Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bremisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vom 21. Mai 2013

Bremisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vom 21. Mai 2013

juris-Abkürzung:SichVVollzG BR
Ausfertigungsdatum:21.05.2013
Gültig ab:01.06.2013
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2013, 172
Gliederungs-Nr:312-f-2
Bremisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Vom 21. Mai 2013

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 721, 786), geändert durch Nummer 5 des Gesetzes vom 22. September 2020 (Brem.GBl. S. 967)

2.

§ 54 geändert durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1481)

3.

§ 109 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2022 (Brem.GBl. S. 403, 406)

4.

§ 73 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2022 (Brem.GBl. S. 896, 900)

5.

§ 59 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28.03.2023 (Brem.GBl. S. 305, 311)

6.

Inhaltsübersicht, §§ 10 und 96 geändert sowie §§ 80 und 130 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13.05.2025 (Brem.GBl. S. 475, 482)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.