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Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des aktualisierten Maßnahmenprogramms zum Schutz der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Veröffentlichungsdatum:02.07.2021 Inkrafttreten03.07.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 590
Bezug (Rechtsnorm)32008L0056, WHG § 45h, WHG § 45i, WHG § 45j
Zitiervorschlag: "Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des aktualisierten Maßnahmenprogramms zum Schutz der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) (Brem.ABl. 2021, S. 590)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:30.06.2021
Fassung vom:30.06.2021
Gültig ab:03.07.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:32008L0056, § 45h WHG, § 45i WHG, § 45j WHG
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 590
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des aktualisierten Maßnahmenprogramms zum Schutz der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Entwurf des aktualisierten Maßnahmenprogramms
zum Schutz der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee
im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeresgewässer zu erreichen oder zu erhalten und vorrangig anzustreben, deren Schutz und deren Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.

Gemäß § 45j des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1699) geändert worden ist, sind die entsprechenden Maßnahmenprogramme nach § 45h Absatz 1 WHG alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren. Die Entwürfe der Aktualisierungen sind gemäß § 45i Absatz 2 nach Maßgabe des § 45i Absatz 1 WHG zu veröffentlichen und für sechs Monate durch die zuständigen Behörden auszulegen. Die Öffentlichkeit kann innerhalb dieser Frist schriftlich und elektronisch zu den Dokumenten Stellung nehmen. Die Maßnahmenkennblätter sind Gegenstand der schriftlichen Anhörung. Es wird um Kommentierung gebeten.

Die zuständige Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau veröffentlicht „den Bericht über die Überprüfung und Aktualisierung des MSRL-Maßnahmenprogramms gemäß §§ 45j i.V.m. 45h Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes“.

Der Entwurf des Maßnahmenprogramms gemäß § 45h Absatz 1 WHG liegt ab dem 1. Juli 2021 für die Dauer von sechs Monaten bis zum 31. Dezember 2021 bei der

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau An der Reeperbahn 2 (Raum 6.22)
28217 Bremen

zur Einsichtnahme und Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen während der Geschäftszeiten aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist unter bevis.fedder@umwelt.bremen.de bzw. 0421/361-5400 notwendig.

Die ausgelegte Unterlage ist darüber hinaus gleichzeitig auf der Internetseite www.meeresschutz.info/oeffentlichkeitsbeteiligung.html veröffentlicht. Auf der Internetseite wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift übermittelt werden können.

Bremen, den 30. Juni 2021

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau


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