Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 24. September 2008

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 128
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 24. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 128)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: GymGesMAErzWfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GymGesMAErzWfAnl BR
Ausfertigungsdatum:24.09.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 128
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach
„Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“
für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Vom 24. September 2008
Zum 23.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Im „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 28 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich Erziehungswissenschaft zu erwerben.

§ 2
Studienaufbau

Die Prüfungsanforderungen und die Zuordnung zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich für Erziehungswissenschaft sind in Tabelle 1 dargestellt.

§ 3
Studienverlauf

Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden.

§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen finden in einer oder mehreren der folgenden Formen statt:

1.

mündliche Prüfung,

2.

Hausarbeit,

3.

Klausur,

4.

Referat,

5.

Portfolio,

6.

Lektüretest,

7.

Thesenpapier,

8.

Sitzungsvorbereitung und Moderation,

9.

Protokolle.

(2) Prüfungen können auch als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Teilnehmenden durchgeführt werden.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.

§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen für das Studienfach Erziehungswissenschaften
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1

Erziehungswissenschaft

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltung

MP/
TP

CP

Prüfungs-
form

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

EW L1E
Theorie und Geschichte

P

6

1a: Konzepte und Methoden der Erziehungswissenschaft

TP

2

Gem. § 5 Abs. 1

2 V2

 

 

 

1b oder 1c:
Vertiefungsseminar zu Theorie & Geschichte (1b) oder Methoden und Methodologie der Erziehungswissenschaft (1c)

4

Gem. § 5 Abs. 1

(2 S)

2 S3

 

 

EW L4
Bildung und Gesellschaft

P

6

4a: Vorlesung

TP

2

Gem. § 5 Abs. 1

2 V

 

 

 

4b: Vertiefungsseminar

4

2 S

 

 

 

EW L3
Entwicklung, Lernen und Sozialisation

P

6

3a: Vorlesung

TP

2

Gem. § 5 Abs. 1

 

2 V

 

 

3b: Vertiefungsseminar

4

Gem. § 5 Abs. 1

 

2 S

 

 

EW L5
Schulentwicklung und Qualitätssicherung

P

6

5a: Vorlesung

TP

2

Gem. § 5 Abs. 1

 

 

2 V

 

5b: Vertiefungsseminar

4

Gem. § 5 Abs. 1

 

 

2 S

 

EW L6
Pädagogische Kompetenzen und Professionalität

P

4

Seminar

MP

 

Gem. § 5 Abs. 1

 

 

 

2 S

Abschlussmodul

WP

21

Schulbezogenes
Forschungspraktikum

MP

6

Masterarbeit

 

 

2 S

Masterarbeit mit Kolloquium

15

 

 

 

2 S

Erläuterung:
V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

2

In der Regel finden Veranstaltungen in der angegebenen Veranstaltungsform statt. Änderungen sind jedoch in Einzelfällen möglich.

3

Die Vertiefungsveranstaltung wird sowohl im 1. als auch im 2. Semester angeboten und kann wahlweise entweder im 1. oder im 2. Semester besucht werden.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.