Statt öffentliche Grundstücke an ausgewählten Standorten zu verkaufen, setzt Bremen auf eine ausschließliche Vergabe per Erbbaurecht. Das hatten Senat, Wirtschaftsdeputation und Haushalts- und Finanzausschuss im Sommer 2022 beschlossen. Am Mittwoch, 11. Januar 2023, haben die Mitglieder der Wirtschaftsdeputation die von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa räumlich definierten Gebieten und erstellten Vergaberegeln beschlossen.