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Bremisches Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

Veröffentlichungsdatum:18.11.2025 Inkrafttreten03.12.2025
Fundstelle Brem.GBl. 2025, S. 1318
Zitiervorschlag: "Bremisches Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) vom 18. November 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 1318)"

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juris-Abkürzung: MeßAkkrStAbkÄndG BR 2025
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:MeßAkkrStAbkÄndG BR 2025
Ausfertigungsdatum:18.11.2025
Gültig ab:03.12.2025
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2025, 1318
Gliederungs-Nr:-
Bremisches Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)
Vom 18. November 2025
Zum 08.12.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 4. November 2024 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

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