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Bremisches Hafenbetriebsgesetz vom 21. November 2000

juris-Abkürzung:HfBetrG BR
Ausfertigungsdatum:21.11.2000
Gültig ab:01.01.2001
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2000, 437
Gliederungs-Nr:9511-a-1
Bremisches Hafenbetriebsgesetz
Vom 21. November 2000

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung Brem.GBl. 2002 S. 3

1.

§ 21 geändert durch Artikel 1 § 56 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

2.

§ 9 geändert durch § 8 des Gesetzes vom 17.12.2002 (Brem.GBl. S. 605)

3.

§ 6a eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.04.2011 (Brem.GBl. S. 287)

4.

§ 2 geändert durch Gesetz vom 31.01.2012 (Brem.GBl. S. 10)

5.

§§ 9, 12, 13, 16, 17 und 20 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

6.

§ 10 geändert durch Gesetz vom 01.03.2016 (Brem.GBl. S. 85)

7.

§§ 9, 12, 13, 16, 17 und 20 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

8.

§§ 5 und 7 geändert durch Artikel 6 Nummer 7 des Gesetzes vom 24.11.2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1582)

9.

§ 9 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19.10.2021 (Brem.GBl. S. 689, 691)

10.

§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.06.2022 (Brem.GBl. S. 374)

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