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Dem am 11. Oktober 2021 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 23. November 2021
Der Senat