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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1061
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1061)"

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juris-Abkürzung: SPGrSchulMAEngfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:SPGrSchulMAEngfAnl BR
Ausfertigungsdatum:25.09.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2008, 1061
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Englisch“ des Studiengangs „Master of Education“ für
das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
Vom 25. September 2008
Zum 22.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben.

§ 2
Studienaufbau

Der Studienaufbau und die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Tabelle 1 dargestellt.

§ 3
Studienverlauf

Module im Pflicht- und im Wahlpflichtbereich werden in englischer oder in deutscher Sprache gehalten.

§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfung,

2.

Klausur,

3.

Vortrag,

4.

schriftlich ausgearbeitete Referate,

5.

Lerntagebuch,

6.

Erkundungsbericht,

7.

Praktikumbericht,

8.

Hausarbeit,

9.

Portfolio,

10.

schriftliche Arbeitsaufträge,

11.

Projektbericht,

12.

Projektarbeit,

13.

Präsentation,

14.

Darstellung von Unterrichtskonzepten,

15.

Erfahrungsbericht zum Schulpraktikum,

16.

didaktische Rezensionen,

17.

Förderplan.

(2) Prüfungen werden als Einzelprüfungen durchgeführt.

(3) Entfällt. Es ist keine Änderung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in der Tabelle 1 aufgeführt.

§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit wird in deutscher oder in englischer Sprache angefertigt.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1

Englisch

Modulbezeichnung

P
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/TP

CP

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

FD 4: Transfermodul 1

P

6

Seminar aus dem Veranstaltungspool: Handlungs- und Reflexionskompetenzen

TP

3

Nach § 5

2 S

 

Seminar aus dem Veranstaltungspool: Handlungs- und Reflexionskompetenzen

3

2 S

 

Abschlussmodul

WP

21

Schulbezogenes Forschungspraktikum

MP

6

Masterarbeit + Kolloquium

1 S

 

Lernprozessforschung: Case Studies (Seminar) (5 CP) verbunden mit Masterarbeit (10 CP)

15

 

3 S

Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht
MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.


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