IB Stadt erzielt Erträge, die zu 99% aus den Haushalten und Sondervermögen der Freien Hansestadt Bremen (FHB) gedeckt werden. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen IB Stadt und den Auftraggebenden (i. W. Dienstleistungen für die Sondervermögen Immobilien Stadt und Land sowie für Dienststellen und Einrichtungen der FHB) werden – sofern nicht zentralfinanziert oder durch Einzelvereinbarungen geregelt – durch Entgelte in einer Entgeltliste festgelegt (ca. 25% der Gesamtumsätze). Gem. §11 (1) Nr. 10 BremSVG (Bremisches Gesetz für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden) unterliegt diese der Beratung und Beschlussfassung des Betriebsausschusses. Die ab dem 1. Januar 2025 gültige Fassung der Entgeltliste wurde vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung vom 28. November 2024 beschlossen.