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"Energieversorgerpool" darf nicht zu gläsernen Verbraucher*innen führen

Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Kurzbeschreibung

Bei Auskunfteien und Energieversorgern gibt es Überlegungen, einen sogenannten Energieversorgerpool zu schaffen. In diesem zentralen Datenpool sollen auch Positivdaten der Kund*innen gespeichert und an andere Energieversorger übermittelt werden. Positivdaten sind Daten über Verträge, bei denen die Belieferten keinen Anlass zu Beanstandungen geben, sich also vertragskonform verhalten.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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