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Bremisches Gesetz über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (BremBinSchSiG) vom 23. März 2010

Amtliche Abkürzung:BremBinSchSiG
Ausfertigungsdatum:23.03.2010
Gültig ab:01.04.2010
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 271, 298
Gliederungs-Nr:950-b-2
Bremisches Gesetz über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt
(BremBinSchSiG)1
Vom 23. März 2010

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.GBl. 2010 S. 298)

1.

Überschrift und §§ 1, 2 und 5 geändert durch Gesetz vom 18.12.2018 (Brem.GBl. S. 649)

Fußnoten

1
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (ABl. L 252 vom 16.9.2016, S. 118), die durch die Richtlinie (EU) 2018/970 vom 18. April 2018 (ABl. L 174 vom 10.7.2018, S. 15) geändert worden ist.
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