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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Elementarmathematik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1059
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Elementarmathematik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 6. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1059)"

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juris-Abkürzung: SPGrSchulMAEMafAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:SPGrSchulMAEMafAnl BR
Ausfertigungsdatum:06.10.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2008, 1059
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach
„Elementarmathematik“ des Studiengangs „Master of Education“
für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen
mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
Vom 6. Oktober 2008
Zum 23.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben.

§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt.

§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 4
Prüfungsvorleistungen

Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden:

1.

Referate,

2.

Sitzungsvorbereitungen und -moderationen,

3.

schriftliche Übungsaufgaben,

4.

mündliche Prüfungen.


§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfung,

2.

Klausur,

3.

Gestaltung einer Seminarsitzung mit schriftlicher Ausarbeitung,

4.

Lerntagebuch,

5.

Erkundungs-/Praktikumbericht,

6.

Hausarbeit,

7.

Portfolio.

Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Die Prüferin/Der Prüfer kann Gruppenprüfungen mit bis zu 3 Teilnehmenden durchführen.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.

§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit wird in deutscher oder englischer Sprache erstellt.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1

Elementarmathematik

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/TP

CP

PVL

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

Modul MDG 5 - Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik III

P

6

Seminartitel passend zum gewählten
Inhaltsschwerpunkt

MP

 

Ja

gem. § 5 Abs. 1

2 S

2 S

MDG - Abschlussmodul

P

21

Fachdidaktische Studien

MP

 

Ja

Masterarbeit

2 S

2 S

Masterarbeit

 

Insgesamt erforderliche CP:

 

 

 

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Elementarmathematik erbracht werden:

27 CP

 

 

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden:

6 CP

 

 

Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, T = Tutorium
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Tabelle 2

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

Musterstudienplan gem. MPO § 2 Abs. 2
Fachdidaktischen Anteile des Faches Elementarmathematik im Umfang von 14 CP

 

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/TP

CP

PVL

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

MAU 1

P

9

Didaktik des mathematischen Anfangsunterrichts

MP

 

Ja

Klausur oder mündliche Prüfung

4 V
2 T

 

MAU 2

P

5

Empirische Erkundungen

MP

 

Ja

Gem. § 5 Abs. 1

 

2 S

Insgesamt erforderliche CP: 14 CP

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.


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