Zum 08.12.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Artikel 1
Dem am 4. November 2024 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
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