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DGS Gebärdensprachvideo Erklärung zur Barrierefreiheit

Kurzbeschreibung

Alle öffentlichen Stellen der Freien Hansestadt Bremen sind verpflichtet, für ihre digitalen Angebote die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen, vgl. § 4 BITV 2.0.
Dafür stellen wir zentral Übersetzungen zur Verfügung. Dies ist die Fassung in Deutscher Gebärdensprache.
Das Logo zur Kennzeichnung für die Deutsche Gebärdensprache kann Anlage 2 Teil 1 der BITV 2.0 entnommen werden bzw. von der DGS-Filme-Webseite in verschiedenen Auflösungen heruntergeladen werden. Beide Übersetzungen sind auch im Rahmen der Angebote in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache zu verlinken, die von der Startseite aus erreichbar sind, vgl. § 4 Satz 4 BITV 2.0

Ressort
Der Landesbehindertenbeauftragte
Verantwortliche Stelle
Der Landesbehindertenbeauftragte
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