Die Regelungen dieser Dienstanweisung beschreiben Standards, die bei der Erstellung von Bauleitplänen für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen verbindlich einzuhalten sind. Für sonstige Planwerke (z. B. Erhaltungsortsgesetze, Vorkaufsortsgesetze) sollen sie sinngemäß angewendet werden. Ziel ist es, die mit der Erstellung, der Bearbeitung und der Archivierung von digitalen Plänen verbundenen Arbeitsprozesse zu vereinheitlichen und somit die Qualität der digitalen Datenbestände langfristig zu sichern.
Bei der Erstellung von Bauleitplänen durch Dritte ist die Einhaltung der beschriebenen Standards vertraglich abzusichern und durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. durch die Aushändigung dieser Dienstanweisung und der Festschreibung einer Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage von Vorabversionen beim Referat 66.