
602.03.01Anerkennung von Prüfingenieuren zur Baustatik  
602.03.01.00für die erste Fachrichtung1 500,- DM
bis 3 000,- DM
602.03.01.01für jede weitere Fachrichtung750,- DM
bis 1 500,- DM
602.03.02 Anerkennung sonstiger Sachverständiger1 500,- DM
bis 3 000,- DM
602.03.03Verlängerung der Geltungsdauer einer Anerkennung 50,- DM
bis 300,- DM
602.04Bescheinigungen und schwierige schriftliche Auskünfte 50,- DM
bis 1 000,- DM
602.05 Anmerkung zu 602: 
 Müssen zur Beurteilung von bautechnischen Einzelfragen Sachverständige herangezogen werden, so sind die Kosten für die Sachverständigen als Auslagen zu erheben.  
603Baulicher Zivilschutz 
603.00Ausstellung einer Bescheinigung darüber, daß Schutzräume den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen 3,- DM
603.01Genehmigung zur Veränderung von Anlagen für den baulichen Zivilschutz 5,- DM
bis 5 000,- DM
604Öffentliche Bauten 
604.00Erteilung der Zustimmung nach § 79 BremLBO4,5 v. T. der Baukosten
mindestens 180,- DM
604.01Gebühren für Befreiungen und Ausnahmen sind ggf. zusätzlich nach 601.16 bzw. 601.17 zu entrichten.  
61Wasserrecht 
610Maßnahmen nach dem Bremischen Wassergesetz (BrWG) in der Neufassung vom 26. Februar 1991 (Brem.GBl. S. 65 - 2180-a-1) 
610.00Erteil620.05ung einer Erlaubnis  
610.00.00ohne förmliches Verfahren (§§ 3, 26 Satz 1 BrWG)  
610.00.00.00Niederschlagswassereinleitungen, Dränagen60,- DM
bis 1 500,- DM
610.00.00.01 Sonstige Gewässernutzungen200,- DM
bis 5 000,- DM
610.00.01 im förmlichen Verfahren (§§ 3, 26 Satz 3 BrWG) 300,- DM
bis 7 500,- DM
610.00.02als gehobene Erlaubnis (§§ 3, 11 BrWG) 400,- DM
bis 10 000,- DM
610.01 Erteilung einer Bewilligung 
610.01.00gem. § 3 BrWG600,- DM
bis 15 000,- DM
610.01.01gem. § 37 Abs. 2 BrWG200,- DM
bis 5 000,- DM
610.02Nachträgliche Entscheidungen (§§ 15, 163 Abs. 3 BrWG) 65,- DM
bis 1 000,- DM
610.03 Zulassung nach § 29 BrWG 
610.03.00bei Bewilligungsverfahren oder Verfahren über gehobene Erlaubnisse 100,- DM
bis 1 000,- DM
610.03.01bei Verfahren über Erlaubnisse 40,- DM
bis 500,- DM
610.04Genehmigung zum Außerbetriebsetzen oder Beseitigen einer Stauanlage (§ 19 Abs. 3, §§ 34, 83 BrWG) 50,- DM
bis 1 000,- DM
610.05Feststellung des Inhalts und Umfangs alter Rechte und alter Befugnisse (§ 36 BrWG) 60,- DM
bis 1 500,- DM
610.06Ausgleich von Rechten und Befugnissen einschl. Festsetzung der Ausgleichszahlungen (§ 38 BrWG) 120,- DM
bis 3 000,- DM
610.07Beurkundung einer Einigung über die Höhe des Ausgleichs und die Höhe der Entschädigung (§§ 53a und 59 Abs. 1 BrWG) 50,- DM
bis 100,- DM
610.08Festsetzung des Ausgleichs und der Entschädigung (§§ 53a und 59 Abs. 2 BrWG) 60,- DM
bis 1 500,- DM
610.09 Überwachung von befugten und unbefugten Gewässerbenutzungen sowie von Gewässerverunreinigungen (§§ 63, 64 BrWG)  
610.09.00Verwaltungskosten der ÜberwachungBerechnung nach Zeit-
und Sachaufwand zuzüglich
Fahrtkosten
610.09.01Kosten für Probenanalytik Berechnung nach Zeit-
und Sachaufwand des
Labors des Wasserwirtschaftsamtes
oder Auslagen
für Analysen Dritter
610.10Überwachung von Rohrleitungsanlagen, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, gewerblichen Betrieben nach § 148 BrWG, Erdaufschlüssen sowie Anordnungen im Einzelfall (§§ 62, Abs. 3, 63, 64 Abs. 1 und 128 Abs. 1 BrWG)  
610.10.00Verwaltungskosten der ÜberwachungBerechnung nach Zeit-
und Sachaufwand zuzüglich
Fahrtkosten
610.10.01Kosten für technische Überwachungsmaßnahmen Berechnung nach Zeit-
und Sachaufwand zuzüglich
Auslagen und
Fahrtkosten
610.11Überwachung der Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln sowie Düngemitteln einschl. Wirtschaftsdünger im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung (§§ 63 Abs. 5 und 64 BrWG)  
610.11.00Verwaltungskosten der ÜberwachungBerechnung nach Zeit-
und Sachaufwand zuzüglich
Fahrtkosten
610.11.01Kosten für Probenanalytik Berechnung nach Zeit-
und Sachaufwand des
Labors des Wasserwirtschaftsamtes
oder Auslagen
für Analysen Dritter
 Anmerkung zu 610.11.00 bis 610.11.01: 
 Die Gebühr entfällt, wenn die Verwendung von Pflanzenbehandlungs- und Düngemitteln ordnungsgemäß erfolgt ist.  
 Anmerkung zu 610.09 bis 610.11:  
 Die Berechnung der Fahrtkosten erfolgt in gleicher Weise wie bei den Kostenstellen 020.01.01.01 und 020.01.02.02  
610.13Feststellung und Kennzeichnung der Uferlinie (§ 69 BrWG) bis zu 100 Meter festgelegter Uferlinie 6,- DM
je Metermindestens jedoch
 150,- DM
 je weiterer Meter 3,- DM
610.14Genehmigung für die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in 50-m-Schutzstreifen (§ 75 BrWG) 65,- DM
bis 1 000,- DM
610.15Setzen, Versetzen oder Berichtigen einer Staumarke (§§ 80, 81 BrWG) 60,- DM
bis 1 000,- DM
610.16Genehmigung für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen in oder an oberirdischen Gewässern (§ 90 BrWG) 60,- DM
bis 1 500,- DM
610.17Genehmigung von Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten (§ 92 BrWG) 50,- DM
bis 1 000,- DM
610.18Übertragung der Unterhaltspflicht §§ 102 Abs. 3, 105 Abs. 1, 120 Abs. 2 BrWG 40,- DM
bis 150,- DM
610.19Entscheidung in Streitfällen bezüglich der Unterhaltung (§§ 110, 124 BrWG) 40,- DM
bis 800,- DM
610.20Planfeststellungsverfahren nach den §§ 11, 119 und 138 Abs. 4 BrWG 7 v. T. der Ausbaukosten
mindestens 500,- DM
 Anmerkung zu 610.20: 
 Schließt die Feststellung andere den Ausbau betreffende behördliche Entscheidungen ein, so erhöht sich die Gebühr um die dafür vorgeschriebenen Gebühren. Sofern innerhalb des Verfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen ist, erhöht sich die Genehmigungsgebühr um bis zu 30 v. H. der vorgeschriebenen Gebühr.  
 Soweit im Zusammenhang mit der Erörterung von Einwendungen Dritter Portokosten von mehr als 50,- DM entstehen, werden diese als Auslagen erhoben.  
610.21Frei 
610.22Plangenehmigungsverfahren nach §§ 111 Abs. 1 S. 2 und 119 BrWG 100,- DM
bis 2 000,- DM
610.23Zulassung nach § 111 Abs. 3 BrWG 100,- DM
bis 2 000,- DM
610.24Genehmigung zur Benutzung von Deichen und Dämmen (§ 122 Abs. 2 BrWG) 60,- DM
bis 1 000,- DM
610.25Genehmigung für den Bau und die wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen (§ 130 BrWG) 100,- DM
bis 2 500,- DM
610.26 Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht 
610.26.00gemäß § 133 Abs. 5 und 6 BrWG 60,- DM
bis 1 000,- DM
610.26.01 gemäß § 133 Abs. 6 Nr. 2 BrWGgebührenfrei
610.27Genehmigung für den Zusammenschluß von Abwasserbeseitigungspflichtigen (§ 134 BrWG) 60,- DM
bis 1 000,- DM
610.28Genehmigung für den Bau, die wesentliche Änderung und die Beseitigung von Abwasseranlagen (§ 138 BrWG) 100,- DM
bis 2 500,- DM
610.29Genehmigung von Rohrleitungsanlagen (§ 140 BrWG) 300,- DM
bis 5 000,- DM
610.30Erteilung einer Bauartzulassung und Eignungsfeststellung nach § 145 BrWG 200,- DM
bis 5 000,- DM
610.31Anordnungen nach § 146 Abs. 2 und 3 BrWG, soweit sie nicht im Rahmen einer Eignungsfeststellung oder Bauartzulassung nach § 145 BrWG getroffen werden 30,- DM
bis 500,- DM
610.31.01Über eine Unterlagenprüfung und Datenerfassung hinausgehende Prüfungen aufgrund von Anzeigen nach § 1 Abs. 5 und 28 Abs. 2 VAwS Berechnung nach Zeit-
und Sachaufwand zuzüglich
Auslagen und
Fahrkosten
610.31.02Anordnung der Prüfung und/oder der Erstellung von Anlagenverzeichnissen durch einen Sachverständigen (§ 11 Abs. 5 VAwS) 80,- DM
bis 1 000,- DM
610.31.03Anerkennung von Sachverständigenorganisationen (§ 23 VAwS) 2 000,- DM
bis 5 000,- DM
610.31.04 Überwachung von Sachverständigenorganisationen (§ 23 VAwS)  
610.31.04.00Verwaltungskosten der ÜberwachungBerechnung nach Zeit-
und Sachaufwand
zuzüglich Fahrkosten
610.31.04.01Kosten für die technische Überwachung Berechnung nach Zeit-
und Sachaufwand
zuzüglich Auslagen und
Fahrtkosten
610.31.05Festlegung des Zeitpunktes nach § 28 Abs. 3 Satz 4 VAwS 100,- DM
bis 500,- DM
610.31.06Zulassung abweichender Maßnahmen nach § 28 Abs. 6 VAwS 65,- DM
bis 1 000,- DM
610.32.Durchführung einer Nachschau (§ 153, Abs. 3 BrWG) 60,- DM
bis 200,- DM
610.33Feststellung von Zwangsrechten (§ 163 Abs. 1 BrWG) 100,- DM
bis 2 500,- DM
610.34Zulassung von Ausnahmen von einer Veränderungssperre (§ 166 Abs. 4 BrWG) 60,- DM
bis 1 000,- DM
610.35Für sonstige unter 610.00 bis 610.33 nicht aufgeführte Amtshandlungen auf dem Gebiet des Wasserrechts 40,- DM
bis 1 000,- DM
62Wohnungs-, Siedlungs- und Heimstättenwesen 
620Wohnungsbaufinanzierung 
620.00Erteilung von Bescheiden und Vorbescheiden über Anträge auf Erhöhung der Gesamtkosten wegen Modernisierung nach § 11 II. Berechnungsverordnung 100,- DM
bis 1 000,- DM
620.00.01 Im Falle der Ablehnung der beantragten Genehmigung nach § 11 II. BVO 100,- DM
620.01Entscheidung über Anträge auf Übertragung der öffentlichen Mittel (öffentliche Baudarlehen, Zins- und Tilgungshilfe, Aufwendungshilfe, Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen) für Mietwohnungen (ausgenommen bei Erwerb durch Mieter) 150,- DM
bis 1 070,- DM
620.02Anerkennungsbescheid und Vorbescheid (Bestätigung über die objektiven Voraussetzungen im steuerbegünstigten Wohnungsbau für Eigentumsmaßnahmen (Familienheime mit einer oder zwei Wohnungen, Eigenheime, Eigentumswohnungen), Betriebsinhaberwohnungen, Mietwohnungen und Ausbauten, sofern eine neue Wohneinheit geschaffen wird 180,- DM
je Wohneinheit
620.02.00Bei Ausbau und Erweiterung einer vorhandenen Wohneinheit nach § 17 II. WoBauG 50 v. H. der Gebühr nach
620.02
620.02.01Anmerkung zu 620.02 und 620.02.00: 
 Im Falle einer Ablehnung wird die Hälfte der Gebühr erhoben.  
620.02.02Widerruf, Rücknahme der Anerkennung Gebühr wie 620.02
620.03Zulassung als Betreuungsunternehmen nach § 37 II. WoBauG 600,- DM
bis 1 000,- DM
620.03.01 Zulassung als Betreuungsunternehmen nach § 37 II. WoBauG, jedoch nur für ein einzelnes Bauvorhaben 300,- DM
620.04Entziehung der Zulassung als Betreuungsunternehmen nach § 37 II. WoBauG 300,- DM
620.05Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheidung für eine Wohnung nach 10,- Euro
§ 88a II. WoBauG (2. Förderungsweg)
§ 88d II. WoBauG (3. Förderungsweg)
§ 88e II. WoBauG (4. Förderungsweg)
620.05.00Verwaltungshandlungen nach 620.05 und 621.00.00 für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosenhilfe gebührenfrei
621 Wohnungsbindungsgesetz 
621.00Erteilung einer Genehmigung nach § 5a Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (Neubaumietenverordnung 1970 - NKV 1970) 55,- DM
bis 500,- DM
621.00.00 Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 5 Wo-BindG für den 1, Förderungsweg (inkl. Ablehnungsbescheid) 10,- Euro
621.00.01Vom Eigentümer beantragte Freistellung nach § 7 WoBindG zugunsten eines nicht wohnberechtigten Mieters 60,- DM
622Zweckentfremdung 
622.00Genehmigung von Zweckentfremdung und von baulichen Änderungen von Wohnraum nach § 12 WoBindG bzw. nach der Zweckentfremdungsverordnung 5 v. H. der ehemaligen
Abstandsumme,
mindestens 150,- DM
622.01Im Falle der Ablehnung der Genehmigung 90,- DM
623Siedlungswesen 
623.03 Amtshandlungen nach den Richtlinien über Zuwendungen für geräumte Wohnunterkünfte in Kleingärten gebührenfrei
624 Obdachlosenpolizei 
624.00Einweisung in Wohnungen und Obdachlosenunterkünfte gebührenfrei
625Sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiete des Wohnungs-, Siedlungs- und Heimstättenwesens (ausgenommen Rechtsbehelfsverfahren - Nummer 101.11 - und 101.12 Verwaltungszwang - Nummer 102 -) gebührenfrei
63 Enteignungsrecht/Entschädigungsrecht 
630Enteignungsverfahren nach dem Baugesetzbuch - BauGB -, dem Enteignungsgesetz für die Freie Hansestadt Bremen -Brem.EntG - und dem Landbeschaffungsgesetz für Aufgaben der Verteidigung insoweit, als in anderen Gesetzen wegen des durchzuführenden Enteignungsverfahrens auf die Vorschriften des Landbeschaffungsgesetzes verwiesen worden ist 
630.00Enteignung von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken einschließlich der Rückenteignung und Begründung von Rechten im Wege der Enteignung 1 Gebühr nach der Anlage
2 zu § 11 Abs. 2 des
Gerichtskostengesetzes
(GKG)
630.01Enteignungen zugunsten der Freien Hansestadt Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gebührenfrei
630.02Entscheidungen der Enteignungsbehörde oder der höheren Verwaltungsbehörde über Entschädigungsanträge aufgrund des Bundesbaugesetzes 1 Gebühr nach der Anlage
2 zu § 11 Abs. 2 des
Gerichtskostengesetzes
(GKG)
64Kataster- und Vermessungswesen 
640Katastervermessungen 
640.00Teilungsvermessungen 
 Festlegung neuer Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster mit folgenden Regelarbeitsabschnitten:  
 a) Vorbereitung der Vermessung im Innendienstfür jedes neue Flurstück die Gebühr, die sich aus seiner Größe und seinem Wert nach der Staffeltabelle (abgedruckt im Anschluß an 640.03) ergibt (Teilgebühr A), zuzüglich 75 v. H. der sich nach 641.00 bis 641.03 ergebenden Gebühr für die zur Erledigung der Teilungsvermessung örtlich aufgewendete Zeit (Teilgebühr B) und die Gebühren nach 641.04 und 641.05
b) Durchführung der Vermessung an Ort und Stelle, ausgenommen die Einmessung der Gebäude
c) Bearbeitung der Vermessungssache, ausgenommen die Übernahme in das Liegenschaftskataster und die Erstellung der Fortführungsmitteilungen und Flurkartenauszüge
640.01Ist die Teilgebühr A mehr als doppelt so hoch wie die Teilgebühr B, so ist sie um den das Doppelte überschreitenden Betrag zu kürzen  
640.02Entstehen bei einer Teilungsvermessung mehrere Flurstücke, so sind zur Berechnung der Teilgebühr A die neugebildeten Flurstücke, beginnend mit dem größten Flurstück, nach ihrem Flächeninhalt geordnet wie folgt anzusetzen: Die ersten zwei Flurstücke mit 100 v. H. alle folgenden Flurstücke mit 75 v. H. Sind mehr als sechs Flurstücke entstanden, ist auch das zweite Flurstück mit 75 v. H. anzusetzen. Bei mehr als zehn Flurstücken sind alle Flurstücke mit 75 v. H. anzusetzen.  
640.03Ist die vollständige Vermessung des größten neuen Flurstücks nicht erforderlich (sog. Restflurstück), so ist zur Ermittlung der Teilgebühr A für dieses Flurstück höchstens die Summe der Flächeninhalte der übrigen aus demselben Stammflurstück entstandenen neuen Flurstücke zugrunde zu legen.  
 Staffeltabelle zu 640.00 bis 640.04
 Wert bis DM/m²
Fläche20 100200400 8002 0004 0006 000
bis m²)und höher
 Teilgebühr A (DM)
5270270270270270285300310
50340390420 450485535585610
100410485525570615690755795
200510615670735 8059101 0001 055
400 6558058809701 0651 2151 3451 425
7008101 0101 1101 2251 3551 5501 7201 830
1 0009351 1701 295 1 4351 5901 8252 0252 155
1 5001 1101 4001 5501 7201 9102 1952 4452 600
2 0001 2551 5901 7601 9602 1752 5102 7952 980
3 0001 5001 9102 1202 3602 6303 0353 3853 610
4 0001 7052 17524252 7003 0103 4803 8854 145
5 0001 8852 4152 6903 0003 3453 8704 3254 615
7 5002 2702 9203 255 3 6354 0604 7005 2555 610
10 0002 5953 3453 7354 1704 6605 4056 0456 455
20 0003 6054 6605 2105 8306 5257 570  
40 0005 0306 5257 3008 175    
70 0006 5958 5759 605     
100 000
und größer
7 85010 21511 445      
640.04Festlegung neuer Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster ohne örtliche Vermessung (in der Regel nur, wenn die neuen Grenzen bereits abgemarkt oder durch vorhandene Bebauung eindeutig und vollständig festgelegt sind) für jedes zu bildende
Flurstück die Teilgebühr A
 Anmerkungen zu 640.00 bis 640.04: 
 a) Die Teilgebühr A ist nach dem vertraglich vereinbarten Preis für das unbebaute Flurstück zu ermitteln. Liegt ein solcher nicht vor oder ist er niedriger als der Verkehrswert im Sinne von § 194 des Baugesetzbuches, so ist dieser zugrunde zu legen.  
b) In der Gesamtgebühr (Teilgebühr A und B) sind auch inbegriffen: Die Kosten für Außendienstentschädigungen, die Kosten für Vermarkungsmaterial mit Ausnahme von Grenzsteinen, die Porto- und Telefonkosten.
640.05Grenzfeststellungsvermessung  
mit den Regelarbeitsabschnitten:
 a) Vorbereitung im Innendienst Halbstundensätze nach 641.00
b) Durchführung der Vermessung an Ort und Stelle bis 641.05 für die aufgewendete
c) Bearbeitung der Vermessungssache Zeit im Außen- und Innendienst
  Anmerkungen zu 640.05: 
  Im Zuge einer Grenzfeststellungsvermessung vorgenommene Gebäudeeinmessungen werden zusätzlich nach 640.06 bis 640.08 abgerechnet.  
640.06Gebäudeeinmessungen  
 Einmessung neu errichteter oder im Grundriß veränderter Gebäude oder Gebäudeteile mit folgenden Regelarbeitsschritten:  
 a) Vorbereitung der Vermessung im Innendienst  
b) Durchführung der Vermessung an Ort und Stelle
c) Bearbeitung der Vermessungssache, ausgenommen die Erstellung der Kartenauszüge und die Erstellung der Fortführungsmitteilungen bei Veränderung der Lage- und Nutzungsartbezeichnungen
 bei voraussichtlichen Baukosten bis
 25.000,- DM450,- DM
 100.000,- DM750,- DM
 350.000,- DM1.350,- DM
  650.000,- DM1.700,- DM
 1.250.000,- DM2.400,- DM
 2.500.000.- DM3.250,- DM
 5.000.000,- DM5.200,- DM
 10.000.000,- DM8.000,- DM
 20.000.000,- DM12.300,- DM
 50.000.000,- DM18.600,- DM
 über 50.000.000,- DM24.500,- DM
640.07Einmessung untergeordneter Gebäudeanbauten ohne Aufwand für Grenzbezug 380,- DM
640.08Bei der Einmessung mehrerer aneinandergebauter Reihenhäuser oder Reihengaragen sind - sofern sie als Einzelgebäude vermessen werden - zur Berechnung der Gebühr für den Reihenkomplex zwei Gebäude jeweils mit dem vollen Gebührensatz nach 640.06 und die übrigen Gebäude der Reihe jeweils mit 75 v.H. des vollen Gebührensatzes anzusetzen. Die sich hieraus ergebende Gesamtgebühr ist zu gleichen Teilen auf die betroffenen Eigentümer aufzuteilen und dabei auf volle 10,- DM aufzurunden.  
640.09Bei Gebäuden, die im Zuge von Teilungsvermessungen auf neu vermessenen Flurstücken eingemessen werden, ist die Hälfte der Gebühren nach 640.06 bis 640.08 zu erheben.  
640.10Wenn die mit der Gebäudeeinmessung beauftragte Vermessungsstelle zuvor bereits die Absteckung des Gebäudes ausgeführt hat und die Absteckung zum Zeitpunkt der Gebäudeein-messung nicht mehr als zwei Jahre zurück liegt, sind bei der Gebührenberechnung 75 v.H. der Gebühren nach 640.06 und 640.07 anzusetzen.  
 Anmerkungen zu 640.06 bis 640.10:  
 a) In der Gebühr ist auch die Einmessung von zugehörigen, auf demselben Grundstück errichteten Nebengebäuden inbegriffen, sofern diese gleichzeitig eingemessen werden.  
b) Für die Gebührenberechnung sind in der Regel die in den Bauakten der Bauordnungsämter geführten Baukosten maßgebend. Sind entsprechende Angaben nicht erhältlich, müssen die Baukosten mindestens dem Betrag entsprechen, der sich aus dem Rauminhalt des Gebäudes, den Normalherstellungskosten und dem zum Zeitpunkt der Vermessung geltenden Baukostenindex errechnen läßt. Bei Gebührennachforderungen, die aufgrund zu niedriger Angaben des Antragstellers bezüglich der voraussichtlichen Baukosten notwendig werden, sind zusätzlich zur Gebührendifferenz die Halbstundensätze nach 641 für die dadurch erneut aufgewendete Zeit anzusetzen.  
c) Zusätzlich zu den Gebühren nach 640.06 bis 640.10 sind Gebühren nach 641.04 und 641.05 anzusetzen.  
640.11Bereitstellung von Katasterunterlagen einschließlich der erforderlichen Auszüge aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch, dem Zahlenwerk und den analogen Kartenwerken für Vermessungen nach 640.00 bis 640.10 4 v.H. der Gebühren
 nach 640.00 bis 640.10
 mind. 40,- DM
640.12Bearbeitung eines Antrages auf Vornahme einer Vermessung nach 640.00 bis 640.10, wenn der Antrag zurückgenommen worden ist, nachdem mit der Bearbeitung im Innen- oder Außendienst begonnen war Halbstundensätze nach 641
 für die aufgewendete Zeit,
 mindestens 100,- DM
 zuzüglich der Gebühren für
 bereits angefertigte Auszüge
 und Unterlagen
640.13Prüfung von Vermessungen nach 640.00 bis 640.04 und Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster, ausgenommen die Erstellung der Fortführungsmitteilungen und Flurkartenauszüge: 20 v.H. der Gebühren
 nach 640.00 bis 640.04
640.14Beschleunigte Prüfung und Übernahme von Vermessungen nach 640.00 bis 640.04:  
 Werden Arbeiten nach 640.13 auf besonderen Antrag vordringlich außerhalb der Reihenfolge durchgeführt, erhöhen sich die Gebühren nach 640.13 bei Erledigung der Arbeiten
 innerhalb von zwei Wochen
 um 50 v.H.
 innerhalb von drei Wochen
 um 20 v.H.
 Anmerkung zu 640.14: 
 Die Fristen von zwei bzw. drei Wochen beginnen nach Abschluß von örtlicher Vermessung und häuslicher Bearbeitung des Antrags bzw. nach Eingang des Übernahmeantrags.  
640.15Sind Gebühren auf mehrere Kostenschuldner zu verteilen, so dienen bei Teilungsvermessungen die für die einzelnen Flurstücke ermittelten Gebührenansätze der Teilgebühr A und bei Ge-bäudeeinmessungen die jeweiligen Gebühren nach 640.06 und 640.07 als Verteilungsmaßstab.  
 Die sich aus der Aufteilung der Gesamtgebühr ergebenden Einzelgebühren sind je betroffenen Eigentümer bzw. Antragsteller auf volle 10,- DM zu runden.  
640.16Von Amts wegen vorgenommene Einmessungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die vor dem 1. Januar 1980 errichtet worden sind gebührenfrei
640.17Entscheidungen der Katasterbehörde nach § 21 des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 16. Oktober 1990 (Brem. Gbl. S. 313-64-a-1) bei erfolglosen Einwendungen Gebühren wie bei 101.11
640.18 Fortführung des Liegenschaftskatasters aufgrund grundbuchlicher Veränderungen Gebühren entsprechend
 spezieller gesetzlicher
 Regelung
641Allgemeine vermessungstechnische Arbeiten 
 Zeitgebühren einschließlich der Wegezeiten je volle oder angefangene Halbstunde eines Bediensteten  
641.00des höheren Dienstes 75,- DM
641.01des gehobenen Dienstes 53,- DM
641.02des mittleren Dienstes 45,- DM
641.03eines Meßgehilfen 34,- DM
641.04Zuschlag für den Einsatz eines Vermessungsfahrzeugs je volle oder angefangene Halbstunde 10,- DM
641.05Zuschlag für den Einsatz besonders hochwertiger Maschinen und Geräte je volle oder angefangene Halbstunde bei einem Anschaffungswert von 50.000,- bis 100.000,- DM über 100.000,- DM 10,- DM
 25,- DM
641.06Bereitstellung von Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster, den Nachweisen der Landesvermessung und den analogen Kartenwerken für Vermessungen nach 641 Einzelgebühren nach
 dem Kostenverzeichnis
 für die verwendeten
 Auszüge und Unterlagen.
641.07Bearbeitung eines Antrages auf Vornahme von Arbeiten nach 641, wenn der Antrag zurückgenommen worden ist, nachdem mit der Arbeit begonnen war Halbstundensätze nach
 641.00 bis 641.06 für
 die aufgewendete Zeit
 mindestens 100,- DM
 zuzüglich der Gebühren
 für bereits ausgefertigte
 Auszüge und Unterlagen
 Anmerkungen zu 641.00 bis 641.07: 
 a) Zu den Tätigkeiten nach 641.00 bis 641.07 gehören vermessungstechnische und geodätische Arbeiten aller Art  
b) In den Gebühren nach 641.00 bis 641.07 sind auch inbegriffen: die Kosten für Außendienstentschädigungen und die Kosten für Vermarkungsmaterial mit Ausnahme von Grenzsteinen.  
642Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und den Nachweisen der Landesvermessung 
642.00Auszüge aus dem Katasterkartenwerk, Erstausfertigung auf nicht lichtpausfähigem Papier  
 - bis Format DIN A 430,- DM
 - bis Format DIN A 350,- DM
 - bei Format größer als DIN A 3:  
 - je angefangene 25 dm² Kartenfläche bei älteren Flurkarten 70,- DM
 - je angefangene 25 dm² Kartenfläche bei neuen Rahmenflurkarten in  
 Kategorie 1 - Innenstadt 300,- DM
 Kategorie 2 - Vorstadt 180,- DM
 Kategorie 3 - Stadtrand 120,- DM
 Kategorie 4 - überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche 50,- DM
642.01Auszüge aus dem Stadtgrundkartenwerk (Katasterkartenwerk mit zusätzlicher Darstellung von Spezialtopographie), Erstausfertigung auf nicht lichtpausfähigem Papier Gebühren nach 642.00
 mit 50 v.H. Zuschlag
642.02Auszüge nach 642.00 und 642.01 auf transparentem Material Gebühren nach 642.00 und
 642.01 zuzüglich
 Herstellungskosten
 nach 644.18
 und Materialkosten
642.03Abgabe von Reproduktionen (Verkleinerungen, Vergrößerungen, Montagen u. dgl.) der Katasterkarten auf besonderen Antrag Gebühren nach 642.00 und
 642.01 für die reproduzierte
 Fläche im Ausgangsmaßstab
 zuzüglich Herstellungskosten
 nach 644.18 und Materialkosten
642.04 Abgabe von Kopien aus Pachtplänen oder Leitungsplänen für Kleingartenbereiche die Hälfte der
 Gebühren nach 642.00
642.05Mehrausfertigungen von Auszügen nach 642.00 bis 642.04 50 v.H. der Gebühren
 nach 640.00 bis 640.04
642.06Auszüge aus dem historischen Katasterkartenwerk 50 v.H. der Gebühren
 nach 642.00 zuzüglich
 Herstellungskosten nach 644.18
642.07Erteilung einer Genehmigung zur Vervielfältigung, Umarbeitung oder Digitalisierung (einschl. Scannen) von Karten nach 642.00 bis 642.04 das zweifache der Gebühren
 nach 642.00 bis 642.04
 zuzüglich Gebühren für die
 Lieferung der
  Vervielfältigungsvorlage
642.08Gebietsdeckende Auszüge aus dem Katasterkartenwerk auf Mikrofilm  
 Gesamtes Stadtgebiet Bremen  
1. Jahr40.000,- DM
ab 2. Jahrjährlich
 20.000,- DM
 Stadtteil Bremen-Nord  
1. Jahr10.000,- DM
ab 2. Jahrjährlich
 5.000,- DM
 Stadtteile Bremen-West, -Ost und -Süd  
1. Jahr30.000,- DM
ab 2. Jahrjährlich
 15.000,- DM
 Mehrausfertigungen je Kartensatz oder Teilkartensatz
 50 v.H. der Gebühren für
 die Erstausfertigung
 Anmerkung zu 642.08:  
 In den Gebühren ist die laufende Aktualisierung des Kartensatzes enthalten.  
642.09Bereitstellungsentgelte für Auszüge aus dem Katasterkartenwerk in digitaler Form (ALK-Daten im EDBS-Format) je angefangene 12,5 ha Kartenfläche in  
 Kategorie 1 - Innenstadt 2.500,- DM
 Kategorie 2 - Vorstadt 1.500,- DM
 Kategorie 3 - Stadtrand 750,- DM
 Kategorie 4 - überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche 350,- DM
642.10Bereitstellungsentgelte für Auszüge aus dem Stadtgrundkartenwerk (Katasterkartenwerk mit zusätzlicher Darstellung von Spezialtopographie) in digitaler Form (ALK-Daten im EDBS-Format) je angefangene 12,5 ha Kartenfläche die Gebühren nach
 642.09 mit einem
 Zuschlag von 50 v.H.
642.11Auszüge aus einer Vorstufe zum Stadtgrundkartenwerk in digitaler Form: Die Gebühren werden nach der zu übertragenden Datenmenge ermittelt. Sie betragen einheitlich je 1 MB - EDBS-Datei. 2.900,- DM
642.12Aktualisierung von Auszügen nach 642.09 bis 642.11 bei abgeschlossener Pflegevereinbarung 10 v.H. der Gebühren
 für die Erstabgabe nach
 642.09 bis 642.11
642.13Datenaufbereitungskosten für die Übertragung der bereitzustellenden digitalen Daten nach 642.09 bis 642.12 auf Datenträger - Standardfall je Datenträger Diskette DM 20,-
 DAT-Tape DM 100,-
 TK 50 Kassette DM 140,-
 - für besondere Aufbereitungen sowie Konvertierungen in andere Datenformate Halbstundensätze nach
 641 für die aufgewendete
 Zeit zzgl. Materialkosten
642.14Weitergabe von Auszügen nach 642.09 bis 642.12 an Subunternehmer des Antragstellers im Rahmen des Projektes, für das die Auszüge beantragt wurden 100 v.H. Zuschlag
 zu den Gebühren nach
 642.09 bis 642.12
642.15 Ausfertigung von Auszügen aus dem Katasterkartenwerk als Abschreibungsunterlagen  
 für die erste Ausfertigung bei 1 bis 3 Flurstücken 40,- DM
 bei mehr als 3 Flurstücken für jedes weitere Flurstück 7,- DM
 für weitere Ausfertigungen die Hälfte der Sätze nach 642.15  
 Anmerkungen zu 642.15:  
 a) Die Gebühr für die Ausfertigung wird unabhängig von der Art der Herstellung der Kartenauszüge neben den Gebühren nach 642.00 und 642.04 erhoben.  
b) Zur Ausfertigung gehört auch die gewöhnliche Ausgestaltung der Kartenauszüge nach den geltenden Richtlinien.  
642.16Abgabe von Vermessungsrißkopien oder gleichartigen Unterlagen  
 bei Format DIN A 430,- DM
 bei Format DIN A 3 sowie Neumessungsrissen 50,- DM
 bei Formaten größer DIN A 3 70,- DM
642.17Auszüge aus den Koordinatenverzeichnissen und der Punktdatei der Vermessungspunkte, Grenzpunkte und topographischen Punkte  
 in Listenform je Seite DIN A 4 7,- DM
 mind. 40,- DM
 Auszug auf Datenträger je Punkt 1,- DM
 mind. 40,- DM
642.18Beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus den Katasterbüchern, beglaubigte Ausfertigung von Veränderungsnachweisen, Auszüge und Fortführungsmitteilungen aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch, auch als Abschreibungsunterlage  
 bis zu 3 Seiten35,- DM
 für jede weitere Seite 7,- DM
642.19Auswertungen aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch als Liste oder in digitaler Form auf Datenträger  
 Grundgebühr200,- DM
 zusätzlich je angefangene 5000 auszuwertende Kennzeichen 100,- DM
 zusätzlich für die Ausgabe von bis zu 1000 Kennzeichen je  
 Kennzeichen0,90 DM
 über 1000 Kennzeichen je Kennzeichen 0,15 DM
 zusätzlich für besonderen Aufwand Gebühren
(z.B. für besondere Suchanforderungen) nach 641
642.20Auszüge aus den Nachweisen der Landesvermessung Punkte mit Beschreibung:  
 1. Punkt oder Punktgruppe 30,- DM
 jeder weitere Punkt, jede weitere Punktgruppe 20,- DM
 Punkte ohne Beschreibung  
 je Punkt oder Punktgruppe 5,- DM
 mind. 30,- DM
642.21Auszüge aus Koordinatenverzeichnissen je Seite 30,- DM
642.22Gesamtes Höhenverzeichnis für die Stadt Bremen 2.000,- DM
642.23Punktübersichten  
 je Blatt 1 : 5.00040,- DM
 je Blatt 1 : 20.00050,- DM
 je Blattausschnitt im Format DIN A 4 20,- DM
 Format DIN A 330- DM
 Anmerkungen zu 642.00 bis 642.23:  
 a) Mit der Gebühr ist die Lieferung der benötigten Vordrucke oder des jeweiligen gebräuchlichen Bildträgers (Lichtpauspapier, Zeichenpapier und dgl.) abgegolten.  
b) Neben den Gebühren nach 642.00 bis 642.23 werden Schreibgebühren nicht erhoben.  
c) Mehrkosten, die durch die beantragte Verwendung besonderen Materials oder durch andere Sonderwünsche entstehen, sind zusätzlich als Auslagen zu erstatten.  
642.24Satellitenpositionierungsdienst (SAPOS) (Nutzung der Referenzstationen für das Global-Positioning-System (GPS))  
 - EPS/Echtzeit Positionierungs-Service über UKW(RDS) einmalige gerätebezogene
 Gebühr entsprechend
 spezieller Vereinbarung mit den
 Rundfunkanstalten
 - EPS/Echtzeit Positionierungs-Service im Format RTCM 2,0 300,- DM
- im 2m-Band bei einer Nutzungsdauer bis zu einem Jahr für den  
- Bereich der Freien Hansestadt Bremen  
 - HEPS/Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service im Format RTCM 2.1 im 2m-Band je Minute 0,20 DM
 - HEPS/Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service im Format RTCM 2.1 über GSM je Minute (Mindesabnahme 5 Min.) 0,40 DM
 - GPPS/Geodätischer Präziser Positionierungs-Service bzw. GHPS/Geodätischer Hochpräziser Positionierungs-Service im Format RINEX bei Abruf über Telefon je Minute (Mindestabnahme 5 Min.) 0,40 DM
und einer Taktrate von 15 sek0,80 DM
zwischen 1 bis 15 sek1,60 DM
kleiner 1 sek 
643Auskünfte und Bescheinigungen 
643.00Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster, seine Unterlagen oder sonstige Vermessungsunterlagen 20,- DM
643.01Erteilung von schriftlichen Auskünften je volle oder angefangene Halbstunde der erforderlichen Zeit 40,- DM
643.02Schriftliche Auskünfte über einzelne Bestandsangaben aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch je Bestand 15,- DM
643.03Einsichtnahme in das konventionelle Liegenschaftskataster, seine Unterlagen oder sonstige Vermessungsunterlagen durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder deren Angestellte gebührenfrei
643.04Erteilung einer Bescheinigung Hierzu gehören insbesondere Grenzeinhaltungsbescheinigung, Entfernungsbescheinigung, Identitätsbescheinigung, Kaufpreisbescheinigung 80,- DM
643.05Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses (Erteilung oder Ablehnung des Zeugnisses) 150,- DM
 Anmerkungen zu 643.04 und 643.05:  
 a) Neben den Gebühren nach 643.04 und 643.05 werden Schreibgebühren nicht erhoben.  
b) Für die zur Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung erforderlichen Vorarbeiten im Außen- oder Innendienst werden zusätzlich zu den Gebühren nach 643.04 und 643.05 die Halbstundensätze nach 641 erhoben.  
643.06Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Bescheinigung, wenn der Antrag zurückgenommen worden ist, nachdem mit der Bearbeitung begonnen war Halbstundensätze nach 641
 zuzüglich der Gebühren für
  bereits angefertigte Auszüge
 und Unterlagen
644Karten und Pläne 
644.00Grundkarten 
 Abgabe als Druck oder Lichtpause 
 Topographische Karte 1 : 2.500 und je Blatt 11,- DM
Deutsche Grundkarte 1 : 5.000  
 Topographische Sonderkarte 1 : 10.000 je Blatt 12,- DM
 Luftbildkarte Bremen 1 : 2.500 je Blatt
Druck13,- DM
als Lichtpause auf Kontrastpapier15,- DM
644.01Übersichten, thematische Karten 
 Flurübersicht Bremen 1 : 20.000 je Blatt 13,- DM
(zweifarbiger Druck) 
 Höhenfestpunktplan Bremen 1 : 20.000 je Blatt 11,- DM
(einfarbige Lichtpause) 
 Flurkartenübersicht Bremen 1 : 20.000 je Blatt 13,- DM
(mehrfarbiger Druck) 
 Entfernungskarte Bremen 1 : 20.000 (zweifarbiger Druck) je Blatt 13,- DM
 Verwaltungsbezirkskarte Bremen 1 : 20.000 je Blatt 13,- DM
(zweifarbiger Druck) 
 Bodenrichtwertkarte je Blatt 100,- DM
 je Satz 250,- DM
644.02Stadtpläneje Teilblatt 7,- DM
Stadtplan Bremen 1 : 10.000 
(mehrfarbiger Druck) 
 Stadtplanausschnitt 1 : 15.0008,- DM
(mehrfarbiger Druck) 
 Stadtplan Bremen 1 : 20.000je Teilblatt 8,- DM
(mehrfarbiger Druck) 
 Kartensatz, bestehend aus drei Teilblättern und Straßenverzeichnis 15,- DM
 Straßenverzeichnis zum Stadtplan Bremen 1 : 20.000 3,- DM
644.03Luftbildplan 1 : 10.000 (einfarbiger Druck) je Blatt 12,- DM
644.04Nachdrucke historischer Karten je Blatt 15,- DM
644.05Baugrundkarte Bremen  
 Vollständiger Kartensatz mit Erläuterungsband 1.350,- DM
 Teilkartensatz ohne Bremen-Nord 1.050,- DM
 Teilkartensatz Bremen-Nord 400,- DM
 Abgabe einzelner Blätter im Maßstab 1 : 10.000 je Blatt 30,- DM
 Abgabe einzelner Blätter im Maßstab 1 : 25.000 je Blatt 25,- DM
644.06Bodenkarte von Niedersachen 1 : 25.000 36,- DM
(Blätter mit bremischen Gebietsanteilen)  
je Blatt einschließlich zugehöriger Auswertungskarten  
644.07Abgabe größerer Mengen von Karten  
und Plänen nach 644.00 bis 644.06 und 644.13  
 10 bis 50 Blätter 80 v.H. der Gebühren nach
 644.00 bis 644.06 und 644.13
  51 bis 100 Blätter60 v.H. der Gebühren nach
 644.00 bis 644.06 und 644.13
 mehr als 100 Blätter40 v.H. der Gebühren nach
 644.00 bis 644.06 und 644.13
   
644.08 Abgabe einzelner Karten oder Pläne nach 644.00 bis 644.06 zur Verwendung zu wissen schaftlichen Zwecken gebührenfrei
644.09Abgabe von Karten und Plänen nach 644.00 bis 644.06 zur Verwendung zu Ausbildungszwecken 50 v.H. der Gebühren
 nach 644.00 bis 644.06
644.10Abgabe von Karten nach 644.00 bis 644.04 auf transparentem Material Gebühren nach 644.00 bis 644.04
  zuzüglich Herstellungskosten
 nach 644.18
 Anmerkung zu 644.10:  
 Herstellungskosten werden nicht berechnet, wenn die Karten oder Pläne durch Lichtpause auf Transparentpapier angefertigt worden sind.  
644.11Abgaben von Reproduktionen (Verkleinerungen, Vergrößerungen, Montagen u. dgl.) der Karten und Pläne nach 644.00 bis 644.04 auf besonderen Antrag Gebühren nach 644.00 bis
 644.04 für jedes reproduziertes
 Blatt zuzüglich
 Herstellungskosten
 nach 644.18
644.12Abgabe von Karten und Plänen nach 644.00 bis 644.04 sowie von Reproduktionen (Verkleinerungen, Vergrößerungen, Montagen u. dgl.) dieser Karten und Pläne auf transparentem Material zur Verwendung zu Ausbildungszwecken Gebühren nach 644.00 bis
 644.04; bei Abgabe von
 Reproduktionen zuzüglich
 Herstellungskosten
  nach 644.18
 Anmerkung zu 644.11 und 644.12:  
 Bei Montagen wird die Gebühr nach ganzen Blatteinheiten (Fläche eines Blattes des jeweiligen Kartenwerkes) im Ausgangsmaßstab berechnet.  
644.13Bereitstellungsentgelte für die Abgabe von digitalen topographischen Karten im Rasterdatenformat (TIFF-Format)  
 - Deutsche Grundkarte 1 : 5.000 je Kartenblatt 150,- DM
 zzgl. Datenaufbereitungskosten
 nach 644.14, mindestens
 Grundbetrag 200,- DM
 - Stadtplan Bremen 1 : 20.000100,- DM zzgl.
(schwarz/weiß)Datenaufbereitungskosten
 nach
 644.14, mindestens
 Grundbetrag 200,- DM
 - Stadtplan Bremen 1 : 20.000200,- DM zzgl.
(mehrfarbig)Datenaufbereitungskosten
 nach
 644.14
 - Topographische Karte 1:25.000/1:50.000/1:100.000, jeweils Kombifolie der Normalausgabe je Kartenblatt 300,- DM
 zuzüglich
 Datenaufbereitungskosten
 nach 644.14
 Mehrfachlizenzen:  
 Bereitstellungsentgelte beziehen sich auf die Nutzung der digitalen Daten auf einem Arbeits-platz. Für die Nutzung der Daten auf mehreren Arbeitsplätzen eines Nutzers gilt:  
 - 2 bis 10 Arbeitsplätze Zuschlag von 50 v.H.
 - über 10 Arbeitsplätze Zuschlag von 100 v.H.
644.14Datenaufbereitungskosten für die Übertragung der bereitzustellenden digitalen Daten nach 644.13 auf Datenträger  
 - Standardfall je Datenträger Diskette 20,- DM
 DAT-Tape 100,- DM
 TK 50 Kassette 140,- DM
 - für besondere Aufbereitungen sowie Konvertierungen in andere Datenformate Halbstundengebühren nach
 641 für die aufgewendete
 Zeit zzgl. Materialkosten
644.15Bereitstellungsentgelt für die Abgabe digitaler topographischer Karten auf CD-ROM im Format MEGATAL VISOR  
 - Erstlizenz2.000.- DM
 - Folgelizenzen 
2. bis 5. Lizenz:jeweils 50 v.H.
 der Erstlizenz
  6. bis 15. Lizenz:jeweils 25 v.H.
  der Erstlizenz
 über 15 Lizenzen: jeweils 15 v.H.
 der Erstlizenz
 - Aktualisierungsvereinbarung für Erst- und Folgelizenzen jährlich
 jeweils 10 v.H. der Erstlizenz
    
644.16Auszüge aus dem Digitalen Landschaftsmodell -DLM 25/1 
 bei Abgabe des Datenbestandes aller Objektbereiche je km² 80,- DM
 mind. 200,- DM
 bei Abgabe von Teildatenbeständen für einzelne Objektbereiche folgende v.H.-Sätze der Gebühr für den gesamten Datenbestand:  
 Grundgebühr20 v.H.
 zuzüglich für die Objektbereiche:  
  Siedlung25 v.H.
  Verkehr40 v.H.
  Vegetation25 v.H.
  Gewässer8 v.H.
  Gebiete2 v.H.
 Anmerkungen zu 644.16:  
 Teildatenbestände können einen einzelnen Objektbereich oder eine Kombination von Objektbereich umfassen.  
644.17Auszüge aus dem Digitalen Geländehöhenmodell - DGM 50 je km² 5,- DM
 mind. 200,- DM
644.18Ausführung von Kartenreproduktionsarbeiten verschiedener Art (Verkleinerungen, Vergrößerungen, Kopien, Montagen u. dgl., besondere Ausgestaltung von Auszügen aus Karten und Plänen) auf besonderen Antrag  
 je volle oder angefangene Halbstunde Gebühren nach 641
Tätigkeit einer Fachkraft zuzüglich Materialkosten
644.19Abgabe von Lageplänen zu Bauanträgen gem. § 11 Abs. 3 Bauvorlagenverordnung (qualifizierte Lagepläne):  
 - die Lageplangebühr beträgt bei einer voraussichtlichen  
 Bausumme bis DM für bis zu 3 Ausfertigungen 
 100.000,-850,- DM 
 350.000,-1.200,- DM 
 500.000,-1.800,- DM 
 1.000.000,- 2.500,- DM 
 je weitere    
 500.000,-500,- DM  
 - Sofern der Lageplan im Zusammenhang mit einer auf dem Grundstück durchgeführten Vermessung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters entsteht, vermindern sich die Sätze der Tabelle um 25 v.H Der Abschlag beträgt jedoch höchstens 50 v.H. der für die Liegenschaftsvermessung zu erhebenden Gebühr.  
 - für jede weitere Ausfertigung 5 v.H.Zuschlag
 - für amtliche Auszüge und Unterlagen, die zur Herstellung des Lageplanes erforderlich sind 100,- DM Zuschlag
 Anmerkungen zu 644.19  
 a) Die Vermessung und Darstellung weiterer Einzelheiten gem. § 11 Abs. 4 BauVorlVO werden nach 641 zusätzlich berechnet.  
b) Im Zusammenhang mit der Herstellung des Lageplanes notwendige Gebäudeeinmessungen werden nach 640.06 bis 640.11; zusätzlich erforderliche Grenzfeststellungen nach 641 gesondert berechnet.
c) Anmerkung b) zu 640.06 bis 640.11 gilt entsprechend.
644.20Erteilung einer Genehmigung zur Vervielfältigung oder Umarbeitung von unter 644.00 bis 644.05 aufgeführten Karten und Plänen oder von Teilen dieser Karten und Pläne sowie von Luftbildern 60,- bis 10.000,- DM
zuzüglich der Gebühren
für die Lieferung der
Vervielfältigungsvorlage
 Anmerkungen zu 644.20: 
 a) Mit der Gebühr ist auch die Inanspruchnahme des Nutzungsrechtes an den Karten abgegolten.  
b) Die Gebühr ist nach der Höhe der Auflage und nach dem Zweck, dem die Vervielfältigungen dienen sollen, zu bemessen.
c) Gebühren für die Lieferung der Vervielfältigungsvorlage sind die Gebühren nach 644.00 bis 644.05 und 644.09 bis 644.12.
644.21Erteilung einer Genehmigung nach 644.20, wenn  
 - die Vervielfältigungen zu wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Zwecken verwendet und keine Gewinne erzielt werden sollen, Die Gebühr für die
- Kartenausschnitte in der Tagespresse und im Fernsehen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung verwendet werden sollen, Lieferung der Vervielfältigungsvorlage
- Vervielfältigungen zu Ausbildungszwecken sowie Kartenausschnitte in Lehrbüchern und Lernmaterialien (einschließlich Dias und Folien für Projektoren) verwendet werden sollen,  
Vervielfältigungen von den in § 7 Abs. 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes aufgeführten Behörden, Institutionen usw. für die Erfüllung eigener Aufgaben verwendet werden sollen.  
 Anmerkung zu 644.21: 
 Wie Anmerkungen a) und c) zu 644.20  
644.22Erteilung einer Genehmigung zur Digitalisierung von Karten nach 644.00 das Zehnfache der Sätze
nach 644.00 zuzüglilch
Gebühren für die
Lieferung der analogen Karte
644.23Erteilung einer Genehmigung zur Digitalisierung von Karten nach 644.01 bis 644.05 das 20fache der Sätze
nach 644.01 bis 644.05
zuzüglich Gebühren für
die Lieferung der
analogen Karte
644.24Abgabe von Druckschriften der Verwaltung (Verwaltungsanweisungen oder ähnliches) Herstellungskosten
645Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure 
645.00Zulassung (§§ 2 bis 4 der Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vom 20. Januar 1938 (SaBremR -ReichsR 64-d-1) 750,- DM
645.01Bestellung eines Stellvertreters 100,- DM
645.02Erteilung einer Vermessungsgenehmigung für eine Hilfskraft  
 Erteilung der Genehmigung zur Bildung einer Arbeits- und Bürogemeinschaft; jeweils 250,- DM
Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung des Amtssitzes
645.03Ausfertigung eines Ausweises für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bzw. für den Inhaber einer Vermessungsgenehmigung 60,- DM
 Anmerkung zu 645.03:  
 In der Gebühr nach 645.00 und 645.02 ist die Gebühr für die Erstausfertigung eines Ausweises enthalten.  
646Sonstige Gebührenbestimmungen 
646.00Zu den Gebühren nach 640 bis 645 sind bei Versand besondere Auslagen für Porto und Verpackung hinzuzurechnen  
646.01Soweit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gebührenfreie Amtshilfe zu leisten ist, trägt die Kosten der Senator für Finanzen  
65Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch  
650Ermittlung von Grundstückswerten durch den Gutachterausschuß 
650.00Erstattung eines Gutachtens für bebaute Grundstücke bei einem Verkehrswert von  
  DM   
bis   
60.000   800,- DM
60.001 - 85.000 950,- DM
85.001 - 125.0001.100,- DM
125.001 - 175.0001.300,- DM
175.001 - 225.0001.550,- DM
225.001 - 300.0001.800,- DM
300.001 - 375.0002.050,- DM
375.001 - 450.0002.300,- DM
450.001 - 525.0002.600,- DM
525.001 - 600.0002.900,- DM
600.001 - 700.0003.200,- DM
700.001 - 800.0003.500,- DM
800.001 - 900.0003.800,- DM
900.001 -1000.0004.100,- DM
  für jede weiteren 
   500.000 500,- DM
650.01Erstattung eines Gutachtens
für unbebaute Grundstücke bei einem Verkehrswert von
DM 
bis 
bis 75.000   600,- DM
75.001- 125.000 700,- DM
125.001- 175.000 850,- DM
175.001- 225.0001.000,- DM
225.001 - 300.0001.200,- DM
300.001 - 375.0001.400,- DM
375.001 - 450.0001.600,- DM
450.001 - 525.0001.800,- DM
525.001 - 600.0002.000,- DM
600.001 - 700.0002.200,- DM
700.001 - 800.0002.400,- DM
800.001 - 900.0002.600,- DM
900.001 -1000.0002.800,- DM
für jede weiteren 
  500.000 300,- DM
650.02Nachträgliche Ergänzungen oder Erweiterungen von Gutachten; Gebühren für zurückgenommene Anträge, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde. 25 v.H. bis 75 v. H. der Gebühr
nach 650.00 und 650.01
650.03Wiederholungsgutachten bei unverändertem Sachverhalt 75 v.H. der Gebühren
nach 650.00 und 650.01
 Anmerkungen zu 650.00 bis 650.03: 
 a) Sind in dem Gutachten Wertunterschiede (Wertveränderungen oder Werterhöhungen) zu ermitteln, so bemißt sich die Gebühr nach dem höchsten dabei ermittelten Verkehrswert.  
b) In den Gebühren sind die Kosten für bis zu drei Gutachtenausfertigungen enthalten.
650.04Für die Erstellung von schwierigen Gutachten, die im Einzelfall eine Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung und eine entsprechende schriftliche Begründung erfordern oder die Wertermittlung für mehrere Stichtage oder einen mehr als 5 Jahre zurückliegenden Stichtag beinhalten bis zum dreifachen Betrag der
Sätze nach 650.00 und 650.01
650.05Schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert für ein einzelnes Grundstück 40,- DM
650.06Auszug aus der Bodenrichtwertkarte:  
 Format DIN A 425,- DM
 Format DIN A 340,- DM
650.07zusätzliche Abgabe von Gutachtenausfertigungen  
 bis zu 15 Seiten50,- DM
 mehr als 15 Seiten70,- DM
650.08Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 12 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch  
 bis zu 10 Kauffällen 200,- DM
 für jeden weiteren Kauffall 10,- DM
650.09Erstellung von Gutachten, die von der Freien Hansestadt Bremen und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven beantragt werden, soweit sie für die Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind (vgl. 667) gebührenfrei
650.10BodenordnungsmaßnahmenHalbstundensätze nach 641
für die aufgewendete Zeit
66Sonstige Gebühren 
660Anliegerecht 
660.00Erteilung von Anliegerbescheinigungen Erschließungsbeitrag, Kanalbeitrag usw.) 22,- DM
bis 120,- DM
660.01 Genehmigung von Anträgen auf Ablösung von Kanalbau- und Erschließungsbeiträgen gebührenfrei
661 Straßenhöhen 
661.00Ausstellung einer Bescheinigung über Straßenhöhen 30,- DM
bis 100,- DM
662Kanaltiefen 
662.00Ausstellung einer Bescheinigung (doppelt) über Kanaltiefen 50,- DM
662.01Auszüge aus dem Kanalbestandswerk (Planausschnitte, Lichtpausen) 30,- DM
662.02Auszüge aus der Kanaldatenbank  
1 bis 10 Sätze10,- DM
11 bis 100 Sätze20,- DM
101 bis 1.000 Sätze 30,- DM
ab 1.000 Sätze50,- DM
663Straßenrecht 
663.00Zulassung von Ausnahmen von Baubeschränkungen längs der Bundesfernstraßen und von der Veränderungssperre (§ 9 Abs. 8 und § 9a Abs.5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Neufassung vom 8.8.1990, BGBl. I S. 1715) 50,- DM
bis 1.000,- DM
663.01Genehmigung von Bauanlagen längs der Bundesfernstraßen in den Fällen des § 9 Abs. 5 FStrG 20,- DM
bis 300,- DM
663.02Erlaubnis zu einer Sondernutzung an freien Strecken der Bundesfernstraßen (§ 8 Abs. 1 FStrG) 10,- DM
bis 500,- DM
663.03 Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen für den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen (§ 17 FStrG) gebührenfrei
663.04Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau oder die Änderung von Straßen A (§ 33 des Bremischen Landesstraßengesetzes -BremLStrG- vom 20.12.1976, BremGBl. S. 341 - 2182-a-1) gebührenfrei
663.05Erlaubnis einer Überfahrt nach § 17 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341-2182-a-1)  
663.05.00für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 5 t 85,- DM
663.05.01für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t 140,- DM
663.06Zulassung von Ausnahmen von Bauverboten und von der Veränderungssperre an Straßen A (§ 27 Abs. 3 und § 31 Abs. 5 BremLStrG) 50,- DM
bis 1.000,- DM
663.07Genehmigung von Bauanlagen an Straßen A in den Fällen des § 28 Abs. 2 BremLStrG 50,- DM
bis 500,- DM
663.08 Genehmigung nach § 43 Abs. 4 BremLStrGgebührenfrei
664Abfallrecht/Entwässerungsrecht 
664.00Planfeststellungsverfahren und Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb sowie die wesentliche Änderung von Deponien im Sinne von § 31 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes zu Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705))  
 bei Herstellungskosten von  
 bis zu 100.000,- DM30 v. T. der
Herstellungskosten,
mindestens 500 DM
  mehr als 100.000,-3.000,- DM zuzüglich
bis zu 500.000,- DM16 v. T. der 100.000,- DM
 übersteigenden
 Herstellungskosten
 mehr als 500.000,- DM 10.000,- DM zuzüglich
bis zu 1.000.000,- DM 9 v T. der 500.000,- DM
 übersteigenden
 Herstellungskosten
 mehr als 1.000.000,- DM14.500,- DM zuzüglich
bis zu 5.000.000.-DM8,5 v.T. der 1.000.000,- DM
 übersteigenden
  Herstellungskosten
 mehr als 5.000.000,- DM48.500,- DM zuzüglich
bis zu 10.000.000,- DM4 v.T. der 5.000.000,- DM
 übersteigenden
  Herstellungskosten
 mehr als 10.000.000,- DM68.500,- DM zuzüglich
bis zu 100.000.000,- DM3,65 v.T. der 10.000.000,- DM
 übersteigenden
  Herstellungskosten
 mehr als 100.000.000,- DM397.000,- DM zuzüglich 0,5
v.T. der 100.000.000,- DM
übersteigenden
Herstellungskosten,
insgesamt jedoch höchstens
600.000,- DM
 Anmerkungen:  
 a) Schließt das Planfeststellungsverfahren und das Genehmigungsverfahren andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, so erhöht sich die Gebühr um die dafür vorgesehenen Gebühren. Sofern innerhalb des Verfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen ist, erhöht sich die Genehmigungsgebühr um bis zu 30 v.H. der vorgeschriebenen Gebühr.  
b) Als Herstellungskosten sind die Kosten der Teile der Anlage zugrundezulegen, auf die sich das Planfeststellungsverfahren oder das Genehmigungsverfahren erstreckt; der Wert der Grundfläche sowie die Kosten von zugehörigen Hochbauten, die nicht Bestandteil der Anlage im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sind, werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
664.01Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 33 KrW-/AbfG 1.000,- DM
bis 20.000,- DM
  Anmerkung: 
 Die Gebühr wird auf die jeweilige Gebühr nach Nrn. 664.00 ff zur Hälfte angerechnet, wenn die Zulassung des vorzeitigen Beginns ohne wesentliche Änderung zum Planfeststellungsbeschluß oder zur Genehmigung führt.  
664.02Verlängerung der Frist für die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 33 KrW-/AbfG 500,- DM
664.03Pauschalgebühr für die Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 1.500,- DM
664.04Zuschlag für die Prüfung von geänderten Antragsunterlagen vor Abschluß des Planfeststellungsverfahrens oder des Genehmigungsverfahrens 250,- DM
664.05Prüfung und Rückgabe unvollständiger Unterlagen 100,- DM
664.06Zusätzliche Bauzustandsbesichtigungen je 100,- DM
664.07Nachträgliche Anordnungen nach § 32 Abs. 4 KrW-/AbfG250,- DM
bis 10.000,- DM
664.08Abnahme einer Deponie nach § 9 BremAGAbfG 500,- DM
bis 5.000,- DM
664.09Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG 9 v. T. der Kosten,
die entstehen würden, wenn
die Ausnahme nicht
erteilt und Abfall in vorhandenen
zugelassenen Anlagen
beseitigt werden würde
664.10Übertragung von Aufgaben auf Dritte nach § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG 7 v. T. des Jahresumsatzes
mindestens 1.000,- DM
höchstens 10.000,- DM
664.11Übertragung von Erzeuger- und Besitzerpflichten nach § 17 Abs. 3 KrW-/AbfG 7 v. T. des Jahresumsatzes
mindestens 1.000,- DM
höchstens 8.000,- DM
664.12Übertragung von Erzeuger- und Besitzerpflichten nach § 17 Abs. 4 KrW-/AbfG 7 v. T. des Jahresumsatzes
mindestens 100,- DM
höchstens 2.000,- DM
664.13Genehmigung von Gebührensatzungen nach § 17 Abs. 5 KrW-/AbfG nach Zeitaufwand
mindestens 100,- DM
höchstens 5.000,- DM
664.14 Übertragung von Pflichten nach § 18 Abs. 2 KrW-/AbfG 7 v. T. des Jahresumsatzes
mindestens 1.000,- DM
höchstens 8.000.- DM
664.15Treffen von Anordnungen nach § 21 Abs. 1 KrW-/AbfG nach Zeitaufwand
mindestens 100,- DM
höchstens 5.000,- DM
664.16Treffen von Anordnungen nach § 21 Abs. 2 KrW-/AbfG 80,- DM
664.17Beanstandung fehlender, fehlerhafter oder nicht rechtzeitig erstellter Abfallwirtschaftskonzepte nach § 21 Abs. 3 KrW-/AbfG 100,- DM
664.18Übertragung von Abfallbeseitigung nach § 28 Abs. 2 KrW-/AbfG 7 v. T. des Jahresumsatzes
mindestens 100,- DM
höchstens 5.000,- DM
664.19Anordnung zum Deponiebetrieb vor dem 11.Juni 1972 nach § 35 Abs 1 KrW-/AbfG 500,- DM
bis 10.000,- DM
664.20Aussprechung von Verpflichtungen zur Rekultivierung nach § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG 50,- DM
bis 5.000,- DM
664.21Erteilen von Auskünften über Anlagen nach § 38 Abs. 2 KrW-/AbfG 60,- DM
bis 1.000,- DM
664.22Allgemeine Überwachung nach § 40 Abs.1 Satz 1 zweiter Teilsatz KrW-/AbfG nach Zeitaufwand
mindestens 500,- DM
höchstens 10.000,- DM
 Anmerkung:  
 Die Gebühr ist zu erheben, wenn eine Überwachung zu Beanstandungen geführt hat.  
664.23Anordnung zur Überprüfung einer Abfallentsorgungsanlage nach § 40 Abs. 3 KrW-/AbfG 80,- DM
664.24Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 41 Abs. 4 KrW-/AbfG 80,- DM
bis 500,- DM
664.25Anordnung des Nachweisverfahrens über die Beseitigung von Abfällen nach § 42 KrW-/AbfG i.V.m. § 26 NachwV 100,- DM
bis 500,- DM
664.26Anordnung des Nachweisverfahrens über die Verwertung von Abfällen nach § 45 KrW-/AbfG i.V.m. § 26 NachwV 100,- DM
bis 500,- DM
664.27Freistellung nach § 43 Abs. 3 oder § 46 Abs.3 KrW-/AbfG 50,- DM
bis 500,- DM
664.28 Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte nach § 50 Abs. 1 KrW-/AbfG 500,- DM
664.29Erteilen von Auflagen für die Durchführung von Vermittlungsgeschäften nach § 51 Abs. 2 Satz 1 KrW-/AbfG 100,- DM
bis 1.000,- DM
664.30Untersagung nach § 51 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG 100,- DM
bis 1.000,- DM
664.31 Anordnung zur Bestellung von Betriebsbeauftragten nach § 54 Abs. 2 KrW-/AbfG 200,- DM
664.32Eingangsbestätigung nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nachweisverordnung -NachwV- 50,- DM
664.33Prüfung und Nachforderung von Unterlagen bei Unvollständigkeit nach § 5 Abs. 1 S. 2u. 3 NachwV 50,- DM
bis 150,- DM
664.34Bestätigung des Entsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 2 NachwV und Übersendung der Unterlagen des Entsorgungsnachweises nach § 6 Abs. 1 NachwV 50,- DM
bis 10.000,- DM
664.35 Ablehnung der Bestätigung des Entsorgungsnachweises nach § 7 Abs. 1 NachwV 250,- DM
664.36Bestätigung des Sammelentsorgungsnachweises nach § 9 NachwV und Übersendung der Unterlagen des Sammelentsorgungsnachweises nach § 6 Abs. 1 NachwV 500,- DM
bis 10.000,- DM
664.37 Ablehnung der Bestätigung des Sammelentsorgungsnachweises nach § 9 NachwV 250,- DM
664.38Formelle Änderungen oder Ergänzungen von bestehenden Entsorgungsnachweisen bzw. Sammelentsorgungsnachweisen 50,- DM
bis 250,- DM
664.39Materielle Änderungen oder Ergänzungen von bestehenden Entsorgungsnachweisen bzw. Sammelentsorgungsnachweisen (Abfallmengen, Abfallarten u. Gebiete) 50,- DM
bis 10.000,- DM
  Anmerkung: 
 Die Gebühr nach der Nr. 664.29 oder der Nr. 664.31 wird auf die Gebühr angerechnet.  
664.40Fristverlängerungen von bestehenden Entsorgungsnachweisen bzw. Sammelentsorgungsnachweisen 50,- DM
664.41Freistellung nach § 13 Abs. 1 NachwV50,- DM
bis 10.000,- DM
664.42Nachträgliche Auflagen nach § 13 Abs. 3 NachwV 50,- DM
bis 250,- DM
664.43 Anordnung zur Nachweisführung nach § 14 Abs. 1 oder 2 NachwV 80,- DM
664.44Aufgabenübertragung auf andere Entsorgungsträger nach § 22 NachwV 50,- DM
bis 1.000,- DM
664.45Freistellung nach § 22 NachwV50,- DM
bis 10.000,- DM
664.46Verlängerung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz NachwV 50,- DM
bis 10.000,- DM
664.47Zustimmung zum Überwachungsvertrag nach § 15 Entsorgungsfachbetriebeverordnung-EfbV- nach Zeitaufwand
mindestens 250,- DM
höchstens 5.000,- DM
664.48Widerruf der Zustimmung des Überwachungsvertrages nach § 15 Abs. 4 EfbV 250,- DM
664.49Anerkennung eines Lehrgangs nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV500,- DM
bis 1.000,- DM
664.50Anerkennung der Entsorgergemeinschaft nach § 11 Abs. 3 Entsorgergemeinschaftenrichtlinie nach Zeitaufwand
mindestens 250,- DM
höchstens 5,000,- DM
664.51Widerruf der Anerkennung nach § 11 Abs. 3 Entsorgergemeinschaftenrichtlinie 250,- DM
664.52Zulassung eines gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzeptes nach § 9 Abs. 1 Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung -AbfKoBiV- 50,- DM
bis 1.000,- DM
664.53 Erstmalige Entscheidung über die Erteilung einer Transportgenehmigung nach § 8 Transportgenehmigungsverordnung - TgV - 250,- Euro bis 5.000,- Euro
664.54frei  
664.55Entscheidung nach einer wesentlichen Änderung der für die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungenbis erheblichen Umstände 100,- DM
10.000,- DM
664.56Entscheidung über eine auf Antrag inhaltlich beschränkte oder befristete Transportgenehmigung (insbesondere für bestimmte grenzüberschreitende Verbringungen) 100,- DM
bis 10.000,- DM
664.57Entscheidung über die Anerkennung eines Lehrgangs nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 TgV auf Antrag des Veranstalters 100,- DM
bis 1.000,- DM
664.58nachträgliche Anerkennung eines oder mehrerer Lehrgänge für einen einzelnen Teilnehmer 20,- DM
bis 200,- DM
664.59 Erteilung einer Zustimmung, Genehmigung oder Sammelgenehmigung für die Verbringung von Abfällen nach Art. 33 Abs. 1 der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 259/93 250,- Euro bis 5.000,- Euro
664.60Entnahme einer Probe der verbrachten Abfällen nach Art. 33 Abs. 1 der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 259/93 50,- Euro
664.61Untersuchung der verbrachten Abfälle je Probe, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung selbst vornimmt nach Art. 33 Abs. 1 der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 259/93 50,- Euro
664.62Untersuchung der verbrachten Abfälle je Probe, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung durch Dritte vornehmen lässt nach Art. 33 Abs. 1 der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 259/93 50,- Euro
 Anmerkung zu 664.60, 664.61 und 664.62:  
 Die für die Entnahme und Untersuchung von Proben anfallenden Kosten werden zusätzlich als Auslagen erhoben. Dies gilt auch für die Kosten, die durch die Entnahme und Untersuchung durch Dritte entstehen.  
664.70Erteilung einer Freistellung nach § 6 Abs. 3 Satz 6 der Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 (BGBl. I S. 1234) 2.500,- DM
bis 50.000,- DM
664.71Überprüfung der nach der Verpackungsverordnung vorzulegenden Mengenstromnachweise 1.000,- DM
bis 20.000,- DM
664.80 Genehmigungen und Abnahmen nach dem Entwässerungsortsgesetz  
664.81Erteilung einer Entwässerungsbaugenehmigung nach § 12a Abs. 1 Entwässerungsortsgesetz (inkl. einer Rohbau- und Schlußabnahme) 3 v.T. der Gesamtbaukosten
gemäß DIN 276,
mindestens 800,- DM
 Anmerkung:  
 Bei behördlichem Verzicht auf Abnahmen ermäßigt sich die Gebühr nach 664.81 um je 230 DM.  
664.82Jede weitere Abnahme (Teilabnahme, Wiederholungsabnahme)0,5 v.T. der Gesamtbaukosten
gemäß DIN 276,
mindestens 230,- DM
664.83 Rohbauabnahme nach § 12c Abs. 6 des Entwässerungsortsgesetzes 0,5 v.T. der Gesamtbaukosten
gemäß DIN 276,
mindestens 230,- DM
 Anmerkung:  
 Wird die Rohbauabnahme in Teilschritten gewünscht, wird je Teilabnahme die Gebühr nach 664.83 festgesetzt. Werden bei einer Abnahme Mängel festgestellt, so vermindert sich die für die erforderliche Wiederholungsabnahme festzusetzende Gebühr nach 664.83 um 25 v.H.  
 Anmerkung zu 664.81 bis 664.83:  
 Sind die Gesamtbaukosten gemäß DIN 276 nur schwer bestimmbar oder stehen die Gebühren in einem groben Mißverhältnis zum erforderlichen Prüfaufwand, werden die Gebühren nach Zeit- und Sachaufwand ermittelt und festgesetzt.  
664.84Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung nichthäuslichen Abwassers nach § 8 des Entwässerungsortsgesetzes 168,- DM
bis 820,- DM
  Anmerkung: 
 Die Gebühr entfällt, wenn die Erlaubnis zur Einleitung nichthäuslichen Abwassers nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Entwässerungsortsgesetzes mit der Baugenehmigung als erteilt gilt.  
664.85Erteilung einer Erlaubnis zur Ableitung von Niederschlags-, Grund-, Quell- und Dränwasser nach § 8 des Entwässerungsortsgesetzes 84,- DM
bis 410,- DM
664.86 Probenahme mit einem Probenahmegerät384,- DM
 - für die zweite und jede weitere gleichzeitige Probenahme auf einem Grundstück 154,- DM
664.87Pauschale für die Entnahme von Stichproben 185,- DM
 - für die zweite und jede weitere gleichzeitig auf einem Grundstück gezogene Probe 65,- DM
665Wägung von Fahrzeugen auf öffentlichen Waagen 
665.01Vollwiegung16,50 DM
665.02Halbe Wiegung12,- DM
666Umlegungsrecht 
666.00Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung oder Vermeidung von Umlegungen dienen, einschl. der Berichtigung der öffentlichen Bücher (§ 79 Abs. 1 des Baugesetzbuches -BauGB- i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986, BGBl. I S. 2253) gebührenfrei
667 Städtebauförderungsrecht 
667.00Bestätigungen von Unternehmen als Sanierungs- oder Entwicklungsträger nach §§ 158 und 167 Baugesetzbuch (BauGB) bei einem Finanzierungsvolumen  
667.00.00bis zu 10 Mio DM800,- DM
667.00.01bis zu 25 Mio DM1.100,- DM
667.00.02bis zu 50 Mio DM1.350,- DM
667.00.03bis zu 100 Mio DM 1.600,- DM
667.00.04über 100 Mio DM für je weitere angefangene 100 Mio DM 600,- DM
höchstens 5.500,- DM
667.01Geschäfte und Verhandlungen 
667.01.00zur Vorbereitung oder Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gebührenfrei
667.01.01zur Durchführung von Erwerbsvorgängen gebührenfrei
667.01.02zur Gründung oder Auflösung eines Unternehmens, dessen Geschäftszweck ausschließlich darauf gerichtet ist, als Sanierungsträger tätig zu werden. gebührenfrei
667.02Teilungsgenehmigung nach § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB 100,- Euro bis 1.055,- Euro
667.03Versagung einer Teilungsgenehmigung nach § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB 50 v. H. der Gebühr nach 667.02
667.04Bescheinigung nach den „Bescheinigungsrichtlinien Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des EStG“ bei einem bescheinigten Wert  
bis 10.000,- Euro40,- Euro
bis 50.000,- Euro70,- Euro
je weitere angefangene 50.000,- Euro70,- Euro
höchstens1.000,- Euro
668Immissionsschutz 
668.00Entscheidungen der höheren Verwaltungsbehörde nach § 42 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gebührenfrei
669 Stadtplanung 
669.00Abgabe von rechtsverbindlichen bzw. -wirksamen Bauleitplänen einschließlich zeichnerischer und textlicher Festsetzungen sowie Erschließungsplänen  
669.00.00Sofern sie durch Lichtpause hergestellt worden sind  
669.00.00.00bei Format DIN A 4 oder bis 6,5 dm² 20,- DM
669.00.00.01bei Format DIN A 3 oder bis 13 dm² 24,- DM
669.00.00.02bei Format DIN A 2 oder bis 25 dm² 32,- DM
669.00.00.03bei Format DIN A 1 oder bis 50 dm² 40,- DM
669.00.00.04bei Format über 50 dm²40,- DM
zuzüglich 0,80 DM je dm²
für die über 50 dm²
hinausgehende Fläche
669.00.01sofern sie durch Lichtpause auf Transparentpapier hergestellt worden sind das Vierfache der
Sätze nach 669.00.00
669.00.02Abgabe von noch nicht rechtsverbindlichen bzw. -wirksamen Bauleitplänen einschließlich zeichnerischer und textlicher Festsetzungen, nachdem die Deputation eine öffentliche Auslegung beschlossen hat  
  50 v.H. der Sätze
nach 669.00.00
669.00.03Abgabe von eingestellten bzw. ungültigen Bauleitplänen einschließlich zeichnerischer und textlichen Festsetzungen Sätze nach
669.00.00.00
bis 669.00.00.04
669.00.04Abgabe von Begründungen/Erklärungsberichten zu rechtsverbindlichen bzw. -wirksamen Bauleitplänen je angefangene
Seite 1,- DM
669.00.05Abgabe von Begründungen/Erläuterungsberichten zu nicht rechtsverbindlichen Bauleitplänen, nachdem die Deputation eine öffentliche Auslegung beschlossen hat 50 v.H. des Satzes
nach 669.00.04
669.01Beglaubigung von rechtsverbindlichen bzw. -wirksamen Bauleitplänen 25,- DM
669.01.00Beglaubigung von Begründungen/Erläuterungsberichten zu rechtsverbindlichen bzw. wirksamen Bauleitplänen je angefangene Seite 2,50 DM,
ab 6. Seite 0,50 DM und zusätzlich
die Kosten nach 669.00 bis 669.00.04
669.02Abgabe von Bebauungsplanübersichten und Erschließungsplanübersichten  
669.02.00Zweifarbendruck Maßstab 1 : 10.000 je Blatt 30,- DM
669.02.01Zweifarbendruck, Innenstadtbereich Maßstab 1 : 5.000 15,- DM
je Blatt
669.02.02Abgabe von rechtsverbindlichen bzw. -wirksamen Bauleitplänen als Lichtpause zu wissenschaftlichen Zwecken gegen eine Verpflichtungserklärung gebührenfrei
669.02.03Abgabe von rechtsverbindlichen bzw. -wirksamen Bauleitplänen als Lichtpause zu Ausbildungszwecken 50 v.H. der Sätze
nach 669.00.00.00
bis 669.00.00.04
669.03Abgabe von historischen Karten  
669.03.00sofern als Lichtpause hergestellt  
669.03.00.00Format bis DIN A 2 oder bis 0,25 m² 3,- DM
669.03.00.01Format bis DIN A 1 oder bis 0,50 m² 5,- DM
669.03.00.02Format über DIN A 1 oder über 0,50 m² 10,- DM
669.03.01sofern als mehrfarbiger Druck hergestellt  
669.03.01.00Format bis DIN A 2 oder bis 0,25 m² 6,- DM
669.03.01.01Format bis DIN A 1 oder bis 0,50 m² 10,- DM
669.03.01.02Format über DIN A 1 oder über 0,50 m² 20,- DM
669.04Abgabe des geltenden Flächennutzungsplanes (Farbdruck) einschließlich Erläuterungsbericht und der inzwischen beschlossenen Flächennutzungsplanänderungen 1 : 20.000  
  30,- DM
669.04.00Abgabe des geltenden Flächennutzungsplanes (Farbdruck 1 : 50.000) 10,- DM
669.04.01Abgabe des geltenden Flächennutzungsplanes in digitaler Form 30,- DM
669.04.02Abgabe von Bauleitplänen in digitaler Form im EDBS-Format pro angefangene 10 ha Kartenfläche 50,- Euro
669.04.03Bei Konvertierungen in andere Dateiformate Je angef. 1/2 Std. nach Ziff. 103 zzgl. Materialkosten
669.04.04Abgabe von rechtsverbindlichen bzw. -wirksamen Bauleitplänen einschl. zeichn. U. textl. Festsetzungen sowie Erschließungsplänen in 4-Farben-Plot  
bei Format DIN A4 oder bis 6,5 dm² 30,- Euro
bei Format DIN A3 oder bis 13 dm² 36,- Euro
bei Format DIN A2 oder bis 25 dm² 48,- Euro
bei Format DIN A1 oder bis 50 dm² 60,- Euro
bei Format über 50 dm²zzgl. 0,40 Euro je dm² für die über 50 dm² hinausgehende Fläche
669.05Abgabe von Planaufstellungsbeschlüssen (Vorlage und Übersichtsplan) 50 v.H. der Sätze
nach 669.00.00.00
bis 669.00.00.04
sowie zusätzlich je
angefangene Seite 1,- DM
669.06Herstellung von Modellen je angefangene Arbeitsstunde einschließlich Gemeinkosten- und Verwaltungskostenzuschlag 120,- DM
669.06.00Anmerkung zu 669.06:  
 Materialkosten werden entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch berechnet, mindestens jedoch pauschal 100,- DM
669.07Erklärung der Gemeinde entsprechend § 66 Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz BremLBO (Zeitpunkt des vollständigen Eingangs der Bauvorlagen und Erklärungen) 120,- DM
67Material- und Bauteilprüfung sowie Güteüberwachung 
670Stundensätze und gutachterliche Tätigkeit 
670.00StundensätzeEinheit Kosten
je Einheit
670.00.00Wissenschaftliche Angestellte je Stunde 157,00 DM
670.00.01 Technische Angestellteje Stunde 108,00 DM
670.00.02Sekretariat /Werkstattpersonal je Stunde 87,00 DM
670.01 Gutachterliche Tätigkeit   
670.01.00Gutachterliche Tätigkeit (Abgabe eines Gutachtens, einer Stellungnahme, Durchführung einer Beratung)   nach Aufwand
670.01.01 Probenentnahme und Ortsbesichtigung   nach Aufwand
670.01.02Standardisierter Untersuchungsbericht /-zeugnis   28,80 DM
670.01.03 Ausfertigung eines Untersuchungsberichtes, eines Prüfprotokolls oder eines Zeugnisses   nach Aufwand
  Anmerkung:   
 Bei angebrochenen Stunden zahlen Zeiten von weniger als 30 Min. als halbe Stunde und von mehr als 30 min. als volle Stunde    
670.02 Überwachung und Zertifizierung    
670.02.00Bericht der Überwachungsstelle   nach Aufwand
670.02.01 Bericht der Zertifizierungsstelle   nach Aufwand
670.02.02Übereinstimmungszertifikat nach LBO   220,00 DM
670.02.03 Allgemeine Überwachungsgebührje Kalenderjahr  950,00 DM
670.02.04Allgemeine Zertifizierungsgebühr je Kalenderjahr 320,00 DM
670.03Prüfmaschinen ohne Personal   
670.03.00Universalprüfmaschine bis 50 kN je Stunde 45,00 DM
670.03.01 Universalrüfmaschinen bis 50 kN bis 200 kNje Stunde  52,00 DM
670.03.02Universalprüfmaschinen 200 bis 1000 kN je Stunde 71,00 DM
670.03.03 Druckprüfmaschinen 1000 bis 6000 kNje Stunde 106,00 DM
670.03.04Zugprüfmaschine incl. Klimakammer je Stunde 63,00 DM
670.03.05 Zugprüfmaschine incl. Ofenje Stunde  66,00 DM
670.03.06Biegeprüfmaschine 50 und 200 kN je Stunde 64,00 DM
670.03.07 Druckpresse bis 600 KNje Stunde 48,00 DM
670.03.08Druckpresse bis 5000 kN je Stunde 92,00 DM
670.03.09 Trockenschrankje Stunde 1,39 DM
670.03.10Klimaschrankje Stunde 5,90 DM
670.03.11Klimaraum je Stunde 0,50 DM
670.03.12 Frosttruheje Stunde 4,50 DM
670.03.13Salzsprühkammerje Stunde  2,52 DM
670.03.14Lichtmikroskop je Stunde 57,00 DM
670.03.15 Rasterelektronenmikroskopje Stunde 98,00 DM
670.03.16Feldemissionsrasterelektronenmikroskop je Stunde 125,00 DM
670.03.17 EDX-Elementanalyseje Stunde 32,00 DM
670.03.18Transmissionselektronenmikroskopje Stunde 270,00 DM
670.03.19 Akustisches Mikroskopje Stunde 75,00 DM
 Anmerkung:    
 Bei angebrochenen Stunden wird der volle Stundensatz abgerechnet    
  Anorganische und organische Baustoffe und Baukonstru   
671Mechn.-technolgische Prüfungen    
671.00Allgemeine mechn.-techn. Prüfungen EinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
671.00.00Vorlagerung von Proben unter Wasserje Probeserie 10,10 DM
671.00.01Vorlagerung von Proben im Normklima je Tag+Probenseri 12,00 DM
671.00.02Vorlagerung von Proben im Trockenschrankje Stunde 1,39 DM
671.00.03 Vorlagerung von Proben im Sonderfall   nach Aufwand
671.00.04Trockenrohdichte aus Abmessungen je Probe 38,00 DM
671.00.05 Rohdichte aus Abmessungenje Probe 20,10 DM
671.00.06Rohdichte mittels Pyknometerverfahren je Probe38,00 DM61,00 DM
671.00.07 Rohdichte mittels Tauchwägungje Probe28,70 DM 41,00 DM
671.00.08Reindichte einschl. Probenvorbereitung je Versuch 250,00 DM
671.00.09 Abgleichen von Probenje Probe41,00 DM20,30 DM
671.00.10Abgleichen von Proben durch Schleifen je Probe31,00 DM10,70 DM
671.00.11 Sagen von Probenje 30 min. 58,00 DM
671.00.12Vorbereitung von sonstigen Proben   nach Aufwand
671.00.13 Aufmörteln von Proben incl. Abgleichenje Probe 41,00 DM31,00 DM
 Druckprüfung    
671.00.14 Druckfestigkeit von Prismenje Prisma18,00 DM 13,00 DM
671.00.15Druckfestigkeit von Würfeln bis 25 kg je Probe16,60 DM20,00 DM
671.00.16 Druckfestigkeit von Pflastersteinen bis 25 kgje Probe 35,00 DM24,90 DM
671.00.17Druckfestigkeit von sonstigen Proben bis 25 kg je Probe25,60 DM20,00 DM
671.00.18 Druckfestigkeit von Proben über 25 kg  nach Aufwand
 Biegezugprüfung    
671.00.19 Biegezugfestigkeit v. Normprismen (4x4x16 cm)je Probe 18,00 DM11,90 DM
671.00.20Biegezugfestigkeit von Proben bis 25 kg je Probe38,00 DM20,00 DM
671.00.21 Biegezugfestigkeit von Proben über 25 kgje Probe 38,00 DM40,00 DM
671.00.22Haftzugfestigkeit mit dem Herion-Gerät je Meßstelle 41,00 DM
671.00.23Frostprüfung nach DIN 52104 je Sorte Prüfgut je Frostwechsel181,00 DM41,00 DM
671.00.24Frostprüfung nach DIN 52252 je Sorte Prüfgut je Frostwechsel181,00 DM32,00 DM
671.00.25Frostprüfung nach Ö-Norm je Sorte Prüfgut je Frostwechsel11,10DM65,00 DM
671.00.26Frostprüfungen nach anderen Verfahren  nach Aufwand
671.00.27 Wärmeleitfähigkeitje Probe  2.150,00 DM
671.00.28Wasserdampfdurchlässigkeit   nach Aufwand
671.00.29 Schleifverschleiß nach DIN 52108je Probe20,10 DM186,00 DM
671.00.30Bestimmung des Wassergehaltes je Probe100,00 DM18,00 DM
671.00.31 Wasseraufnahme  nach Aufwand
671.00.32Verdichtungsgradje Probe  nach Aufwand
671.01 BindemittelEinheitVorberei- Einzel-
tung*versuch
671.01.00Kornfeinheitje Probe20,10 DM 151,00 DM
671.01.01Normsteifeje Probe20,10 DM131,00 DM
671.01.02 Erstarrenje Probe10,10 DM61,00 DM
671.01.03Raumbeständigkeit nach DIN 1060, Kaltwasserversuch je Probe20,10 DM101,00 DM
671.01.04 Raumbeständigkeit nach DIN 1060, Kochversuchje Probe 20,10 DM71,00 DM
671.01.05Raumbeständigkeit nach Le Chatelier je Probe20,10 DM81,00 DM
671.01.06 Herstellen einer Mischung mit Zuschlagje Probe20,10 DM35,00 DM
671.01.07Herstellen einer Mischung ohne Zuschlag je Probe20,10 DM25,10 DM
671.01.08 Schüttdichte (Litergewicht)je Probe20,10 DM 81,00 DM
671.01.09Einstreumenge, Versteifen (Gips) je Probe31,00 DM181,00 DM
671.01.10 Härte (Gips)je Probe10,10 DM81,00 DM
671.01.11Ergiebigkeit (Kalk)je Probe 31,00 DM210,00 DM
671.01.12Mahlfeinheit, spez. Oberfläche nach Blain einschl. Rückstand auf dem Sieb 0,09 ausschließlich Best. der Reindichte je Versuch 187,00 DM
671.02 Zuschlag   
671.02.00Kornverteilung durch Naßsiebungje Sieb114,00 DM31,00 DM
671.02.01 Kornverteilung nach Abschlämmen der Feinstteileje Sieb 105,00 DM83,00 DM
671.02.02Komverteilung durch Trockensiebungje Sieb9,00 DM 31,00 DM
671.02.03Zusammensetzung, quantitativ   nach Aufwand
671.02.04 Geh. an abschlämmbaren Bestandteilen, Naßsiebungje Versuch52,00 DM51,00 DM
671.02.05 Geh. an abschlämmbaren Bestandteilen nach Ambachje Versuch52,00 DM56,00 DM
671.02.06 Schüttdichte eingefüllt oder eingerütteltje Versuch10,10 DM40,00 DM
671.02.07 Ermittlung eines günstigen Korngemengesje Gemenge 10,10 DM51,00 DM
671.02.08Kornformen nach DIN 52114 je Korngruppe43,00 DM31,00 DM
671.03Mörtel   
 Frischmörtel   
671.03.00 Mischungsverhältnis durch Abschlämmenje Probe 31,00 DM230,00 DM
671.03.01Aufstellen einer Mischung  nach Aufwand
671.03.02Herstellen von Probenje Satz Prismen 31,00 DM35,00 DM
671.03.03Schwinden oder Quellen an Prismen je Probe je Messung20,10 DM7,10 DM
671.03.04 Luftporengehaltje Messung10,10 DM31,00 DM
671.03.05Ausbreitmaßje Messung 10,10 DM20,10 DM
671.03.06Korrigierbarkeitszeit je Messung81,00 DM162,00 DM
671.03.07Verarbeitbarkeitszeitje Messung81,00 DM162,00 DM
 Festmörtel    
671.03.08 Härteje Probe10,10 DM81,00 DM
671.03.09Haftscherfestigkeitje Probe 132,00 DM97,00 DM
 Einpreßmörtel    
671.03.10 Herstellung und Fließvermögenje Probe20,10 DM151,00 DM
671.03.11Absetzmaß je Probe20,10 DM106,00 DM
671.03.12 Entwurf einer Mischung  nach Aufwand
671.04Beton, allgemein EinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
 Prüfungen am Frischbeton   
671.04.00Berechnung und Aufstellung einer Betonmischung   nach Aufwand
671.04.01 Herstellen einer Betonmischungje Mischung51,00 DM 175,00 DM
671.04.02Herstellung von Probenkörper je Probe10,10 DM41,00 DM
671.04.03 Bestimmung des Luftporengehaltesje Versuch10,10 DM 41,00 DM
671.04.04Bestimmung der Konsistenz je Versuch20,10 DM31,00 DM
671.04.05Frischbetonrohdichteje Versuch10,10 DM31,00 DM
671.04.06Ermittlung des W/Z-Wertes nach Thautow je Versuch20,10 DM91,00 DM
671.04.07Ermittlung des W/Z-Wertes durch Trocknenje Versuch10,10 DM81,00 DM
671.04.08 Auswaschen des Frischbetonsje Versuch20,10 DM 166,00 DM
671.04.09Mischungsverhältnis am Frischbeton, Prfg. n. DIN 52171   nach Aufwand
  Prüfungen am Festbeton   
671.04.10Spaltzugfestigkeitje Probe16,60 DM42,00 DM
671.04.11 Scherfestigkeitje Probe28,60 DM40,00 DM
671.04.12Dynamisch ermittelter Elastizitätsmodul   nach Aufwand
671.04.13 Statisch ermittelter Elastizitätsmodulje Probe 70,00 DM101,00 DM
671.04.14Prüfung mit Betonprüfhammer nach Schmidt   nach Aufwand
671.04.15Wassereindringtiefeje Probe140,00 DM61,00 DM
671.04.16Schwinden oder Quellen an Balken je Probe je Messung20,10 DM10,10 DM
671.04.17Betonkerne herausbohrenje cm  4,50 DM
671.04.18Beschreibung der Gefügebeschaffenheit je Probe 15,10 DM
671.04.19 Art und Lage der BewehrungJe Probe 31,00 DM
671.04.20Ermittlung der Form- und Zeitbeiwerte je Probe 10,10 DM
671.04.21 Ermittlung der Schichtdickenje Probe10,10 DM 31,00 DM
671.05Betonfertigteile und - waren    
  Betonwerkstein   
671.05.00Prfg. nach DIN 18 500, Form, Gewicht und Abmessungen je Probe10,10 DM20,10 DM
  Bordsteine Form H und F   
671.05.01Prüfung nach DIN 483, Form, Gew. Abmessungen je Probe10,10 DM48,00 DM
  Bordsteine Form T und R   
671.05.02Prüfung nach DIN 483, Form, Gew. Abmessungen je Probe10,10 DM34,00 DM
  Gehwegplatten   
671.05.03Prüfung nach DIN 485, Form, Gew. Abmessungen je Probe10,10 DM34,00 DM
  Pflastersteine   
671.05.04Prüfung nach DIN 18501, Form, Gew. Abmessungen je Probe10,10 DM20,10 DM
  Hohlblocksteine aus Leicht- und Schwerbeton   
671.05.05Prfg. n. DIN 18151 bzw. 18153, Form, Gew. Abmessungen je Probe10,10 DM15,10 DM
  Vollsteine aus Leicht- und Normalbeton   
671.05.06Prfg. nach DIN 18 152, Form, Gewicht, Abmessungen je Probe10,10 DM15,10 DM
  Wandbaust aus Gas- und Schaumbeton nach DIN 4165    
671.05.07Form, Gewicht, Abmessungen je Probe10,10 DM15,10 DM
  Dachsteine nach DIN 1115   
671.05.08Form, Gewicht, Abmessungen je Probe10,10 DM20,10 DM
671.05.09 Wasserundurchlässigkeitje Probe10,10 DM 66,00 DM
671.06Faserzement-ErzeugnisseEinheitVorberei- Einzel-
tung*versuch
 Rohre, Formstücke und Kupplungen   
671.06.00 Beschaffenheitje Probe 20,10 DM
671.06.01Maße und Abweichungenje Probe9,00 DM41,00 DM
671.06.02 Ringzugfestigkeit (Innendruck)je Probe20,10 DM 91,00 DM
671.06.03Ringzugfestigkeit (Innendruck) und Wasserdichtheit je Probe31,00 DM151,00 DM
671.06.04 Wasserdichtheit bis einschließlich NW 200 mmje Probe 31,00 DM91,00 DM
671.06.05Wasserdichtheit über NW 200 mm je Probe31,00 DM146,00 DM
671,06.06 Scheiteldruckfestigkeitje Probe43,00 DM21,40 DM
671.06.07Biegefestigkeit (Längsbiegung) bis NW 200 mm je Probe43,00 DM50,00 DM
671.06.08 Biegefestigkeit (Längsbiegung) über NW 200 mmje Probe67,00 DM67,00 DM
  Wellplatten, ebene Tafeln und Dachplatten   
671.06.09Form, Abmessungen und Gewicht je Probe10,10 DM31,00 DM
671.06.10 Wasseraufnahme bei Dachplattenje Probe  61,00 DM
671.06.11Wasserundurchlässigkeit bei Wellplatten je Probe 181,00 DM
671.06.12 Wasserundurchlässigkeit bei ebenen Tafelnje Probe  141,00 DM
671.07Rohre, allgemein    
671.07.00 Form, Gewicht, Abmessungenje Rohr10,10 DM48,00 DM
671.07.01Scheiteldruckfestigkeit je Rohr58,00 DM93,00 DM
671.07.02 Wasserdichtheit am ganzen Rohrje Rohr31,00 DM 196,00 DM
671.07.03Spaltzugfestigkeit je Probe28,60 DM52,00 DM
671.08 Entwässerungsgegenstände    
 Schachtringe, Prüfung nach DIN 4034    
671.08.00 Form, Gewicht, Abmessungenje Probe10,10 DM 76,00 DM
671.08.01Beschaffenheitje Probe 20,10 DM
671.08.02 Wasserdichtheit unter 0,1 barje Probe10,10 DM 36,00 DM
671.08.03Wasserdichtheit über 0,1 bar je Probe31,00 DM195,00 DM
671.08.04 Abmessungen an Bruchstückenje Probe10,10 DM 20,10 DM
 Schachtabdeckungen, Rinnenelemente    
671.08.05 Form, Gewicht, Abmessungen Deckel/Rostje Probe10,10 DM31,00 DM
671.08.06Form, Gewicht, Abmessungen Rahmen je Probe10,10 DM20,10 DM
671.08.07 Bleibende Verformung für Deckel /Rostje Probe45,00 DM72,00 DM
 nach Messung der bleibenden Verformung    
671.08.08 Druckbelastungsprüfung bis 400 kNje Probe 28,60 DM
671.08.09Druckbelastungsprüfung bis 900 kN je Probe 34,00 DM
671.08.10 Druckbelastungsprüfung bis zum Bruchje Probe 45,00 DM
 ohne bleibende Verformung    
671.08.11 Druckbelastungsprüfung bis 400 kNje Probe45,00 DM56,00 DM
671.08.12Druckbelastungsprüfung bis 900 kN je Probe54,00 DM61,00 DM
671.08.13 Druckbelastungsprüfung bis zum Bruchje Probe54,00 DM72,00 DM
 Straßenkappen    
671.08.14 Bleibende Verformung des Deckelsje Probe45,00 DM 41,00 DM
671.08.15Druckbelastungsprüfung für Rahmen je Probe45,00 DM36,00 DM
671.08.16 Druckbelastungsprüfung für Deckelje Probe 45,00 DM26,80 DM
 Steigeisen    
671.08.17 Abmessung und Gewicht nach DIN 1211/1212je Probe10,10 DM20,10 DM
671.08.18Abmessung und Gewicht nach DIN 19555 je Probe10,10 DM31,00 DM
671.08.19 Abmessung und Gewicht Sonderformenje Probe10,10 DM 41,00 DM
671.08.20Belastungsprüfung je Probe39,00 DM29,10 DM
671.08.21 Auszugversuchje Probe39,00 DM29,10 DM
671.09Dachziegel DIN 456 EinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
671.09.00Form, Gewicht, Abmessungenje Probe10,10DM31,00 DM
671.09.01Decklänge und -breite je Probeserie10,10 DM61,00 DM
671.09.02Wasserundurchlässigkeitje Probe 20,10 DM91,00 DM
671.10Mauersteine/Ziegel   -
 Form, Abmessungen und Gewicht   
671.10.00Vollsteine und Lochsteine je Stein20,10 DM21,10 DM
671.10.01 Hohlblocksteineje Stein20,10 DM20,10 DM
671.10.02Wasseraufnahme (Kochen)je Stein 31,00 DM71,00 DM
671.11Natursteine    
671.11.00 Wasseraufnahme nach DIN 52103 bei normalem Luftdruckje Probe 157,00 DM15,10 DM
671.11.01Wasseraufnahme nach DIN 52103 unter Überdruckje Probe 170,00 DM20,10 DM
671.11.02Hitzebeständigkeitje Probe nach Aufwand
671.11.03Form, Gewicht, Abmessungen von Pflastersteinen je Probe15,10 DM31,00 DM
671.11.04 Form, Gewicht, Abmessungen von Bordsteinenje Probe15,60 DM76,00 DM
671.12Baugrund    
671.12.00 Plattendruckversuch je Versuchsstelleje Versuch 121,00 DM
671.12.01Bestimmung der Proctordichte je Versuch 600,00 DM
671.12.02 Herstellen der Probenkörper für die Druckfestigkeit je Probe 36,00 DM
671.13 Dämmstoffe   
671.13.00Beschaffenheitje Probe10,10 DM10,10 DM
671.13.01Abmessungen je Probe10,10 DM20,10 DM
671.13.02 Lieferdicke nicht belastbarer Dämmstoffeje Probe 20,10 DM31,00 DM
671.13.03Dicken belastbarer Dämmstoffe (Lieferdicke und Dicke unter Belastung), Zusammendrückbarkeit je Probe20,10 DM20,10 DM
671.13.04 Rohdichteje Probe10,10 DM10,10 DM
671.13.05Zugfestigkeit und Verlängerung je Probe25,50 DM153,00 DM
671.13.06 Dynamische Steifigkeit nach DIN 52 214je Probe39,00 DM51,00 DM
671.13.07Formbeständigkeit je Probe220,00 DM51,00 DM
671.13.08 Abreißfestigkeitje Probe25,50 DM69,00 DM
671.13.09Druckspannung bei 10 % Stauchung je Probe39,00 DM10,20 DM
671.13.10 irreversible Längenänderungje Probe114,00 DM41,00 DM
671.14Holz und HolzwerkstoffeEinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
 Holz   
671.14.00Feuchtigkeit (Darrversuch) je Probe21,60 DM41,00 DM
671.14.01 Feuchtigkeit (Best. mit elektrischem Holzfeuchtigkeitsmesser je Versuch 11,10DM
671.14.02 Wuchseigenschaften  nach Aufwand
671.14.03Schwinden und Quellen nach DIN 52184 je Messung20,10 DM7,10 DM
671.14.04 Elastizitätsmodulje Versuch31,00 DM20,10 DM
671.14.05Bruchschlagarbeit nach DIN 52189 je Versuch11,70 DM11,70 DM
671.14.06Andere Versuche an Holz oder Holzwerkstoffen  nach Aufwand
671.14.07 Holzkonstruktionen und Verbindungsmittel  nach Aufwand
 Holzwerkstoffe    
671.14.08 Beschaffenheit, Gewicht, Abmessungenje Probe10,10 DM57,00 DM
671.14.09Wasseraufnahme und Dickenquellung je Probe27,20 DM31,00 DM
671.14.10 Aufstechversuchje Versuch 61,00 DM
 Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101    
671.14.11 Beschaffenheit, Gewicht, Abmessungenje Probe10,10 DM57,00 DM
671.14.12Zusammendrückbarkeit je Versuch39,00 DM51,00 DM
671.14.13Andere Versuche an Holzwolle-Leichbauplatten  nach Aufwand
671.15 Dach- und Dichtungsbahnen   
671.15.00Höchstzugkraft und Dehnung für Dachbahnen je Probe39,00 DM191,00 DM
671.15.01 Höchstzugkraft und Dehnung für Schweißbahnen   nach Aufwand
671.16 Bitumenwellplatten   
671.16.00Form, Abmessungen, Gewichtje Probe 49,00 DM
671.16.01 Wasserundurchlässigkeitje Probe  181,00 DM
671.16.02Nagelkopfdurchzugfestigkeit je Probe39,00 DM19,10 DM
672 Chemische Untersuchungen   
672.00Bituminöse Baustoffe EinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
 Bituminöse Bindemittel, Prüfung gemäß DIN 1995, nach DIN 52 000 ff.    
672.00.00 Äußere Beschaffenheitje Probe  22,80 DM
672.00.01Dichteje Probe 22,60 DM69,00 DM
672.00.02Penetration je Probe22,80 DM80,00 DM
672.00.03 Erweichungspunkt nach KREAMER-SARNOWje Probe22,80 DM80,00 DM
672.00.04Erweichungspunkt nach Ring und Kugel je Probe22,80 DM62,00 DM
672.00.05 Tropfpunkt nach Ubbelohde (DIN 51 801)je Probe22,80 DM80,00 DM
672.00.06Brechpunkt nach Fraaß je Probe22,80 DM114,00 DM
672.00.07 Duktilität (Streckbarkeit)je Probe22,80 DM 137,00 DM
 Bituminöse Straßenbaustoffe (einschl. Gußasphaltestrich) Prüfung nach D    
672.00.08 Probenteilungje Probe 57,00 DM
 Herstellen von Probenkörpern durch Umschmelzen,    
672.00.09 Würfel (7,07 cm Kantenlange)je Probe13,60 DM 22,80 DM
672.00.10Zylinder nach Marshall je Probe13,60 DM35,00 DM
672.00.11 Eindrucktiefe bei 22°C und 40°Cje Probe13,60 DM35,00 DM
672.00.12Stabilität und Fließwert nach Marshall bei 60°C oder 40°C je Probe13,60 DM17,10 DM
672.00.13 Auszahlen von Aufhellungssplittje Probe  144,00 DM
672.00.14Verhalten von Mischgut bei Wasserlagerung je Probe11,40 DM57,00 DM
672.00.15 Quellungje Probe13,60 DM114,00 DM
 Bindemittelmenge ermittelt durch:   
672.00.16 Kaltextraktion mit Zentrifugation, Differenzmethodeje Probe 22,60 DM103,00 DM
672.00.17Differenzmethode und zus. Rückgew. des Bindemittelsje Probe22,60 DM165,00 DM
  Vergußmassen   
672.00.18Erweichungspunkt nach Wilhelmije Probe9,10 DM103,00 DM
672.00.19 Wärmebeständigkeit (Verformung nach Nüssel), 3 Std. je Probe13,20 DM57,00 DM
672.00.20 Wärmebeständigkeit (Verformung nach Nüssel), 24 Std. je Probe43,00 DM57,00 DM
672.00.21 Bestimmung der Entmischungje Probe11,40 DM 91,00 DM
 Kältebeständigkeit (Kugel-Fallprobe)    
672.00.22 für Pflastergußmasseje Probe11,40 DM 91,00 DM
672.00.23für Betonfugen oder Schienenvergußmassen je Probe22,80 DM91,00 DM
  Dehnbarkeit und Haftfestigkeit im Fugenmodell nach Rabe   
672.00.24 Ohne Vorbehandlungje Probe57,00 DM290,00 DM
672.00.25Nach Wassereinwirkungje Probe 57,00 DM350,00 DM
672.00.26Nach Kraftstoffeinwirkungje Probe57,00 DM350,00 DM
 Dachbahnen und Dichtungsbahnen    
672.00.27 Beschaffenheitje Probe 46,00 DM
672.00.28Trägereinlage und Trankmasse und/oder Deckmasse je Probe22,80 DM171,00 DM
672.00.29 Wasserundurchlässigkeit nach Trögerje Probe  137,00 DM
672.00.30Kaltbiegeverhalten bei -15°/-25° C je Probe 113,00 DM
672.00.31 Kaltbiegeverhalten bei 0° C Dachdichtungsbahnenje Probe  123,00 DM
672.00.32Wasserundurchlässigkeit (Schlitzdruckprüfung) je Probe 137,00 DM
672.00.33 Wärmestandfestigkeitje Probe23,50 DM91,00 DM
672.00.34Dickeje Probe  57,00 DM
672.00.35Mineralische Füllstoffe je Probe43,00 DM114,00 DM
672.01Anorganische BaustoffeEinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
 Allgemeine Untersuchungen   
672.01.00Vorbereiten von Proben für chemische Untersuchungen je Probe nach Aufwand
672.01.01Glühverlustje Probe  78,00 DM
672.01.02Kohlenstoffdioxid je Probe 280,00 DM
672.01.03 Bestimmung des Gehaltes an Chloridenje Versuch70,00 DM139,00 DM
672.01.04Bestimmung des Gehaltes an Sulfaten je Versuch70,00 DM139,00 DM
672.01.05Bestimmung des Gehaltes an Alkalienje Probe 139,00 DM139,00 DM
672.01.06Unlöslicher Rückstandje Probe  139,00 DM
672.01.07Titrieren (komplexometr. Best. einzelner Kationen) je Element720,00 DM35,00 DM
672.01.08pH-Bestimmungen, elektrometrischje Versuch 11,60 DM23,20 DM
 Bindemittel    
672.01.09 Chemische Analyse (quantitativ), Hauptbestandteileje Probe  1.210,00 DM
 Wasser    
  Chemische Analyse zwecks Ermittlung    
672.01.10des Gehaltes an betonschädlichen Bestandteilen quantitativ je Probe 700,00 DM
672.01.11der Eignung als Anmachwasserje Probe 350,00 DM
für Mörtel und Beton quantitativ incl. Chloride
 Zuschlag    
 Gehalt an schädlichen Bestandteilen    
672.01.12 Gehalt an Huminen (Abrams Harder)je Versuch  70,00 DM
672.01.13Gehalt an Gesamtschwefel je Versuch 390,00 DM
672.01.14 Gehalt an Sulfatschwefelje Versuch 250,00 DM
672.01.15Gehalt an Pyritschwefel je Versuch 320,00 DM
672.01.16 Gehalt an quellfähigen Bestandteilen durch Aufschlämmen mit Zink-Chlorid-Lösung je Versuch nach Aufwand
 Festmörtel   
672.01.17Mischungsverhältnis je Probe 430,00 DM
672.01.18 Chemische Analyse (quantitativ), Hauptbestandteileje Probe  1.210,00 DM
 Beton    
672.01.19 Mischungsverhältnisse am Festbeton, Prfg. n. DIN 52170je Versuch nach Aufwand
672.01.20 Auslösen am Festbetonje Versuch  nach Aufwand
672.01.21Bestimmung des Gehaltes an Chloriden je Versuch70,00 DM139,00 DM
 Ziegel   
672.01.22Gehalt an wasserlösl. Salzen u. Art d. Salze n. DIN 51 100 je Probe 860,00 DM
672.01.23 Neigung zum Ausblühenje Probe 97,00 DM
 Einsprenglinge, Einlagerungen    
672.01.24 Chemische Untersuchungen  nach Aufwand
 Baugrunduntersuchungen    
672.01.25 Gehalt an betonschädlichen Bestandteilen, quantitativ, (DIN 4030)  nach Aufwand
 Holzwolle-Leichtbauplatten    
672.01.26 Anteile an wasserlöslichen ChloridenJe Versuch 70,00 DM139.00 DM
672.01.27Andere chemische Untersuchungen  nach Aufwand
673Metallische Werkstoffe    
673.00WerkstoffprüfungEinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
 Untersuchungen mit Universalprüfmaschinen    
673.00.00 Zugversuche bei RT   
673.00.01Zugversuch bis 200 kN ohne Feindehng. je Probe26,60 DM40,00 DM
673.00.02 Zugversuch 200 -1000 kN ohne Feindehng.je Probe29,70 DM45,00 DM
673.00.03Zugversuch bis 200 kN mit Feindehng. je Probe40,00 DM54,00 DM
673.00.04 Zugversuch 200 -1000 kN mit Feindehng.je Probe45,00 DM60,00 DM
 Warmzugversuche bis T = 200*C    
673.00.05 Zugversuch bis 200 kN ohne Feindehng.je Probe90,00 DM138,00 DM
673.00.06Zugversuch bis 200 kN mit Feindehng. je Probe90,00 DM174,00 DM
  Warmzugversuche > T = 200°C    
673.00.07Zugversuch bis 200 kN ohne Feindehng. je Probe167,00 DM240,00 DM
673.00.08Zugversuch 200 kN mit Feindehng.je Probe 167,00 DM270,00 DM
673.00.09Technologische Versuche  nach Aufwand
673.00.10Zusatzk. je Versuch bei DMS-Messung /Standard-DMS je DMS 47,00 DM
  Untersuchungen mit dem Kerbschlagwerk    
 Kerbschlagbiegeversuch (1 Satz = 3Proben)    
673.00.11 bei Raumtemp.je Satz11,70 DM35,00 DM
673.00.12bis -50°Cje Satz11,70 DM47,00 DM
673.00.13kleiner -50°C je Satz11,70 DM59,00 DM
  Untersuchungen mit Härteprüfmaschinen    
673.00.14Oberflächenvorbereitung á 5 min á 3 Meßp. 9,00 DM
673.00.15Härtemessung nach Rockwell, Brinell o. Vickers á 3 Meßp.10,70 DM21,40 DM
673.00.16Härtemessung an Bauteilen   nach Aufwand
673.00.17Transportable Härtemessungá 5 Meßp.20,50 DM41,00 DM
 Zerstörungsfreie Werkstoffuntersuchungen    
673.00.18 Oberflächenvorbereitung á 5 min  9,00 DM
673.00.19Magnetrißprüfung je Prüfst.19,50 DM9,80 DM
673.00.20Farbeindringverfahrenje Fläche9,00 DM19,00 DM
673.00.21Rauhtiefenmessung je Verlauf25,10 DM38,00 DM
673.01Schwingfestigkeitsuntersuchungen   
 Elektromechanische PrüfmaschinenEinheitVorberei-Versuchs-
tung*tag
673.01.00Kräfte bis 3 kN je Tagnach Aufwand126,00 DM
673.01.01Kräfte bis 20 kNje Tagnach Aufwand 165,00 DM
673.01.02Kräfte bis 50 kN je Tagnach Aufwand194,00 DM
673.01.03Kräfte bis 200 kNje Tagnach Aufwand 220,00 DM
673.01.04Momente bis 30 Nm je Tagnach Aufwand130,00 DM
673.01.05Momente bis 1000 Nmje Tagnach Aufwand 136,00 DM
 Servohydraulische Prüfmaschinen    
673.01.06 Kräfte bis 100 kNje Tagnach Aufwand320,00 DM
673.01.07Kräfte bis 160 kN je Tagnach Aufwand760,00 DM
673.01.08Mehraxiale Versuche bis 250 kN und 1000 Nmje Tagnach Aufwand1.020,00 DM
673.01.09Prüffeldversucheje Tagnach Aufwand 1.050,00 DM
673.02MetallographieEinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
 Präperation und Probenentnahme    
673.02.00Probenentnahme einfach Stück 27,00 DM
673.02.01 Funkenerosives Trennen von BauteilenStück 64,00 DM
673.02.02Zielpräparation Stück 127,00 DM
673.02.03 Zielpräparation mit def. SchnittebeneStück  190,00 DM
673.02.04Sonderpräperation   nach Aufwand
  Metallografische Schliffe   
673.02.05MakroschliffStück  145,00 DM
673.02.06Schliff einfach Stück 240,00 DM
673.02.07 Randscharfer SchliffStück 320,00 DM
673.02.08KalottenschliffStück13,20 DM53,00 DM
673.02.09 Sonderätzung  nach Aufwand
 Mikroskopische Arbeiten    
673.02.10Korngrößen-/Schichtdickenbest. Stück13,80 DM97,00 DM
673.02.11Mikrohärteprüfung  nach Aufwand
673.02.12Härteverlauf incl. graf. Auswertung Verlauf11,40 DM103,00 DM
673.03RöntgenlaborEinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
673.03.00Eigenspannungs Analyse (Standardmessung mit Cr-Ka-Strahlung; ferritische Werkstoffe im verg. Zust.) je Analyse70,00 DM112,00 DM
673.03.01Restaustenitbestimmungje Analyse70,00 DM112,00 DM
673.03.02 Texturanalyseje Analyse80,00 DM470,00 DM
(Vermessen einer Polfigur, Standardmessung)
673.03.03Eigenspannnungsanalyse mit dem bewegl. Diffraktometer   nach Aufwand
(Std.messs.; Cr-Ka - Strahlung; ferr. Werkst. im verg. Zust.)
673.03.04Sonderuntersuchungen  nach Aufwand
(z.B. Eigenspannungsmessungen vor Ort, komplizierte Geometrien und Werkstoffe, Auswertungen
673.04Spektrometrie EinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
 Funkenspektrometer   
673.04.00Probenvorbereitung á 5 min   9,00 DM
673.04.01 Einzel-Analyseje Probe41,00 DM32,00 DM
673.04.025er - Analyseje Probe 110,00 DM63,00 DM
673.04.03Vollanalyse (6-10 Elemente)je Probe169,00 DM81,00 DM
673.04.04weitere Elementeje Element31,00 DM13,60 DM
673.04.05 Zuschlag für Gußwerkstoffeje Probe 102,00 DM
673.04.06Qualitative Elementbestimmung 5er-Anal. (Verwechselungsanalyse) je Probe8,50 DM59,00 DM
673.04.07 Kohlenstoffverlauf aufgek. Proben (15 Anal.)je Probe 51,00 DM370,00 DM
 Glimmentladungsspektrometrie (GDOS)    
673.04.08GDOS - Elementtiefenprofilanalyseje Probe250,00 DM151,00 DM
(für 5 Elemente) je 30μm Tiefenschritt
673.04.09GDOS - Elementtiefenprofilanalyse je Probe360,00 DM169,00 DM
(für 10 Elemente) je 30μm Tiefenschritt
673.04.10jedes weitere Elementje Probe 68,00 DM9,00 DM
673.04.11 GDOS - Elementtiefenprofilanalyseje Probe 87,00 DM151,00 DM
(qualitative Analyse 5 Elemente)
673.04.12 GDOS - Elementtiefenprofilanalyseje Probe 109,00 DM169,00 DM
(qualitative Analyse 10 Elemente)
673.04.13 jedes weitere Elementje Probe29,50 DM4,50 DM
673.04.14GDOS - Bulkanalyse je Probe186,00 DM83,00 DM
(5 Elemente)
673.04.15GDOS - Bulkanalyseje Probe250,00 DM101,00 DM
(10 Elemente)
673.04.16 jedes weitere Elementje Probe52,00 DM4,50 DM
673.04.17Zuschlag GDOS - Gasanalyse H(qual.),N je Probe nach Aufwand
673.04.18Zuschlag für Proben < 18mm Durchm.je Probe nach Aufwand
673.05Chemisches LaborEinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
673.05.00Probenentnahmeje Probe 36,00 DM
 Verbrennungsverfahren    
673.05.01Bestimmung von C, S je Probe28,70 DM28,70 DM
673.05.02 Bestimmung von Hje Probe 173,00 DM
673.05.03Bestimmung von Nje Probe 28,70 DM58,00 DM
673.05.04Bestimmung von O je Probe28,70 DM58,00 DM
673.05.05 Zuschlag hochschmelzende Stoffeje Analyse  18,00 DM
 AAS-Analyse pro Element    
z.B. Si, Mn, Cr, Ni, Mo, W, Co, Cu, Al
673.05.06niedrig leg. Stähleje Element 44,00 DM21,60 DM
673.05.07hoch leg. Stähle je Element130,00 DM21,60 DM
 Fällungsanalyse    
673.05.08P-Analyseje Probe  97,00 DM
673.05.09Ni-Analyse > 0,8% je Probe 97,00 DM
673.05.10 W-Analyse > 0,8%je Probe 97,00 DM
673.05.11Si-Analyse > 0,8%je Probe  97,00 DM
 Titrimetrische Bestimmung    
673.05.12 Cr-Analyseje Probe 101,00 DM
 Elektrolytische Bestimmung    
673.05.13Cu-Analyse je Probe 44,00 DM
673.06 Wärmebehandlung   
673.06.00Versuchswärmebehandlung  nach Aufwand
674Mechanische WerkstattEinheitVorberei-Einzel-
tung*fertigung
674.00Probenmaterial für Zugversuche    
  Proportionalstab DIN 50125 Form A, B, C, D   
674.00.00bei Wandstärken bis 10 mm je Probe27,00 DM47,00 DM
674.00.01 bei Wandstärken über 10 mmje Probe27,00 DM59,00 DM
674.00.02aus fertigen Bauteilen je Probe27,00 DM123,00 DM
  Flachproben DIN 50125/E; Biegeproben    
674.00.03bei unveränderter Wandstärke je Probe 59,00 DM
674.00.04 bei größeren Wandstärkenje Probe 76,00 DM
674.00.05Zusätzlicher Arbeitsaufwand für hochlegierte Stähle je Probe 16,20 DM
674.01Bearbeiten von Kerbschlagproben ISO-V   
für QS-Prüfungen (3 Proben = 1 Satz)
674.01.00niedrig leg. Stähleje Satz 176,00 DM
674.01.01hoch leg. Stähle je Satz 220,00 DM
674.01.02 aus fertigen Bauteilenje Satz 300,00 DM
674.01.03Bearb. Proben für technolog. Vers. je Probe 49,00 DM
674.02 Allgemeine Werkstattarbeiten je angebr. 1/2 Std.30 min.  71,00 DM
675Mikrobiologische UntersuchungenEinheit Vorberei-Einzel-
tung*versuch
675.00.00Quantitative Anreicherung heterotropher Mikroorganismen je Probe 330,00 DM
675.00.01Qualitative Anreicherung von Mikroorganismen   169,00 DM
(Tupfprobe, direkt vom Material etc.)
675.00.02Anreicherung spezieller Mikroorganismen je Probe 113,00 DM
(Nitriefikanten, Thiobacillen, Sulfatreduzierer)
 Identifizierung von Mikroorganismen aus Materialproben:    
675.00.03 Herstellung von Reinkulturenje Kultur  71,00 DM
675.00.04stoffwechselphysiologische (Biolog) Identifizierung je Kultur 197,00 DM
675.00.05 chemotaxonomische (GC-FS-Profil) Identifizierungje Kultur  198,00 DM
675.00.06molekularbiologische Identifizierung je Kultur 197,00 DM
675.00.07 Paketpreisje Kultur 500,00 DM
675.00.08Proteinbestimmungje Probe  71,00 DM
675.00.09Respirationsmessung je Probe 85,00 DM
675.00.10 Luminometrische ATP-Messungje Probe 113,00 DM
675.00.11Quantitative TTC-Bestimmung je Probe 85,00 DM
675.00.12 PAS-Anfärbungje Probe 43,00 DM
675.00.13TTC-Anfärbungje Probe  43,00 DM
675.00.14Fluoreszenz-Anfärbung je Probe 85,00 DM
675.00.15 Biokorrosionsbeständigkeit von Polymeren nach DIN 53739 je Mittel 900,00 DM
675.00.16 Biokorrosionsbeständigkeit von Schutzstoffen für objektspezifische Anwendungen je Mittel 380,00 DM
675.00.17 Wirksamkeitsprüfung von Bioziden für objektspezifische Anwendungen je Mittel 380,00 DM
675.00.18 Prüfung auf Endotoxineje Probe 169,00 DM
675.00.19Prüfung auf Biokorrosivität von Mikroorganismen auf Testmedien je Probe 183,00 DM
675.00.20 Kultivierung nach HPLC-Analyseje Probe  450,00 DM
675.00.21Anionenbestimmung mit der HPLC je Anion 96,00 DM
675.00.22 pH-Wert-Bestimmungje Probe 14,10 DM
675.00.23Biochemische-organische Analytikje Probe nach Aufwand
675.00.24 Luftkeimmessungje Probe 183,00 DM
675.00.25Baubiologische- und umwelthygienische Beratung einschl. einer freigestellten Analyse je Objekt 480,00 DM
676Analytische MikroskopieEinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
676.00Probenpräparation   
676.00.00Probenpräparation einfach  27,90 DM
676.00.01 Probenpräparation Kunstharzeinbettung  47,00 DM
676.00.02Anschnitt je Probe 11,00 DM
676.00.03 Dünnschnittje Probe 21,90 DM
676.00.04Besputtern mit Metall oder C-Bedampfung je Probe 12,50 DM
676.00.05 Cryo-Trocknungje Probe42,00 DM33,00 DM
676.00.06Präparation für TEMje 30 min. 99,00 DM
676.00.07 Plasmaveraschung30 min. 33,00 DM
676.00.08Sonderpräparation   nach Aufwand
676.01Mikroskopische Arbeiten    
676.01.00 Asbestuntersuchung einer Materialprobeje Probe 150,00 DM
676.01.01Raumluftmessung und Auswertung von Luftfiltern nach ZH1/120.46, VDI3492 Blatt 2, Asbestrichlinien   nach Aufwand
  Lichtmikroskop   
676.01.02Lichtmikrosop incl. Techniker30 min 83,00 DM
676.01.03 Videomikroskop30 min 98,00 DM
 Rasterelektronenmikroskopie    
676.01.04REM-Geräteeinheit incl. Techniker 30 min 103,00 DM
676.01.05 FREM-Geräteeinheit incl. Techniker30 min 117,00 DM
676.01.06EDX-Analyseeinh. zus. zum Elektronenmikroskop 30 min. 15,90 DM
  Transmissionsmikroskop   
676.01.07Gerät incl. Techniker30 min 186,00 DM
  Akustisches Mikroskop   
676.01.08Gerät incl. Personal30 min  116,00 DM
676.02Sonderuntersuchungen   nach Aufwand
677FotolaborEinheitVorberei-Einzel-
tung*versuch
677.00Fotoarbeiten    
677.00.00 MakroaufnahmeStück36,00 DM17,70 DM
677.00.01Aufnahme auf KleinbildStück 36,00 DM5,90 DM
677.00.02Fotoabzug vom Negativ S/W Stück13,50 DM6,80 DM
677.00.03 Fotoabzug vom Negativ farbig bis 13x18Stück13,50 DM8,30 DM
677.00.04Fotoabzug vom Negativ farbig bis 20x30 Stück13,50 DM22,20 DM
677.00.05Erstellen eines DiasStück26,90 DM13,50 DM
677.00.06Fotographische Aufnahme Videoprint sw Stück 1,00 DM
677.00.07 Fotographische Aufnahme Videoprint colorStück 5,50 DM
677.01Fotokopierarbeiten    
677.01.00 Fotokopie DIN A4 s/wStück 1,00 DM
677.01.01Fotokopie DIN A4 farbig Stück 3,00 DM
677.02 Vorlagenerstellung   
677.02.00Erstellen von Postern   nach Aufwand
677.02.01Erstellen von Folien  nach Aufwand
678Sonstige Leistungen   
678.00Auslagen   
678.00.00 Entsorgung von Asbestproben (Mikroskopie)Stück  5,00 DM
678.00.01Entsorgung von sonstigem Probenmaterial   nach Aufwand
678.00.02 Auslagen (Porto, Nachnahmegeb. ....)   nach Aufwand
678.00.03Kosten für außergew. Bedarf an Hilfsstoffen, Energie und Verbrauchsmat.   nach Aufwand
678.00.04 Reisekosten und Transportkosten   nach Aufwand
678.00.05Kosten für Fremdleistungen   nach Aufwand
678.01 Benutzung von Kraftfahrzeugen   
678.01.00PKWje km 0,57 DM
678.01.01Transporter je km 1,75 DM
678.01.02 Transporter, Stillstandje Std. 35,00 DM
678.01.03Labormobilje km  3,80 DM
678.01.04Labormobil je Einsatzstunde je Std. 130,00 DM
678.02 Zuschläge   
678.02.00für beschleunigt erbrachte Leistungen bis zu 100 %. bis zu 100%
678.02.01für Schiedsuntersuchungen oder diesen gleichzuwertende Untersuchungen, die mit größerem als dem in der Regel erforderlichen Aufwand durchgeführt werden bis zu 75%
678.02.02für Arbeiten, die außerhalb der regulären Dienstzeit durchgeführt werden bis zu 100%
678.03Ermäßigungen  
678.03.00Bei gleichzeitiger Prüfung mehrerer Proben nach dem gleichen Verfahren für ein Auftraggeber, soweit damit eine Verminderung des Aufwandes verbunden ist bis zu 30%
678.03.01Bei schriftlicher Zusicherung eines Auftraggebers, daß innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes eine verhältnismäßig große Zahl gleichartiger Proben einge sandt werden, soweit damit eine Verminderung des Aufwandes verbunden ist bis zu 30%
678.04Mindestauftragswert100,00 DM
bei Einzelaufträgen kann anstelle der Einzelpositionen
der Mindestauftragswert abgerechnet werden

*) Die „Vorbereitung“ umfaßt insbesondere das Einrichten der Prüfmaschinen oder der Vorrichtungen. Sie wird bei der Untersuchung mehrerer Proben in unmittelbarer Folge innerhalb eines Auftrages nur einmal berechnet.

68Pflanzenschutz 
680Saatgut 
 Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung vom 21. Januar 1986 BGBl. I S. 146) in der jeweils gültigen Fassung  
680.00Prüfung des Feldbestandes (Feldbesichtigung) einschl. einer vorgeschriebenen Mitteilung über das Ergebnis je angefangene 0,25 ha der angemeldeten Vermehrungsfläche 13,- DM
680.01Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 90,- DM
680.02Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 185,- DM
680.03Entscheidung über die Anerkennung oder Zulassung von Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheides, jedoch ohne Prüfung des Feldbestandes und ohne Probenahme, Kennzeichnung, Ver-schließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatgutes (§§ 13, 14, 25) 21,- DM
680.04Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 77,- DM
680.05Erteilung einer Mischungsnummer (§ 27) oder einer Kennummer (§ 40) bei Saatgutmischungen, je Partie 10,- DM
681Pflanzenschutz 
681.00Phytosanitäre Untersuchungen einschließlich der Importkontrolle von Drittlandware nach der Pflanzenbeschauverordnung vom 24. Juli 1994 in der jeweils geltenden Fassung je angefangene halbe Stunde einschl. Fahr- und Wartezeiten 45,- DM
 Kosten z.B. für die Benutzung von Kraftfahrzeugen, Porto, Fernsprechgebühren sind gesondert zu erstatten. Der Gebührensatz erhöht sich für Leistungen außerhalb der normalen Dienststunden Montag bis Freitag (werktag) 18.00 bis 22.30 Uhr um 30 v.H.
 an Samstagen 7.00 bis 13.00 Uhr um 30 v.H.
 an Samstagen 13.00 bis 18.00 Uhr um 50 v.H.
 an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis 18.00 Uhr um 50 v.H.
 außerhalb dieser Zeiten um 100 v.H.
 am 24. und 31.12. und am Ostersamstag 12.00 bis 24.00 Uhr um 130 v.H.
 Anmerkung zu 681.00 bis 681.04, 681.13 und 681.14: Amtshandlungen, für die nach EG-Recht zollgleiche Abgaben nicht erhoben werden dürfen, sind gebührenfrei  
681.01Bereitstellung eines Bediensteten (auch für Einfuhrsendungen, wenn der zu untersuchende bzw. zu überwachende Gegenstand nicht zugänglich gemacht wurde (Wartezeitgebühr) je angefangene halbe Stunde Zuschläge analog 681.00 40,- DM
681.02Ausfertigung Originalzeugnis, Zwischen-, Weiterversendungszeugnis, Teilungsbescheinigung Duplikate u. Beglaubigungen je Stück 25,- DM
4,50 DM
681.03Entscheidung über Genehmigung zur Einfuhrkontrolle am Bestimmungsort 30,- DM
681.04Entscheidungen über Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr bestimmter Drittlandware nach § 14 Pflanzenbeschauverordnung 50,- DM
bis 150,- DM
681.05Registrierung (inkl. Datenaufnahme) und Vergabe einer Registriernummer für denjenigen, der paßpflichtige Warenarten einführen oder innergemeinschaftlich - auch in Schutzgebiete - verbringen will 100,- DM
681.06Registrierung (inkl. Datenaufnahme) und Vergabe einer Registriernummer für denjenigen, der besondere nicht paßpflichtige Warenarten (Pflanzenbeschauverordnung § 13n Abs. 1 Nr. 1c) innergemeinschaftlich verbringen oder sie zu gewerblichen Zwecken lagern will 50,- DM
681.07Entscheidung über Genehmigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen 20,- DM
681.08Entscheidung über Genehmigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen in Schutzgebiete 30,- DM
681.09Änderungsbescheide zu 681.05 bis 681.08 20,- DM
681.10Ausfertigung von Pflanzenpässen bis zu 10 Etiketten je weitere 20 Etiketten 15,- DM
5,- DM
681.11Abgabe von Pflanzenpaß-Formularen  
 je 1000 Formulare für den großen Paß 50,- DM
 je 1000 Formulare für den kleinen Paß 10,- DM
681.12Kontrollen der registrierten Betriebe, regelmäßige und besondere Kontrollen, wenn Genehmigungen nach 681.05 bis 681.08 erteilt worden sind, sowie Kontrollen bei der Ausfertigung von Pflanzenpässen Gebühr wie 681.00
681.13Überwachung einer Behandlung mit Vorratsschutzmitteln, Untersuchung von Lade- und Lagerräumen u.a. einschl. Fahrzeiten sowie Wartezeiten, die der Antragsteller zu vertreten hat, je angefangene halbe Stunde 40,- DM
Zuschläge analog 681.00
681.14Spezielle Untersuchung von Pflanzen, Vorräten und Holz auf Krankheiten und Schädlinge sowie Sonderberatung und Erstellung von Gutachten Zeitgebühr nach
103 zuzüglich
Materialkosten
und Auslagen
681.15Phytopathologische Überwachung und Beratung eines Gartenbaubetriebes jährlich 80,- DM
bis 600,- DM
681.16 Biologische Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 270,- DM
bis 2.500,- DM
681.17Ausnahmegenehmigungen nach § 6 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz vom 15. September 1986 (BGBl. I S. 1505) 55,- DM
bis 500,- DM
681.18Abnahme der Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 28. Juli 1987 (BGBl. I S. 1752) 70,- DM
bis 320,- DM
681.19Anerkennung von anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildungen als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 28.7.1987 (BGBl. I, S. 1752) 15,- DM
bis 100,- DM
682Sonstige Gebühren 
682.00Gebühren für jede im Interesse der nachgesuchten Leistung (z.B. Probenahme) aufgewandte halbe Arbeitsstunde einschließlich Fahrzeiten 40,- DM
682.01Bereitstellung von Bediensteten für eine beantragte Dienstleistung (z.B. Probenahme oder Untersuchung), wenn vom Antragsteller die zu untersuchenden Waren zum vorgesehenen Zeitpunkt der Untersuchung nicht zugänglich gemacht werden (Wartezeitgebühr) je angefangene halbe Stunde für jeden Bediensteten einschließlich Fahrzeiten 40,- DM
682.02Sachaufwand und Auslagen, einschließlich der Kosten für die Benutzung von Kraftfahrzeugen, werden nach den für die bremischen Behörden geltenden Bestimmungen berechnet.  
682.03Leistungen, die nicht in dieser Verordnung aufgeführt sind und entsprechend abgeleitet werden können, werden in Anlehnung an die jeweils geltende niedersächsische „Verordnung über Gebühren bei der Anerkennung und Zulassung von Saatgut“ in Rechnung gestellt.  
683Naturschutz 
683.00Genehmigungen und sonstige Amtshandlungen aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen über den Schutz und den Besitz von sowie den Handel mit wildwachsenden Pflanzen- und wildlebenden Tierarten 30,- DM
bis 600,- DM
683.01Gestattung nach § 6 der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen -BaumschutzVO- 150,- DM
je Bauantrag
683.02Befreiung nach § 7 BaumschutzVO 150,- DM
je Grundstück
 Anmerkung zu 683.01 und 683.02: Erfordert ein Antrag auf Gestattung oder Befreiung einen über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Verwaltungsaufwand, wird die Gebühr nach Zeit- und Sachaufwand ermittelt und berechnet. Anmerkung zu 683.02: Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen gilt als Grundstück die einer Hausnummer zuzurechnende Grundstücksfläche. In Kleingartenbereichen gilt als Grundstück die einem Kleingartenverein zuzurechnende Grundfläche.  
683.03Befreiung von Ge- oder Verboten des Bremischen Naturschutzgesetzes - BremNatSchG - oder der in § 48 BremNatSchG genannten Gesetze und Verordnungen mit Ausnahme der BaumschutzVO Berechnung nach
Zeit- und Sachaufwand
 Anmerkung zu 683.03:  
 Amtshandlungen, die überwiegend im Interesse des Naturschutzes und der Landschaftspflege liegen, sind von Gebühren und Auslagen befreit,  
683.04Anordnung von Maßnahmen nach § 5 der BaumschutzVO oder nach § 52 des Bremischen Naturschutzgesetzes 150,- DM
69Umweltschutz, Immissionsschutz 
690Genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG 
690.00 Genehmigungen nach den §§ 4, 16 und 19 BImSchG bei Herstellungskosten von bis zu 100.000,- DM 30 v.T. der
Herstellungskosten,
mindestens 500,- DM
 mehr als 100.000,- DM3.000,- DM
bis zu 500.000,- DMzuzüglich 16 v.T. der
 100.000,- DM übersteigenden
 Herstellungskosten
 mehr als 500.000,- DM10.000,- DM
bis zu 1.000.000,- DMzuzüglich 9 v.T. der
  500.000,- DM übersteigenden
 Herstellungskosten
 mehr als 1.000.000,- DM14.500,- DM
bis zu 5.000.000,- DM zuzüglich 8,5 v.T. der
  1.000.000,- DM übersteigenden
 Herstellungskosten
 mehr als 5.000.000,- DM48.500,- DM
bis zu 10.000.000,- DM zuzüglich 4 v.T. der
  5.000.000,- DM übersteigenden
 Herstellungskosten
 mehr als 10.000.000,- DM68.500,- DM
bis zu 100.000.000,- DM zuzüglich 3,65 v.T. der
 10.000.000,- DM übersteigenden
 Herstellungskosten
 mehr als 100.000.000,- DM 397.000,- DM
zuzüglich 0,5 v.T. der
100.000.000,- DM übersteigenden
Herstellungskosten,
insgesamt jedoch höchstens
600.000,- DM
  Anmerkungen: 
 a) Schließt die Genehmigung andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein (§ 13 BImSchG), so erhöht sich die Gebühr um die dafür vorgeschriebenen Gebühren. Sofern innerhalb des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen ist, erhöht sich die Genehmigungsgebühr um bis zu 30 v. H. der vorgeschriebenen Gebühr.  
b) Als Herstellungskosten sind die Kosten der Teile der Anlage zugrundezulegen, auf die sich die Genehmigung erstreckt; der Wert der Grundfläche sowie die Kosten von zugehörigen Hochbauten, die nicht Bestandteil der Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind, werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
690.01Pauschalgebühr für die Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 1.500,- DM
690.02Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG Gebühr nach
Nrn. 690.00 ff
für den genehmigten
Teil der Anlage
690.03Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG 500,- DM
bis 10.000,- DM
690.04Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 BImschG 500,- DM
bis 20.000,- DM
 Anmerkung: Die Gebühr wird auf die jeweilige Gebühr nach Nrn. 690.00 ff zur Hälfte angerechnet, wenn der Vorbescheid ohne wesentliche Änderung zur Genehmigung führt.  
690.05Zuschlag für die Prüfung von geänderten Antragsunterlagen vor Abschluß des Genehmigungsverfahrens 250,- DM
690.06Zuschlag für die Prüfung von Änderungsanträgen, die vor Fertigstellung einer Anlage gestellt werden je Antrag 250,- DM
690.07Prüfung und Rückgabe unvollständiger Unterlagen gemäß § 7 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG vom 18. Februar 1977 (Bundesgesetzblatt I S. 274) 100,- DM
690.08Zusätzliche Bauzustandsbesichtigungen je 100,- DM
690.09Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 2 BImSchG 500,- DM
690.10 Prüfung der Anzeige nach § 15 Abs. 2 BImSchG 50 v.H. der Gebühr
nach 690.00,
mindestens 1.000,- DM
690.11Prüfung der Anzeige nach § 15 Abs. 3 BImSchG 250,- DM
bis 5.000,- DM
690.12Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Genehmigung nach § 18 Abs. 3 BImSchG 500,- DM
 Anmerkung 690.00 bis 690.12:  
 Wird von einer Genehmigung nicht Gebrauch gemacht, so werden 20 v.H. der Gebühr erstattet. Wird nur zum Teil Gebrauch gemacht, ist für den nicht ausgenutzten Teil entsprechend zu verfahren.  
691Weitere Amtshandlungen nach dem BImSchG 
691.00 Nachträgliche Anordnungen nach § 17 Abs. 1 bis 3 BImSchG 250,- DM
bis 10.000,- DM
691.01Untersagung des Betriebes einer Anlage nach § 20 Abs. 1 BImSchG 300,- DM
bis 3.000,- DM
691.02Anordnung der Stillegung oder Beseitigung einer Anlage nach § 20 Abs. 2 BImSchG 300,- DM
bis 3.000,- DM
691.03Erlaubnis zum Betrieb einer Anlage durch einen geeigneten Dritten (§ 20 Abs. 3 Satz 2 BImSchG) 250,- DM
691.04 Widerruf einer Genehmigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG 250,- DM
bis 3.000,- DM
691.05Anordnungen im Einzelfall nach § 24 BImSchG 150,- DM
bis 10.000,- DM
691.06Untersagung des Betriebes einer Anlage nach § 25 BImSchG 150,- DM
bis 3.000,- DM
691.07Entscheidung über die Bekanntgabe als Meßstelle (§ 26 BImSchG) ansässig in Bremen 500,- DM
bis 2.000,- DM
 ansässig außerhalb Bremens 500,- DM
691.08 Fristverlängerung von 691.07100,- DM
bis 1.000,- DM
691.09Entscheidung über die Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29a Abs. 1 S. 1 BImSchG ansässig in Bremen 500,- DM
bis 2.500,- DM
 ansässig außerhalb Bremens 500,- DM
691.10Fristverlängerung zu 691.09 250,- DM
691.11 Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen nach § 29a BImSchG 250,- DM
bis 2.500,- DM
691.12zu 691.11: Wird zugleich die Durchführung von Prüfungen durch den Störfallbeauftragten oder einen Sachverständigen nach § 29 Abs. 1 S. 2 BImSchG gestattet, zuzüglich 100,- DM
bis 1.000,- DM
691.13Prüfung von Stichproben nach § 52 Abs. 3 BImSchG 60,- DM
bis 300,- DM
691.14Entnahme von Stichproben (z.B. nach 3. BImSchV) 60,- DM
bis 300,- DM
 Anmerkung: 
 Bei der Entnahme und Untersuchung durch Dritte sind die dadurch entstehenden Kosten als besondere Auslagen zu erstatten.  
691.15Sonstige Prüfungen nach § 52 Abs. 2 oder 3 BImSchG, wenn die Ermittlungen ergeben, daß Auflagen oder Anordnungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen nicht erfüllt worden sind oder geboten sind nach Zeitaufwand
691.16Aufforderung zur Bestellung eines anderen Immissionsschutzbeauftragten nach § 55 Abs. 2 BImSchG 200,- DM
692Sonstige Amtshandlungen nach den Verordnungen des BImSchG 
692.00Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen nach § 20 der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) 150,- DM
692.01 Entscheidung über die Bekanntgabe einer Stelle nach § 12 Abs. 7 der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leicht-flüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (2. BImSchV) 300,- DM
bis 600,- DM
692.02Fristverlängerung zu 692.01250,- DM
692.03Zulassung einer Ausnahme nach § 17 der 2.BImSchV 300,- DM
692.04 Entscheidung über die Bewilligung einer Ausnahme nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über Schwefelgehalt von leichtem Heizöl und Dieselkraftstoff (3. BImSchV) 150,- DM
bis 650,- DM
692.05Entnahme und Untersuchung einer Probe nach § 5 der 3. BImSchV 100,- DM
692.06Gestattung der Bestellung eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten nach § 4 der Verordnung über Immissionsschutzbeauftragte (5. BImSchV) je Person 200,- DM
692.07Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter nach § 5 der 5. BImSch je Person 200,- DM
692.08Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten nach § 6 der 5. BImSchV 200,- DM
692.09 Entscheidung über die Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung von Fachkunde für Immissionsschutzbeauf-tragte und Störfallbeauftragte (§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV) 300,- DM
je Lehrveranstaltung bis 600,- DM
692.10Entscheidung über die Anerkennung einer Ausbildung als den Anforderungen in § 7 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1 der 5. BImSchV gleichwertig 200,- DM
692.11Zulassung von Ausnahmen nach § 6 der Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 200,- DM
692.12Zulassung von Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 der Rasenmäherlärm-Verordnung (8. BImSchV) 100,- DM
692.13Entscheidung über die Bekanntgabe als Stelle nach § 4 Abs. 2 der 8. BImSchV 100,- DM
692.14Fristverlängerung zu 692.12 und 692.13 100,- DM
692.15Fristverlängerung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 der Emmissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) 100,- DM
692.16Weitere Fristverlängerung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 der 11. BImSchV 100,- DM
692.17Zulassung von Ausnahmen nach § 7 der 11. BImSchV 100,- DM
692.18 Überprüfung der Sicherheitsanalyse nach § 9 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) nach Zeit- und
Sachaufwand,
mindestens 250,- DM
692.19Zulassung von Ausnahmen nach § 10 der 12. BImSchV 200,- DM
692.20 Bearbeitung von Störfallmeldungen nach § 11 der 12. BImSchV nach Zeit- und
Sachaufwand,
mindestens 250,- DM
692.21Fristverlängerung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 der 12. BImSchV 100,- DM
692.22 Zulassung von Ausnahmen bei Mangel an schwefelarmen Brennstoffen nach § 6 Abs. 5, § 11 Abs. 5 und § 20 Abs. 4 der Verordnung über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) 500,- DM
bis 5.000,- DM
692.23Überprüfung der Meßberichte nach § 24 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und § 29 Abs. 3 der 13. BImSchV nach Zeit- und
Sachaufwand,
mindestens 250,- DM
692.24Entscheidung über die Bekanntgabe einer Stelle nach § 26 Abs. 5 oder § 28 Abs. 1 der 13. BImSchV 500,- DM bis 2.000,- DM
ansässig in Bremen
 ansässig außerhalb Bremens 500,- DM
692.25Fristverlängerung zu 692.24 500,- DM
692.26Zulassung von Ausnahmen von einzelnen Anforderungen der Verordnung (§ 33 Abs. 1 der 13. BImSchV), soweit es sich handelt um  
692.27unbefristete Ausnahmen von der Einhaltung einzelner Emmissionsgrenzwerte 2.000,- DM
bis 20.000,- DM
692.28befristete Ausnahmen von der Einhaltung einzelner Emmissionsgrenzwerte 1.000,- DM
bis 10.000,- DM
692.29Ausnahmen von sonstigen Anforderungen 200,- DM
bis 5.000,- DM
692.30Zulassung von Ausnahmen bei Fristversäumnis (§ 36 Abs. 3 der 13. BImSchV) 500,- DM
bis 10.000,- DM
692.31Entscheidung über die Bekanngabe einer Stelle nach § 7 Abs. 1 der Baumaschinenlärm-Verordnung (15. BImSchV) je Maschinenart 100,- DM
692.32Fristverlängerung zu 692.31 je Maschinenart 100,- DM
692.33 Zulassung einer Ausnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe (17. BImSchV) 500,- DM
bis 5.000,- DM
692.34Entscheidung über die Bekanntgabe einer Stelle nach § 10 Abs. 2 der 17. BImSchV 500,- DM
ansässig in Bremen bis 2.000,- DM
 ansässig außerhalb Bremens500,- DM
692.35Fristverlängerung zu 692.34500,- DM
692.36Überprüfung der Meßberichte nach § 12 Abs. 2 und § 14 Abs. 1 der 17. BImSchV nach Zeit- und
Sachaufwand,
mindestens 250,- DM
692.37Zulassung von Ausnahmen nach § 19 Abs. 1, 2 und 3 der 17. BImSchV 500,- DM bis 5.000,- DM
692.38 Gewährung einer Frist nach § 5 Abs. 7 der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung (18. BImSchV) 500,- DM
692.39 Zulassung einer Ausnahme nach § 3 Abs. 2 der Verordnung über Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz (19. BImSchV) 100,- DM
bis 1.000,- DM
692.40Bearbeitung von Anzeigen nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 200,- DM
692.41Überprüfung der Prüfberichte nach § 7 Abs. 4 der 20. BImSchV 200,- DM
692.42 Zulassung einer Ausnahme nach § 8 der 20. BImSchV 100,- DM
bis 1.000,- DM
692.43Bearbeitung von Anzeigen nach § 6 Abs. 1 der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 200,- DM
692.44Überprüfung der Prüfberichte nach § 6 Abs. 4 der 21. BImSchV 200,- DM
692.45 Zulassung einer Ausnahme nach § 7 der 21. BImSchV 100,- DM
bis 1.000,- DM
692.46Entscheidung über die Bekanntgabe einer Stelle nach § 7 Abs. 3 der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27.BimSchV - 250,- Euro
ansässig in Bremenbis 1.000 Euro
ansässig außerhalb Bremens250,- Euro
692.47Fristverlängerung zu 692.46250,- Euro
692.48Nachkontrollen und andere Besichtigungen, die durch den Betroffenen veranlasst wurden nach Zeitaufwand  
693Amtshandlungen nach der TA Luft 
693.00Entscheidung über die Bekanntgabe einer Stelle nach Nr. 3.2 der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) ansässig in Bremen 500,- DM
bis 2.000,- DM
 ansässig außerhalb Bremens 500,- DM
693.01Fristverlängerung zu 693.00 500,- DM
694frei 
695Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 8. Juli 1994 (BGBl. I S. 1490) 
695.00Übermittlung von Umweltinformationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Abrufen von der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Umweltinformationen über Bildschirmtext oder Internet, Einsichtnahme in das Wasserbuch gebührenfrei
695.01Ablehnung oder Rücknahme eines Antrags auf Übermittlung von Umweltinformationen gebührenfrei
695.02Übermittlung von Umweltinformationen durch mündliche Auskünfte oder durch schriftliche Auskünfte bzw. auf sonstigem Wege bei geringfügigem Aufwand (bis 30 Minuten) gebührenfrei
695.03Übermittlung von Umweltinformationen durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Wege (z.B. Akteneinsicht) bei  
mehr als geringfügigem Aufwand10,- Euro
(0,5 bis 3 Stunden)bis 140,- Euro
erheblichem Aufwand (3 bis 8 Stunden)140,- Euro bis 370,- Euro
außergewöhnlich hohem Aufwand370,- Euro
(mehr als 8 Stunden)bis 500,- Euro
 Anmerkung zu 695.00 bis 695.03: 
 Die bei der Auskunftserteilung entstehenden Kosten für die Herstellung von Duplikaten oder Kopien (auch auf Datenträgern) werden wie folgt als Auslagen gesondert erhoben:  
 - je DIN A 4-Kopie von Papiervorlagen 0,10 Euro
 - je DIN A 3-Kopie von Papiervorlagen 0,15 Euro
 - Reproduktion von verfilmten Akten 0,25 Euro
 je Seite 
 Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopien in Höhe der entstandenen Kosten
  - Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderung in Höhe der entstandenen Kosten
696Bodenschutz/Altlasten 
696.00Anordnung nach § 9 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I. S. 502) 150,- Euro bis 3.000,- Euro
696.01Anordnungen nach § 10 Abs. 1 BBodSchG 250,- Euro bis 5.000,- Euro
696.02Anordnung zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung oder zur Vorlage eines Sanierungsplans nach § 13 Abs. 1 BBodSchG 250,- Euro bis 5.000,- Euro
696.03Verbindlicherklärung eines Sanierungsplanes nach § 13 Abs. 6 BBodSchG 500,- Euro bis 10.000,- Euro
696.04Anordnung von Überwachungs- und Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BBodSchG 50,- Euro bis 1.000,- Euro
696.05Anordnungen nach § 16 Abs. 1 BBodSchG 50,- Euro bis 1.000,- Euro
697frei 
698frei 
699Sonstiges 
 (Vollzug des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt vom 8. Juli 1994 -BGBl.I S. 1490- UIG) und Sonstiges  
699.00Bescheinigung nach § 7d Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen bis zu einer Investitionssumme von 50.000,- DM 5 v.T. der Investitionssumme,
mindestens 120,- DM
  bei einer Investitionssumme von mehr als 50.000,- DM 2 v.T. des über
50.000,- DM hinausgehenden
Betrages
zusätzlich zu 319.03.00,
höchstens 3.200,- DM
699.01 Bestätigungen nach § 7d Abs. 8 Satz 2 des EStG63,- DM
7 Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft, Außenhandel 
70Wirtschaft 
700Frei 
701Handwerks- und Berufsrecht 
 Amtshandlungen nach der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), zuletzt geändert am 20. Dezember 1993 (BGBl. 1993 I, S. 2256)  
701.00Ausübungsberechtigung für ein anderes Handwerk nach § 7a HwO 300,- DM
bis 800,- DM
701.01Ausnahmebewilligung nach §§ 8 und 9 HWO Unbefristete Ausnahmebewilligung 300,- DM
bis 800,- DM
701.02Befristete Ausnahmebewilligung 180,- DM
bis 600,- DM
701.03Verlängerung einer Ausnahmebewilligung 180,- DM
bis 500,- DM
701.04Genehmigung von überbezirklichen Innungen nach § 52 Abs. 3 HwO 85,- DM
bis 300,- DM
701.05Genehmigung von Satzungen von Landesinnungsverbänden nach § 80 HwO 120,- DM
bis 500,- DM
 Sonstiges Berufsrecht 
702Unternehmensbeteiligungsgesellschaften 
702.00Anerkennung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften gem. § 14 Abs. 2 UBGG 500,- Euro bis 5.000,- Euro
702.01Rücknahme und Widerruf der Anerkennung 300,- Euro bis 5.000,- Euro
703Börsenaufsicht 
703.00Errichtung einer Börse (§ 1 Abs. 1 des Börsengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 1908, RGBl. S. 215), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) 6.600,- DM
bis 30.000,- DM
703.01Entscheidungen über die Genehmigung der Börsenanordnungen und ihrer Änderungen 825,- DM
bis 1.500,- DM
703.02Entscheidungen über die Genehmigung von Gebührenordnungen von Börsen 275,- DM
bis 500,- DM
703.03Entscheidung über die Bestellung oder den Widerruf oder die Aufhebung der Bestellung von Kursmaklern (§ 30 Abs. 1 Börsengesetz) 412,50 DM
bis 1.000,- DM
703.04Bestellung von Kursmaklerstellvertretern (§ 30 Abs. 5 Börsengesetz 412,50 DM
bis 1.000,- DM
703.05Wiederbestellung von Kursmaklerstellvertretern 198,- DM
bis 500,- DM
703.06Entscheidungen über die Genehmigung der Prüfungsordnung (§ 7 Abs. 5 Börsengesetz) 275,- DM
bis 500,- DM
704Energiewirtschaft 
704.00 Genehmigungen gemäß § 5 des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1451) 40,- DM
bis 400,- DM
704.01Zulassung einer Enteignung gemäß § 11 des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft gebührenfrei
 Anmerkung: 
  Für das evtl. anschließende Enteignungsverfahren werden Gebühren nach 630 erhoben.  
705Frei 
706Genehmigungen nach der Bundestarifordnung Elektrizität vom 26. November 1971 (BGBl. I S. 1865) i. d. F. der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundestarifordnung Elektrizität vom 30. Januar 1980 (BGBl. I S. 122) 
706.00 Genehmigungen nach § 12a Bundestarifordnung Elektrizität 1.000,- DM
bis 5.000,- DM
706.01Genehmigungen nach § 12b Bundestarifordnung Elektrizität 500,- DM
bis 3.000,- DM
71Ernährung und Landwirtschaft 
710Frei 
711Flurbereinigung 
711.00Amtshandlungen, die der Durchführung der Flurbereinigung dienen gebührenfrei
712Frei 
713Landtechnik 
713.00Bearbeitung von Anträgen auf Gasölverbilligung 10,- DM
bis 200,- DM
8Häfen, Schiffahrt und Verkehr 
80Häfen 
800Allgemeine Hafenfragen, Ordnung und Sicherheit in den Häfen 
800.00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und andere Amtshandlungen in Hafenangelegenheiten, für die in diesem Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist 10,- DM
bis 4.100,- DM
800.01Bescheinigungen in Hafenangelegenheiten, für die in diesem Gebührenverzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist 7,- DM
bis 160,- DM
 Anmerkung zu 800.00 und 800.01: 
 Siehe Anmerkung zu 100.01  
800.02Bestallung eines Hafenlotsen gem. § 6 ff. der Lotsenordnung für das Hafenlotswesen in Bremerhaven vom 28. November 1979 100,- DM
bis 500,- DM
81Schiffahrt - Seeschiffahrt 
810Maßnahmen nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung - SchOffzAusbV - vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22) 
810.00Erteilung eines Befähigungszeugnisses Die Gebührensätze richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser - und Schiffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt - WSVSeeKostV- vom 11 Juni 1992 (BGBl. I S. 1041) in der jeweils geltenden Fassung
 Ersatz eines Befähigungszeugnisses
 Eintragung des Zusatzes in das Befähigungszeugnis BKü
 Entzug eines Befähigungszeugnisses
 Umtausch eines Befähigungszeugnisses
810.01Bescheinigungen im Verfahren nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung 7,- DM
bis 40,- DM
811Bezeichnung der Fischereifahrzeuge 
811.00Eintragungsscheine nach der Verordnung betreffend die Eintragung und Bezeichnung der zur Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer bestimmten Fahrzeuge vom 1. Juni 1884 (SaBremR 9510-a-1) 60,- DM
812Gefährliche Seefrachtgüter 
812.00Ausnahmegenehmigungen nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen vom 5. Juli 1978 (BGBl. I S. 1017) 30,- DM
bis 520,- DM
813Frei 
814Maßnahmen der Seemannsämter 
814.00Ausstellung eines Seefahrtbuches Die Gebührensätze richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Seemannsämter - SeemannsÄKostV - vom 9. Juni 1992 (BGBl. I S. 1038) in der jeweils geltenden Fassung
 Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Seefahrtsbuches
 Ersatz eines Seefahrtbuches bei Verlust
 Ausfertigung einer Musterrolle bei Erstausfertigung oder Generalmusterung
 Änderung der Musterrolle
 Ausfertigung einer Beilage zur Musterrolle 
 An-, Um- oder Abmusterung sowie Generalmusterung von Besatzungsmitgliedern etc.  
 Widerruf oder Rücknahme eines Antrages auf Vornahme einer Amtshandlung  
 Zurückweisung des Widerspruchs oder Rücknahme des Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung  
814.01Ausstellung einer Fahrzeitbescheinigung  
 für eine Seite 15,- DM
 für jede weitere Seite 10,- DM
814.02Hinterlegung von Gegenständen und Aufbewahrung von Effekten 10,- DM
bis 60,- DM
815Amtshandlungen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung der Schiffsbesichtiger in Bremen und Bremerhaven vom 30. November 1971 (BremGBl. S. 256 - 9510-c-2) 
815.00 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Schiffsbesichtigern 240,- DM
bis 1.000,- DM
815.01Erneuerung einer befristeten Bestellung 100,- DM
bis 400,- DM
815.02Widerruf der öffentlichen Bestellung 265,- DM
bis 700,- DM
82Schiffahrt - Binnenschiffahrt 
820Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über den Verkehr auf dem Binnenschiffahrtsweg Elbe-Weser vom 21. Januar 1963 (SaBremR 950-c-1) 
820.00Ausnahmegenehmigungen nach § 11 25,- DM
83Verkehr 
830Straßenbahnverkehr 
830.00 Genehmigung für Bau, Betrieb und Linienführung 110,- DM
bis 2.200,- DM
830.01Erweiterung oder wesentliche Änderung der Straßenbahnanlagen 85,- DM
bis 650,- DM
830.02Genehmigung zur Einstellung des Betriebes einer Linie 85,- DM
bis 325,- DM
830.03Feststellung des Planes für Betriebsanlagen 160,- DM
bis 3.200,- DM
 Anmerkung zu 830.03 
 Erstreckt sich das Verfahren auch auf die bauaufsichtliche Genehmigung, so erhöht sich die Gebühr um die im Baugenehmigungsverfahren vorgeschriebene Gebühr nach 601.  
830.04Erteilung einer Plangenehmigung110,- DM
bis 1.600,- DM
830.05Verlängerung eines festgestellten Planes 85,- DM
bis 275,- DM
830.06Gestattung der zur Planung erforderlichen Vorarbeiten 85,- DM
bis 275,- DM
830.07Zustimmung zur Betriebseröffnung 85,- DM
bis 275,- DM
830.08Zustimmung zu den Beförderungsentgelten und deren Änderung 110,- DM
bis 2.200,- DM
830.09Zustimmung zu besonderen Beförderungsbedingungen und deren Änderung 85,- DM
bis 275,- DM
830.10Zustimmung zu den Fahrplänen und deren Änderung 50,- DM
bis 275,- DM
830.11Bestätigung der Bestellung eines Betriebsleiters oder dessen Stellvertreters nach § 9 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung -BOStrab) vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648) 171,- DM
830.12Entscheidung über die Zulassung zur Betriebsleiterprüfung nach § 9 der Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen (Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsordnung -StrabBIPV) vom 29. Juli 1988 (BGBl. I S. 1554) 151,- DM
830.13Prüfung von Unterlagen für den Neubau oder die Änderung von Betriebsanlagen oder sonstigen Anlagen (§ 60 Abs. 10 BOStrab) und Erteilung des Abnahmebescheides (erste Anlage einer Bauart)  
 für die ersten 2 Mio DM der Herstellungskosten2 v.T. der
Herstellungskosten
mindestens 118,- DM
 für die über 2 Mio DM hinaus gehenden Herstellungskosten bis zur Höhe von 5 Mio DM 0,5 v.T. der
Herstellungskosten
 für die über 5 Mio DM hinausgehenden Herstellungskosten bis zur Höhe von 10 Mio DM 0,25 v.T. der
Herstellungskosten
 für die über 10 Mio DM hinausgehenden Herstellungskosten 0,125 v.T.
der Herstellungskosten
830.14Prüfung von Unterlagen für den Neubau oder die Änderung von Betriebsanlagen oder sonstigen Anlagen (§ 60 Abs. 10 BOStrab), für die eine Typzustimmung vorliegt. 50 v.H. der Gebühren nach
830.12
mindestens 58,- DM
 Anmerkung zu 830.12 und 830.13: 
 Erstreckt sich das Verfahren auf die bauaufsichtliche Genehmigung, so erhöht sich die Gebühr um die im Baugenehmigungsverfahren vorgeschriebene Gebühr nach 601.  
830.15Bescheid über die Abnahme von Fahrzeugen  
 bei Neubau für das erste Fahrzeug einer Serie 719,- DM
 für jedes weitere Fahrzeug derselben Serie 58,- DM
 beim Umbau - für das erste Fahrzeug einer Serie 368,- DM
 für jedes weitere Fahrzeug derselben Serie 58,- DM
830.16Prüfung von Bauunterlagen außerhalb eines Abnahmeverfahrens, z.B. Typzustimmung (§ 60 Abs. 8 BOStrab) 58,- DM
bis 900,- DM
 Anmerkung: 
 Soweit es sich um Betriebsanlagen oder sonstige Anlagen nach § 60 Abs. 10 BOStrab handelt, siehe Anmerkung zu 830.12  
830.17Ausnahmegenehmigung nach § 6 BOStrab125,- DM
bis 900,- DM
830.18Festsetzung von Untersuchungsfristen, die von § 57 Abs. 3 BOStrab abweichen (§ 57 Abs. 5 BOStrab) 125,- DM
830.19Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten (§ 50 Abs. 1 BOStrab) 125,- DM
830.20Festsetzung von Fristen zur Behebung von Mängeln, Anordnungen der Einstellung oder Unterbrechung von Bauarbeiten, Beschränkungen oder Untersagung der Benutzung bestimmter Betriebsanlagen und Fahrzeuge (§ 5 Abs. 5 BOStrab) 125,- DM
830.21Anordnung bezüglich Art und Umfang der Sicherung an Kreuzungen mit Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs (§ 15 Abs. 4 BOStrab) 125,- DM
830.22Genehmigung der Benutzung besonderer und unabhängiger Bahnkörper durch Kraftomnibusse oder Omnibusse des Linienverkehrs (§ 58 Abs. 3 BOStrab) 50,- DM
831Eisenbahnverkehr 
831.00Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen bzw. Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur  
831.00.00Genehmigung1.000,- DM
bis 20.000,- DM
831.00.01Versagung der Genehmigung 500,- DM
bis 10.000,- DM
831.00.02Widerruf oder Rücknahme der Genehmigung 500,- DM
bis 10.000,- DM
831.00.03Genehmigung zur Übertragung des verliehenen Rechts auf einen anderen Unternehmer, zur Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens sowie zur Übertragung der Betriebsführung an einen anderen Unternehmer 600,- DM
bis 10.000,- DM
831.00.04Sonstige Änderungen der Genehmigung 150,- DM
bis 10.000,- DM
831.00.05Erweiterung der Nutzung der Eisenbahninfrastruktur (z.B. Personenverkehr auf Güterverkehrsstrecken) 400,- DM
bis 1.500,- DM
831.00.06Genehmigung neuer Eisenbahninfrastruktur (z.B. neue Strecken) oder Erweiterung 0,3 v.T.
bis 1,0 v.T.
der Gesamtinvestition
831.00.07Genehmigung zur Stillegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen 0,3 v.T. der in einem Jahr
erzielten Einsparungen der
Vorhaltekosten
mindestens 500,- DM
831.01Planfeststellung/Plangenehmigung 
831.01.00Planfeststellungsverfahren 7 v.T. der Baukosten
 Anmerkungen: mindestens 800,- DM
 Schließt die Feststellung andere den Ausbau betreffende behördliche Entscheidungen ein, so erhöht sich die Gebühr um die dafür vorgeschriebenen Gebühren. Sofern innerhalb des Verfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen ist, erhöht sich die Genehmigungsgebühr um bis zu 30 v.H. der vorgeschriebenen Gebühr.  
831.01.01Plangenehmigungsverfahren7 v.T. der Baukosten
mindestens 600,- DM
831.01.02Verlängerung der Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses/der Plangenehmigung 400,- DM
bis 8.000,- DM
831.01.03Entscheidung über das Unterbleiben einer Planfeststellung oder Plangenehmigung 400,- DM
bis 8.000,- DM
831.02 Sonstige eisenbahnrechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse 
831.02.00Genehmigung von Baulichkeiten und maschinellen Anlagen aller Art, die über, unter oder neben Gleisen errichtet werden 7 v.T. der Baukosten
mindestens 600,- DM
831.02.01Änderung der Genehmigung gemäß 831.01.01 und 831.02.00 600,- DM
831.02.02Widerruf oder Rücknahme einer Genehmigung gemäß 831.01.01 und 831.02.00 400,- DM
831.02.03Verlängerung einer Genehmigung gemäß 831.01.01 und 831.02.00 600,- DM
831.03Genehmigung zur Veräußerung von Grundstücken von nicht-bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs 400,- DM
831.04Genehmigung zur Inbetriebnahme von fabrikneuen Lokomotiven, Triebwagen, Zweiwegefahrzeugen als Eisenbahnfahrzeuge, Eisenbahnkranwagen mit eigenem Fahrantrieb  
 bis 50 kW (68 PS)500,- DM
 bis 100 kW (136 PS)550,- DM
 bis 150 kW (200 PS)600,- DM
 über 150 kW700,- DM
831.05Genehmigung zur Inbetriebnahme für gebrauchte Triebfahrzeuge nach 831.04  
 bis 50 kW (68 PS)700,- DM
 bis 100 kW (136 PS)750,- DM
 bis 150 kW (200 PS)800,- DM
 über 150 kW900,- DM
831.06Genehmigung zur Inbetriebnahme von fabrikneuen Eisenbahnkleinwagen und schienengebundenen Arbeits- und Rangiergeräten 500,- DM
831.07Genehmigung zur Inbetriebnahme von gebrauchten Eisenbahnkleinwagen, Arbeits- und Rangiergeräten 600,- DM
831.08Genehmigung zur Inbetriebnahme von genehmigungspflichtigen Anlagen auf Triebfahrzeugen und ortsfesten Anlagen (z.B. Funk- und sonstige Fernsteuerungsanlagen etc.), Bauartänderungen an Fahrzeugen 7. v.T. der Baukosten
mindestens 600,- DM
831.09Oberste Betriebsleiter, deren Stellvertreter, Eisenbahnbetriebsleiter  
831.09.00Bestätigung600,- DM
831.09.01Versagung bzw. Widerruf oder Rücknahme einer Bestätigung 300,- DM
831.10Aufsichtsbereisungen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE)  
831.10.00NE des öffentlichen Verkehrs6.000,- DM
bis 12.000,- DM
831.10.01NE des nichtöffentlichen Verkehrs600,- DM
bis 12.000,- DM
831.11 Sonstige Prüfungen und Genehmigungen von Eisenbahnen 400,- DM
bis 8.000,- DM
831.12Zulassung von Abweichungen von der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)/ESBO und der VO über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (BOA) sowie Anordnungen aus Gründen der Betriebssicherheit und Genehmigungen 600,- DM
bis 2.000,- DM
9Finanzen, Steuern 
90Allgemeine Finanzen 
900Staatsaufsicht- bzw. Anstaltsaufsicht 
900.00Satzungsänderungen und genehmigungspflichtige Bankgeschäfte öffentlich rechtlicher Kreditinstitute und der Sparkasse in Bremen 20,- DM
bis 1.000,- DM
900.01Aufsicht über die Öffentliche Versicherung Bremen 1 v. T. der
Jahresprämieneinnahmen
900.02Versicherungsaufsicht 
 Entscheidungen über die Erteilung von Erlaubnissen zum Geschäftsbetrieb von  
900.02.01Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nach § 53 VAG500,- DM
bis 800,- DM
900.02.02berufsständigen Versorgungswerken 1.500,- DM
bis 1.800,- DM
900.02.03Entscheidungen über die Genehmigung von Änderungen der Satzung oder des Geschäftsplans bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nach § 53 VAG 125,- DM
bis 250,- DM
 berufsständigen Versorgungswerken 375,- DM
bis 600,- DM
900.02.04Übertragung von Versicherungsbeständigen bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nach § 53 VAG 250,- DM
bis 500,- DM
 berufsständischen Versorgungswerken 750,- DM
bis 1.125,- DM
900.02.05Bescheinigungen über die Vertretungsbefugnis von Vorstandsmitgliedern von Versicherungsvereinen 75,- DM
bis 120,- DM
900.02.06Maßnahmen der Versicherungsaufsichtsbehörde nach §§ 81, 81a, 82 und 89 VAG bei 250,- DM
Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nach § 53 VAG bis 875,- DM
 berufsständischen Versorgungswerken750,- DM
bis 1.750,- DM
901Schuldbucheintragungen (§ 2 des Bremischen Schuldbuchgesetzes vom 2. Juli 1954 -SaBremR 63-b-1) 
901.00Neueintragunggebührenfrei
901.01Eintragung einer Abtretung und Übertragung eines Teilbetrages aus der Schuldbuchforderung einer Wertpapiersammelbank 1,- DM je angefangene
1.000,- DM
Kapitalnennbetrag
mindestens 15,- DM
901.02Eintragung eines Pfandrechts 0,50 DM je angefangene
1.000,- DM
Kapitalnennbetrag
mindestens 15,- DM
901.03Eintragung eines Nießbrauchs 1,- DM je angefangene
100,- DM
Jahreszinsen aus der
Ausgleichsforderung mindestens
15,- DM
901.04Eintragung anderer Verfügungsbeschränkungen, eines Bevollmächtigten oder einer zweiten Person und sonstiger Vermerke eines Berechtigten 15,- DM
901.05Löschung eines Pfandrechts, eines Nießbrauchs und Löschung oder Änderung eines sonstigen auf Antrag eines Berechtigten eingetragenen Vermerks 15,- DM
901.06Ausstellung einer Bescheinigung über eine Eintragung im Schuldbuch 15,- DM
 Anmerkung: 
 Die Deutsche Bundesbank ist bezüglich der Ausgleichsforderungen aufgrund des Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) von der Zahlung der Gebühren befreit.  
902Sonstiges 
902.00 Mahngebühr (§ 2 Abs. 3 des Bremischen Gesetzes über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege) je Mahnung 3,- DM
91 Steuerverwaltung 
910Frei 
911Sonstiges 
911.00Abstempelung nach dem Vergnügungssteuergesetz je Abstempelung
0,05 DM
911.01 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge gebührenfrei
911.02Bescheinigungen, Bescheidabschriften, Bescheidablichtungen und Mitteilungen der Finanzämter über die Höhe von Einheitswerten gebührenfrei
911.03Steuerbefreiung und -ermäßigung im sozialen Wohnungsbau gebührenfrei
911.04Bescheinigung der Finanzämter für nicht steuerliche Zwecke gebührenfrei
911.05Anfertigung von Ablichtungen von Unterlagen, die für das Besteuerungsverfahren eingereicht wurden, sowie von beschlagnahmten Geschäftsunterlagen je angefangene
Seite 0,35 DM
911.06Ersatzausgaben von verlorengegangenen Hundesteuermarken pro Stück 15,- DM.

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