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Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BremAGWVG)

Veröffentlichungsdatum:17.02.1993 Inkrafttreten11.11.2020 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 43
Gliederungsnummer:2181-a-1
Zitiervorschlag: "Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BremAGWVG) vom 2. Februar 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 43), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

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juris-Abkürzung: BremAGWVG
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2181-a-1
Amtliche Abkürzung:BremAGWVG
Ausfertigungsdatum:02.02.1993
Gültig ab:18.02.1993
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1993, 43
Gliederungs-Nr:2181-a-1
Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes
(BremAGWVG)
Vom 2. Februar 1993
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände

Die Rechtsaufsicht nach § 72 Abs. 1 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl I S. 405) in der jeweils geltenden Fassung führen im Lande Bremen

1.

für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau,

2.

für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.


Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

(Änderungsanweisungen)

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (Aufhebungsanweisungen)

Bremen, den 2. Februar 1993

Der Senat


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