Städtische Grundstücke für Wohnungsbau sollen fortan verstärkt im Erbbaurecht angeboten und im öffentlichen Eigentum behalten werden, statt sie zu verkaufen. Das Finanzressort hat jetzt einen Leitfaden zur Orientierung vorgelegt, ob und unter welchen Bedingungen ein Erbbaurecht für Wohnen oder etwa für soziale Einrichtungen vergeben werden kann. Der Senat hat diesen Leitfaden heute (9. Januar 2024) beschlossen.